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Weismantel, J. (2017). Das »Recht auf Vergessenwerden« im Internet nach dem »Google-Urteil« des EuGH. Begleitung eines offenen Prozesses. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55294-8
Weismantel, Jan. Das »Recht auf Vergessenwerden« im Internet nach dem »Google-Urteil« des EuGH: Begleitung eines offenen Prozesses. Duncker & Humblot, 2017. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55294-8
Weismantel, J (2017): Das »Recht auf Vergessenwerden« im Internet nach dem »Google-Urteil« des EuGH: Begleitung eines offenen Prozesses, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55294-8

Format

Das »Recht auf Vergessenwerden« im Internet nach dem »Google-Urteil« des EuGH

Begleitung eines offenen Prozesses

Weismantel, Jan

Internetrecht und Digitale Gesellschaft, Vol. 7

(2017)

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About The Author

Jan Weismantel, 2009 bis 2014 Studium der Rechtswissenschaften sowie Begleitstudium des Europäischen Rechts an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg; 2014 bis 2017 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Steuerrecht von Prof. Dr. Ralf P. Schenke sowie Promotion im Rahmen der Würzburger Graduate School of Law, Economics and Society (GSLES); seit 2017 Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg.

Abstract

Mit seinem »Google-Urteil« sorgte der EuGH im Mai 2014 für einen Paukenschlag im Internet-Datenschutzrecht. Der Gerichtshof sprach Betroffenen einen Anspruch gegen Suchmaschinenbetreiber auf Löschung namensbezogener Sucheinträge zu und etablierte insoweit ein »Recht auf Vergessenwerden«. Die Möglichkeit, Inhalte zwar nicht zu entfernen, sie auf diesem Wege aber wirksam zu isolieren, führt zu einer erheblichen Aufwertung des Persönlichkeitsrechts im Internet, dessen effektive Durchsetzung im virtuellen Raum bislang als zentrales, aber kaum mehr umsetzbares Anliegen identifiziert worden ist. Die Hintergründe und Entwicklungsschritte, inhaltliche Aufarbeitung und Einordnung dieses wegweisenden Urteils in die Rechtsprechung des EuGH sind ebenso Gegenstand dieser Arbeit wie insbesondere auch die damit verbundenen vielfältigen praktischen, rechtlichen und rechtspolitischen Probleme, Auswirkungen und Fragestellungen in der unmittelbaren Folgezeit. Die Untersuchung begleitet und bewertet den vom Urteil angestoßenen dynamischen Prozess bis hin zu seinen Auswirkungen auf die Neuregelungen der Datenschutzgrundverordnung.»The ›Right to be Forgotten‹ on the Internet after the CJEU's »Google Spain«-Ruling«

In the milestone-decision »Google Spain« in 2014, the CJEU affirmed a right to erasure of search engine entries related to a person's name and, to this extent, established a »Right to be Forgotten«. This work covers the development steps, contentual interpretation and classification of the ruling into the jurisprudence of the CJEU as well as the related practical, legal and political problems, consequences and questions arising shortly thereafter.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 16
A. Einleitung 23
I. Ausgangslage: Der Vierkampf um die Daten 23
II. Das EuGH-Urteil zum „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet als punktuelle Neujustierung im Datenschutzrecht 30
III. Einordnung des Urteils als Gegenstand der weiteren Untersuchung 34
IV. Gang der Darstellung 38
B. Rechtlicher Rahmen, Begleitumstände und Hintergründe der Rechtssache C-131/12 41
I. Zur Funktionsweise von Web-Suchmaschinen 41
1. Erfassung von Webinhalten durch Internet-Crawler 42
2. Indexierung der Datensätze 42
3. Algorithmusbasierte Ausgabe der Suchergebnisse 43
II. Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung zum europäischen Datenschutzrecht 44
1. Die DSRL als sekundärrechtliche Urteilsgrundlage 44
2. Verhältnis zu den europäischen Grund- und Menschenrechten 46
a) Art. 7 und 8 GrCh als primärrechtlicher Rahmen 46
b) Art. 8 EMRK als ergänzende Rechtserkenntnisquelle 47
3. Skizzierung der richterlichen Grundhaltung zum europäischen Datenschutzrecht 48
III. Sachverhalt und Vorlagefragen 51
1. Skizzierung des Sachverhalts 51
2. Skizzierung der Vorlagefragen 53
IV. Analyse der Schlussanträge des Generalanwalts 54
1. Die Rolle des Generalanwalts in der Urteilsfindung des EuGH 55
2. Differierende Rechtsauffassung im konkreten Fall 56
a) Ablehnung der sachlichen Anwendbarkeit der DSRL 57
aa) Der Suchmaschinenbetreiber als Verarbeiter personenbezogener Daten 57
bb) Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Suchmaschinenbetreibers 57
(1) Die DSRL als unzeitgemäße Rechtsquelle für Internetsachverhalte 58
(2) Gedankliche Modifikation des Richtlinientexts 59
(a) Systematische Auslegung des Richtlinientexts 59
(b) Teleologischer Ansatz angesichts drohender Allverantwortlichkeit bei digitaler Datenverarbeitung 60
(3) Ablehnung datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit mit Blick auf die Vermittlerfunktion des Suchmaschinenbetreibers 62
(4) Begrenzte Verantwortlichkeit bezüglich der Gestaltung des Suchindexes 62
b) Ablehnung eines „Rechts auf Vergessenwerden“ aus Art. 12 und 14 DSRL in Verbindung mit Art. 7 und 8 GrCh 63
aa) Isolierte Überprüfung des Sekundärrechts 64
bb) Abwägungsentscheidung im Lichte der Grundrechte 64
cc) Problematisierung von Verfahrensfragen nach Löschungsersuchen 66
C. Das Google-Urteil des EuGH – Rekonstruktion und Bewertung 67
I. Die zentralen Aussagen des Urteils 67
1. Feststellungen zur Anwendbarkeit der DSRL 67
a) Vorlagefrage 2 Buchst. a und b – Sachlicher Anwendungsbereich 67
aa) Der Suchmaschinenbetreiber als Verarbeiter personenbezogener Daten 67
bb) Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Suchmaschinenbetreibers 69
b) Vorlagefrage 1 Buchst. a bis d – Räumlicher Anwendungsbereich 70
c) Fazit 73
2. Feststellungen zur Auslegung von Art. 12 Buchst. b und 14 Abs. 1 Buchst. a DSRL 76
a) Vorlagefrage 2 Buchst. c und d – Umfang der Verantwortlichkeit 76
aa) Grundrechtliche Ausstrahlungswirkung in die DSRL 77
bb) Datenschutzfreundliche Vorgewichtung im Abwägungsprozess 78
cc) Löschungsanspruch trotz inhaltlicher Richtigkeit der erfassten Daten 80
dd) Anspruch trotz rechtmäßiger Verarbeitung durch den Primärseitenbetreiber 80
ee) Herstellung der Richtlinienkonformität durch den Verantwortlichen 82
ff) Rechtliche Würdigung durch den Verantwortlichen 82
gg) Fazit 83
b) Vorlagefrage 3 – Umfang des Löschungsanspruchs – Recht auf Vergessenwerden 85
aa) Zeitablauf als anspruchsbegründendes Element 86
bb) Anspruch unabhängig vom Geltendmachen eines Schadens 88
cc) Sachverhaltsbezogene Bewertung 88
dd) Fazit 89
II. Der private Suchmaschinenbetreiber als Grundrechtsadressat 91
1. Datenschutzrechtliche Grundrechtskontrolle im Wege mittelbarer Drittwirkung 91
2. Inanspruchnahme als Konsequenz monopolartiger Vermittlungstätigkeit 93
3. Bestätigende Wertung in der deutschen Verfassungsrechtsprechung 94
III. Einordnung der richterlichen Feststellungen in die Rechtsprechung des EuGH zum Datenschutz 95
1. Die Einschränkung des Datenschutzes durch das Medienprivileg 95
2. Verletzung der Privatsphäre durch Datenbanken 98
3. Stellenwert des Datenschutzes im multipolaren Interessenkonflikt 100
4. Parallelen und Divergenzen im EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung 104
a) Inhaltliche Skizzierung 104
b) Besondere Gefährdungslage durch profilbildende Informationsdichte 106
c) Der Erforderlichkeitsgrundsatz – Beschränkung auf das „absolut Notwendige“ 107
aa) Verarbeitungsanlass als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung 107
bb) Maßstabsbildung zur Bestimmung von Speicherungsfristen 108
cc) Richtervorbehalt und Zugriffsverfahren 109
d) Potentielle Verletzung der Meinungsfreiheit durch den „Chilling-Effekt“ 111
e) Fazit 112
D. Das Urteil als „Game-Changer“ im (Internet-)Datenschutzrecht 115
I. „Vergessenwerden“ im Internet – Ein europäisches Grundrecht? 116
1. Gewährleistungsinhalt des Rechtsanspruchs 117
a) Das „Recht auf Vergessenwerden“ im Kontext des Datenschutzes 117
aa) Übertragung der Terminologie in den juristischen Diskurs 117
bb) Isolation von Inhalten als Teilaspekt des „Vergessenwerdens“ 119
cc) Fazit 122
b) Modifikation vor dem Hintergrund des Google-Urteils 123
aa) Direktanspruch gegen den Datenintermediär als verantwortlicher Störer 123
bb) Qualifizierter Eingriff in das Persönlichkeitsrecht 125
c) Fazit 126
2. Anwendungsreichweite des Vorabentscheidungsverfahrens 128
a) Kompromisshaltung der Literatur 129
b) (Faktische) Bindungswirkung nach der EuGH-Rechtsprechung 131
c) Selbstbindung des EuGH 133
3. Analyse der begrifflichen und qualitativen Einordnung des Anspruchs 134
a) Spektrum der terminologischen Erfassung 134
b) Aspekte qualitativer Differenzierung 136
4. Ansatzpunkte für eine Grundrechtsinnovation durch den EuGH 138
a) Vergleichbare Problematik im Rahmen des deutschen Persönlichkeitsrechts 138
b) Innovation durch Erschließung neuer Schutzbereiche 139
aa) Einbeziehung der zeitlichen Perspektive 140
bb) Erweiterung des Anwendungsbereichs durch mittelbare Drittwirkung 142
c) Innovation durch Verschärfung der Schranken-Schranken 144
d) Fazit 145
II. Konsequenzen und Problemfelder der Urteilsumsetzung 147
1. Die Bedeutung der Rechtsprechung für Online-Intermediäre 147
a) Wirtschaftliche Auswirkungen auf Suchmaschinenbetreiber 147
aa) Situation bei Google 148
bb) Konsequenzen für andere Suchmaschinenbetreiber 151
b) Auswirkungen auf andere Datenvermittler 153
2. Durchsetzung des Löschungsanspruchs 156
a) Überblick der Antragsmöglichkeiten durch die Suchmaschinenbetreiber 156
b) Ausgestaltung und Ablauf des Löschungsverfahrens von Google 158
c) Praktikabilität der Lösung – Wirtschaftsunternehmen als Quasi-Judikativorgan 160
aa) Überforderungstendenzen im Prüfungsablauf 160
bb) Gefahr von Vermeidungsstrategien aufgrund verfahrensrechtlicher Schutzlücken 163
cc) Selbstverständnis als Wirtschaftsunternehmen 166
dd) Eingeschränkte Transparenz 168
(1) Zurückhaltende Informationspolitik durch Google 168
(2) Partielle Zugeständnisse als Folge offener Kritik 170
(3) Bedeutung transparenter Verfahrensabläufe 172
d) Modifikationsansätze in der rechtspolitischen Debatte 173
aa) Empfehlungen von Googles Experten-Beirat 173
bb) Vorschlag eines „Lösch-Kodex“ zur Optimierung des Abwägungsprozesses durch den Suchmaschinenbetreiber 175
cc) Modelle vermittelnder Zweitinstanzen 176
(1) Privatrechtlich ausgestaltetes Schlichtungsmodell 177
(2) Staatlich ausgestaltetes Schiedsverfahren 180
(a) Diskussionsbeitrag des Expertengremiums im Auftrag des DIVSI 180
(b) Kritische Würdigung des Regelungsentwurfs 181
dd) Weitergehende Lösungsansätze 183
e) Einbeziehung der Primärseitenbetreiber bereits in die gerichtlich angeordnete Abwägungsentscheidung 184
aa) Beteiligungsformen im Abwägungsprozess 184
(1) Nachträgliche Benachrichtigung 185
(2) Einbeziehung zur Sachverhaltsaufklärung 187
bb) Grundrechtsdurchsetzung und Verfahren im Spannungsverhältnis 188
cc) Fehlende Vorgaben des EuGH zur prozessualen Umsetzung 189
dd) Denkbare verfahrensrechtliche Modelle der Einbeziehung 191
ee) Fazit 193
3. Der globale Geltungsanspruch des Google-Urteils 194
a) Beschränkte Anwendungsreichweite in der praktischen Umsetzung 194
b) Das unterschiedliche Grundverständnis datenschutzrechtlicher Standards 196
c) Kontroverse Lösungsmodelle als Konsequenz der rechtlichen Heterogenität 200
aa) Ansatz einer lokalen Rechtsanwendung 200
bb) Ansatz einer extraterritorialen Rechtsanwendung 202
cc) Lösungstendenzen in der Rechtsprechung des EuGH 206
d) Vermittelnder Ansatz: Abwägung im Einzelfall 207
e) Fazit 209
4. Die Entwicklung einheitlicher Entscheidungskriterien 211
a) Beschränkte Vorgaben des EuGH zum Abwägungsmaßstab 211
b) Die Zurückhaltung des EuGH als Ausdruck sachgerechter Funktionsteilung 213
c) Eingeschränkte Quellenlage möglicher Abwägungskriterien 215
d) Systematisierung der Abwägungsbelange 216
aa) Öffentliche Wahrnehmung des Antragstellers 217
bb) Öffentlichkeitsbezug der beanstandeten Information 220
cc) Inhalt der beanstandeten Information 224
dd) Relevanzmindernder Zeitablauf 228
(1) Unmöglichkeit einer isolierten Betrachtung des temporären Elements 228
(2) Orientierung an nationalen Rehabilitations- bzw. Resozialisierungsvorschriften 230
(a) Berücksichtigung durch die Abwägungsverantwortlichen 231
(b) Beispielhafte Untersuchung nationaler Vorschriften 232
(c) Fazit 235
ee) Kontext von Veröffentlichung und Löschungsbegehren 236
e) Fazit 239
5. Grenzen der tatsächlichen Durchsetzbarkeit 241
a) Bisherige Umsetzungsmodelle zur nachträglichen Beschränkung von Inhalten 241
b) Tatsächliche Umsetzungsschwierigkeiten der Isolation von Primärquellen 243
aa) Isolationswirkung nur in Abhängigkeit namensbezogener Suchanfragen 244
(1) Schutzeffekt durch Zwang zur kontextumschreibenden Suchanfrage 244
(2) Schutzeffekt durch extensives Verständnis des Namens-Begriffs 245
bb) Aktive Verhinderung des intendierten „Vergessenwerdens“ 247
(1) (Systematische) Veröffentlichung positiv beschiedener Löschungsgesuche 247
(2) Vereinbarkeit reaktualisierender Publikationen mit den Vorgaben der EuGH-Rechtsprechung 249
cc) Fazit 251
III. Untersuchung und Bewertung der Urteilsrezeption im wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs 253
1. Skizzierung des Meinungsbilds – Ungerechtfertigte Zensur oder notwendige Anhebung datenschutzrechtlicher Standards 253
2. Bewertung des Meinungsspektrums aus der Retrospektive 257
a) Abgleich mit der Umsetzungspraxis im Jahr 2015 257
aa) Rezeption europäischer Suchobjekte 258
bb) Umgang mit öffentlichkeitsrelevanten Sachverhalten 260
cc) Thematischer Hintergrund und betroffene Primärseiten 261
dd) Fazit 262
b) Relativierende Einordnung der Urteilsfolgen mit Blick auf die Informations- und Meinungsbildungsfunktion von Suchmaschinen 263
aa) Ausschnittshafte Erfassung von Daten im World Wide Web 264
bb) Beeinflussung der Informationsauswahl 266
cc) Fazit 269
E. Der Einfluss des Google-Urteils auf die Lösungsansätze der DSGVO 271
I. Entstehung und Ausgestaltung der DSGVO 272
1. Notwendigkeit einer Neuregelung 272
2. Skizzierung des Gesetzgebungsprozesses 273
3. Verordnung als neue Rechtsform 275
4. Zentrale Regelungsansätze des reformierten Datenschutzes 278
a) Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich 278
b) Beibehaltung des Verbotsprinzips 279
c) Anforderungen zulässiger Datenverarbeitung 279
d) Technologieneutralität der DSGVO 281
e) Fazit 281
II. Der legislative Ansatz zum „Recht auf Vergessenwerden“ in Art. 17 DSGVO 282
1. Entwurfsübergreifende Systematik der Regelungsvorschläge 284
2. Entwicklungsschritte der inhaltlichen Ausgestaltung im Vorfeld des Google-Urteils 286
a) Umsetzung im Kommissionsentwurf DSGVO-E KOM 2011 287
b) Umsetzung im Kommissionsentwurf DSGVO-E KOM 2012 288
aa) Ausgestaltung des Art. 17 DSGVO-E KOM 2012 288
bb) Rezeption 290
c) Einschränkungen im Parlamentsentwurf DSGVO-E EP 291
d) Fazit 292
3. Forderungen einer möglichen Urteilsimplementierung in der DSGVO 293
4. Die finale Umsetzung des „Rechts auf Vergessenwerden“ in Art. 17 DSGVO 296
a) Modifikationen in Art. 17 Abs. 1 DSGVO 297
b) Modifikationen in Art. 17 Abs. 2 DSGVO 298
c) Auftrag zur Schaffung externer Umsetzungsvorschriften für Art. 17 Abs. 2 DSGVO 299
d) Ergänzung zu berücksichtigender Abwägungsbelange in Art. 17 Abs. 3 DSGVO 300
e) Übertragung der Grundrechtsgewichtung auf die Mitgliedstaaten 300
III. Fazit 304
F. Zusammenfassung und Ausblick 306
I. Die Untersuchungsergebnisse in der Gesamtschau 306
II. Entwicklungsperspektiven des „Rechts auf Vergessenwerden“ als notwendiges Schutzkonzept 312
Literaturverzeichnis 317
Stichwortverzeichnis 355