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Wagner, A. (2019). Die Anwendbarkeit des Arbeitsrechts auf Spitzenverdiener. Eine Untersuchung zur Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien bei der Anwendung des Arbeitsrechts am Beispiel des Lizenzfußballers und unter Beachtung des Unionsrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55660-1
Wagner, Alexander. Die Anwendbarkeit des Arbeitsrechts auf Spitzenverdiener: Eine Untersuchung zur Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien bei der Anwendung des Arbeitsrechts am Beispiel des Lizenzfußballers und unter Beachtung des Unionsrechts. Duncker & Humblot, 2019. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55660-1
Wagner, A (2019): Die Anwendbarkeit des Arbeitsrechts auf Spitzenverdiener: Eine Untersuchung zur Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien bei der Anwendung des Arbeitsrechts am Beispiel des Lizenzfußballers und unter Beachtung des Unionsrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55660-1

Format

Die Anwendbarkeit des Arbeitsrechts auf Spitzenverdiener

Eine Untersuchung zur Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien bei der Anwendung des Arbeitsrechts am Beispiel des Lizenzfußballers und unter Beachtung des Unionsrechts

Wagner, Alexander

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 354

(2019)

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About The Author

Alexander Wagner studierte von 2006 bis 2011 Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg. Von 2011 bis 2015 arbeitete er an der von Prof. Dr. Christof Kerwer betreuten Dissertation mit dem Titel »Die Anwendbarkeit des Arbeitsrechts auf Spitzenverdiener«, für die er im Jahr 2018 promoviert und mit dem Dissertationspreis der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg ausgezeichnet wurde. Seit dem Abschluss seines Rechtsreferendariats mit Stationen in Würzburg und Frankfurt im Jahr 2017 ist er als Notarassessor im bayerischen Notariat tätig.

Abstract

Die Untersuchung behandelt eine der grundlegenden Problemstellungen des Arbeitsrechts, nämlich die Frage danach, wer als Arbeitnehmer in dessen Schutzbereich einbezogen wird. Nach herrschender Meinung kommt es für die Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft grundsätzlich auf das rein formale Kriterium der »persönlichen Abhängigkeit« an. Wirtschaftliche Kriterien - wie etwa die Verdiensthöhe - sollen für die Einordnung dagegen bedeutungslos sein. Die Arbeit kommt nach einer grundlegenden Untersuchung von Systematik, Entstehungsgeschichte und Teleologie des Arbeitsrechts zu einem anderen Ergebnis: Wirtschaftliche Abhängigkeit, soziale Schutzbedürftigkeit und Verdiensthöhe eines Beschäftigten sind - neben der persönlichen Abhängigkeit - sehr wohl weitere Anwendungsvoraussetzungen des Arbeitsrechts. Der Autor wirbt daher im Ergebnis für ein ausdifferenzierteres Arbeitsrecht der Zukunft, das auf Spitzenverdiener (wie etwa Lizenzfußballer) nur eingeschränkt Anwendung finden soll.

$aDie Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg ausgezeichnet.$z
»The Applicability of Labor Law to Top Earners«

The thesis raises the question of the applicability of labor law to top earners. Contrary to prevailing opinion, it comes after a study of systematics, history and teleology of labor law to the conclusion that here - in addition to the so called »personal dependence« - economic criteria such as the merit also must be taken into account. The paper therefore promotes a more differentiated labor law of the future, which finds only limited application to top earners.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 20
§ 1  Einleitung 23
A.  Allgemeine Problemstellung 23
B.  Besonderheiten der Lizenzfußballer 28
C.  Ziel und Gang der Untersuchung 33
1. Kapitel:Die Anwendbarkeit des Arbeitsrechts auf Spitzenverdiener auf der Grundlage ndes herrschenden Arbeitnehmerbegriffes 36
§ 2 Lizenzfußballer als Arbeitnehmer nach dem herrschenden Arbeitnehmerbegriff 37
A. Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur 37
B. Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft der Lizenzfußballer anhand der Kriterien des herrschenden Arbeitnehmerbegriffes 40
I. Leistung von Diensten (gegen Entgelt) 40
1. Sport als Dienstleistung 41
2. Abgrenzung zum Werkvertrag 43
II. Für einen anderen 45
1. Lizenzspieler als Gesellschafter? 45
2. Stellungnahme und Ausblick 46
III. Auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages 50
IV. In persönlicher Abhängigkeit 52
1. Weisungsgebundenheit 55
a) Zeitliche und örtliche Weisungsgebundenheit (zeitliche Lage, Umfang und Ort der Tätigkeit) 56
b) Fachliche Weisungsgebundenheit (Inhalt und Durchführung der Tätigkeit) 58
c) Fußballer als freiberufliche Entertainer oder Künstler? 60
2. Eingliederung in fremde Arbeitsorganisation bzw. Betriebsstruktur 61
3. Persönliche Abhängigkeit als unbeachtliches Erfordernis einer Mannschaftssportart? 63
4. Sonstige in die Gesamtabwägung einzustellende Kriterien 64
a) Wirtschaftliche (Un-)Abhängigkeit 64
b) Weitere Kriterien 66
C. Ergebnis 69
§ 3 Alternative Ansätze der Literatur und ihre Vereinbarkeit mit dem herrschenden Arbeitnehmerbegriff 70
A. Unternehmerrisiko als Ausschlusskriterium der Arbeitnehmereigenschaft 70
I. Unternehmerrisiko als maßgeblicher Ansatz der Arbeitnehmereigenschaft 71
II. Unternehmerrisiko als ein Merkmal im Rahmen der Gesamtbetrachtung 73
1. Unternehmerrisiko innerhalb des Rechtsverhältnisses mit dem Verein 74
a) Erfolgs- bzw. leistungsorientierte Vergütungsmodelle 75
b) Prozentuale Beteiligung an den Erlösen aus der Persönlichkeitsrechtsverwertung 79
2. Berücksichtigungsfähigkeit von Unternehmerrisiko auf Grund von Rechtsverhältnissen mit Dritten? 83
a) Tatsächliche und mustervertragliche Ausgangslage 83
b) Meinungsbild in Rechtsprechung und Literatur 86
c) Stellungnahme 88
aa) Allgemein-arbeitsrechtlicher Ausgangspunkt 88
bb) Unternehmerrisiko und wirtschaftliche Abhängigkeit 90
cc) Keine andere Betrachtung auf Grund von Besonderheiten des Lizenzfußballs 92
III. Zwischenergebnis 94
B. Möglichkeit einer privatautonomen Vereinbarung über die Arbeitnehmereigenschaft: Statusvereinbarung 97
I. Statusvereinbarung bei unternehmerischer Zusatztätigkeit 98
II. Statusvereinbarung bei gegebener Verhandlungsparität 99
1. Die Ansicht von Schimke/Menke 99
2. Unklarheit über die Kriterien zur Bestimmung von Verhandlungsparität 101
3. Keine umfassende Verhandlungsparität zwischen Spieler und Verein 104
4. Zwischenergebnis 106
III. (Un-)Möglichkeit einer nicht dem Arbeitsrecht unterfallenden Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses 106
1. Einheitliches freies Dienstverhältnis 107
2. Aufspaltung in Arbeitsverhältnis und freies Dienstverhältnis 107
C. Exkurs: Lizenzspieler als leitende Angestellte i. S. d. BetrVG? 112
§ 4 Zusammenfassung und Würdigung des Ergebnisses 115
A. Zusammenfassung 115
B. Würdigung des Ergebnisses und Fortgang der Untersuchung 116
2. Kapitel: Die grundsätzliche Berücksichtigungsfähigkeit wirtschaftlicher Kriterien bei der Anwendung des Arbeitsrechts 119
§ 5 Die Verwendung wirtschaftlicher Begriffe im Kontext der Arbeitnehmereigenschaft 124
A.  Vorbemerkungen 125
B.  Verwendung wirtschaftlicher Begriffe im Gesetzesrecht 127
I.  Arbeitsgerichtsgesetz: wirtschaftliche Unselbständigkeit 127
II.  Bundesurlaubsgesetz: wirtschaftliche Unselbständigkeit 128
III.  Tarifvertragsgesetz: wirtschaftliche Abhängigkeit und soziale Schutzbedürftigkeit 129
IV.  Heimarbeitsgesetz: wirtschaftliche Abhängigkeit und Schutzbedürftigkeit 131
V.  Sonstige gesetzliche Regelungen: wirtschaftliche Unselbständigkeit 135
VI.  Zusammenfassung 136
C.  Präzisierung von Verhältnis, Inhalt und Zusammenhang der im Gesetz verwendeten Begriffe 138
I.  Verhältnis der Begriffe 138
1.  Wirtschaftliche Abhängigkeit und wirtschaftliche Unselbständigkeit 138
2.  Wirtschaftliche Abhängigkeit und soziale Schutzbedürftigkeit 140
II.  Inhalt der Begriffe 140
1.  Wirtschaftliche Abhängigkeit 141
a)  Grundsatz 141
b)  Dauer der Tätigkeit 143
c)  Umfang der Tätigkeit 145
d)  Tätigkeit für einen oder mehrere Auftraggeber 148
aa)tZeitlich überwiegende Tätigkeit für einen Auftraggeber 149
bb)tFinanziell überwiegende Tätigkeit für einen Auftraggeber 150
cc)tAnderweitiges Einkommen 151
e)  Arbeitsorganisatorische Ausrichtung und Betriebskapital 152
f)  Fremdverwertung des Arbeitsergebnisses 154
2.  Soziale Schutzbedürftigkeit 156
a)  Entgelthöhe 158
b)  Privatvermögen 159
III.  Zusammenhang von wirtschaftlicher Abhängigkeit, sozialer Schutzbedürftigkeit und Entgelthöhe 160
1.  Teleologischer Hintergrund von wirtschaftlicher Abhängigkeit und sozialer Schutzbedürftigkeit 160
2.  Soziale Schutzbedürftigkeit und Entgelthöhe 166
a)  Entgelthöhe und Daseinsvorsorge 167
b)  Gesetzgeberische Wertungen 169
aa)t§ 10 EFZG 169
bb)t§ 92a Abs. 1 HGB 171
cc)t§ 5 Abs. 3 ArbGG 173
c)  Weit überdurchschnittliche Entgeltvereinbarungen als erfolgreiche Marktteilnahme 174
D.  Ergebnis 178
§ 6 Methodenorientierte Untersuchung der Anwendungsvoraussetzungen des Arbeitsrechts 180
A.  Vorbemerkungen zur Methode 181
B.  Betrachtung des Wortlauts 182
I.  Allgemeinsprachliches Verständnis des Begriffes „Arbeitnehmer“ 183
II.  Orientierung am Begriffsverständnis des BAG als Zirkelschluss 184
C.  Systematische Betrachtung 185
I.  Die beschränkte Aussagekraft des § 611a Abs. 1 BGB 186
II.  Die rechtliche Existenz der arbeitnehmerähnlichen Person 188
1.  Begriffsbestimmung und Einordnung 188
2.  Unmittelbare und logisch zwingende Konsequenzen für die Anwendungsvoraussetzungen des Arbeitsrechts 189
3.  Gesetzliche Anerkennung des Zusammenhangs von wirtschaftlicher Abhängigkeit, sozialer Schutzbedürftigkeit und arbeitsrechtlichem Schutzbedürfnis 191
4.  § 12a Abs. 1 TVG und die Bestimmungskriterien der sozialen Schutzbedürftigkeit der arbeitnehmerähnlichen Person 194
III.  Der Aussagegehalt von § 84 Abs. 1 S. 2 HGB 198
1.  Allgemeingültigkeit 198
2.  Inhaltliche Reichweite 199
3.  Folgerungen 201
IV.  Die Elemente von Umfang und Dauer der Tätigkeit 204
1.  Tätigkeitsumfang und Anwendbarkeit des Arbeitsrechts 204
a)  Verknüpfung durch Rechtsprechung, Literatur und historischen Gesetzgeber 204
b)  Zwingende Erkenntnisse aus der Existenz des TzBfG 208
c)  Teilzeitbeschäftigung und Anwendbarkeit des Arbeitsrechts 210
aa)tTeilzeitbeschäftigung, wirtschaftliche Abhängigkeit und nsoziale Schutzbedürftigkeit 210
bb)tGesellschafts- und gleichheitspolitische Dimension der Teilzeitarbeit 214
2.  Tätigkeitsdauer und Anwendbarkeit des Arbeitsrechts 215
a)  Verknüpfung durch Rechtsprechung und Literatur 215
b)  Zwingende Erkenntnisse aus der Existenz des TzBfG und sonstiger Regelungen 218
c)  Zeitlich begrenzte Beschäftigung und arbeitsrechtliches nSchutzbedürfnis 221
V.  Unionsrechtliche Betrachtung 224
1.  Arbeitnehmerbegriffe im europäischen Arbeitsrecht 225
2.  Unionsautonome oder mitgliedstaatliche Begriffsbestimmung 225
a)  Die Rechtsprechung des EuGH 226
b)  Konkretisierende Ansätze der Literatur 227
c)  Stellungnahme 229
3.  Kategorisierung der Arbeitnehmerbegriffe des europäischen Arbeitsrechts nach der Bestimmungskompetenz 232
a)  Unionsautonome Begriffsbestimmung 232
b)  Mitgliedstaatliche Begriffsbestimmung 235
c)  Zweifelsfälle 237
d)  Exkurs: Konsequenzen bei kompetenzwidriger Begriffsbestimmung durch den EuGH 242
4.  Begriffsinhalt der unionsautonomen Arbeitnehmerbegriffe 244
a)  Kein einheitlicher unionsautonomer Arbeitnehmerbegriff 244
b)  Zentrale Elemente der unionsautonomen Arbeitnehmerbegriffe 246
5.  Zusammenfassung 253
VI.  Zwischenergebnis 253
D.  Historische Betrachtung 255
I.  Herausarbeitung und Fortentwicklung ndes Arbeitnehmerbegriffes durch die Rechtsprechung 255
1.  Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes 256
a)  Positivrechtliche und subjektiv-teleologische Ausgangslage 258
b)  Beachtlichkeit persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit 262
c)  Zusammenfassung und Schlussfolgerung 268
2.  Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts 269
a)  Persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit als gleichberechtigte Merkmale 270
b)  Der Verzicht auf das Merkmal der wirtschaftlichen Abhängigkeit 273
aa)tRechtssystematischer Grund 275
bb)tRechtstatsächlicher und rechtspraktischer Grund 278
(1)tDer typische Gleichlauf von persönlicher Abhängigkeit, wirtschaftlicher Abhängigkeit und sozialer Schutzbedürftigkeit 278
(2)tKonsequenzen und Folgerungen 282
c)  Zusammenfassung 285
3.  Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 286
II.  Rechtliche Relevanz wirtschaftlich-gesellschaftlicher Strukturveränderungen für den Arbeitnehmerbegriff 289
III.  Die Entwicklung von Arbeitnehmerverdiensten als Grund einer Neubewertung 293
1.  Entgelthöhe als operationaler Indikator wirtschaftlicher Veränderung 294
2.  Skizzierung der Entwicklung der Arbeitnehmerverdienste 294
a)  Entwicklung der durchschnittlichen Höhe der Arbeitnehmerverdienste 295
b)  Quantitative und qualitative Entwicklung der Spitzenverdienste 298
aa)tVorbemerkungen 298
bb)tQuantitative Entwicklung 299
cc)tQualitative Entwicklung 303
c)  Zusammenfassung 306
IV.  Zwischenergebnis 307
E.  Teleologische Betrachtung 309
I.  Fehlen eines einheitlichen arbeitsrechtlichen Schutzgrundes 309
1.  Wirtschaftliche Schwäche des Arbeitnehmers 309
2.  Strukturelle Unterlegenheit des Arbeitnehmers 311
3.  Fehlende Verhandlungsparität der Arbeitsvertragsparteien 311
4.  Folgerungen für die Untersuchung 313
II.  Kategorisierung arbeitsrechtlicher Schutzzwecke 314
1.  Berufsschutz 315
a)  Arbeitsschutz 315
b)  Persönlichkeitsschutz 318
2.  Existenzschutz 322
a)  Sozialschutz 323
b)  Einstellungs- und Bestandsschutz 326
aa)tEinstellungsschutz 326
bb)tBestandsschutz 326
c)  Haftungsbeschränkungen 328
3.  Paritätsschutz 329
4.  Zusammenfassende Betrachtung 330
III.  Erkenntnisse für die Bestimmungskriterien des Arbeitnehmerbegriffes 331
1.  Erfordernis einer teleologischen Begriffsbildung 332
2.  Berufsschutz und persönliche Abhängigkeit 333
a)  Arbeitsschutz 333
b)  Persönlichkeitsschutz 335
c)  Zusammenfassung 340
3.  Existenzschutz und wirtschaftliche Abhängigkeit sowie soziale Schutzbedürftigkeit? 341
a)  Sozialschutz 341
aa)tRisiken der Arbeitnehmersphäre 341
bb)tRisiken der Arbeitgebersphäre und Betriebsrisiko 344
b)  Einstellungs- und Bestandsschutz 347
aa)tEinstellungsschutz 347
bb)tBestandsschutz 347
c)  Haftungsbeschränkungen 351
IV.  Zwischenergebnis 353
V.  Das teleologische Defizit des herrschenden Arbeitnehmerbegriffes 354
F.  Ergebnis 355
3. Kapitel: Die tatsächliche Berücksichtigungsmöglichkeit wirtschaftlicher Kriterien bei der Anwendung des Arbeitsrechts 357
§ 7 Möglichkeiten de lege lata: Rechtsprechungsänderung zum Arbeitnehmerbegriff? 357
A.  Mittelbar-systematische Vorgaben 358
B.  Vorgaben und Grenzen des § 611a Abs. 1 BGB 359
I.  § 611a Abs. 1 S. 1 – 3 BGB: Definitorischer Kern 361
1.  § 611a Abs. 1 S. 1 und S. 2 BGB 362
a)  Vom Arbeitnehmerbegriff zum Arbeitsvertrag 362
b)  Persönliche Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit und Fremdbestimmung –betriebliche Eingliederung? 364
aa)tPersönliche Abhängigkeit als Oberbegriff 365
bb)tWeisungsgebundenheit 365
cc)tFremdbestimmung als betriebliche Eingliederung? 367
2.  § 611a Abs. 1 S. 3 BGB 370
a)  Abweichende Definition der Weisungsgebundenheit? 370
b)  Klarstellungsnorm 370
3.  Zwischenergebnis und Schlussfolgerung: Positive Festschreibung des fehlerhaften und verengenden Umkehrschlusses aus § 84 Abs. 1 S. 2 HGB 371
II.  § 611a Abs. 1 S. 4 und 5 BGB: Bekenntnis zur typologischen Methode 373
1.  § 611a Abs. 1 S. 4 BGB 373
2.  § 611a Abs. 1 S. 5 BGB: Gesamtbetrachtung „aller“ Umstände? 375
a)  Wortlaut 375
b)  (Binnen-)Systematik 375
c)  Entstehungsgeschichte 376
aa)tErster Referentenentwurf 376
bb)tGesetzgeberischer Wille zur „1:1-Kodifikation“: Die relative Offenheit des Typusbegriffs des persönlich abhängigen Arbeitnehmers 379
3.  Zwischenergebnis 383
III.  Keine teleologische Reduktion des § 611a Abs. 1 BGB 384
1.  Keine verdeckte Regelungslücke 384
2.  Keine teleologische Forderung nach einer umfassenden Reduktion des Arbeitnehmerbegriffes 386
a)  Dogma des einheitlichen Arbeitnehmerbegriffes 386
b)  Entstehung von Schutzlücken im Bereich des Berufsschutzes bei kumulativer Berücksichtigung von wirtschaftlicher Abhängigkeit und sozialer Schutzbedürftigkeit 388
C.  Ergebnis 389
§ 8  Möglichkeiten de lege ferenda: Stufenloses oder gestuftes Arbeitsrecht 390
A.  Stufenloses Recht der Arbeit 391
B.  Gestuftes Arbeitsrecht 391
I.  Die vier Kategorien der persönlich Arbeitenden 392
II.  Abgrenzung des Arbeitsrechts 395
1.  Regelungsaufgabe des Arbeitnehmerbegriffes 395
2.  Beibehaltung des herrschenden Arbeitnehmerbegriffes 396
III.  Abstufungen innerhalb des arbeitsrechtsrechtlichen Regelungsbereichs 399
1.  De lege lata bestehende Binnendifferenzierungen 400
2.  Schaffung der Kategorie der „unternehmerähnlichen Personen“ 401
a)  Bestimmungskriterium 401
aa)tEntgelt 402
bb)tNebenverdienste und Privatvermögen? 405
b)  Ermittlung einer Entgeltgrenze 408
aa)tHöhe 408
bb)tRegelungstechnik 410
c)  Einschränkbare Regelungsbereiche 412
d)  Ausschluss ipso iure oder dispositive Ausgestaltung 415
IV.  Beachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben 421
V.  Beachtung unionsrechtlicher Vorgaben 422
1.  Regelungsbereich liegt nicht im Anwendungsbereich des Unionsrechts 423
2.  Regelungsbereich liegt im Anwendungsbereich des Unionsrechts 426
a)  Für Regelungsbereich ist unionsautonomer nArbeitnehmerbegriff maßgeblich 426
b)  Für Regelungsbereich ist grundsätzlich mitgliedstaatlicher Arbeitnehmerbegriff maßgeblich 429
aa)tGrundsatz 430
bb)tHandhabung durch den EuGH 430
cc)tStellungnahme 434
VI.  Exkurs: Ausweitung der auf arbeitnehmerähnliche Personen anwendbaren Normen? 439
C.  Ergebnis 440
§ 9  Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 441
Anhang 447
Literaturverzeichnis 457
Sachwortverzeichnis 493