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Heckmann, D., Seidl, A., Pfeifer, M., Koch, T. (2015). c.t. . Teamorientiertes Lernen in den Rechtswissenschaften. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54522-3
Heckmann, Dirk Seidl, Alexander Pfeifer, Monika and Koch, Tobias. c.t. : Teamorientiertes Lernen in den Rechtswissenschaften. Duncker & Humblot, 2015. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54522-3
Heckmann, D, Seidl, A, Pfeifer, M and Koch, T (2015): c.t. : Teamorientiertes Lernen in den Rechtswissenschaften, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54522-3

Format

c.t. <compliant teamwork>

Teamorientiertes Lernen in den Rechtswissenschaften

Heckmann, Dirk | Seidl, Alexander | Pfeifer, Monika | Koch, Tobias

Internetrecht und Digitale Gesellschaft, Vol. 2

(2015)

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About The Author

Prof. Dr. Dirk Heckmann ist Inhaber des Lehrstuhls für Recht und Sicherheit der Digitalisierung an der TU München. Dort leitet er auch das TUM Center for Digital Public Services CDPS. Er ist zudem Direktor am Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation bidt. Nebenamtlich ist Dirk Heckmann Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Er war Mitglied der Datenethikkommission der Bundesregierung. Aus seiner Feder stammen der juris Praxiskommentar Internetrecht sowie zahlreiche Lehrbücher und wissenschaftliche Beiträge zum Verfassungsrecht und Sicherheitsrecht sowie dem Recht der Digitalisierung, insbesondere Datenschutzrecht, E-Government, E-Health und Digitale Bildung.

Alexander Seidl hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau (1. Juristisches Staatsexamen) studiert. Fachspezifische Fremdsprachenausbildung an der Universität Passau in Englisch. Juristisches Referendariat im OLG-Bezirk München (2. Juristisches Staatsexamen), u.a. Wahlstation bei der internationalen Großkanzlei Linklaters LLP, München. Zusatzausbildung zum Mediator (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation. Seit 2008 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht; seit 2013 Akademischer Rat a.Z. ebenda; Doktorand im Bereich des Polizei-, Internet- und Datenschutzrechts. Seit 2010 Vertragsautor des juris PraxisReport IT-Recht und des juris AnwaltZertifikatOnline IT-Recht; seit 2012 auch Vertragsautor der Legal Tribune ONLINE. Seit 2013 Gutachter der Akkreditierungsagentur ACQUIN. Forschungsschwerpunkte: Polizeirecht, Computer- und Internetstrafrecht, Internetrecht, Datenschutzrecht.

Monika Pfeifer hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau (1. Juristisches Staatsexamen) studiert. Anschließend Referendariat in Landshut (OLG-Bezirk München), Wahlstation im Bundesministerium des Innern, Berlin. Abschluss mit dem 2. Juristischen Staatsexamen. Seit 2012 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht, dort u.a. zuständig für die Überarbeitung und Betreuung des e-Learning-Kurses »Methodik der Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht« an der Virtuellen Hochschule Bayern. Vertragsautorin des juris PraxisReport IT Recht sowie des juris AnwaltZertifikatOnline IT-Recht. Forschungsschwerpunkte: E-Learning, Allgemeines Verwaltungsrecht.

Tobias Koch hat Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen (1. Juristisches Staatsexamen) mit Wahlfach im Gewerblichen Rechtsschutz insbesondere Urheberrecht studiert. Juristisches Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf (2. Juristisches Staatsexamen), u.a. Wahlstation bei der Mediengruppe RTL Deutschland in Köln, Geschäftsbereich: International Distribution & Copyright Law. Seit 2013 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht. Seit 2013 Vertragsautor des juris PraxisReport IT-Recht; seit 2014 auch Vertragsautor des juris AnwaltZertifikatOnline IT-Recht. Forschungsschwerpunkte: Urheberrecht, Internetrecht, Verfassungsrecht.

Abstract

c.t. stellt eine »Revolution« in der Methode juristischen Lernens dar: Kollaborative Elemente werden auf innovative Weise in herkömmliches E-Learning integriert.

Studierende schreiben Klausuren nicht mehr jeder für sich, sondern arbeiten im Teamverbund auf einer virtuellen Plattform in Echtzeit unter tutorieller Begleitung an der Falllösung. Danach korrigieren sie wiederum im Team die Klausuren der Kommilitonen. Dabei lernen sie voneinander, profitieren von den Stärken und Schwächen der Anderen und lernen ihre eigenen Stärken und Schwächen kennen. Das Wissen der einzelnen Teilnehmer wird dadurch gebündelt und potenziert, sodass die Qualität der Lösung durch die entstandenen Synergieeffekte eine neue Qualitätsstufe erreicht.

Das vorliegende Werk unterzieht die sich bei c.t. aufdrängenden Rechtsfragen einer umfassenden rechtlichen Würdigung. Nach einer allgemeinen Einführung in das E-Learning stellen datenschutz- und urheberrechtliche Fragen sowie die Problemstellungen des IT-Sicherheitsrechts den Schwerpunkt der Begutachtung dar.
»c.t. Team-Based Collaborative Law Education«

The c.t. project is aimed at integrating innovative collaborative elements into common e-learning concepts. It incorporates the solving of legal academic tasks in real time with other students within a framework of set guidelines under supervision of a tutor on a virtual platform. After a general introduction into e-learning, the book analysis questions in the specific context of data protection law, copy right law and IT-security law.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Geleitwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis 13
Kapitel 1: Einführung 15
Kapitel 2: Compliant Teamwork – Studie: rAllgemeines und Vorprojekt 17
A. Die Idee „Compliant Teamwork“ 17
I. Die Rolle von Teamwork in der Welt der Lehrenden und Lernenden 17
II. E-Learning 18
1. Was versteht man unter E-Learning? 18
2. Die Geschichte des E-Learnings 20
3. Warum E-Learning? 22
4. Formen des E-Learnings 24
5. Anforderungen an E-Learning in der Gruppe 24
6. Die Rollen der Beteiligten: Lernende und Lehrer oder Lernende und Tutoren 25
a) Lernende 25
b) Lehrende 26
aa) Dozenten 26
bb) Tutoren 27
cc) Dozent = Tutor 28
III. Die Verknüpfung von Teamwork und E-Learning: Das Projekt Compliant Teamwork 28
1. Anlass: Der Ist-Zustand 28
2. Die Bestandteile von c.t. – Compliant Teamwork 30
3. Projektplan 31
B. Die Entwicklung des Vorprojekts 31
I. Schritt 1: Klärung der Rahmenbedingungen – Die Festlegung des Ablaufs 31
II. Schritt 2: Maßgebende Faktoren 32
1. Gleichzeitige Mehrautorenschaft und Effizienz 32
2. Gleichberechtigung, aber mit Möglichkeit der Zugriffsbeschränkung 34
3. Verlässliche Zurechenbarkeit oder Anonymität 35
4. Nachvollziehbarkeit durch Versionierung 35
5. Assoziierte Meta-Kommunikationsmöglichkeiten 35
III. Schritt 3: Verfügbare Mehrautorensysteme 36
1. Screen Sharing Konferenzsysteme 36
2. Desktop-Editoren 37
3. Web-Editoren 39
a) Web-Office-Anwendungen 39
b) Self-hosted EtherPad Lite 42
aa) Paradigma und Unterschiede 42
bb) Detaillierte Versionsverwaltung 44
cc) Echtzeitverhalten 44
dd) Nachteile 45
4. Die Entscheidung: Eine Kombination aus EtherPad Lite und ILIAS 46
a) Zugriffsbeschränkungen auf die Pads 46
b) Zurechenbarkeit der Beiträge 46
c) Die Integration/Koordination von EtherPad Lite und ILIAS 47
aa) Technische Voraussetzungen 47
bb) Die Bedenken des InteLeC-Zentrums 48
(1) Verwendung des EtherPad Lite-Chats anstelle des systemeigenen ILIAS-Chats 48
(2) Freischaltung des Servers von außerhalb des Universitätsnetzes 48
IV. Schritt 4: Klärung weiterer Einzelheiten 49
1. Entwicklung einer Klausur und einer Lösung 49
2. Organisation der Teilnehmenden 50
3. Aufstellen von Schreib- und Korrekturregeln 50
4. Entwicklung einer Einverständniserklärung 52
C. Ablauf und Auswertung des Vorprojekts 54
I. Der Ablauf des Vorprojekts 54
II. Die Auswertung des Vorprojekts 57
1. Gegenüberstellung der beiden Gruppen 57
2. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den beiden Gruppen 58
3. Resonanz der c.t.-Teilnehmer 60
a) Resumé 60
b) Wahrgenommene Probleme 60
aa) Aus organisatorischer Sicht 60
bb) In technischer Hinsicht 61
cc) Weitere Anregungen der c.t-Teilnehmer 62
(1) Telefon- / Videokonferenz 62
(2) Hilfe-Button 63
D. Ausblick in die Zukunft des E-Learnings in den Rechtswissenschaften 63
I. Bisherige E-Learning-Projekte in den Rechtswissenschaften 63
1. Unterstützende Portale 64
2. Praktische Beispiele 65
a) JuraCommSy 65
b) Online-Repetitorien 66
c) E-Learning als Unterstützung beim Klausurentraining 67
d) ELAN-REF 67
e) MOOCs 67
f) Die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) 68
aa) Allgemeines 68
bb) Die vhb und der Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau 68
II. Zukünftige Ansätze 69
1. Mobile Endgeräte, Social Media und Apps 69
2. Setzen neuer Anreize für die Studierenden 70
a) Schaffen einer Wettkampf-Situation 71
b) Fortschritt-Skala 71
c) Joker-Funktion 71
d) Leistung lohnt sich 72
e) Langfristig: eKlausuren? 72
3. Neue Finanzierungsmöglichkeiten 73
4. Fortbildung von Studierenden und Dozenten im Bereich E-Learning sowie Qualitätssicherung der Angebote 73
a) Fortbildung der Beteiligten 73
b) Qualitätssicherung 74
III. Einbindung von E-Learning an der Universität Passau – derzeitiger Stand und Denkansätze 75
1. Das InteLeC-Zentrum 75
2. Das DFG-Graduiertenkolleg 1681 „Privatheit“ 76
3. Technik Plus 76
4. Entwicklung eines neuen vhb-Kurses 77
Kapitel 3: Datenschutz 78
A. Einleitung 78
I. Bedeutung des Datenschutzes an Universitäten 78
II. Datenschutzrechtliche Grundzüge zur Erhebung von Daten an Universitäten 79
1. Grundsatz des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt 80
1. Erforderlichkeitsgrundsatz 80
2. Zweckbindungsgrundsatz 82
3. Gebot der Datenvermeidung und Datensparsamkeit 82
4. Technischer und organisatorischer Datenschutz 83
B. Datenschutzrechtliche Anforderungen beim c.t.-Projekt 84
I. Anwendbares Rechtsregime 84
1. Datenschutzrechtliche Vorgaben nach dem BayHSchG 84
2. Verhältnis BDSG zum BayDSG 85
3. Verhältnis BayDSG zum TMG 85
II. Datenarten 88
1. Bestandsdaten 88
2. Nutzungsdaten 89
3. Inhaltsdaten 90
III. Diensteanbieter 91
IV. Datenerhebungen, -speicherungen und -verarbeitungen innerhalb des c.t.-Projekts 94
1. Rechtsfolgen aus der Anwendbarkeit des TMG 94
2. Einwilligung der Studierenden/Teilnehmenden 95
3. Vorgenommene Datenerhebungen, -speicherungen und -verarbeitungen 96
a) Registrierung bei ILIAS mit dem EtherPad Lite Plug-in 97
b) Anfallende Daten bei der Nutzung von ILIAS mit dem EtherPad Lite Plug-in 98
aa) Datenverarbeitung und -speicherung durch das ILIAS- EtherPad Lite Plug-in 98
bb) Datenverarbeitung und Datenspeicherung durch die EtherPad Lite 100
C. Handlungsempfehlungen 102
I. Allgemeines 102
II. Profilschutz 102
III. Anonyme/pseudonyme Nutzung 103
IV. Einwilligung in elektronischer Form 105
Kapitel 4: IT-Sicherheit 106
A. Einleitung 106
I. Allgemeines 106
II. Begriff „IT-Sicherheit“ 106
III. Staatliche Schutzpflicht zur Gewährung von IT-Sicherheit 109
IV. IT-Sicherheit an Universitäten 111
B. Anforderungen an die IT-Sicherheit beim c.t.-Projekt 111
I. Risiken der IT-Sicherheit 111
II. Technischer Aufbau/Infrastruktur beim c.t.-Projekt 112
1. Konzeption 112
2. Implementierung des EtherPad Lite-Servers 113
3. Integration in ILIAS 115
4. Funktionsweise/Systemüberblick 115
III. Analyse des Gefährdungspotentials beim c.t.-Projekt (sicherheitskritische Betrachtung) 117
1. Definitionen 117
2. Kategorisierung der Komponenten; Sicherheitsprinzip der Open-Source-Software 118
3. Sicherheitskritische Betrachtungen der verschiedenen Ebenen 120
a) Kommunikationsnetz-Ebene (erste Ebene) 120
b) EtherPad Lite-Server 121
aa) IT-System-Ebene (zweite Ebene) 121
bb) Anwendungsebene (dritte Ebene) 123
c) ILIAS-Server (zweite und dritte Ebene) 124
C. Handlungsempfehlungen 124
I. Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit 124
1. Allgemeines 124
2. Technische und organisatorische Maßnahmen 125
3. Grundsatz der Erforderlichkeit und Grundsatz der Angemessenheit 126
II. Empfehlungen zu Sicherheitsvorkehrungen beim c.t.-Projekt und für dessen weitere Verwendung 129
Kapitel 5: Urheberrechtliche Grundsätze im Wissenschaftsbetrieb 130
A. Einleitung 130
B. Klausurleistung im Team – Ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk? 131
I. Der Werkkatalog nach § 2 Abs. 1 UrhG 132
II. Persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG 134
III. Kein Urheberrechtsschutz für Ideen und Konzepte 137
IV. Kein Urheberrechtsschutz für freie Werke und Open Content/Open Source 138
C. Der Urheberbegriff und Inhaber der Nutzungsrechte beim Compliant Teamwork 140
I. Abgrenzung verschiedener Beitragsformen nbei der Online-Lösung von Klausuren 140
II. Miturheberschaft oder bloße Werkverbindung 141
1. Persönliche geistige Leistung mehrerer 142
2. Schaffung eines einheitlichen Werkes 145
3. Gemeinschaftlichkeit der Werkschöpfung 147
4. Rechtsfolgen der Miturheberschaft 148
5. Zwischenergebnis 149
D. Geschützte Verwertungshandlungen im Rahmen des Einsatzes von Compliant Teamwork-Ergebnissen 150
I. Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG 150
II. Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG 152
III. Setzen von Links innerhalb der Falllösung des Compliant Teamworks 155
E. Urheberrechtliche Schrankenbestimmungen 156
I. Lediglich vorübergehende Vervielfältigungshandlungen nach § 44a UrhG 156
II. Das Zitatrecht nach § 51 UrhG 157
III. Vervielfältigung zum privaten oder eigenem Gebrauch nach § 53 UrhG 158
IV. Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung nach § 52a UrhG 162
1. Nutzungsgegenstand und privilegierter Bereich im Rahmen des § 52a UrhG 162
2. Überblick über die Vergütungspflicht nach § 52 a Abs. 4 UrhG 165
3. Fallbeispiele des § 52a UrhG im Lehrbereich 167
F. Compliant Teamwork als echte Prüfungssituation 168
Kapitel 6: Schlusswort 170
Executive Summary 172
Anhang 175
A. Sachverhalt des Vorprojekts 175
B. Lösung des Vorprojekts 176
C. Gruppe 1: Bearbeitung des Falles 184
D. Gruppe 1: Bearbeitung des Falles, Chatprotokoll 186
E. Gruppe 2: Bearbeitung des Falles 195
F. Gruppe 2: Bearbeitung des Falles, Chatprotokoll 197
G. Gruppe 1: Nachkorrektur durch Gruppe 2 210
H. Gruppe 1: Nachkorrektur durch Gruppe 2, Chatprotokoll 212
I. Gruppe 2: Nachkorrektur durch Gruppe 1 215
J. Gruppe 2: Nachkorrektur durch Gruppe 1, Chatprotokoll 218
Literaturverzeichnis 220
Sachverzeichnis 228
Autoren 229