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Fischinger, P. (2006). Arbeitskämpfe bei Standortverlagerung und -schließung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52313-9
Fischinger, Philipp S.. Arbeitskämpfe bei Standortverlagerung und -schließung. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52313-9
Fischinger, P (2006): Arbeitskämpfe bei Standortverlagerung und -schließung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52313-9

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Arbeitskämpfe bei Standortverlagerung und -schließung

Fischinger, Philipp S.

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 254

(2006)

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Abstract

Der Wettbewerb zwischen in- und ausländischen Unternehmen wird - auch als Folge der Globalisierung - zunehmend härter. Viele Unternehmen beabsichtigen daher die Schließung vorhandener Betriebsstätten oder planen deren Verlagerung ins Ausland. Den Arbeitnehmern droht dadurch regelmäßig der Verlust ihrer Arbeitsplätze. Um dies zu verhindern oder zumindest die sich daraus ergebenden Folgen abzumildern, bedienen sich die Gewerkschaften in jüngerer Zeit vermehrt des Streiks als Mittel (zum Beispiel Siemens, Infineon).

Die gewerkschaftliche Forderung zielt entweder auf die unmittelbare Verhinderung der geplanten Betriebsverlagerung, indem sich der Unternehmer in einem Standortsicherungstarifvertrag zum (zeitweisen) Standorterhalt verpflichtet, oder aber auf den Abschluss eines sog. Tarifsozialplanes, in dem Abfindungs- und Qualifizierungsansprüche der Arbeitnehmer vereinbart sowie die Kündigungsfristen verlängert werden.

Philipp S. Fischinger widmet sich der heftig umstrittenen Problematik, ob derartige Fragen im gegenseitigen Einvernehmen tariflich geregelt werden können und v .a., ob die Gewerkschaften eine solche tarifliche Regelung gegebenenfalls im Wege des Streiks erzwingen können. Hierzu untersucht er die aus dem GG, dem einfachen Gesetzesrecht sowie dem richterrechtlich geprägten Arbeitskampfrecht folgenden Grenzen wie z. B. eine mögliche Sperrwirkung der §§ 111 ff. BetrVG sowie einen Verstoß gegen die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz oder die Friedenspflicht. Er kommt zu dem Ergebnis, daß ein Standortsicherungstarifvertrag nur freiwillig vereinbart werden kann, ein darauf gerichteter Streik aber stets rechtswidrig ist. Dagegen komme es auf die Vereinbarkeit eines Streiks um einen Tarifsozialplan mit der Unternehmerfreiheit und damit für dessen Rechtmäßigkeit auf eine Abwägung im konkreten Einzelfall an.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 17
§ 1 Einleitung 21
A. Einführung in die Problematik 21
B. Gang der weiteren Untersuchung 24
C. Die Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Hamm, Schleswig-Holstein und Niedersachsen 25
I. Landesarbeitsgericht Hamm 31.5.2000: „Brandt GmbH & Co. KG“ 25
II. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein 27.3.2003: „Heidelberger Druckmaschinen AG“ 26
III. Landesarbeitsgericht Niedersachsen 2.6.2004: „Otis“ 27
D. Die Rechtslage im Betriebsverfassungsrecht als Grund für die neue Kampfstrategie der Gewerkschaften 27
I. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Betriebsänderungen gemäß §§ 111 ff. BetrVG 27
II. Die Gründe für die neue Kampfstrategie der Gewerkschaften 30
§ 2 Arbeitskämpfe gegen die Schließung und Verlagerung von Betrieben 32
A. Das Tarifvertragsrecht als letzter „Rettungsanker“ der Arbeitnehmer? 32
B. Die Situation beim Firmentarifvertrag 34
I. Die Kompetenz der Firmentarifpartner zur Regelung von Standortfragen 34
1. Standorterhalt als Gegenstand des normativen Teils des Tarifvertrages? 34
2. Standorterhalt mit obligatorischer Wirkung im Tarifvertrag? 38
a) Grundsätzliches zur schuldrechtlichen Regelungskompetenz 38
aa) Die Lehre vom Harmoniegebot 39
bb) Erfordernis des unmittelbaren Sachzusammenhanges 40
cc) Stellungnahme 40
(a) Ablehnung von Harmoniegebot und Erfordernis des unmittelbaren Sachzusammenhanges 40
(b) Methodische Fragen 42
b) Die unternehmerische Standortentscheidung als Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG (Binnenschranke)? 43
aa) Identität mit den „Lohn- und Arbeitsbedingungen“ in § 152 GewO a.F. 44
bb) Abstraktion vom konkreten Arbeitsverhältnis 44
cc) Vermittelnde Ansichten 45
(a) Die Datenkranztheorie Biedenkopfs 46
(b) Das Unmittelbarkeitskriterium Wiedemanns 46
(c) Die Aussagen des Bundesarbeitsgerichts 47
dd) Stellungnahme 48
(a) Grammatikalische Auslegung 48
(b) Systematische Auslegung 50
(c) Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes und historische Entwicklung des Tarifwesens 51
(d) Teleologische Interpretation und Gesamtwürdigung 53
(aa) Der Tarifvertrag als Mittel zur sinnvollen Ordnung des Arbeitslebens 53
(bb) Unternehmerische Standortpolitik als Gegenstand des schuldrechtlichen Teils des Tarifvertrages 56
(e) Zusammenfassung 60
c) Die Außenschranken der Tarifautonomie 60
aa) Die unternehmensbezogene Mitbestimmung als Grenze der Tarifautonomie? 61
bb) Die unternehmerische Entscheidungsfreiheit 63
(a) Grundrechtsbindung des schuldrechtlichen Teils 63
(b) Herleitung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit 65
(c) Verletzung der unternehmerischen Freiheit? 67
cc) Fazit 70
d) Zusammenfassung 70
II. Streik um einen Firmentarifvertrag zur Standortsicherung? 71
1. Reichweite des Streikrechts um schuldrechtliche Tarifabreden 71
a) Erstreikbarkeit schuldrechtlicher Abreden? 71
b) Gleichlauf zwischen tariflicher Regelbarkeit und Erstreikbarkeit? 72
c) Zwischenergebnis 76
2. Das Gemeinwohl als Grenze von Arbeitskämpfen gegen die Schließung und Verlagerung von Betrieben? 76
3. Die unternehmerische Freiheit als Grenze von Arbeitskämpfen um Standortsicherungstarifverträge 78
a) Bestandsschutzinteresse der Arbeitnehmer 80
b) Schutzmechanismen zugunsten der Arbeitnehmer 81
c) Gegenüberstellung mit den Interessen der Arbeitgeberseite 82
aa) Streik um Standortsicherungstarifverträge bei kleinen und mittleren Unternehmen 82
bb) Streik um Standortsicherungstarifverträge bei Großunternehmen 83
d) Fazit 87
III. Ergebnis 88
C. Die Situation beim firmenbezogenen Verbandstarifvertrag 89
I. Einleitung 89
II. Ungerechtfertigte Ungleichbehandlung des Verbandsmitgliedes? 89
III. Die fehlende Verpflichtungsmöglichkeit des Arbeitgebers durch schuldrechtliche Abreden im firmenbezogenen Verbandstarifvertrag 91
IV. Normative Regelung der Standortsicherung im firmenbezogenen Verbandstarifvertrag? 94
1. Zulässigkeit und dogmatischer Anknüpfungspunkt eines Rückgriffes auf Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG („Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“) 94
2. Abschließende Regelung der Normsetzungsbefugnis der Tarifpartner durch § 1 Abs. 1 Halbsatz 2 TVG 97
3. Erweiterung des § 1 Abs. 1 Halbsatz 2 TVG im Wege der verfassungskonformen Auslegung? 97
4. Zwischenergebnis 99
V. Streikrecht wegen Art. 6 Abs. 4 ESC? 99
VI. Ergebnis 100
D. Gesamtergebnis zu § 2 100
§ 3 Arbeitskämpfe um tarifliche Sozialpläne 102
A. Einleitung 102
I. Der Tarifsozialplan als Ergänzung des betriebsverfassungsrechtlichen Sozialplanes 102
II. Bestimmung der Kampfforderung 103
1. Formelle Betrachtung 103
2. Materiell orientierte Suche nach dem „tatsächlichen Willen“ der Gewerkschaft 104
3. Stellungnahme 106
4. Fazit und Gang der weiteren Darstellung 108
B. Die Kompetenz der Firmentarifpartner zur Vereinbarung von Tarifsozialplänen 109
I. Normativ-tarifliche Regelbarkeit 109
1. Abfindungen 109
2. Verlängerung der Kündigungsfristen bei betriebsbedingten Kündigungen 110
3. Qualifizierungsmaßnahmen 110
a) Abschlussnormen im Sinne von Abschlussgeboten? 111
b) Inhaltsnormen? 112
c) Betriebsverfassungsrechtliche Normen? 113
d) Beendigungsnormen 114
aa) Vergleichbare Regelungen in bestehenden Rationalisierungsschutzabkommen? 114
bb) Vergleich mit tariflich geregelter Altersversorgung? 115
cc) Bloße Verlängerung der Kündigungsfrist? 116
dd) Stellungnahme 116
ee) Zwischenergebnis 118
4. Vom Sozialtarifvertrag erfasste Arbeitsverhältnisse 118
5. Fazit 120
II. Sperrwirkung der §§ 111 ff. BetrVG für Firmentarifsozialpläne? 120
1. Die in der Literatur vertretenen Begründungsansätze für eine Sperrwirkung 120
a) Die These von der Entwertung der Betriebsratsrechte 121
b) Die Thesen Lobingers 123
aa) Kalkulierbarkeit der Ausgleichskosten 123
bb) Schutz der nicht organisierten Arbeitnehmer; Vermeidung von Verteilungsproblemen 124
cc) Konsequenzen 125
c) Die Sperrwirkung der §§ 111 ff. BetrVG als Ausfluss des allgemeinen Ordnungskonzeptes der Mitbestimmung 125
2. Stellungnahme zu den Sperrwirkungsthesen 125
a) Analyse des Betriebsverfassungsgesetzes 126
b) Die These vom allgemeinen Ordnungskonzept des Mitbestimmungsrechts 131
c) Die These von der Aushöhlung der Betriebsratsrechte 132
d) Kalkulierbarkeit der Ausgleichskosten/Verteilungsproblem 137
aa) Schutz des Arbeitgebers 137
(a) Die Kalkulierbarkeit der Folgekosten 137
(b) Höhenmäßige Beschränkung der Folgekosten 138
bb) Die These vom Verteilungsproblem 139
cc) Nichtvorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 111 Satz 1 BetrVG 141
dd) Fazit 142
3. Ergebnis 143
III. Ergebnis 143
C. Arbeitskämpfe um Firmentarifsozialpläne 143
I. Verfehlung des Streikzwecks? 143
II. Die Friedenspflicht als Rechtmäßigkeitshindernis von Arbeitskämpfen um Firmentarifsozialpläne 145
1. Die Friedenspflicht aus bestehenden (Verbands-)Tarifverträgen 145
a) Allgemeines zur tariflichen Friedenspflicht 145
b) Reichweite der relativen Friedenspflicht bei Rationalisierungsschutzabkommen und Tarifsozialplänen 146
c) Fazit 147
2. Verstoß gegen § 74 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 BetrVG? 148
3. Friedenspflicht bei Sozialplanverhandlungen respektive bei bestehenden Sozialplänen? 149
4. Zusammenfassung 151
III. Verstoß gegen den Paritätsgrundsatz? 151
1. Formeller Paritätsbegriff 152
2. Materiell-konkrete Parität unter Einbeziehung gesamtgesellschaftlicher Faktoren 154
3. Abstrakt-typisierendes Paritätsverständnis 155
4. Normativ orientierte Paritätsbetrachtung 156
5. Arbeitskämpfe um Firmentarifsozialpläne und Paritätsgrundsatz 157
IV. Verletzung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit? 160
1. Problemstellung 160
a) Mittelbare Beeinträchtigung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit 160
b) Die Justitiabilität der Höhe der Tarifforderungen 163
aa) Grundsatz 163
bb) Streik um die Aufnahme von Tarifvertragsverhandlungen als Sonderfall? 165
c) Weitere Vorgehensweise 169
2. Bestimmung der Tarifsozialplankosten 171
a) „Summierungseffekte“ 172
b) Berechnungsmethoden 172
3. Die zulässige Maximalgrenze erstreikter Tarifsozialpläne 174
a) Die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer 174
b) Die Finanzkraft des Unternehmens 176
aa) Neutrale Faktoren 176
bb) Mindernde Faktoren 177
cc) Erhöhende Faktoren 177
c) „Aufzehreffekt“ 178
d) Gesamtbewertung – Orientierung an bestehenden Vorschriften? 178
aa) § 123 Abs. 1, 2 Satz 2 InsO? 178
bb) § 622 Abs. 2 Satz 1, 4 BGB? 179
cc) § 113 Abs. 1, 3 BetrVG, § 10 KSchG? 179
dd) Vergleich mit den von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätzen zu § 112 Abs. 5 Satz 1, 2 Nr. 3 BetrVG? 181
4. Verhältnis zum betriebsverfassungsrechtlichen Sozialplan 182
a) Günstigkeitsprinzip 182
aa) Grundsatz 182
bb) Anrechnungsklauseln 184
b) Wechselseitige Beeinflussung von Tarifsozialplan und Sozialplan 184
aa) Streik um Tarifsozialplan nach Aufstellung des Sozialplanes 185
(a) Sozialplan erreicht Grenze G 185
(b) Sozialplanvolumen unterhalb der Grenze G 186
bb) Streik um Tarifsozialplan vor Aufstellung des Sozialplanes 186
(a) Kein Verstoß gegen die unternehmerische Freiheit 186
(b) Erforderlichkeit des Arbeitskampfes/ultima ratio? 187
(c) Die Interessen der Außenseiterarbeitnehmer 191
cc) Exkurs: Verhältnis erstreikter Tarifsozialplan – freiwilliger Sozialplan 193
5. Mögliche Streikrisiken für Gewerkschaft und Arbeitnehmer 193
a) Schadensersatzverpflichtung der Gewerkschaft 193
b) (Außer-)ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers 194
c) Schadensersatzrisiken für den einzelnen Arbeitnehmer 196
6. Zusammenfassung 196
7. Prozessuale Situation und Ausblick 197
D. Die Rechtslage beim unternehmensbezogenen Verbandstarifvertrag 199
I. Kompetenz zum Abschluss des firmenbezogenen Verbandstarifsozialplanes 199
II. Streik um firmenbezogene Verbandstarifsozialpläne 199
E. Gesamtergebnis zu § 3 199
§ 4 Zusammenfassung der wichtigsten Thesen und Ergebnisse 201
I. 201
II. 201
III. 204
IV. 207
Literaturverzeichnis 208
Sachverzeichnis 231