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Warg, G. Gewalt als Ansatz zur Systemüberwindung? – Grenzen des legitimen Diskurses im demokratischen Verfassungsstaat. Recht und Politik, 55(1), 15-32. https://doi.org/10.3790/rup.55.1.15
Warg, Gunter "Gewalt als Ansatz zur Systemüberwindung? – Grenzen des legitimen Diskurses im demokratischen Verfassungsstaat" Recht und Politik 55.1, , 15-32. https://doi.org/10.3790/rup.55.1.15
Warg, Gunter: Gewalt als Ansatz zur Systemüberwindung? – Grenzen des legitimen Diskurses im demokratischen Verfassungsstaat, in: Recht und Politik, vol. 55, iss. 1, 15-32, [online] https://doi.org/10.3790/rup.55.1.15

Format

Gewalt als Ansatz zur Systemüberwindung? – Grenzen des legitimen Diskurses im demokratischen Verfassungsstaat

Warg, Gunter

Recht und Politik, Vol. 55 (2019), Iss. 1 : pp. 15–32

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RD Dr. jur., Mag. rer. publ. Gunter Warg. Der Autor lehrt an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl.

Abstract

Der Linksextremismus rückt meist nur punktuell in das öffentliche Bewusstsein, wenn er sich in gewalttätigen Aktionsformen äußert (wie bei den G20-Krawallen 2017 in Hamburg). Dabei ist hier wie auch bei den anderen Erscheinungsformen des politischen Extremismus die Unterscheidung zwischen legitimen Protestformen einerseits und illegitimen, weil individual- oder gemeinschaftsschädlichen Aktionen andererseits in einem liberalen Rechtsstaat von zentraler Bedeutung. Der Beitrag von Gunter Warg versucht, diese Grenzlinien am Maßstab der Gewaltfrage nachzuzeichnen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Gunter Warg: Gewalt als Ansatz zur Systemüberwindung? – Grenzen des legitimen Diskurses im demokratischen Verfassungsstaat 15
I. Einleitung 15
II. Die Bedeutung der Meinungsfreiheit im demokratischen Rechtsstaat 16
III. Grenzen der Meinungsfreiheit 18
1. Begrenzungen nur mit meinungsneutralen Gesetzen 18
2. Rechtsbruch als taugliche Grenze? 19
3. „Friedlichkeit” als immanente Schranke aller Kommunikationsgrundrechte 20
4. Diskrepanz zwischen „Friedlichkeit” i.S.d. Art. 8 GG und den „allgemeinen Gesetzen” nach Art. 5 II GG? 23
5. Einschüchterung als Kriterium der Unfriedlichkeit 15
6. Begriff der Gewalt als zentrales Element der „Unfriedlichkeit” 15
IV. Gewaltkriterium als politisch unverdächtige Grenze der Freiheit 15
V. Gewaltfreiheit als Funktionsbedingung der Demokratie 15
VI. Gewaltverzicht des Bürgers und staatliches Gewaltmonopol als Teil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung 15
VII. Friedlicher Diskurs als Erfüllungsgehilfe im gesellschaftlichen Willensbildungsprozess 15
Brandenburg: SPD und Linke wollen paritätische Wahllisten 15