Aktionenrechtliches Denken im Verwaltungsrecht
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Aktionenrechtliches Denken im Verwaltungsrecht
Die Verwaltung, Vol. 52 (2019), Iss. 4 : pp. 577–592
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Johannes Buchheim, Karlsruhe
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Es freut mich ungemein, dass Untersuchungen, die die „actio“ (lat. Klaghandlung, Klage, Klagrecht) im Titel führen, nach wie vor die Gemüter erhitzen. Über etwas, das die Leute langweilt, hätte ich nicht schreiben mögen. Insofern ist meine erste Absicht, das Verhältnis von materiellem und prozessualem Verwaltungsrecht verstärkt in den Blick der theoretisch-dogmatischen Aufmerksamkeit zu rücken, offenbar aufgegangen. Ob auch meine zweite Absicht, etwa Überzeugendes dazu zu schreiben, gelungen ist, liegt im Auge der Betrachter. Nicht wirklich überzeugt ist Andreas Funke, der seine ausführliche Erwiderung auf meine Dissertationsschrift im vorvergangenen Heft dieser Zeitschrift versöhnlich, aber bestimmt beschließt: Das von mir sogenannte und kritisierte „Anspruchsmodell des Verwaltungsrechts“ habe für ihn „weiterhin die Nase vorn“.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Johannes Buchheim, Aktionenrechtliches Denken im Verwaltungsrecht | 577 | ||
I. Grundannahmen des Aktionenmodells | 578 | ||
1. Prozessrecht und materielles Recht | 578 | ||
2. Geflechte der Verfahren und Verfahrensrechte | 580 | ||
3. Problemstellung: Ganzheitliche Zielvorgaben bei Vielheit der Verfahren | 581 | ||
4. Zugriff auf das „Rechtsverhältnis” | 582 | ||
II. Kernthesen des Aktionenmodells | 584 | ||
1. Verfahrensrechte und materielles Recht als rechtliche Zugriffsweisen | 585 | ||
2. Formeller Selbststand des Prozessrechts | 585 | ||
3. Inhaltlicher Selbststand und Selektivität des Prozessrechts | 577 | ||
4. Wechselseitige Abhängigkeiten zwischen materiellem und prozessualem Recht | 577 | ||
III. Positives Recht und rechtswissenschaftliche Modelle | 577 |