Kind als Schaden
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Kind als Schaden
Anmerkung zu OLG Karlsruhe, Urt. v. 19. 2. 2020, 7 U 139/16
Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 30 (2021), Iss. 1 : pp. 83–92
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Christopher Schmidt, Dr. iur., Professor an der Hochschule Esslingen, Fakultät Soziale Arbeit, Bildung und Pflege.
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Die Entscheidung des OLG Karlsruhe ist aus verschiedenen Gründen rechtsfehlerhaft. So begehen Pädiater und Gynäkologen keinen Behandlungsfehler, wenn sie ohne konkrete Nachfrage nicht alle möglichen Folgen einer Behinderung des ungeborenen Kindes schildern, sondern den Eltern Mut machen, sich für das Kind zu entscheiden. Das ergibt sich aus einer Auslegung von § 242 BGB, bei der grundrechtliche Wertungen berücksichtigt werden. Die dazu ergangene Rechtsprechung des BVerfG blendet das OLG aus. Mit der durch das Grundgesetz vorgegebenen Ordnung scheinen die Wertmaßstäbe des OLG aber ohnehin nicht in Einklang zu stehen. Denn der Senat meint offenbar, einem behinderten Kind das Leben zu schenken, sei ethisch vorwerfbar, während er anders herum davon ausgeht, dass die Tötung ungeborener Kinder selbst dann „frei von ethischen Wertungen“ zu beurteilen sei, wenn der Nasciturus bereits außerhalb des Mutterleibs lebensfähig war. Hinsichtlich der inzident zu prüfenden Voraussetzungen eines Schwangerschaftsabbruchs nach § 218a Abs. 2 StGB wendet das OLG (offenbar) den falschen Maßstab an. Denn vorliegend müsste nach § 286 Abs. 1, nicht nach § 287 Abs. 1 S. 1 ZPO vorgegangen werden. Zuletzt wird die Höhe des ersatzfähigen Schadens durch das OLG rechtsfehlerhaft ermittelt.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
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Christopher Schmidt: Kind als Schaden | 83 | ||
Anmerkung zu OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.2.2020, 7 U 139/16 | 83 | ||
I. Entscheidung | 83 | ||
II. Kritik | 87 | ||
III. | 91 | ||
Abstract | 83 |