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Die Doppelnatur des Rechts

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Alexy, R. Die Doppelnatur des Rechts. Der Staat, 50(3), 389-404. https://doi.org/10.3790/staa.50.3.389
Alexy, Robert "Die Doppelnatur des Rechts" Der Staat 50.3, , 389-404. https://doi.org/10.3790/staa.50.3.389
Alexy, Robert: Die Doppelnatur des Rechts, in: Der Staat, vol. 50, iss. 3, 389-404, [online] https://doi.org/10.3790/staa.50.3.389

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Die Doppelnatur des Rechts

Alexy, Robert

Der Staat, Vol. 50 (2011), Iss. 3 : pp. 389–404

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1Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Robert Alexy, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, Leibnizstraße 6, 24118 Kiel.

Cited By

  1. Integrative Jurisprudence: Legal Scholarship and the Triadic Nature of Law

    Klatt, Matthias

    Ratio Juris, Vol. 33 (2020), Iss. 4 P.380

    https://doi.org/10.1111/raju.12301 [Citations: 2]
  2. Die Soziologie und ihre Nachbardisziplinen im Habsburgerreich

    Teil D: Die Herausbildung der Soziologie aus der Sozialpolitik und den Benachbarten Geistes-, Rechts- und Sozialwissenschaften – Von der Mitte des 19. bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts

    2019

    https://doi.org/10.7767/9783205209331.221 [Citations: 0]
  3. Grundrechte, Demokratie und Repräsentation

    Alexy, Robert

    Der Staat, Vol. 54 (2015), Iss. 2 P.201

    https://doi.org/10.3790/staa.54.2.201 [Citations: 1]

Abstract

Die Doppelnaturthese sagt, dass das Recht notwendig sowohl eine reale oder faktische Dimension hat als auch eine ideale oder kritische. Bei der realen Dimension geht es um die ordnungsgemäße Gesetztheit und die soziale Wirksamkeit einschließlich Zwang, also um Positivität. Ausdruck der idealen Dimension ist der mit dem Recht notwendig verbundene Anspruch auf Richtigkeit. Die Doppelnaturthese ist nicht nur für die Bestimmung des Begriffs und der Natur des Rechts von Bedeutung. Sie spielt darüber hinaus bei allen fundamentalen Fragen des Rechts eine Rolle. Beispiele sind das Verhältnis von deliberativer Demokratie und Demokratie als am Mehrheitsprinzip orientierter Entscheidungsprozedur, die Verbindung von Menschenrechten als moralischen Rechten und Grundrechten als positiven Rechten, das Zusammenspiel von autoritativen und nichtautoritativen Gründen in der juristischen Argumentation und die Unterscheidung von Regeln, die ein reales Sollen ausdrücken, und Prinzipien, bei denen es um ein ideales Sollen geht. All dies zeigt, dass die Doppelnatur die wesentlichste Eigenschaft des Rechts ist.