Widerstandsrecht und demokratische Selbstbestimmung
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Widerstandsrecht und demokratische Selbstbestimmung
Der Staat, Vol. 54 (2015), Iss. 4 : pp. 575–589
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Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Freiherr-vom-Stein-Straße 2, 267346 Speyer (Postfach 14 09, 67324 Speyer)
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Abstract
Der Beitrag zeigt am historischen Beispiel der nordamerikanischen Revolution den inneren Zusammenhang von Widerstandsrecht und politischer Selbstbestimmung. Ein Widerstandsrecht wird herkömmlich denjenigen zugesprochen, die unter Unrecht oder Unterdrückung leiden, ohne dass ihnen Verfahren zur Verfügung stünden, in denen sie ihre Rechte verteidigen können. Im demokratischen Verfassungsstaat ist das Widerstandsrecht institutionalisiert; demokratische Mitwirkungsrechte und Grundrechte sind mit besonderen Verfahren zu ihrer Verteidigung und Effektuierung bewehrt. In Verfassungsstaaten, in denen die Kommunikationsgrundrechte besonderen Schutz genießen und im Rahmen der Ausgestaltung und Interpretation der Strafgesetze Berücksichtigung finden, bleibt aus rechtlicher Perspektive auch für einen “zivilen Ungehorsam“, soweit er mit unrechtmäßigen Handlungen einhergeht, kein Raum. Das “institutionalisierte Widerstandsrecht“ bedarf allerdings der stetigen Weiterentwicklung, um die Mitwirkungs- und Verteidigungsmöglichkeiten auch in einem durch wachsende Komplexität gekennzeichneten politischen Mehrebenensystem lebendig und effektiv zu halten. Eine besondere Herausforderung stellt die Einhegung von den Einzelnen betreffender überstaatlicher Entscheidungsmacht dar.