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Die Aussetzung nach § 221 Abs. 1 StGB

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Wielant, M. (2009). Die Aussetzung nach § 221 Abs. 1 StGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52765-6
Wielant, Martin. Die Aussetzung nach § 221 Abs. 1 StGB. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52765-6
Wielant, M (2009): Die Aussetzung nach § 221 Abs. 1 StGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52765-6

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Die Aussetzung nach § 221 Abs. 1 StGB

Wielant, Martin

Schriften zum Strafrecht, Vol. 203

(2009)

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Abstract

Der seit seinem Inkrafttreten 1871 nahezu unverändert gebliebene Grundtatbestand der Aussetzung wurde durch das 6. StrRG von 1998 unter weitgehendem Rückgriff auf § 139 Entwurf 1962 reformiert und nach dem gesetzgeberischen Willen erweitert. Die Klärung, ob dieser Reformteil dem Gesetzgeber gelungen ist und vor allem wie die Tatbestandsmerkmale des Grundtatbestandes nach der Reform der Norm auszulegen sind, steht im Zentrum der vorliegenden Arbeit.

Im Ergebnis bejaht Martin Wielant einen deutlich erweiterten Anwendungsbereich des § 221 Abs. 1 StGB n.F. Das zeigt sich schon im Normtext durch die Aufhebung des beschränkten Opferkreises zugunsten jedes Menschen als möglichem Opfer. Zudem wird nunmehr - abweichend von der früher überwiegend vertretenen Ansicht - eine Neuauslegung der beiden Tathandlungen, Versetzen und Imstichlassen, ohne Beschränkung auf räumlich geprägte Bewegungsvorgänge präferiert und hergeleitet. Im Gegensatz zu der überwiegenden Meinung in der Wissenschaft - jedoch in Anknüpfung an die Idee einer konsequenten Neuauslegung des Tatbestandes - bestimmt der Autor den Inhalt des Merkmals der hilflosen Lage, das Verhältnis der beiden Tatalternativen zueinander sowie deren Abgrenzung voneinander.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 26
1. Teil: Einleitung 33
A. Einführung in Gegenstand und Problematik der Untersuchung 33
B. Eingrenzung des Themas 37
2. Teil: Bedeutung der Aussetzungsnorm in Praxis und Wissenschaft 38
3. Teil: Historischer Überblick zur Entwicklung des Aussetzungstatbestandes bis zur heutigen Fassung 43
A. Die gesetzlichen Fassungen des Tatbestandes der Aussetzung 43
I. Gesetzliche Fassungen bis zum RStGB von 1871 43
1. Alte Wurzeln der Aussetzung: Corpus Iuris Canonici von 1136 und Art. 132 CCC von 1532 43
2. Teil II Titel 20 §§ 969–971 PrALR von 1794 46
3. Art. 174–177, 370 bayer. StGB 1813 47
4. Art. 131 sächs. CrimGB 1838 und Art. 163 sächs. StGB 1855 48
5. § 183 preuß. StGB von 1851 49
6. Art. 129 CrimGB von Hamburg 1869 51
II. § 221 RStGB von 1871 51
B. Die Reformbestrebungen zum Aussetzungstatbestand seit Beginn des 20. Jahrhunderts 52
I. Die Entwürfe zur Reformierung des RStGB von 1902 bis 1930 54
1. Die Vergleichende Darstellung (1902–1909) 54
2. Der Vorentwurf zu einem Deutschen Strafgesetzbuch 1909 55
3. Der Gegenentwurf zum Vorentwurf eines Deutschen Strafgesetzbuches 1911 57
4. Der Entwurf zu einem Deutschen Strafgesetzbuch nach den Beschlüssen der Strafrechtskommission („Kommissionsentwurf“) 1913 58
5. Der Entwurf von 1919 60
6. Der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches 1922 61
7. Der amtliche Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches 1925 62
8. Der amtliche Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches 1927 64
9. Der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches 1930 („Entwurf Kahl“) 65
II. Bestrebungen zu einer Strafrechtsreform nach dem 2. Weltkrieg 67
1. Die Große Strafrechtskommission und die Entwürfe von 1960 und 1962 67
2. Der Alternativentwurf eines Strafgesetzbuches 72
3. Das 6. StrRG von 1998 72
C. Ergebnis zum historischen Teil 79
4. Teil: Der Grundtatbestand der Aussetzung nach dem heutigen Verständnis von Rechtsprechung und Literatur 80
A. Die Tätereigenschaft bei der Aussetzung, insbesondere die Obhuts- oder Beistandspflicht 80
I. Die Tätereigenschaft in Rechtsprechung und Schrifttum 80
II. Eigene Auffassung zum Kreis möglicher Täter 83
B. Der Kreis tauglicher Opfer i.S.v. § 221 Abs. 1 StGB 86
I. Die Opfereigenschaft in Rechtsprechung und Literatur 86
II. Eigene Auffassung zum Kreis tauglicher Opfer 88
C. Die Tathandlungen der Aussetzung 93
I. Die zweite Tathandlung des Grundtatbestands: Das Imstichlassen 93
1. Auslegung des Tatbestandsmerkmals „Verlassen“ vor dem 6. StrRG 94
2. Neue Auslegung des Tatbestandsmerkmals seit 1998 98
a) Kritik im Schrifttum an der gesetzgeberischen Begründung zum Imstichlassen 98
b) Überwiegende Ansicht zum Imstichlassen: weites Verständnis der zweiten Tathandlung 99
c) Teilweise vertretene Ansicht zum Inhalt des Imstichlassens: weites Verständnis mit Einschränkungen in spezifischen Fallkonstellationen 103
3. Der Tatbestandstyp der zweiten Tatvariante 108
a) Zur Einordnung der zweiten Tatvariante a. F. in die Kategorien der Typen der Tatbestände 108
b) Zur Klassifizierung des Tatbestandstyps der zweiten Tatvariante n. F. 112
aa) Echtes Unterlassungsdelikt 112
bb) „Normales“ Begehungsdelikt 114
cc) Speziell vertatbestandlichtes unechtes Unterlassungsdelikt 114
dd) Die Aussetzung als Delikt sui generis 115
4. Zwischenergebnis 115
5. Eigene Auffassung zum Imstichlassen 116
a) Wortlautauslegung 116
b) Historische Auslegung 118
c) Systematische Auslegung 122
aa) Vergleich mit anderen Normen des StGB 122
(1) § 323c StGB 122
(2) Weitere Delikte mit einem „Lassen“ in der Tathandlung 127
bb) Vergleich mit ausländischen Strafgesetzbüchern, die ebenfalls ein Imstichlassen als Tathandlung der Aussetzung enthalten 129
(1) Strafgesetzbuch von Österreich 129
(2) Strafgesetzbuch der Schweiz 131
cc) Zwischenergebnis 132
d) Teleologische Auslegung 133
aa) Sinn und Zweck der Aussetzung in der zweiten Tatvariante 133
bb) Einschränkungen des Tatbestandes 136
(1) Einschränkung des § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB durch Ausschluss gewisser Garanten 137
(2) Einschränkung über die hilflose Lage vor der Tat und über die Obhuts- oder Beistandspflicht 147
(3) Einschränkung aufgrund der Einordnung in die Kategorien der Tatbestände 147
e) Der Tatbestandstyp des § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB 147
aa) Begehungsdelikt oder Unterlassungsdelikt 148
(1) Wortlaut der zweiten Tatvariante als Anhaltspunkt 148
(2) Historische Anhaltspunkte für den Tatbestandstyp des § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB 149
(3) Systematische Aspekte für die Bestimmung des Tatbestandstyps der zweiten Tatvariante 150
(a) Bildung des unechten Unterlassungsdelikts zu § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB über § 13 Abs. 1 StGB 150
(b) Kausalitätsbezogene Betrachtung des Imstichlassens 152
(c) Unbeachtlichkeit der phänomenologischen Erscheinungsform für die Einordnung als Tun oder Unterlassen 160
(d) Vergleich mit Strafgesetzbüchern anderer Länder 161
bb) Zwischenergebnis 162
cc) § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB als Unterlassungsdelikt 162
(1) Einschränkungen des § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB aus dessen Tatbestandstyp 162
(2) Unechtes oder echtes Unterlassungsdelikt? 164
dd) Imstichlassen als Delikt sui generis? 166
ee) Zwischenergebnis 168
6. Fazit zum Imstichlassen 168
II. Die erste Tathandlung des Grundtatbestands: Das Versetzen 168
1. Auslegung des Tatbestandsmerkmals „Aussetzen“ vor dem 6. StrRG 168
a) Die Ansicht der Rechtsprechung zum Aussetzen 169
b) Auslegung des Aussetzens im Schrifttum 169
aa) Enge Auslegung: Notwendigkeit einer räumlichen Entfernung 170
bb) Weite Auslegung: Verzicht auf das räumliche Entfernen 170
cc) Vermittelnde Ansicht: Aussetzen als „Änderung der räumlichen Beziehungen“ 171
2. Auslegung des neuen Tatbestandsmerkmals „Versetzen“ seit 1998 172
a) Enge Auslegung des Versetzens: Erfordernis eines räumlichen Kriteriums 172
b) Weite Auslegung des Versetzens: Verzicht auf das räumliche Kriterium 173
3. Der Tatbestandstyp der ersten Tatvariante 177
a) Einordnung der ersten Tatvariante a. F. in die Typen der Tatbestände 177
aa) Rechtsprechung zu § 221 Abs. 1 Alt. 1 StGB a. F. 178
bb) Literatur zu § 221 Abs. 1 Alt. 1 StGB a. F. 179
b) Klassifizierung des Tatbestandstyps des § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB n. F. 180
aa) § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB als nur durch aktives Tun begehbares Delikt 180
bb) Die Tatvariante des Versetzens als auch durch Unterlassen begehbares Erfolgsdelikt 181
4. Zwischenergebnis 182
5. Eigene Auffassung zum Versetzen 182
a) Wortlautauslegung 183
b) Historische Auslegung 186
c) Systematische Auslegung 191
aa) Systematische Argumente im Rahmen von § 221 Abs. 1 StGB 191
(1) „Gleiches Unrecht“ in beiden Tathandlungen 191
(a) Das System der Strafrahmen im StGB 192
(b) Folgerungen aus identischen Strafrahmen mehrerer Tatvarianten einer Norm 195
(c) Vergleichbarkeit des tatbestandlichen Unrechts in der Aussetzungsnorm 197
(2) Harmonisierung der Tathandlungen 199
(3) Folgerungen aus der Erweiterung des Opferkreises für das Versetzen 201
(4) Umgehung der engeren Voraussetzungen von § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB durch eine weite Auslegung des Versetzens 202
bb) Systematische Argumente mit Blick auf andere Normen des StGB 205
cc) Rechtsvergleich 206
(1) Österreich 207
(2) Schweiz 207
d) Teleologische Auslegung 208
e) Ansätze zu einer Einschränkung des Versetzens 210
f) Zwischenergebnis zur Auslegung der ersten Tatvariante 211
g) Der Tatbestandstyp des § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB 212
aa) Argumente für die Einordnung des § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB als durch Tun und (unechtes) Unterlassen begehbares Erfolgsdelikt 212
bb) Ausschluss der Ingerenzgarantenstellung für § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB 213
cc) Fazit zum Tatbestandstypus der ersten Tatvariante 214
6. Fazit zum Versetzen 215
III. Ergebnis zu den Tathandlungen 215
D. Das situationsbezogene Tatbestandsmerkmal der hilflosen Lage 216
I. Hintergrund des Bestrebens nach einer engen Auslegung der hilflosen Lage 216
1. Das allgemeine Leibes- und Lebensgefährdungsdelikt 217
a) Begriff des allgemeinen Leibes- und Lebensgefährdungsdelikts 217
b) Der Streit um die Einführung eines allgemeinen Leibes- und Lebensgefährdungsdelikts 219
aa) Reformentwürfe bis 1930 219
bb) Die Große Strafrechtskommission und die Entwürfe E 1960 und E 1962 222
cc) Die Einschätzung der Strafrechtswissenschaft vom E 1962 bis zum 6. StrRG 224
dd) Das Meinungsspektrum seit dem 6. StrRG 224
c) § 221 Abs. 1 StGB als allgemeines Gefährdungsdelikt? 225
aa) Wortlaut des § 221 Abs. 1 StGB 225
bb) Historische Auslegung zu § 221 Abs. 1 StGB 226
cc) (Hypothetische) Auswirkungen im System des StGB bei Deutung der Aussetzung als allgemeines Gefährdungsdelikt 226
(1) Allgemeines Strukturprinzip der konkreten Gefährdungsdelikte: bestimmte Umschreibung der Tathandlungen 227
(2) Verhältnis der Aussetzung zu anderen Gefährdungsdelikten 229
(3) Verhältnis der Aussetzung zu vorsätzlichen – auch versuchten – Verletzungsdelikten 229
d) „Unerträgliche“ Strafbarkeitslücken? 234
2. Weitere Anhaltspunkte für eine enge Auslegung der hilflosen Lage 235
3. Fazit zur Frage: Die Aussetzung als allgemeines Gefährdungsdelikt 237
II. Auslegungskonzepte zur hilflosen Lage seit dem 6. StrRG 237
1. Auslegung der hilflosen Lage n. F. unter Bezugnahme auf die hilflose Lage in § 221 Abs. 1 StGB a. F. 238
a) Verständnis der hilflosen Lage nach § 221 Abs. 1 StGB a. F. 238
b) Heutige Ansätze mit Gleichsetzung von hilfloser Lage n. F. und Gefahr 240
2. Auslegung der hilflosen Lage n. F. unter Bezugnahme auf die hilflose Person a.F. 242
a) Verständnis der hilflosen Person i.S.v. § 221 Abs. 1 StGB a. F. 242
b) Gleichsetzung der hilflosen Lage n. F. mit der hilflosen Person a. F. 244
3. Auslegung der hilflosen Lage als Hilfsbedürftigkeit mit zusätzlichen Bedingungen 246
a) Einschränkung der hilflosen Lage durch ein Kriterium der Dauer oder Stabilität 247
b) Einschränkung der hilflosen Lage über die Einbeziehung von Hilfen durch Dritte und/oder den Täter 247
aa) Ausschließliche Einbeziehung der von Dritten gewährten Hilfe 247
bb) Einbeziehung von Hilfen durch Dritte und eines Zusatzkriteriums 249
cc) Einbeziehung der von Dritten oder dem Täter gewährten Hilfe 255
4. Differenzierende Auslegung der hilflosen Lage n. F. 256
III. Zwischenergebnis zur hilflosen Lage 260
IV. Eigene Auffassung zur hilflosen Lage 261
1. Kritik der an die a. F. anknüpfenden Auslegungskonzepte 261
a) Die Gleichsetzung von hilfloser Lage n. F. und Gefahr 261
aa) Folge dieser Auslegung: Einführung eines allgemeinen Gefährdungsdelikts 261
bb) Historische Belege 262
cc) Gleichsetzung von hilfloser Lage n. F. und Gefahr als Voraussetzung für das Entstehen der Garantenpflicht 264
dd) Zwischenergebnis 267
b) Gleichsetzung von hilfloser Lage n. F. und hilfloser Person a. F. 267
aa) Wortsinn der hilflosen Lage n. F. und die Auslegung der hilflosen Person a. F. 267
bb) Systematische Aspekte bei Gleichsetzung der Begriffe hilflose Lage n. F. und hilflose Person a. F. 269
(1) Auswirkungen auf das Verständnis des Tatbestandes n. F. 269
(2) Unstimmigkeiten zwischen der „weiten“ Auslegung der ersten Tathandlung n. F. und der Gleichsetzung von hilfloser Lage n. F. und hilfloser Person a. F. 271
cc) Wille des Gesetzgebers 272
dd) Zwischenergebnis 275
c) Widerlegung der am Einzelfall orientierten Ansicht Gössels 275
d) Unterschiedliches Verständnis der hilflosen Lage je nach Tathandlung 276
e) Zwischenergebnis 279
2. Eigener Ansatz zur Auslegung der hilflosen Lage n. F. 279
a) Wortlaut 280
aa) „Hilflos“ 280
bb) „Lage“ 282
cc) Die hilflose Lage als Beschreibung der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung 284
dd) Wortlautargument: Hilflose Lage bei Betreuung des Opfers 287
b) Historische Anhaltspunkte für die Auslegung der hilflosen Lage n. F. 288
c) Systematische Analyse der hilflosen Lage n. F. 291
aa) Systematische Aspekte innerhalb von § 221 Abs. 1 StGB 291
bb) Systematische Untersuchung anderer Normen des StGB 291
(1) Normen, die das Merkmal hilflose Lage enthalten 291
(a) § 234 Abs. 1 StGB 291
(b) § 237 StGB a. F. bis 1997 293
(2) Tatbestände mit den Begriffen Hilflosigkeit, Hilfsbedürftigkeit, hilfsbedürftige Personen 295
(a) §§ 232 Abs. 1, 233 Abs. 1 StGB n. F.: Die „auslandsspezifische Hilflosigkeit“ 295
(b) § 174a Abs. 2 StGB: Hilfsbedürftige Menschen und Hilfsbedürftigkeit 297
(c) § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StGB: Ausnutzen der Hilflosigkeit einer anderen Person 298
(3) Normen mit dem Tatbestandsmerkmal „Lage“ 300
(a) § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB: Die schutzlose Lage 300
(b) §§ 182 Abs. 1 Nr. 1/2, 232 Abs. 1, 233 Abs. 1 StGB: die Zwangslage 307
(c) §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 StGB: Das Ausnutzen einer durch Entführung oder Bemächtigung geschaffenen Lage 308
(4) Fazit der systematischen Untersuchung anderer Normen des StGB 310
cc) Rechtsvergleich mit Normierungen der Aussetzung in Österreich und der Schweiz 311
d) Teleologische Auslegung 313
aa) Einschränkung durch die zeitlichen Abläufe der Tat 314
bb) Einschränkung der hilflosen Lage über die Möglichkeit der Hilfeleistung 314
cc) Rechtsprechung gegen die Einschränkung der hilflosen Lage durch die Möglichkeit zur Hilfe 319
dd) Ermittlung der zum Ausschluss der hilflosen Lage führenden Hilfsmittel 322
(1) Das Opfer als sein eigener Helfer 322
(2) Sachmittel als Hilfsmittel (sächliche Hilfsmittel) 324
(3) Dritte Personen als Hilfen 325
(4) Der „Täter“ als Helfer 328
V. Fazit zur hilflosen Lage 338
E. Das Verhältnis der beiden Tathandlungen zueinander und ihre gegenseitige Abgrenzung 340
I. Verhältnis und Abgrenzung der beiden Tatvarianten in der a. F. 340
1. Verhältnis der beiden Tathandlungen a. F. 340
2. Abgrenzung der beiden Tathandlungen a. F. 343
II. Verhältnis und Abgrenzung der beiden Tatvarianten in der n. F. 345
1. Verhältnis der beiden Tathandlungen 345
a) Möglichkeit der gleichzeitigen Verwirklichung beider Tathandlungen durch eine Verhaltensweise 346
b) Ablehnung der gleichzeitigen Verwirklichung der beiden Tathandlungen durch eine Verhaltensweise 347
aa) Ausgangspunkt: Zeitliches Verhältnis der beiden Tathandlungen 348
bb) Verwirklichung aufeinander folgender Tathandlungen 348
(1) Möglichkeit der Aufeinanderfolge der beiden Tathandlungen 349
(2) Ausschluss eines nachfolgenden Imstichlassens bei Verwirklichung des Versetzens 351
2. Abgrenzung der beiden Tathandlungen n. F. 352
a) Abgrenzung der Tathandlungen am Beispiel von „Bergsteiger-“ und „Krankenschwester-Fall“ 354
aa) Der „Bergsteiger-Fall“ bei Jäger 354
bb) Fallbezogene Annahme des Imstichlassens 355
cc) Fallbezogene Annahme des Versetzens 357
b) Abstrakte Abgrenzung der beiden Tathandlungen 358
aa) Abstrakte Annahme des Imstichlassens 358
bb) Abstrakte Annahme des Versetzens 359
c) Abweichende Abgrenzungskonzepte 359
aa) Abgrenzung über den subjektiven Tatbestand 360
bb) Abgrenzung über den Tatbestandstypus: § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB als Unterlassungsdelikt zu § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB 360
cc) Abgrenzung über die Unterscheidung von Tun und Unterlassen 361
III. Eigene Auffassung zu Verhältnis und Abgrenzung der beiden Tatvarianten n. F. 361
1. Prämissen des Verhältnisses und der Abgrenzung sowie Ziel dieses Kapitels 361
2. Eigene Deutung zum Verhältnis der Tathandlungen 362
a) (Un-)Möglichkeit der gleichzeitigen Verwirklichung beider Tathandlungen 362
b) (Un-)Möglichkeit der aufeinanderfolgenden Verwirklichung der Tathandlungen 365
aa) Herleitung der mehrheitlich vertretenen Ansicht zum Verhältnis der beiden Tathandlungen 366
bb) Widerlegung der mehrheitlich vertretenen Ansicht und Begründung der Exklusivität der Tatvarianten 367
(1) Garanten als Täter eines Versetzens 367
(a) Versetzen durch positives Tun 368
(b) Versetzen durch unechtes Unterlassen 372
(2) Nicht-Garanten als Täter eines Versetzens 373
(a) Umdeutung der Nichtvornahme einer Rücktrittshandlung als selbständig strafbares Imstichlassen 373
(b) Entstehung einer Ingerenzgarantenstellung bei vorsätzlichem Versetzen? 374
cc) Ergänzende Argumente für eine Exklusivität der beiden Tatalternativen 389
(1) Auswirkungen bei konsequenter Beachtung der Prämissen der Gegenansicht 389
(2) Eindeutigkeit und Klarheit der hier vertretenen Ansicht 392
dd) Einwände gegen das vom Verfasser hergeleitete Verständnis 392
c) Vorrang von § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB nach Arzt für jegliches Unterlassen 394
d) Fazit und Folgen für das Verhältnis der beiden Tathandlungen n. F. 395
3. Die Abgrenzung der Tathandlungen: Der Unterschied zwischen Versetzen und Imstichlassen 397
a) Notwendigkeit einer Abgrenzung der beiden Tathandlungen 398
b) Kritik an den bestehenden Abgrenzungskonzepten 399
aa) Möglichkeit der Begehung eines Versetzens durch unechtes Unterlassen 399
bb) Widerlegung der Deutung des § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB als Unterlassungstatbestand zu § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB 400
cc) Ausschluss der Milderungsmöglichkeit von § 13 Abs. 2 StGB 401
dd) Unzureichende Berücksichtigung der Neufassung der Norm 404
ee) Versetzen als die „unrechtsschwerere“ Tathandlung der Aussetzung 405
c) Ansatz für ein neues Abgrenzungskonzept 407
aa) Wortlaut der Norm 407
bb) Vorgaben des Gesetzgebers in historischer Hinsicht 408
cc) Argumente aus der Systematik der Norm und den allgemeinen Regeln des Strafrechts 412
dd) Teleologischer Aspekt: Einheitliche Behandlung personeller und sächlicher Hilfsmittel 419
ee) Weitere Kritikpunkte an der vorrangigen Subsumtion unter das Imstichlassen 420
d) Behandlung von „Hochgebirgskriminalität“ nach dem hier vertretenen Konzept 421
e) Verallgemeinerung der Lösung im „Bergsteiger-Fall“ auf ähnlich gelagerte Fälle 425
f) Durch räumlich-örtliche Bewegungsvorgänge geprägte Verhaltensweisen als „typische“ Fälle des Versetzens und Imstichlassens 425
g) Fazit zur Abgrenzung der Tathandlungen n. F. 427
F. Die Gefährdungsklausel: Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung 428
I. Verständnis der Gefährdungsklausel in Rechtsprechung und Wissenschaft seit dem 6. StrRG 428
II. Eigene Auffassung zur Gefährdungsklausel 429
1. Wortlautauslegung der Gefährdungsklausel 429
2. Historische Aspekte zur Deutung der Gefährdungsklausel 430
3. Auswirkungen auf die Systematik des StGB durch ein die Gefährdungsklausel erweiterndes Verständnis 433
4. Teleologische Aspekte: Schutzzweck der Norm 435
III. Der Begriff der konkreten Gefahr 436
IV. Die tatbestandsmäßigen Gefahren für Leben und Gesundheit i.S. der Aussetzung 437
V. Fazit zur Gefährdungsklausel 440
VI. Das Verhältnis von hilfloser Lage und Gefährdungsklausel 440
1. Die Literatur zum Verhältnis hilflose Lage – Gefährdungsklausel 440
2. Eigene Ansicht zum Verhältnis von hilfloser Lage und Gefährdungsklausel 444
G. Problematische Anwendungsfälle der Aussetzung 446
I. Die unterlassene Schmerzlinderung bei einem unrettbar (tödlich) verletzten Opfer 446
1. Meinungsspektrum zur a. F. und n. F. der Aussetzung 446
2. Eigene Stellungnahme zur Tatbestandsmäßigkeit der unterlassenen Schmerzlinderung 447
3. Fazit zur unterlassenen Schmerzlinderung 450
II. Das Versetzen in eine „neue hilflose“ Lage und das Intensivieren einer bestehenden hilflosen Lage 450
1. Meinungsspektrum zur n. F. der Aussetzung 451
2. Eigene Stellungnahme zum Versetzen in eine „neue hilflose“ Lage und zum Intensivieren einer bestehenden hilflosen Lage 452
3. Fazit zum Versetzen in eine „neue hilflose“ Lage und zum Intensivieren einer bestehenden hilflosen Lage 457
III. Das Steigern und Intensivieren einer bestehenden Gefahr 458
1. Meinungsspektrum zur a. F. und zur n. F. der Aussetzung 458
2. Eigene Stellungnahme zum Steigern und Intensivieren einer bestehenden Gefahr 460
3. Fazit zum Steigern und Intensivieren einer bestehenden Gefahr 471
5. Teil: Zusammenfassung und Endergebnis 472
6. Teil: Annex: Die Zukunft der Aussetzung? 476
7. Teil: Anhang 482
A. Gesetzliche Fassungen der Aussetzung 482
I. Gesetzbücher bis zum Preußischen StGB 1851 482
1. Corpus Iuris Canonici von 1136 (Decretalia Gregorii Lib. V Tit. XI c. I.//cap. un. X. 5, 11): „De infantibus et languidis expositis“ 482
2. Art. 132 Constitutio Criminalis Carolina von 1532 482
3. Teil II Titel 20 §§ 969–971 PrALR von 1794 483
4. Art. 174–177, 370 Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern, 1813 483
5. Art. 131 Königlich Sächsisches Criminalgesetzbuch von 1838 484
6. § 183 Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten von 1851 484
II. Gesetzbücher bis zum Inkrafttreten des RStGB 1871 485
1. Strafgesetzbuch für das Königreich Sachsen vom 13. August 1855 485
2. Art. 129 Criminalgesetzbuch der freien und Hansestadt Hamburg von 1869 485
3. § 193 Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes von 1869 486
4. § 216 Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes von 1870 486
III. Gesetzbücher nach Inkrafttreten des RStGB 1871 486
1. § 221 RStGB von 1871 486
2. § 221 StGB a. F. bis 1998 487
3. § 221 StGB n. F. ab 1998 487
B. Übersicht über die Reformvorschläge der Aussetzung von 1909 bis 1998 488
I. Entwürfe vor dem 1. Weltkrieg 488
1. Vorentwurf zu einem deutschen Strafgesetzbuch 1909 488
2. Gegenentwurf zum Vorentwurf zu einem Deutschen Strafgesetzbuch (1911) 488
3. Entwürfe der Strafrechtskommission zu einem Deutschen Strafgesetzbuch und zu einem Einführungsgesetz – Beschlüsse 1. Lesung, 1913 488
4. Entwürfe der Strafrechtskommission zu einem Deutschen Strafgesetzbuch und zu einem Einführungsgesetz – Vorläufige redigierte Beschlüsse 2. Lesung, 1913 488
5. Entwurf der Strafrechtskommission 1913 489
II. Entwürfe aus der Weimarer Republik 489
1. Entwurf von 1919 489
2. Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches 1922 (Entwurf Radbruch) 490
3. Amtlicher Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs 1925 – Reichsratsvorlage 490
4. Amtlicher Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs 1927 – Reichstagsvorlage 490
5. Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs 1930 (Entwurf Kahl) 491
III. Entwürfe nach dem 2. Weltkrieg bis zum 6. StrRG 491
1. Große Strafrechtskommission 1958 491
2. Große Strafrechtskommission – 1. Lesung 1958 – Vorschlag der Sachbearbeiter des Bundesjustizministeriums 492
3. Große Strafrechtskommission – 1. Lesung 1958 – Vorschlag der Unterkommission 493
4. Große Strafrechtskommission – 1. Lesung 1958 – Beschlüsse der Großen Strafrechtskommission 493
5. Große Strafrechtskommission – 2. Lesung 1959 493
6. E 1960 494
7. E 1962 494
IV. Entwürfe im Verlauf des 6. StrRG 495
1. Unveröffentlichter Referentenentwurf vom 15. Juli 1996 495
2. Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP 495
3. Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (6. StrRG) der Bundesregierung 496
4. Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses 496
5. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 14. November 1997 497
C. Normen des ausländischen Rechts 497
I. Strafgesetzbuch von Österreich 497
II. Entwürfe und Strafgesetzbuch der Schweiz 499
1. Entwürfe aus der Schweiz 499
a) Schweizerisches Strafgesetzbuch – Vorentwurf mit Motiven, 1893 499
b) Vorentwurf zu einem Schweizerischen Strafgesetzbuch und zu einem Bundesgesetz betreffend Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches, 1903 499
2. Schweizerisches Strafgesetzbuch 500
D. Rechtsprechung zur Aussetzung 501
Literaturverzeichnis 505
Quellenverzeichnis 536
I. Gesetzbücher 536
1. Gesetzbücher bis zum Preußischen StGB von 1851 536
2. Gesetzbücher und Materialien bis zum Inkrafttreten des RStGB 1871 536
3. Fassungen des Strafgesetzbuchs nach dem 2. Weltkrieg 538
4. Strafgesetzbücher aus dem Ausland 538
a) StGB von Österreich 538
b) StGB der Schweiz 538
II. Quellen zu den Reformversuchen in Deutschland von 1909 bis 1971 538
1. Entwürfe vor dem 1. Weltkrieg 538
2. Entwürfe aus der Weimarer Republik 539
3. Entwürfe nach dem 2. Weltkrieg bis zum 6. StrRG 541
III. Quellen zum 6. StrRG 541
IV. Entwürfe aus Österreich und der Schweiz 541
1. Österreich 541
2. Schweiz 541
V. Sonstige Quellen 542
Stichwortverzeichnis 543