Vermessungskompetenzen für behördliche Vermessungsstellen zur Erfüllung eigener Aufgaben
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Vermessungskompetenzen für behördliche Vermessungsstellen zur Erfüllung eigener Aufgaben
Rechtsprobleme im amtlichen Vermessungswesen
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1093
(2008)
Additional Information
Book Details
Pricing
Abstract
Neben den originären Vermessungszuständigkeiten der Vermessungs- und Katasterbehörden sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure wird in nahezu allen Landesvermessungsgesetzen auch "anderen" bzw. "sonstigen behördlichen Vermessungsstellen" die Wahrnehmung von Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens (zumeist von Liegenschaftsvermessungen) eingeräumt. Die Landesvermessungsgesetze machen das Bestehen der Vermessungskompetenz dieser "anderen" behördlichen, d. h. etwa gemeindlichen, Vermessungsstellen in sachlicher Hinsicht aber regelmäßig davon abhängig, daß mittels der Vermessungstätigkeit "eigene Aufgaben" erfüllt werden bzw. die Vermessungen zur Erfüllung eigener Aufgaben "erforderlich" sind.Von diesen Vermessungskompetenzen wird durch die "anderen behördlichen Vermessungsstellen" umfangreich Gebrauch gemacht. Damit treten sie regelmäßig in "Konkurrenz" zu den amtlichen Vermessungsbefugnissen insbesondere der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.Helge Sodan geht u. a. den Fragen nach, was unter der "Erfüllung eigener Aufgaben" als sachlicher Voraussetzung von Liegenschaftsvermessungen (anderer) behördlicher Vermessungsstellen im Sinne der Landesvermessungsgesetze zu verstehen ist und ob behördliche Vermessungsstellen zur Erfüllung eigener Aufgaben/Angelegenheiten Beurkundungen vornehmen dürfen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 11 | ||
Erster Teil: Einleitung, Problemaufriß und Fragestellungen | 17 | ||
Zweiter Teil: Begutachtung | 24 | ||
A. Die landesrechtlichen Vermessungskompetenzen für „andere behördliche Vermessungsstellen“ zur Erfüllung eigener Aufgaben | 24 | ||
I. Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern | 24 | ||
II. Zusammenfassender Überblick über die Regelungen | 28 | ||
B. Zu Frage 1 | 29 | ||
I. Die sachliche Voraussetzung „zur Erfüllung eigener Aufgaben“ für die Vermessungskompetenz (anderer) behördlicher Vermessungsstellen | 29 | ||
1. Erfüllung „eigener Aufgaben“ | 29 | ||
a) Zum Rechtsbegriff der „Aufgabe“ im allgemeinen | 29 | ||
aa) „Staatliche“ Aufgaben | 29 | ||
bb) Rechtsform der Erfüllung staatlicher Aufgaben | 31 | ||
b) Erfüllung „eigener Aufgaben“ als sachliche Voraussetzung behördlicher Vermessungstätigkeit in den Landesvermessungsgesetzen | 33 | ||
aa) Nur Verwaltungsaufgaben, keine fiskalischen Tätigkeiten | 33 | ||
bb) Zusammenhang von privatrechtlichen Tätigkeiten mit Verwaltungsaufgaben, insbesondere bei Grundstücksgeschäften (und sonstigen Grundstücksangelegenheiten) | 37 | ||
(1) Kein Zusammenhang bei fiskalischer Bedarfsdeckung oder Vermögensverwaltung | 37 | ||
(2) Zusammenhang eines Grundstücksgeschäfts mit „engerem“ staatlichen Aufgabenkreis, insbesondere Anwendungsfälle der Zweistufenlehre | 38 | ||
(3) Zusammenhang bei Erforderlichkeit der Grundstücksangelegenheit für die Erfüllbarkeit einer konkreten öffentlichen Aufgabe | 41 | ||
cc) „Eigene“ Verwaltungsaufgaben, insbesondere der Gemeinden | 42 | ||
(1) Keine vermessungsrechtliche „Allzuständigkeit“ der Gemeinden | 42 | ||
(2) Insbesondere nicht Vermessungen „für Dritte“ | 45 | ||
(a) Vermessungen auf Kosten Dritter | 46 | ||
(aa) Gemeindliche Grundstücksverkäufe | 46 | ||
(bb) Gemeindliche Grundstückskäufe | 47 | ||
(b) Vermessungen für kommunale Wirtschaftsunternehmen | 47 | ||
(aa) Betrieb kommunaler Wirtschaftsunternehmen als eigene Verwaltungsaufgabe? | 47 | ||
(bb) Vermessungszuständigkeit für den Bereich der Daseinsvorsorge? | 50 | ||
(cc) Kommunale Wirtschaftsunternehmen als „Dritte“; Maßgeblichkeit der Organisationsform? | 51 | ||
(dd) Geltung der Grundsätze über gemeindliche Grundstücksgeschäfte auch für Grundstücksgeschäfte kommunaler Wirtschaftsunternehmen | 53 | ||
(ee) Zusammenfassung | 54 | ||
2. Dienlichkeitszusammenhang zwischen der Vermessung und der eigenen Aufgabe (Erforderlichkeit der Vermessung) | 54 | ||
a) Die unterschiedlichen Formulierungen in den Landesvermessungsgesetzen | 54 | ||
b) Gebot enger Auslegung | 55 | ||
c) Einzelfälle | 56 | ||
aa) Typische Fälle eines Dienlichkeitszusammenhangs | 56 | ||
bb) Daseinsvorsorge und Wirtschaftsförderung; Grundstücksgeschäfte | 57 | ||
cc) Vermessungen an im Eigentum oder im Erbbaurecht einer Körperschaft/Gemeinde befindlichen Liegenschaften | 57 | ||
dd) Vermessungen an fremden Grundstücken, die öffentlichen Zwecken dienen | 58 | ||
II. Zusammenfassende Beantwortung der Frage 1 in Leitsätzen | 58 | ||
C. Zu Frage 2 | 63 | ||
I. Begriff der „Beurkundung“ | 63 | ||
II. Beurkundungen im Vermessungswesen | 64 | ||
1. Vermessung und Beurkundung | 64 | ||
2. Beurkundungsbefugnis der „anderen“ behördlichen Vermessungsstellen | 65 | ||
III. Verbot der „Selbstbeurkundung“ | 66 | ||
1. Verbot der Beurkundung in eigenen Angelegenheiten | 66 | ||
a) Kodifizierung im Beurkundungsrecht | 66 | ||
b) „Eigene Angelegenheiten“ | 68 | ||
2. Geltung des Verbots der Selbstbeurkundung im Vermessungswesen | 69 | ||
3. Umfang des Verbots der Selbstbeurkundung bei der Vornahme von Vermessungen zur Erfüllung eigener Aufgaben durch „andere“ behördliche Vermessungsstellen | 73 | ||
a) „Eigene Angelegenheiten“ in Abgrenzung zu „eigenen (Verwaltungs-)Aufgaben“ | 74 | ||
b) Fiskalische Tätigkeiten | 76 | ||
c) Zusammenfallen von eigenen Verwaltungsaufgaben und eigenen Angelegenheiten | 77 | ||
d) Eigene Verwaltungsaufgaben, die keine eigenen Angelegenheiten betreffen | 79 | ||
e) Zusammenfassung | 79 | ||
IV. Verhältnis zum Verbot der Beurkundung in eigenen Angelegenheiten für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure | 80 | ||
V. Zusammenfassende Beantwortung der Frage 2 in Leitsätzen | 82 | ||
D. Zu Frage 3 | 87 | ||
I. Kommunale Zusammenarbeit | 87 | ||
II. Kommunale Zusammenarbeit zur Gewährleistung der personellen Voraussetzung für eine Vermessungsbefugnis kommunaler Vermessungsstellen zur Erfüllung eigener Aufgaben | 88 | ||
1. Personelle Voraussetzung | 88 | ||
2. Kommunale Zusammenarbeit zur Gewährleistung dieser personellen Voraussetzung | 90 | ||
III. Zulässigkeit einer derartigen kommunalen Zusammenarbeit hinsichtlich kommunaler Vermessungsstellen | 91 | ||
1. Entgegenstehen vergaberechtlicher Regelungen? | 91 | ||
2. Umgehung der personellen Voraussetzung für eine Vermessungsbefugnis | 92 | ||
3. Umgehung der abgestuften Kompetenzverteilung in den Landesvermessungsgesetzen | 93 | ||
4. Entgegenstehen der Vorschriften über die erhöhte Beweiskraft öffentlicher Urkunden | 95 | ||
IV. Zusammenfassende Beantwortung der Frage 3 in Leitsätzen | 99 | ||
Dritter Teil: Zusammenfassung der die gestellten Fragen beantwortenden Leitsätze | 101 | ||
A. Beantwortung der Frage 1 | 101 | ||
B. Beantwortung der Frage 2 | 105 | ||
C. Beantwortung der Frage 3 | 110 | ||
Literaturverzeichnis | 113 |