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Sodan, H. (2008). Vermessungskompetenzen für behördliche Vermessungsstellen zur Erfüllung eigener Aufgaben. Rechtsprobleme im amtlichen Vermessungswesen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52792-2
Sodan, Helge. Vermessungskompetenzen für behördliche Vermessungsstellen zur Erfüllung eigener Aufgaben: Rechtsprobleme im amtlichen Vermessungswesen. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52792-2
Sodan, H (2008): Vermessungskompetenzen für behördliche Vermessungsstellen zur Erfüllung eigener Aufgaben: Rechtsprobleme im amtlichen Vermessungswesen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52792-2

Format

Vermessungskompetenzen für behördliche Vermessungsstellen zur Erfüllung eigener Aufgaben

Rechtsprobleme im amtlichen Vermessungswesen

Sodan, Helge

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1093

(2008)

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Abstract

Neben den originären Vermessungszuständigkeiten der Vermessungs- und Katasterbehörden sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure wird in nahezu allen Landesvermessungsgesetzen auch "anderen" bzw. "sonstigen behördlichen Vermessungsstellen" die Wahrnehmung von Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens (zumeist von Liegenschaftsvermessungen) eingeräumt. Die Landesvermessungsgesetze machen das Bestehen der Vermessungskompetenz dieser "anderen" behördlichen, d. h. etwa gemeindlichen, Vermessungsstellen in sachlicher Hinsicht aber regelmäßig davon abhängig, daß mittels der Vermessungstätigkeit "eigene Aufgaben" erfüllt werden bzw. die Vermessungen zur Erfüllung eigener Aufgaben "erforderlich" sind.

Von diesen Vermessungskompetenzen wird durch die "anderen behördlichen Vermessungsstellen" umfangreich Gebrauch gemacht. Damit treten sie regelmäßig in "Konkurrenz" zu den amtlichen Vermessungsbefugnissen insbesondere der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.

Helge Sodan geht u. a. den Fragen nach, was unter der "Erfüllung eigener Aufgaben" als sachlicher Voraussetzung von Liegenschaftsvermessungen (anderer) behördlicher Vermessungsstellen im Sinne der Landesvermessungsgesetze zu verstehen ist und ob behördliche Vermessungsstellen zur Erfüllung eigener Aufgaben/Angelegenheiten Beurkundungen vornehmen dürfen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 11
Erster Teil: Einleitung, Problemaufriß und Fragestellungen 17
Zweiter Teil: Begutachtung 24
A. Die landesrechtlichen Vermessungskompetenzen für „andere behördliche Vermessungsstellen“ zur Erfüllung eigener Aufgaben 24
I. Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern 24
II. Zusammenfassender Überblick über die Regelungen 28
B. Zu Frage 1 29
I. Die sachliche Voraussetzung „zur Erfüllung eigener Aufgaben“ für die Vermessungskompetenz (anderer) behördlicher Vermessungsstellen 29
1. Erfüllung „eigener Aufgaben“ 29
a) Zum Rechtsbegriff der „Aufgabe“ im allgemeinen 29
aa) „Staatliche“ Aufgaben 29
bb) Rechtsform der Erfüllung staatlicher Aufgaben 31
b) Erfüllung „eigener Aufgaben“ als sachliche Voraussetzung behördlicher Vermessungstätigkeit in den Landesvermessungsgesetzen 33
aa) Nur Verwaltungsaufgaben, keine fiskalischen Tätigkeiten 33
bb) Zusammenhang von privatrechtlichen Tätigkeiten mit Verwaltungsaufgaben, insbesondere bei Grundstücksgeschäften (und sonstigen Grundstücksangelegenheiten) 37
(1) Kein Zusammenhang bei fiskalischer Bedarfsdeckung oder Vermögensverwaltung 37
(2) Zusammenhang eines Grundstücksgeschäfts mit „engerem“ staatlichen Aufgabenkreis, insbesondere Anwendungsfälle der Zweistufenlehre 38
(3) Zusammenhang bei Erforderlichkeit der Grundstücksangelegenheit für die Erfüllbarkeit einer konkreten öffentlichen Aufgabe 41
cc) „Eigene“ Verwaltungsaufgaben, insbesondere der Gemeinden 42
(1) Keine vermessungsrechtliche „Allzuständigkeit“ der Gemeinden 42
(2) Insbesondere nicht Vermessungen „für Dritte“ 45
(a) Vermessungen auf Kosten Dritter 46
(aa) Gemeindliche Grundstücksverkäufe 46
(bb) Gemeindliche Grundstückskäufe 47
(b) Vermessungen für kommunale Wirtschaftsunternehmen 47
(aa) Betrieb kommunaler Wirtschaftsunternehmen als eigene Verwaltungsaufgabe? 47
(bb) Vermessungszuständigkeit für den Bereich der Daseinsvorsorge? 50
(cc) Kommunale Wirtschaftsunternehmen als „Dritte“; Maßgeblichkeit der Organisationsform? 51
(dd) Geltung der Grundsätze über gemeindliche Grundstücksgeschäfte auch für Grundstücksgeschäfte kommunaler Wirtschaftsunternehmen 53
(ee) Zusammenfassung 54
2. Dienlichkeitszusammenhang zwischen der Vermessung und der eigenen Aufgabe (Erforderlichkeit der Vermessung) 54
a) Die unterschiedlichen Formulierungen in den Landesvermessungsgesetzen 54
b) Gebot enger Auslegung 55
c) Einzelfälle 56
aa) Typische Fälle eines Dienlichkeitszusammenhangs 56
bb) Daseinsvorsorge und Wirtschaftsförderung; Grundstücksgeschäfte 57
cc) Vermessungen an im Eigentum oder im Erbbaurecht einer Körperschaft/Gemeinde befindlichen Liegenschaften 57
dd) Vermessungen an fremden Grundstücken, die öffentlichen Zwecken dienen 58
II. Zusammenfassende Beantwortung der Frage 1 in Leitsätzen 58
C. Zu Frage 2 63
I. Begriff der „Beurkundung“ 63
II. Beurkundungen im Vermessungswesen 64
1. Vermessung und Beurkundung 64
2. Beurkundungsbefugnis der „anderen“ behördlichen Vermessungsstellen 65
III. Verbot der „Selbstbeurkundung“ 66
1. Verbot der Beurkundung in eigenen Angelegenheiten 66
a) Kodifizierung im Beurkundungsrecht 66
b) „Eigene Angelegenheiten“ 68
2. Geltung des Verbots der Selbstbeurkundung im Vermessungswesen 69
3. Umfang des Verbots der Selbstbeurkundung bei der Vornahme von Vermessungen zur Erfüllung eigener Aufgaben durch „andere“ behördliche Vermessungsstellen 73
a) „Eigene Angelegenheiten“ in Abgrenzung zu „eigenen (Verwaltungs-)Aufgaben“ 74
b) Fiskalische Tätigkeiten 76
c) Zusammenfallen von eigenen Verwaltungsaufgaben und eigenen Angelegenheiten 77
d) Eigene Verwaltungsaufgaben, die keine eigenen Angelegenheiten betreffen 79
e) Zusammenfassung 79
IV. Verhältnis zum Verbot der Beurkundung in eigenen Angelegenheiten für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure 80
V. Zusammenfassende Beantwortung der Frage 2 in Leitsätzen 82
D. Zu Frage 3 87
I. Kommunale Zusammenarbeit 87
II. Kommunale Zusammenarbeit zur Gewährleistung der personellen Voraussetzung für eine Vermessungsbefugnis kommunaler Vermessungsstellen zur Erfüllung eigener Aufgaben 88
1. Personelle Voraussetzung 88
2. Kommunale Zusammenarbeit zur Gewährleistung dieser personellen Voraussetzung 90
III. Zulässigkeit einer derartigen kommunalen Zusammenarbeit hinsichtlich kommunaler Vermessungsstellen 91
1. Entgegenstehen vergaberechtlicher Regelungen? 91
2. Umgehung der personellen Voraussetzung für eine Vermessungsbefugnis 92
3. Umgehung der abgestuften Kompetenzverteilung in den Landesvermessungsgesetzen 93
4. Entgegenstehen der Vorschriften über die erhöhte Beweiskraft öffentlicher Urkunden 95
IV. Zusammenfassende Beantwortung der Frage 3 in Leitsätzen 99
Dritter Teil: Zusammenfassung der die gestellten Fragen beantwortenden Leitsätze 101
A. Beantwortung der Frage 1 101
B. Beantwortung der Frage 2 105
C. Beantwortung der Frage 3 110
Literaturverzeichnis 113