Politik
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Politik
Übersetzt von Heinrich Janssen. In Auswahl hrsg., überarbeitet und eingeleitet von Dieter Wyduckel
Editors: Wyduckel, Dieter
(2003)
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Zum 400. Jahrestag der Politica methodice digesta des Johannes Althusius (1563-1638) erscheint bei Duncker & Humblot eine Übersetzung dieses Werks, das als eines der ersten wissenschaftlichen Lehrbücher der Politik gilt. Damit liegt erstmals in einer repräsentativen Auswahl eine umfassende deutsche Ausgabe vor, die es ermöglicht, den Text auch ohne Lateinkenntnisse zu erschließen. Oberstes Ziel der Übersetzung war es, den argumentativen Zusammenhang zu erhalten und einem heutigen Leser verständlich vor Augen zu führen. So sind nun die wesentlichen Teile der Politica einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich.Johannes Althusius hat Meilensteine des politischen Denkens des Abendlandes gesetzt, wie freilich erst in neuerer Zeit erkannt zu werden beginnt. An der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert bedurfte das politische Selbstverständnis im Gefolge von Humanismus und Reformation einer neuen Begründung. Die Politik als Wissenschaft musste sich in Abgrenzung zu Jurisprudenz, Theologie und Philosophie in veränderter Weise definieren. Durch Althusius erhielt sie eine neue Grundlage im Wissenschaftssystem als Lehre der Gemeinschaftsbildung, getragen von christlich reformiertem Geist, jedoch ohne dem Kaiser zu nehmen, was des Kaisers ist. Auch vier Jahrhunderte nach der Erstveröffentlichung ist seine systematische Darstellung der Politik weiterhin von Bedeutung. Sein Begriff der unteilbaren und unveräußerlichen Souveränität des korporativ verfassten Volkes, seine Vorstellung, dass alle Herrschaftsgewalt übertragen und zur Ausübung anvertraut ist sowie die gegliederte, bei den kleineren Einheiten ansetzende Struktur des althusischen Gemeinwesens sind auch heute noch Gegenstand wissenschaftlicher Beschäftigung und weisen in die Zukunft: So gilt er als Wegbereiter des föderalen Gedankens, in neuerer Zeit auch als Vordenker des Subsidiaritätsprinzips. Er ist schließlich entschiedener Vertreter der im Gegensatz zu seinem älteren Zeitgenossen Jean Bodin entwickelten Vorstellung, dass absoluter Herrschaftsgewalt Grenzen gesetzt sind, die äußerstenfalls auch zum Widerstand berechtigen. Althusisches Gedankengut findet sich insbesondere in der westeuropäischen Tradition sowie in der der Neuen Welt, wo sie im Mayflower Compact und in der New England Confederation Ausdruck gefunden hat. Althusius' Politische Theorie, entstanden an der Wegscheide einer Epoche, entfaltet so auch heute noch ihre Wirkung und fordert zur kritischen Auseinandersetzung auf.Die auf dem Internationalen und Interdisziplinären Symposion zum Verhältnis von Jurisprudenz, Politischer Theorie und Politischer Theologie vom 11. bis 14. Juni 2003 im Herborner Schloss gehaltenen Referate werden in einem gesonderten Band ebenfalls bei Duncker & Humblot publiziert.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | V | ||
Einleitung | VII | ||
I. Althusius – Klassiker der politischen Theorie? | VII | ||
II. Leben und Wirken des Althusius im regionalen Horizont des Reichs | VIII | ||
III. Grundstrukturen der politischen Theorie des Althusius | XV | ||
1. Politikwissenschaft im Zeichen methodischer Neuorientierung zwischen Aristotelismus und Ramismus | XV | ||
2. Politik als konsoziale Gemeinschaftsbildung | XVIII | ||
3. Souveränität und Konstitutionalität – Begründung und Begrenzung herrschaftlicher Gewalt | XX | ||
4. Grenzen des Gehorsams: Das Widerstandsrecht und die Aufgabe der Ephoren | XXIV | ||
IV. Die Politik des Althusius – Vor- oder frühmoderne Form politischer Gemeinschaftsbildung? | XXIX | ||
1. Das Gemeinwesenverständnis – Alternativen zur absoluten Staatlichkeit | XXIX | ||
2. Quellen und geistig-politisches Umfeld des Althusius | XXXII | ||
3. Die politische Theorie des Althusius als politische Theologie? | XXXIV | ||
4. Anschlussfähigkeit und Relevanz der politischen Theorie des Althusius | XXXIX | ||
V. Hinweise zur Übersetzung der Politica des Althusius ins Deutsche | XLIV | ||
Abkürzungsverzeichnis | XLIX | ||
I. Allgemeine Abkürzungen | XLIX | ||
II. Abkürzungen der biblischen Bücher | LI | ||
Literaturverzeichnis | LIII | ||
I. Quellen | LIII | ||
II. Werke des Althusius | LXIX | ||
A. Jurisprudentia Romana | LXIX | ||
B. Civilis Conversationis Libri Duo | LXIX | ||
C. Politica | LXX | ||
D. Dicaeologica | LXXII | ||
E. Schriften der Emder Zeit | LXXII | ||
III. Neueres Sekundärschrifttum | LXXIII | ||
Titelblatt der Politica in deutscher Übersetzung | 1 | ||
Originaltitelblatt der dritten Auflage der Politica 1614 | 3 | ||
Originaltitelblatt der Erstausgabe der Politica 1603 | 4 | ||
Porträt des Johannes Althusius | 5 | ||
Schema der Politik | 7 | ||
Vorwort zur dritten Auflage der Política 1614 | 13 | ||
Vorwort zur ersten Auflage der Política 1603 | 17 | ||
KAPITEL I: Allgemeine Grundlagen und Wesen der Politik | 23 | ||
KAPITEL II: Die private häusliche und natürliche Gemeinschaft, insbesondere die Ehe | 32 | ||
KAPITEL III: Die Gemeinschaft der Verwandten | 42 | ||
KAPITEL IV: Die Gemeinschaft der Kollegen | 47 | ||
KAPITEL V: Die körperschaftliche Gemeinschaft und ihre Grundlagen | 55 | ||
KAPITEL VI: Die Arten der Stadt und die Gemeinschaft der Bürger | 71 | ||
KAPITEL VII: Die rechtliche Gemeinschaft der Provinz | 81 | ||
KAPITEL VIII: Die Verwaltung des provinzialen Rechts | 92 | ||
KAPITEL IX: Das kirchliche und weltliche Recht der Souveränität | 110 | ||
KAPITEL Χ: Das Gesetz und seine Ausführung | 124 | ||
KAPITEL XI: Das besondere Souveränitätsrecht | 129 | ||
KAPITEL XII: Die ordentliche Reichssteuer | 135 | ||
KAPITEL XIII: Die außerordentliche Reichssteuer | 139 | ||
KAPITEL XIV: Die persönlichen Reichsdienste | 142 | ||
KAPITEL XV: Die Privilegien einiger Reichsbewohner | 145 | ||
KAPITEL XVI: Der Schutz der universalen Gemeinschaft | 149 | ||
KAPITEL XVII: Die Sorge für die Güter des Gemeinschaftskörpers | 155 | ||
KAPITEL XVIII: Die Ephoren und ihre Aufgabe | 164 | ||
KAPITEL XIX: Die Übertragung der Herrschaftoder universalen Gewalt | 192 | ||
KAPITEL XX: Das Folgeleistungsversprechen und der Eid | 215 | ||
KAPITEL XXI: Das Gesetz, dem gemäß die Verwaltung desGemeinwesens einzurichten ist | 221 | ||
KAPITEL XXII: Ob das besondere Gesetz der Juden für das christliche Gemeinwesen nützlich und inwieweit es aufgehoben ist | 233 | ||
KAPITEL XXIII: Wesen und Eigenart des Volks | 236 | ||
KAPITEL XXIV: Wesen und Doppelnatur der Herrschaft | 245 | ||
KAPITEL XXV: Die Autorität des obersten Magistrats | 258 | ||
KAPITEL XXVI: Praxis, Erfahrung und Urteilsvermögen des Magistrats | 266 | ||
KAPITEL XXVII: Die Ratgeber des Magistrats | 270 | ||
KAPITEL XXVIII: Die kirchliche Verwaltung | 278 | ||
KAPITEL XXIX: Der Erlass der Gesetze und die Verwaltung der Gerechtigkeit | 296 | ||
KAPITEL XXX: Die Zensur | 306 | ||
KAPITEL XXXI: Die Aufrechterhaltung der Eintracht | 313 | ||
KAPITEL XXXII: Die bürgerschaftliche Verwaltung der für ein angemessenes Gemeinschaftsleben notwendigen Mittel | 321 | ||
KAPITEL XXXIII: Die universalen Versammlungen der universalen Gemeinschaft | 335 | ||
KAPITEL XXXIV: Die Sorge für die Waffen in Friedenszeiten | 350 | ||
KAPITEL XXXV: Unterhaltung und Gebrauch der Waffen in Kriegszeiten, insbesondere die Aufnahme eines Kriegs | 355 | ||
KAPITEL XXXVI: Die Durchführung und Leitung des Kriegs | 363 | ||
KAPITEL XXXVII: Die bürgerschaftliche Verwaltungöffentlicher und privater Güter | 370 | ||
Kapitel XXXVIII: Die Tyrannis und ihre Gegenmittel | 384 | ||
KAPITEL XXXIX: Über die Arten des obersten Magistrats | 418 | ||
Personen- und Sachregister | 439 |