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Die Haftungsfunktion der Grundrechte

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Röder, D. (2002). Die Haftungsfunktion der Grundrechte. Eine Untersuchung zum anspruchsbewehrten ›status negativus compensationis‹. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50659-0
Röder, Daniel. Die Haftungsfunktion der Grundrechte: Eine Untersuchung zum anspruchsbewehrten ›status negativus compensationis‹. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50659-0
Röder, D (2002): Die Haftungsfunktion der Grundrechte: Eine Untersuchung zum anspruchsbewehrten ›status negativus compensationis‹, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50659-0

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Die Haftungsfunktion der Grundrechte

Eine Untersuchung zum anspruchsbewehrten ›status negativus compensationis‹

Röder, Daniel

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 881

(2002)

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Abstract

Zentrale Bereiche des Staatshaftungsrechts sind gesetzlich nicht geregelt. Der Versuch der Rechtsprechung, diese Vakanz durch richterrechtliche Haftungsinstitute zu schließen, ist nur teilweise gelungen. Deren Rechtsgrundlagen, nahezu sämtliche Tatbestandsmerkmale wie auch ihre Rechtsfolgen sind nach wie vor stark umstritten. Zunehmende Kritik erfährt vor allem die Beschränkung der »Rechtswidrigkeitsaufopferung« auf Eingriffe in das Eigentum und die Rechtsgüter Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit (Art. 2 Abs. 2 GG). Dabei findet die wissenschaftliche Auseinandersetzung regelmäßig in den Bahnen und innerhalb der Grenzen der richterrechtlichen Haftungsinstitute statt; es geht um Erweiterungsmöglichkeiten und Beschränkungszwänge sowie das Verhältnis der einzelnen Rechtsinstitute untereinander und zum Amtshaftungsrecht. Üblicherweise wird ihre Existenz auch in der Lehre unterstellt, Rechtsgrundlagen nur deklaratorisch benannt.

Im Zuge eines Methodenwechsels wendet sich Daniel Röder gegen dieses induktive Denken, das er als die »Achillesferse« des deutschen Staatshaftungsrechts erkennt. Anstelle der »Ansprüche ohne Anspruchsgrundlagen« entwickelt er ein deduktives Anspruchssystem, indem er Haftungsansprüche gegen den Staat aus den Grundrechten selbst ableitet. Konsequenz dieser »kopernikanischen Wende« ist, dass der Folgenbeseitigungsanspruch ebenso zur bloßen Rechtsfolge einer Grundrechtsverletzung gerät wie die Aufopferungsansprüche.

Die Begründung des grundrechtlichen Kompensationsanspruchs erfolgt in zwei Schritten. In einem ersten Teil analysiert der Autor die Rechtsprechung zum Aufopferungsrecht. Dabei legt er nicht nur eine Vielzahl dogmatischer Widersprüche offen, sondern zeigt, dass das gesamte Richterrecht (bruchstückhafte) Umsetzung grundrechtlicher Vorgaben sein muss. Im zweiten Teil bestätigt eine teleologische Auslegung der Grundrechte diese Erkenntnis. Insgesamt überführt der Autor das Richterrecht in ein widerspruchsfreies System und denkt es konsequent fort. Integrativer Bestandteil sind haftungseinschränkende Kriterien, wodurch der befürchteten »Überbelastung öffentlicher Haushalte« effektiv begegnet wird.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 13
Α. Problemexposition 13
Β. Fallexemplarische Problemillustration 22
1. Teil: Der Funktionszusammenhang zwischen den Grundrechten und der Aufopferungshaftung - eine kritische Bestandsaufnahme der herrschenden Meinung 28
A. Dogmatische Grundlagen und geschützte Rechtsgüter des Aufopferungsrechts im Überblick 28
I. „Mutationen" eines Rechtmäßigkeitsausgleichs 30
II. Historisch bedingte Begrenzung des Eingriffsobjekts 34
IIΙ. Die entschädigungsrechtliche Dogmatik des Bundesgerichtshofs 37
1. Eine zweifache „Abnabelung" von Art. 14 GG 37
a) Entschädigung bei Eingriffen in die Rechtsgüter des Art. 2 Abs. 2GG 37
b) Erzwungene Neuverortung der richterrechtlichen Eigentumsentschädigung 39
2. Renaissance des „allgemeinen Aufopferungsgedankens" 40
B. Ausdehnung des Aufopferungstatbestands auf andere Grundrechte bei einfachrechtlicher Verortung der Haftungsgrundlage 43
I. Legitimationsdefizite des beschränkten Rechtsgüterkanons 44
1. Kontinuität des Begründungsmangels: Analyse der BGH-Rechtsprechung 44
2. Haftungshypertrophie und Gewaltenteilung 50
a) Tatbestandliche Begrenzung der Staatshaftung durch ihre finanziellen Auswirkungen? 51
aa) Wider die Angst vor leeren Staatskassen 51
bb) Kein genereller Vorbehalt staatlicher Leistungsfähigkeit, keine ungeschriebene „Höchstbetragshaftung" im Staatshaftungsrecht 56
b) Die richterliche Kompetenz zur Erweiterung der Kompensationstatbestände 60
II. „Rechtsprechungsimmanente" Revision des haftungsrechtlichen status quo 68
1. Aufopferungshaftung bei Eingriffen in die Berufsfreiheit gemäß Art. 12 GG 70
a) Entschädigungsrelevante Fälle und Haftungsharmonisierung mit Art. 14 GG 70
b) Fehlende Haftungskodifikation in Art. 12 GG als aufopferungstypisches Phänomen 71
c) Keine Exklusivität der Entschädigung bei Eingriffen in das Eigentum im Bereich wirtschaftlicher Grundrechte 73
aa) Grundgesetzgemäßes „Aufopferungsrecht" ist kein spezifisches Eigentumsschutzrecht 73
bb) Kein Entschädigungsmonopol des Art. 14 Abs. 1 GG bei dessen Verbindung mit dem „allgemeinen Aufopferungsgedanken" 76
d) Herausragende Bedeutung der Berufsfreiheit auch im Vergleich mit Art. 14 GG 78
e) Sekundärer Erwerbsschutz in der Rechtsprechung 80
aa) Schutzbereichsüberlagerungen zwischen Art. 12 und Art. 14 GG unter dem Gesichtspunkt des „eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" 80
bb) Sekundärhaftung im Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG durch Vermögensausgleichsnormen 86
2. Aufopferungshaftung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 88
a) Grundrechtliche Verankerung des deliktischen Persönlichkeitsschutzes 89
aa) Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG als Haftungsgrundlage 89
bb) Entschädigungsrechtliche Gleichwertigkeit zwischen Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 GG und Art. 2 Abs. 2 GG 96
b) Argumentum a fortiori aus dem Mechanismus der grundrechtlichen „Drittwirkung" 97
aa) Das Erfordernis eines „mindestens" gleichwertigen Persönlichkeitsrechtsschutzes im öffentlichen Recht im Verhältnis zum Privatrecht 97
bb) Das de lege lata geringere Schutzniveau im öffentlichen Recht 104
c) Mögliche Extensionshindernisse und Modalitäten der Integration des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in den Aufopferungstatbestand 108
aa) Die Rechtsfolge „Immaterialschadensersatz" 108
bb) Die Tatbestandsvoraussetzungen „objektiv erhebliche", „schuldhaft schwere Persönlichkeitsverletzung" 111
3. Einbeziehung aller immateriellen Freiheitsrechte in die Aufopferungshaftung 115
a) Die Argumentationslogik der „Impfschadensentscheidung" als umfassende Extensionsstütze 115
b) Haftungsausdehnung auf alle Grundrechte durch grundgesetzgemäße Interpretation des Begriffs „Recht" im Sinne der §§ 74 f. EinlALR 117
c) Keine haftungsrechtliche Privilegierung des Art. 2 Abs. 2 GG wegen besonderer verfassungsrechtlicher Wertigkeit 118
d) Keine Beschränkung der Extension auf die Berufsfreiheit des Art. 12 GG 123
aa) Die „partielle Austauschbarkeit" der Schutzbereiche von Art. 14 GG und Art. 12 GG als extensionsbestimmendes Moment? 124
bb) Die Schadensneigung des Rechtsguts als extensionsbestimmendes Moment? 128
4. Ergebnis der „rechtsprechungsimmanenten" Überprüfung des Aufopferungsrechts 133
C. Fragwürdigkeit des Rechtsprechungsaxioms: Grundrechtswirkungen wider einfachrechtliche Prämissen 134
I. „Janusköpfigkeit" der Anspruchsgrundlage 135
1. Spannungsfeld zwischen dem ,Aufopferungsgedanken" und den Freiheitsrechten 135
2. Der „allgemeine Aufopferungsgedanke" als Schmelztiegel disparater Bestandteile 140
II. Normenhierarchische Friktionen bei der rechtsgutsbezogenen Ausdehnung des Aufopferungstatbestands 144
2. Teil: Die Grundrechte als Haftungsgrundlagen 150
A. Keine Haftungsfunktion der Grundrechte nach herrschender Meinung 150
I. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 152
II. Kritik „auf den ersten Blick" 154
IIΙ. Die traditionelle Lehre 156
IV. Kritik „auf den ersten Blick" 157
B. Art. 34 GG als „Entschädigungssperre" für sonstige verfassungsrechtliche Ansprüche gegen den Staat? 160
I. Das „argumentum e contrario" des Bundesverfassungsgerichts 160
II. Methodologische Überprüfung des Umkehrschlusses aus Art. 34 GG 161
1. Dogmatische Anforderungen an ein „argumentum e contrario" 161
2. Die Mittelbarkeit des Amtshaftungsanspruchs als Anknüpfungspunkt für den Umkehrschluss 162
a) Historische Auslegung: Die Schuldübernahmekonstruktion als Relikt eines überkommenen Staats- und Haftungsverständnisses 163
b) Teleologische Auslegung: Kein Schutz des Staates durch die Haftungsmittelbarkeit 173
3. Die Verschuldensabhängigkeit des Amtshaftungsanspruchs als Anknüpfungspunkt für den Umkehrschluss 175
4. Drittnormdependenz des Amtshaftungsanspruchs bei grundrechtlicher Wertsetzung 180
5. Resümee 184
C. Die Inkompatibilität von Staatsunrecht und „Aufopferung" - Trennung heterogener Eingriffssituationen 185
D. Die Freiheitsrechte als Haftungsgrundlagen für rechtswidriges Staatshandeln 199
I. Die Deduktion von Rechtsfolgen aus dem verletzten Grundrecht als methodischer Ansatz 199
1. Staatshaftungsrechtliche Rechtsinstitute als Anspruchsgrundlagenersatz 199
2. Der Perspektivenwechsel vom „Rechtsinstitut" zur „Rechtsfolge" 205
3. Das Rechtssicherheit schaffende Konfliktlösungspotenzial des Einzelgrundrechts 210
II. Anspruchsbewehrungen des „status negativus" zur Sicherung der grundrechtlichen Eingriffsabwehr 216
1. Abhängigkeit der Abwehransprüche von einer einfachrechtlichen, ungeschriebenen „Umschaltnorm"? 216
2. Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche als Garanten der grundrechtlichen Abwehrfunktion 219
a) Die „nichtlogische" Deduktion der Abwehransprüche aus dem Normzweck der Grundrechte 219
b) Die funktionelle Gleichrangigkeit von Unterlassungs- und (Folgen-)Beseitigungsanspruch 225
III. Die Fortsetzung des grundrechtlichen Integritätsschutzes im Kompensationsanspruch 230
1. Das spezielle Haftungsmodell für Art. 14 GG 230
a) Mögliche Begrenzungen durch Art. 14 Abs. 3 S. 2 GG 231
aa) Die Junktimklausel als verfassungsrechtliches Hindernis einer Anspruchsgrundlage „Art. 14 Abs. 1 GG"? 231
bb) Die Junktimklausel als allgemeiner Gesetzesvorbehalt für Ersatzansprüche bei Eigentumseingriffen? 234
(1) Teleologisch terminierte Beschränkung der Junktimklausel auf die rechtmäßige Enteignung 236
(2) Art. 14 Abs. 1 GG als Träger der eigentumsrechtlichen Wertentscheidungen 241
b) Sekundäre Eingriffshaftung auf Basis der Wertgarantie des Eigentums 244
aa) Die eigentumsspezifische Folgerung von Kompensationsansprüchen aus der Wertgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG: „Wertersatz weil Wertgarantie" 245
bb) Schwächen des „Wertschutzkonzepts" 252
(1) Die kaum mögliche Einordnung nicht eigentumsbezogenen Staatsunrechts 252
(2) Die Unzulänglichkeit eigentumsspezifischer Hilfs- und Zusatzüberlegungen 256
(3) Der Rückgriff auf allgemeine freiheitsrechtliche Erwägungen: Wertersatz wegen Verletzung des „status negativus" 259
2. Unrechtswiedergutmachung - ein teleologisches Gebot aller Freiheitsrechte 265
a) Eigentumsübergreifende, monetäre Grundrechtshaftung im geltenden Recht 265
aa) Kompensatorische Prolongierungen des Folgenbeseitigungsanspruchs 265
bb) Die Identität von „Folgenentschädigung" und „Rechtswidrigkeits- Aufopferung" 268
b) Der Kompensationsanspruch als Bestandteil des grundrechtlichen Rechtsfolgenprogramms 275
aa) Reaktionsfähigkeit des „status negativus" bei nicht abwehrbaren Eingriffen 277
bb) Art. 1 Abs. 3 GG und die grundsätzliche Unabhängigkeit der Bewehrung von der Rechtsnatur des Eingriffsaktes 284
c) Die Rechtsfolge „Geldersatz" 286
aa) Voller Schadensausgleich als Unrechtskompensation 287
bb) Entgangener Gewinn und Immaterialschadensersatz 292
3. Immanente Haftungsbegrenzungen und Einschränkungsmöglichkeiten des Gesetzgebers 295
a) Gesetzliche Limitierung des Abwehrgehalts im Rahmen der Schrankensystematik 296
b) Die Subsidiarität des Geldersatzanspruchs innerhalb des grundrechtlichen Bewehrungssystems 296
aa) Anspruchsstufung durch die abwehrrechtliche Regelungsintention 297
bb) Die Berücksichtigung prozessualer Gefahrenlagen 305
c) Der Schutzzweck des verletzten Grundrechts als Haftungskorrektiv 307
d) Weitergehende Regelungsbefugnisse des Gesetzgebers? 314
4. Resümee 317
E. Entschädigung für Opferlagen bei rechtmäßigem Staatshandeln 318
I. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG als Grundlage des Aufopferungsprinzips traditioneller Prägung 319
II. Verlagerungstendenzen zugunsten der Unrechtshaftung im Grenzbereich zwischen rechtswidrigen und rechtmäßigen Eingriffssituationen 323
Schlussbetrachtung 334
Literaturverzeichnis 353
Sachwortverzeichnis 380