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Pöcker, M. (2001). Die Rechtsfolgen der Einlegung von Widerspruch und Anfechtungsklage. Kritik des § 80 VwGO und dogmatische Neukonzeption. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50555-5
Pöcker, Markus. Die Rechtsfolgen der Einlegung von Widerspruch und Anfechtungsklage: Kritik des § 80 VwGO und dogmatische Neukonzeption. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50555-5
Pöcker, M (2001): Die Rechtsfolgen der Einlegung von Widerspruch und Anfechtungsklage: Kritik des § 80 VwGO und dogmatische Neukonzeption, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50555-5

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Die Rechtsfolgen der Einlegung von Widerspruch und Anfechtungsklage

Kritik des § 80 VwGO und dogmatische Neukonzeption

Pöcker, Markus

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 868

(2001)

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Abstract

Eine Handlungsform der Verwaltung ist der belastende Verwaltungsakt. Wird gegen einen solchen Verwaltungsakt vor Gericht geklagt, so bedarf es einer Regelung, welcher Rechtszustand in dem Zeitraum zwischen der Klageerhebung und der Entscheidung des Gerichts gelten soll. Der Gesetzgeber hat in § 80 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine derartige Regelung konzipiert. Danach sollen grundsätzlich alle Rechtsfolgen des Verwaltungsaktes bis zur Entscheidung des Gerichts ausgesetzt bleiben.

Der Autor weist erstmals nach, daß diese Konzeption in zentralen Punkten in sich widersprüchlich ist oder gegen höherrangiges (Verfassungs-)Recht verstößt. Daraus leitet er ab, daß die in § 80 VwGO enthaltene Regelungskonzeption nicht normativ wirksam werden kann. Markus Pöcker vertritt die These, daß die Maßstäbe des Interims-Rechtszustandes stattdessen primär aus den Rechtssätzen zu gewinnen sind, die die Verwaltung zum Erlaß belastender Verwaltungsakte ermächtigen, also aus dem materiellen Recht. Diese Maßstäbe, die die Ableitung erlauben, welche Rechtsfolgen eines Verwaltungsaktes sofort vollziehbar sind und welche aufgeschoben bleiben müssen, sind in den Rechtsgüterzuordnungen des materiellen Rechts implizit enthalten. Jedoch setzt dies voraus, daß das materielle Recht hinreichend deutliche Rechtsgüterzuordnungen trifft. Dies ist jedoch vor allem bei Planungs- und Abwägungsentscheidungen von erhöhter Komplexität nicht der Fall. Außerdem können dem materiellen Recht bei Verwaltungsakten mit belastender Drittwirkung keine Aussagen über die aufschiebende Wirkung bzw. die sofortige Vollziehbarkeit entnommen werden. Für diese Fälle vertritt der Autor die These, daß die gesuchten Maßstäbe der normativen Steuerung des Verfahrens zu entnehmen sind, das zu dem Verwaltungsakt führt. Bewirkt diese normative Steuerung des Verfahrens, daß die Entscheidung als das Produkt dieses Verfahrens mit erhöhter Wahrscheinlichkeit rechtmäßig ist und daher mit entsprechend erhöhter Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Prüfung standhält, so darf die Entscheidung bereits vor Abschluß des Klageverfahrens umgesetzt werden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 11
Einleitung 15
1. Kapitel: Die Fehler im Regelungskonzept des § 80 VwGO 20
A. Regel-Ausnahme-Verhältnis von aufschiebender Wirkung und sofortiger Vollziehbarkeit 20
I. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis als Regelungsmodell des § 80 VwGO 20
II. Folgerungen aus dem Regel-Ausnahme-Verhältnis 23
1. Anforderungen an Anordnungen nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO 23
2. Verteilung der Handlungslast und der Beweislast 30
IIΙ. Nichteinhaltbarkeit der Rechtfertigungsanforderungen für Anordnungen nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO 31
1. Recht der Gefahrenabwehr 32
a) Widerruf einer Gaststättenerlaubnis 40
b) Entziehung eines Führerscheins 43
c) Ausweisung eines Ausländers 44
d) Nutzungsuntersagung nach Bauordnungsrecht 45
e) Zusammenfassung 49
f) Materielles Recht als lex specialis gegenüber § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO? 49
2. Naturschutzrecht - einstweilige Sicherstellungsanordnung 53
3. Planungs- und Gesamtabwägungsentscheidungen: Planfeststellungsbeschluß 56
B. Pauschaler Begriff der aufschiebenden Wirkung in § 80 Abs. 1 S . 1 VwGO 59
I. Die Theorien zur aufschiebenden Wirkung 60
II. Die Unstimmigkeiten der Theorien 65
1. Unstimmigkeit der Vollziehbarkeitshemmungstheorie bei Drittanfechtungen 66
2. Haftungsrechtliche Unstimmigkeit bei Mißerfolg des Rechtsbehelfs 71
a) Vorläufige Vollziehbarkeitshemmung 71
b) Vorläufige Wirksamkeitshemmung 75
3. Vorläufige Vollziehbarkeits- oder Wirksamkeitshemmung und Art. 103 Abs. 2 GG 76
4. Übersicherung durch endgültig-pauschalen Rechtsfolgenaufschub 82
C. Folgerung: Partielle normative Wirkungslosigkeit des § 80 VwGO 83
2. Kapitel: Das neue Modell 88
A. Grundlagen 88
I. Die Maßstäbe des vorläufigen Rechtsschutzes 88
II. „Materielles Zwischenrecht" 92
B. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht 94
I. Art. 19 Abs. 4 GG 94
II. Gesetzgebungskompetenzen 96
C. Verhältnis zu ausdrücklichen gesetzlichen Anordnungen der sofortigen Vollziehbarkeit 97
I. § 80 Abs. 2 Nrn. 1 und 2; Regelungen im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO 97
II. § 80 b VwGO 100
3. Kapitel: Die Rechtsfolgen der Rechtsbehelfseinlegung im einzelnen 103
A. Offensichtlich erkennbarer Ausgang des Rechtsbehelfsverfahrens 103
I. Differenzierung in Offensichtlichkeits- und Zweifelsfälle 103
II. Gehalt des Begriffs der „Offensichtlichkeit" 105
III. Ausschließliche Maßgeblichkeit des Evidenzkriteriums 107
IV. Gesetzliche Anordnungen der sofortigen Vollziehbarkeit und offensichtliche Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs 108
B. Rechtsbehelfe mit offener Erfolgsaussicht 108
I. Grundidee der materiell-rechtlichen Maßstabsableitung 108
1. Aufgeschobene und sofort vollziehbare Rechtsfolgen 108
2. Vorläufigkeit und Endgültigkeit des Rechtszustandes 111
II. Grenzen der materiell-rechtlichen Maßstabsableitung 112
1. Ermessen, Unbestimmtheit von Gesetzesbegriffen und Planungsbzw. Gesamtabwägungsentscheidungen 112
2. Begünstigende Verwaltungsakte mit belastender Drittwirkung 117
3. Zusammenfassung 119
III. Beispiele der materiell-rechtlich geleiteten Maßstabsableitung 120
1. Gefahrenabwehrrecht 120
a) Gefahrenabwehrverfügungen nach den allgemeinen Polizeigesetzen 120
b) Widerruf und Rücknahme von Gaststättenerlaubnissen 125
c) Nutzungsuntersagung nach Bauordnungsrecht 128
d) Ausländerrecht 129
aa) Ausweisung 129
bb) Aufschiebende Wirkung bei der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis? 132
cc) Abschiebungsmaßnahmen - zugleich Allgemeines zum Verwaltungsvollstreckungsrecht 134
2. Beamtenrecht - Beamtenentlassung und Rücknahme einer Beamtenernennung 139
3. Ergebnis 144
IV. Weitere Vorteile der materiell-rechtlich geleiteten Maßstabsableitung 145
1. Einstweiliger Rechtsschutz bei isolierter Anfechtung von Nebenbestimmungen 145
2. Sofortige Vollziehbarkeit beim indirekten Vollzug von Gemeinschaftsrecht 146
V. Komplexe Planungs- und Gesamtabwägungsentscheidungen und Verwaltungsakte mit belastender Drittwirkung 148
1. Grundlagen 149
a) Bestandsgewähr durch Beschränkungen der verwaltungsgerichtlichen Aufhebung von Verwaltungsakten 149
aa) Aufhebung nur bei bestimmten materiellen Fehlern 150
bb) Materielle Präklusion 152
b) Bestandsgewähr durch Verwaltungsverfahrensrecht 153
c) Notwendigkeit normativer Betrachtungsweise 156
d) Problematik der §§ 45, 46 VwVfG und verwandter Regelungen 157
e) Auswirkungen schwerer Verfahrensfehler 160
2. Normative Bestandsgewähr durch Verwaltungsverfahrensrecht 161
a) Planfeststellungsverfahren 162
aa) Verfahrensteilnahmerecht 162
bb) Informationsaustausch 164
cc) Vorab-Reduzierung von Sachverhaltskomplexität 170
dd) Objektivität des Abwägungsvorganges 175
ee) Planfeststellungsverfahren und Verfahrensfehlerfolgeregelungen 179
ff) Zwischenergebnis 183
gg) Sonderfall der fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren ohne Trennung zwischen Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde 183
b) Plangenehmigungsverfahren 185
c) Baugenehmigungsverfahren am Beispiel der hessischen Bauordnung 188
aa) Verfahrensteilnehmerschaft und Sachverhaltserforschung 188
bb) Βaugenehmigungsverfahren und Verfahrensfehlerfolgeregelungen 190
cc) § 212a Abs. 1 BauGB und Art. 3 Abs. 1 GG 192
C. Ergebnis 193
D. Folgerungen für die übrigen Regelungen der §§ 80, 80 a VwGO 193
Literaturverzeichnis 196
Sachverzeichnis 202