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Enteignende Eingriffe?

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Külpmann, C. (2000). Enteignende Eingriffe?. Das Entschädigungsinstitut des enteignenden Eingriffs und die neuere verfassungsrechtliche Dogmatik der Eigentumsgarantie. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50168-7
Külpmann, Christoph. Enteignende Eingriffe?: Das Entschädigungsinstitut des enteignenden Eingriffs und die neuere verfassungsrechtliche Dogmatik der Eigentumsgarantie. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50168-7
Külpmann, C (2000): Enteignende Eingriffe?: Das Entschädigungsinstitut des enteignenden Eingriffs und die neuere verfassungsrechtliche Dogmatik der Eigentumsgarantie, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50168-7

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Enteignende Eingriffe?

Das Entschädigungsinstitut des enteignenden Eingriffs und die neuere verfassungsrechtliche Dogmatik der Eigentumsgarantie

Külpmann, Christoph

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 834

(2000)

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Abstract

Das Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen befindet sich in einer Krise. Eine wesentliche Ursache der Krise ist die Vermengung von rechtmäßiger Enteignung mit der Haftung für hoheitlich begangenes Unrecht. Diese Vermengung führte zu den Rechtsfiguren des "enteignungsgleichen" und des "enteignenden" Eingriffs, die heute zum Standardrepertoire der Ausbildung gehören.

Gegenstand der angezeigten Untersuchung ist der "enteignende Eingriff". Diese Rechtsfigur soll - so der BGH - meist atypische und unvorhergesehene Nachteile ausgleichen, die eine an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahme bei einzelnen Betroffenen hervorruft und die die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschreiten. Praktische Bedeutung hat die Rechtsfigur namentlich beim Ausgleich von Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten der öffentlichen Hand, durch Straßenverkehrs- oder Fluglärmimmissionen sowie bei der finanziellen Bewältigung von Unfällen erlangt.

Der Fortbestand der Rechtsfigur ist durch die verfassungsgerichtliche Dogmatik der Eigentumsgarantie (paradigmatisch: BVerfGE 58, 300 - Naßauskiesung) in Zweifel gezogen worden. Der Autor prüft, ob und in welchem Umfang die überkommene Rechtsfigur des enteignenden Eingriffs vor dem Hintergrund dieser Dogmatik noch bestehen kann. Enteignende Eingriffe werden in ihrem Verhältnis zur Enteignung, zur sogenannten ausgleichspflichtigen Inhalts- und Schrankenbestimmung und zur Staatsunrechtshaftung betrachtet. Der Verfasser legt dar, wie das bisher angefallene Fallmaterial mit den letztgenannten Instituten zu bewältigen ist. Einer richterrechtlichen Entschädigung stünden zudem verfassungsrechtliche Bedenken entgegen, die aus der Junktimklausel des Art. 14 Abs. 3 S. 2 GG und dem Vorbehalt des Gesetzes in Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG folgten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhalt 7
§ 1 Einleitung 11
§ 2 Die Rechtsprechung des BGH zum enteignenden Eingriff 16
A. Gedankliche Grundlage: Das Schwellenmodell des BGH 16
B. Rechtsprechungsübersicht 27
I. Beeinträchtigungen durch Infrastrukturmaßnahmen 28
1. Beeinträchtigungen bei der Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen 28
2. Beeinträchtigungen durch die Ergebnisse von Infrastrukturmaßnahmen 35
II. Immissionen 40
1. Verkehrsimmissionen 40
a) Behandlung nach privatem Nachbarrecht 41
b) Verkehrsimmissionen als öffentlich-rechtliche Beeinträchtigungen 43
c) Modernes Entschädigungsrecht: BGHZ 64, 220 („Bonner Reuterstraße") 48
d) Verkehrsimmissionen von planfestgestellten Straßen 52
2. Fluglärmimmissionen 57
3. Immissionen von sonstigen hoheitlichen Veranstaltungen 60
III. Staatliche Unfallhaftung 61
IV. Fälle im „Randbereich" 66
1. Anschluß- und Benutzungszwang 66
2. Abbau von Kies, Sand und anderen Bodenschätzen 68
C. Begrifflichkeit 69
D. Konsolidierung einer Rechtsfigur 71
I. Dogmengeschichtliche Entwicklung 72
1. Entwicklung im Schrifttum 72
2. Die Diskussion um das Staatshaftungsgesetz (StHG) 76
3. Stand zu Beginn der 80er Jahre 83
II. Prüfungsschema 83
1. Übersicht 84
2. Erläuterungen 84
a) Tatbestand 84
b) Rechtsfolge 92
§ 3 VerfassungsrechtlicheEigentumsdogmatik 93
A. Gedankliche Grundlage: Das Trennungsmodell des BVerfG 93
B. Grundrechtlicher Aufbau von Art. 14 GG 100
I. Schutzbereich 101
1. Schutzobjekt: „Eigentum" 101
2. Schutzrichtungen der Eigentumsgewährleistung 104
II. Inhaltsbestimmungen und Eingriffe 107
1. Inhalts-und Schrankenbestimmungen als Definitionsakte 107
2. Enteignungen als Entzugsakte 109
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Inhalts- und Schrankenbestimmungen 113
1. Verfassungsrechtliche Maßstäbe 113
2. Rechtsfolgen der Verfassungswidrigkeit 119
3. Ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmungen 119
a) Was sind ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmungen? 123
(1) Inhalt der sog. Ausgleichspflicht 123
(2) Ursprung der Ausgleichsregelungspflicht 125
(3) Terminologie 127
b) Verfassungsrechtliche Bewertung 128
IV. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Enteignungen 131
§ 4 Entwicklungen nach dem Naßauskiesungsbeschluß 133
A. Enteignender Eingriff und Enteignungen 133
I. Literatur 133
1. Zweifel 133
2. Neue Gewißheiten 136
II. Rechtsprechung 142
1. BGHZ 90, 17 („Sandabbau"): Fortbestand des enteignungsgleichen Eingriffs 142
2. BGHZ 91, 20 („Kläranlage II"): Fortbestand des enteignenden Eingriffs 143
3. Ergänzende Passagen in Entscheidungen des BGH 146
B. Enteignender Eingriff und ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmungen 149
I. Literatur 149
1. Aufgehen des enteignenden Eingriffs in der Figur der ausgleichspflichtigen Inhalts- und Schrankenbestimmung 149
2. Kritik: Enteignende Eingriffe als Nichtvollzugsfälle 150
II. Rechtsprechung 151
1. BVerwGE 77, 295: Immissionen von planfestgestellten Straßen - § 74 Abs. 2 S. 3 VwVfG als Ausgleichsregelung im Rahmen von Art. 14 Abs. 1 GG 151
2. BVerfGE79, 174: Verkehrsimmissionen und Bebauungspläne 154
3. BGHZ 100, 136; 102, 350; NJW 1998, 1398: Legislatives Unrecht 156
4. BGHZ 122, 76: Grundsätzlich weiterbestehendes Bedürfnis für das Rechtsinstitut des enteignenden Eingriffs 158
§ 5 Enteignende Eingriffe im Bereich des Art. 14 Abs. 3 GG 159
A. Tatbestandliches Vorliegen von Enteignungen 159
I. Rechtspositionen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 GG 159
1. Infrastrukturmaßnahmen 160
a) Nicht entschädigte Fälle 160
b) Entschädigte Fälle: Verlust und Erschwerung von Zugängen 161
2. Immissionen 165
a) § 906 BGB analog 165
b) Regelungsmodell des § 906 BGB (analog) 168
c) Gemeinwichtige Anlagen 169
(1) Duldungspflichten gegenüber gemeinwichtigen Anlagen? 169
(2) Folgen für das Institut des enteignenden Eingriffs 174
3. Unfallartige Schädigungen 174
II. Entzug 174
1. Rechtsakte 174
2. Finalität 175
a) Fälle fehlender Finalität 175
b) Fälle zweifelhafter Finalität 176
(1) Widmungen 176
(a) Duldungspflicht kraft Widmung? 176
(b) Folgen für das Institut des enteignenden Eingriffs 178
(2) Planfeststellungsbeschlüsse 178
(3) Bebauungspläne 181
(a) Duldungspflicht aufgrund eines Bebauungsplans? 181
(b) Folgen für das Institut des enteignenden Eingriffs 182
3. Konkret-individuell 183
4. Vollständig oder teilweise 186
a) Rechtsprechung 188
b) Formale Abgrenzung 191
c) Materiale Abgrenzung 194
III. Ergänzend: Zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben 197
IV. Ergebnis 198
B. Folgen 198
I. Materiell 198
1. Kein Raum für das Institut des enteignenden Eingriffs 198
2. Verfassungsgemäßheit der gegenwärtigen Rechtslage 198
a) § 74 Abs. 2 S. 3 VwVfG 198
b) Folgen für Bebauungspläne 199
II. Prozessual 201
§ 6 Enteignende Eingriffe im Bereich des Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG 202
A. Geregelte Beeinträchtigungen 203
I. Typische Konstellationen 203
1. Regelungen der Infrastrukturmaßnahmen in den Straßen- und Wegegesetzen 203
2. Ausgleichsansprüche bei Immissionen 204
a) § 42 Abs. 1 BImSchG 204
b) §§ 74 Abs. 2 S. 3, 75 Abs. 2 S. 4 VwVfG 204
c) § 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog - nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch 205
II. Qualifikation der Ausgleichsregeln 206
III. Folgen für das Institut des enteignenden Eingriffs 210
1. Materiell 210
2. Prozessual 211
3. Ergebnis 214
B. Nicht geregelte Beeinträchtigungen 214
I. Ausschlaggebend: Die Regelungsfähigkeit 214
II. Regelungsfähige Fälle 220
1. Typische Konstellationen 220
a) Entschädigung für Fluglärmimmissionen 220
b) Keine Entschädigung bei Schäden durch das „Waldsterben" 222
c) Würdigung 225
2. Folgen für das Institut des enteignenden Eingriffs 226
a) Materiell 226
b) Prozessual 227
(1) Der Normalfall: Abwehrklage 227
(2) Der Sonderfall: Entschädigungsklage 228
III. Nicht regelungsfähige Fälle 229
1. Atypische Beeinträchtigungen 230
a) Konstellationen 230
b) Behandlung dieser Fälle 231
(1) Entfallen der Grenze der Regelungsfähigkeit durch salvatorische Klauseln? 231
(2) Keine Entschädigung wegen enteignenden Eingriffs 234
c) Ergebnis 235
2. Unfallhaftung 235
3. Ergebnis 237
§ 7 Enteignende Eingriffe und staatliche Unfallhaftung 238
A. Typische Konstellationen 238
B. Unrechtshaftung 239
I. Handlungs-und Erfolgsunrecht 239
II. Erfolgsunrecht als tragfähiges Konzept 243
1. Begründung der Idee 243
2. Mögliche Einwände 247
3. Anspruchsgrundlage 249
a) Aufopferung nach § 74, 75 EinlprALR? 250
b) Gewohnheitsrecht 251
III. Konkurrierende Konzepte 255
1. Öffentlich-rechtliche Gefährdungshaftung 255
2. Folgenentschädigungsanspruch 257
C. Folgen für das Institut des enteignenden Eingriffs 258
I. Materiell 258
II. Prozessual 258
§ 8 Zusammenfassung 259
Literaturverzeichnis 269
Sachwortverzeichnis 290