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Wernecke, F. (2003). Die Einheitlichkeit des europäischen und des nationalen Begriffs vom Streitgegenstand. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51064-1
Wernecke, Frauke. Die Einheitlichkeit des europäischen und des nationalen Begriffs vom Streitgegenstand. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51064-1
Wernecke, F (2003): Die Einheitlichkeit des europäischen und des nationalen Begriffs vom Streitgegenstand, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51064-1

Format

Die Einheitlichkeit des europäischen und des nationalen Begriffs vom Streitgegenstand

Wernecke, Frauke

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 179

(2003)

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Abstract

Nach Ansicht des EuGH ist für die Identität von Rechtsschutzbegehren maßgebend, ob der "Kernpunkt" der Prozesse "dasselbe Rechtsverhältnis" ist. Frauke Wernecke nimmt diese Rechtsprechung zum Anlass, den "Streitgegenstand" des nationalen Prozessrechts aus seiner Verbindung mit dem materiellen Recht zu bestimmen; seine Festlegung orientiert sich an den materiellrechtlichen Kategorien der Anspruchskonkurrenz, der alternativen Normenkonkurrenz und der Anspruchshäufung, mithin an Begriffen, die ihrerseits durch die Identität bzw. Verschiedenheit des zu befriedigenden Interesses (§ 422 BGB in entsprechender Anwendung) geprägt sind und infolgedessen darüber Auskunft geben, ob mehrere Verfahren denselben Streitgegenstand oder verschiedene Begehren betreffen.

Die Festlegung des prozessualen "Anspruchs" anhand des sachlichen Rechts greift einen fast in Vergessenheit geratenen Gedanken der deutschen Prozessrechtslehre wieder auf, entwickelt ihn weiter und darf gleichlautende Meinungen im österreichischen und französischen Recht für sich in Anspruch nehmen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
I. Einleitung 9
II. Der „materiale“ Anspruchsbegriff in der Rechtsprechung des EuGH und die aus ihm zu ziehenden Folgerungen für Art. 21 und 22 EuGVÜ 14
1. Der Rechtsstreit Gubisch ./. Palumbo – Identität des „Anspruchs“ bei Leistungs- und negativer Feststellungsklage über dasselbe subjektive Recht? 15
2. Der Rechtsstreit Tatry ./. Maciej Rataj – die Konkretisierung und Verfestigung des europäischen Anspruchsbegriffs 34
3. Der Rechtsstreit Drouot assurances ./. CMI industrial sites – die einheitliche Reichweite von Rechtskraft und Rechtshängigkeit bei Identität der „Ansprüche“ 41
4. Der Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit bei „qualitativer Teilidentität“ von Streitgegenständen 44
5. Der Begriff des „Anspruchs“ in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs – eine Zusammenfassung 47
6. Der Anwendungsbereich des Art. 22 EuGVÜ: Die Verbindung von Verfahren mit verschiedenen „Ansprüchen“ 49
III. Der nationale, im sachlichen Recht wurzelnde Begriff vom „Streitgegenstand“ 53
1. Die Maßgeblichkeit des Antrags nach dem sog. prozessualen Streitgegenstandsbegriff – materiellrechtliche Normenkonkurrenz und Anspruchshäufung 55
2. Die Identität der Streitgegenstände bei konkurrierenden Leistungs- und negativen Feststellungsklagen 68
a) Die verschiedenen Gestaltungen des Zusammentreffens von Leistungs- und negativer Feststellungsklage 68
b) Die vollständige oder teilweise Identität der Streitgegenstände 70
c) Die Folgen der Rechtshängigkeitseinrede – dauernde Unzulässigkeit des später angestrengten Verfahrens? 76
d) Der Gesichtspunkt der Prozessökonomie oder die Gefahr miteinander unvereinbarer Entscheidungen – worin besteht der wesentliche Zweck des Einwandes der Rechtshängigkeit? 82
e) „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ – die grundsätzliche Gleichwertigkeit von Leistungs- und negativer Feststellungsklage 83
aa) Genereller Vorrang der Leistungsklage? 83
bb) Genereller Vorrang der negativen Feststellungsklage? 92
cc) Die Ausnahmen vom Grundsatz der zeitlichen Priorität 98
dd) Die Widerklage als Gewähr für einheitliche und zügige Entscheidungen bei teilweise oder vollständig identischen Streitgegenständen 102
IV. Der Vergleich zwischen dem nationalen Begriff des „Streitgegenstandes“ und dem europäischen Begriff des „Anspruchs“ – eine Bilanz 106
V. Die „Streitanhängigkeit“ des österreichischen, die „litispendance“ des französischen und die „lis alibi pendens“ des englischen und US-amerikanischen Rechts 109
1. Die Identität der Klage nach den Erkenntnissen des österreichischen Zivilprozessrechts 109
2. Der Streitgegenstand in der Sicht des französischen Zivilprozessrechts 116
3. Die Abwehr einer Klage wegen Rechtshängigkeit eines vorangehenden Verfahrens im englischen und US-amerikanischen Recht 123
VI. Zusammenfassende Thesen 135
Literaturverzeichnis 150