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Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Tätigkeit des Vermittlungsausschusses

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Schenke, W. (1984). Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Tätigkeit des Vermittlungsausschusses. Dargestellt am Beispiel des 2. Haushaltsstrukturgesetzes. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45647-5
Schenke, Wolf-Rüdiger. Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Tätigkeit des Vermittlungsausschusses: Dargestellt am Beispiel des 2. Haushaltsstrukturgesetzes. Duncker & Humblot, 1984. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45647-5
Schenke, W (1984): Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Tätigkeit des Vermittlungsausschusses: Dargestellt am Beispiel des 2. Haushaltsstrukturgesetzes, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45647-5

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Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Tätigkeit des Vermittlungsausschusses

Dargestellt am Beispiel des 2. Haushaltsstrukturgesetzes

Schenke, Wolf-Rüdiger

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 466

(1984)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Α. Die Entstehungsgeschichte der Neufassung des § 18 a WoBindG 11
B. Die formelle Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit des § 18 a WoBindG in der Fassung des 2. HStruktG vom 22.12.1981 (BGBl. I S. 1523) 20
I. Die Grenzen der Vermittlungskompetenz des Vermittlungsausschusses 20
1. Die grammatikalische Interpretation des Art. 77 Abs. 2 GG 21
2. Die systematisch-teleologische Interpretation des Art. 77 Abs. 2 GG 21
a) Die Funktion des Vermittlungsausschusses 21
b) Die Regelungen der GeschOVermA als Indizien für eine Beschränkung der Vermittlungskompetenz 22
c) Die Neueinbeziehung eines Gesetzes als unzulässige Ausübung eines Gesetzesinitiativrechts durch den Vermittlungsausschuß 25
d) Die unzulässige Verkürzung des GesetzgebungsVerfahrens bei Ausdehnung der Vermittlungskompetenz des Vermittlungsausschusses 26
e) Die Ausdehnung der Vermittlungskompetenz als Verstoß gegen das Demokratieprinzip 27
f) Die Umgestaltung des grundgesetzlich vorgeschriebenen Organisationsgefüges durch eine Ausdehnung der Vermittlungskompetenz des Vermittlungsausschusses 39
aa) Die Schwächung des Bundestags 39
bb) Die Stärkung des Bundesrats durch Ausdehnung der Vermittlungskompetenz des Vermittlungsausschusses 41
cc) Die Stärkung der Exekutive gegenüber der Legislative 43
g) Die Ausdehnung der Vermittlungskompetenz des Vermittlungsausschusses als Verstoß gegen das Prinzip der Verfassungsorgantreue 44
3. Die historische Auslegung 48
4. Die Ergebnisse der grammatikalischen, systematisch-teleologischen und historischen Auslegung 49
II. Die Einfügung des § 18 a WoBindG i. d. F. des 2. HStrukG als Überschreitung der Vermittlungskompetenz des Vermittlungsausschusses 50
1. Keine Blankovollmacht des Vermittlungsausschusses bezüglich der Bejahung eines Sachzusammenhangs zwischen Gesetzesbeschluß des Bundestags und Vermittlungsvorschlag 53
2. Die Einfügung des Art. 27 2. HStrukG stellt keine unabweisbare Folge durch den Vermittlungsausschuß im übrigen zulässigerweise empfohlener Änderungen des Gesetzesbeschlusses des Bundestags dar 57
3. Keine Begründung eines Sachzusammenhangs zwischen Art. 27 2. HStruktG und dem ursprünglichen Gesetzesbeschluß des Bundestags durch die gemeinsame Zuordnung zu einer verfassungsgesetzlichen Kompetenzregelung 58
4. Keine Herstellung eines Sachzusammenhangs im Hinblick auf gemeinsame Zielsetzungen des vom Bundestag verabschiedeten Entwurfs des 2. HStruktG und des Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung und der Mietverzerrung im Wohnungswesen 59
5. Begründung des Sachzusammenhangs durch die dem Gesetzesbeschluß des Bundestags vorausgegangenen Gesetzesberatungen? 63
a) Die Begründung eines Sachzusammenhangs durch die dem Gesetzesbeschluß vorausgehenden Verhandlungen des Bundestags 64
b) Keine Begründung eines Sachzusammenhangs durch die Stellungnahmen des Bundesrats zum 2. HStrukG 64
aa) Keine Ausweitung der Vermittlungskompetenz durch die Stellungnahme des Bundesrats im 2. Durchgang 64
bb) Keine Ausweitung der Vermittlungskompetenz durch die Stellungnahme des Bundesrats im 1. Durchgang 66
6. Zwischenergebnis 71
III. Die Verfassungswidrigkeit des § 18 a WoBindG i. d. F. des 2. HStruktG 71
1. Die grundsätzliche Verfassungswidrigkeit verfahrensfehlerhafter Gesetze 71
2. Keine nachträgliche Heilung des Verfahrensfehlers durch Zustimmung des Bundestags 72
a) Der Bundestag kann auf die Einhaltung der Verfahrenserfordernisse des Art. 77 Abs. 2 GG nicht verzichten 72
b) Selbst bei unterstellter prinzipieller Zulässigkeit eines Verzichts auf die Einhaltung der Verfahrenserfordernisse des Art. 77 Abs. 2 GG wäre der Verzicht im Falle des 2. HStrukG unzulässig 74
IV. Die Nichtigkeit des § 18 a WoBindG i. d. F. des 2. HStruktG 76
1. Die bundesverfassungsgerichtliche Judikatur zu den Rechtsfolgen verfahrensfehlerhafter Gesetze 76
2. Auch formell-verfassungswidrige Gesetze sind grundsätzlich nichtig 77
a) Die Unzulässigkeit einer Gleichsetzung der Fehlerfolgen formell-rechtswidriger Verwaltungsakte und formell-rechtswidriger Normen 77
b) Auch der dem § 46 VwVfG zugrundeliegende Rechtsgedanke bietet keine Anhaltspunkte für die Gültigkeit verfahrensfehlerhafter Gesetze 78
c) Die Begrenzung der Folgen bei Nichtigkeit des Art. 27 2. HStruktG bzw. § 18 a WoBindG i. d. F. des 2. HStruktG 79
C. Zusammenfassung 83
Literaturverzeichnis 91