Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Tätigkeit des Vermittlungsausschusses
BOOK
Cite BOOK
Style
Schenke, W. (1984). Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Tätigkeit des Vermittlungsausschusses. Dargestellt am Beispiel des 2. Haushaltsstrukturgesetzes. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45647-5
Schenke, Wolf-Rüdiger. Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Tätigkeit des Vermittlungsausschusses: Dargestellt am Beispiel des 2. Haushaltsstrukturgesetzes. Duncker & Humblot, 1984. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45647-5
Schenke, W (1984): Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Tätigkeit des Vermittlungsausschusses: Dargestellt am Beispiel des 2. Haushaltsstrukturgesetzes, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45647-5
Format
Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Tätigkeit des Vermittlungsausschusses
Dargestellt am Beispiel des 2. Haushaltsstrukturgesetzes
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 466
(1984)
Additional Information
Book Details
Pricing
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Α. Die Entstehungsgeschichte der Neufassung des § 18 a WoBindG | 11 | ||
B. Die formelle Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit des § 18 a WoBindG in der Fassung des 2. HStruktG vom 22.12.1981 (BGBl. I S. 1523) | 20 | ||
I. Die Grenzen der Vermittlungskompetenz des Vermittlungsausschusses | 20 | ||
1. Die grammatikalische Interpretation des Art. 77 Abs. 2 GG | 21 | ||
2. Die systematisch-teleologische Interpretation des Art. 77 Abs. 2 GG | 21 | ||
a) Die Funktion des Vermittlungsausschusses | 21 | ||
b) Die Regelungen der GeschOVermA als Indizien für eine Beschränkung der Vermittlungskompetenz | 22 | ||
c) Die Neueinbeziehung eines Gesetzes als unzulässige Ausübung eines Gesetzesinitiativrechts durch den Vermittlungsausschuß | 25 | ||
d) Die unzulässige Verkürzung des GesetzgebungsVerfahrens bei Ausdehnung der Vermittlungskompetenz des Vermittlungsausschusses | 26 | ||
e) Die Ausdehnung der Vermittlungskompetenz als Verstoß gegen das Demokratieprinzip | 27 | ||
f) Die Umgestaltung des grundgesetzlich vorgeschriebenen Organisationsgefüges durch eine Ausdehnung der Vermittlungskompetenz des Vermittlungsausschusses | 39 | ||
aa) Die Schwächung des Bundestags | 39 | ||
bb) Die Stärkung des Bundesrats durch Ausdehnung der Vermittlungskompetenz des Vermittlungsausschusses | 41 | ||
cc) Die Stärkung der Exekutive gegenüber der Legislative | 43 | ||
g) Die Ausdehnung der Vermittlungskompetenz des Vermittlungsausschusses als Verstoß gegen das Prinzip der Verfassungsorgantreue | 44 | ||
3. Die historische Auslegung | 48 | ||
4. Die Ergebnisse der grammatikalischen, systematisch-teleologischen und historischen Auslegung | 49 | ||
II. Die Einfügung des § 18 a WoBindG i. d. F. des 2. HStrukG als Überschreitung der Vermittlungskompetenz des Vermittlungsausschusses | 50 | ||
1. Keine Blankovollmacht des Vermittlungsausschusses bezüglich der Bejahung eines Sachzusammenhangs zwischen Gesetzesbeschluß des Bundestags und Vermittlungsvorschlag | 53 | ||
2. Die Einfügung des Art. 27 2. HStrukG stellt keine unabweisbare Folge durch den Vermittlungsausschuß im übrigen zulässigerweise empfohlener Änderungen des Gesetzesbeschlusses des Bundestags dar | 57 | ||
3. Keine Begründung eines Sachzusammenhangs zwischen Art. 27 2. HStruktG und dem ursprünglichen Gesetzesbeschluß des Bundestags durch die gemeinsame Zuordnung zu einer verfassungsgesetzlichen Kompetenzregelung | 58 | ||
4. Keine Herstellung eines Sachzusammenhangs im Hinblick auf gemeinsame Zielsetzungen des vom Bundestag verabschiedeten Entwurfs des 2. HStruktG und des Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung und der Mietverzerrung im Wohnungswesen | 59 | ||
5. Begründung des Sachzusammenhangs durch die dem Gesetzesbeschluß des Bundestags vorausgegangenen Gesetzesberatungen? | 63 | ||
a) Die Begründung eines Sachzusammenhangs durch die dem Gesetzesbeschluß vorausgehenden Verhandlungen des Bundestags | 64 | ||
b) Keine Begründung eines Sachzusammenhangs durch die Stellungnahmen des Bundesrats zum 2. HStrukG | 64 | ||
aa) Keine Ausweitung der Vermittlungskompetenz durch die Stellungnahme des Bundesrats im 2. Durchgang | 64 | ||
bb) Keine Ausweitung der Vermittlungskompetenz durch die Stellungnahme des Bundesrats im 1. Durchgang | 66 | ||
6. Zwischenergebnis | 71 | ||
III. Die Verfassungswidrigkeit des § 18 a WoBindG i. d. F. des 2. HStruktG | 71 | ||
1. Die grundsätzliche Verfassungswidrigkeit verfahrensfehlerhafter Gesetze | 71 | ||
2. Keine nachträgliche Heilung des Verfahrensfehlers durch Zustimmung des Bundestags | 72 | ||
a) Der Bundestag kann auf die Einhaltung der Verfahrenserfordernisse des Art. 77 Abs. 2 GG nicht verzichten | 72 | ||
b) Selbst bei unterstellter prinzipieller Zulässigkeit eines Verzichts auf die Einhaltung der Verfahrenserfordernisse des Art. 77 Abs. 2 GG wäre der Verzicht im Falle des 2. HStrukG unzulässig | 74 | ||
IV. Die Nichtigkeit des § 18 a WoBindG i. d. F. des 2. HStruktG | 76 | ||
1. Die bundesverfassungsgerichtliche Judikatur zu den Rechtsfolgen verfahrensfehlerhafter Gesetze | 76 | ||
2. Auch formell-verfassungswidrige Gesetze sind grundsätzlich nichtig | 77 | ||
a) Die Unzulässigkeit einer Gleichsetzung der Fehlerfolgen formell-rechtswidriger Verwaltungsakte und formell-rechtswidriger Normen | 77 | ||
b) Auch der dem § 46 VwVfG zugrundeliegende Rechtsgedanke bietet keine Anhaltspunkte für die Gültigkeit verfahrensfehlerhafter Gesetze | 78 | ||
c) Die Begrenzung der Folgen bei Nichtigkeit des Art. 27 2. HStruktG bzw. § 18 a WoBindG i. d. F. des 2. HStruktG | 79 | ||
C. Zusammenfassung | 83 | ||
Literaturverzeichnis | 91 |