Der Polizeibeauftragte des Bundes
JOURNAL ARTICLE
Cite JOURNAL ARTICLE
Style
Format
Der Polizeibeauftragte des Bundes
Über Möglichkeiten und Grenzen der parlamentarischen Kontrolle exekutiven Handelns
Recht und Politik, Vol. 60 (2024), Iss. 2 : pp. 117–126
Additional Information
Article Details
Pricing
Author Details
Fredrik Roggan, Berlin
- Roggan, Fredrik, Prof. Dr. iur., Professor für Strafrecht an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg. Selbständige Publikationen (zuletzt): Neue Datenübermittlungsregelungen im Bundesverfassungsschutzgesetz, NVwZ 2024, 193 ff.; Die Rechtsprechung und der Widerstand mit Gewalt – Plädoyer gegen eine fortschreitende begriffliche Entkonturierung, KriPoZ 2023, 502 ff; Abschreckungseffekte durch staatliche Überwachungsmaßnamen – Zur Bedeutung gemutmaßter Verhaltenssteuerung in Rechtsprechung und Literatur, in: Zöller/Esser/Voigt/Gerson/Niedernhuber (Hg.), Sicherheitsgesetzgebung und Überwachungsgesamtrechnung, Bonn 2023, S. 209 ff.. E-Mail: Fredrik.Roggan@hpolbb.de
- Search in Google Scholar
Abstract
Nachdem bereits einige Bundesländer die Vorreiterrolle übernommen hatten, existiert nun auch auf Bundesebene ein Polizeibeauftragter. Er soll u.a. strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen in den Polizeibehörden des Bundes aufdecken und untersuchen. Hierzu verfügt er über weitreichende Ermittlungskompetenzen und darf diese auch parallel zu laufenden Disziplinar- und Strafverfahren ausüben. Der Beitrag stellt die wesentlichen Regelungen des Polizeibeauftragtengesetzes vor und kommentiert sie.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
AKTUELLES THEMA | 117 | ||
Fredrik Roggan: Der Polizeibeauftragte des Bundes | 117 | ||
I. Legislative Umsetzung einer menschenrechtlichen Verpflichtung | 117 | ||
II. Gesetzlich geschaffene Möglichkeiten der Polizeikontrolle | 118 | ||
1. Anhörung von sämtlichen Beteiligten | 119 | ||
2. Aufklärung durch einzuholende Stellungnahmen, Akteneinsicht u.a. | 119 | ||
3. Aufklärung ohne Mitwirkung anderer Stellen | 121 | ||
4. Insbesondere: Parallele Untersuchungen zu anderen Verfahren | 121 | ||
III. Beschränkungen der Kontrolltätigkeit | 123 | ||
1. Keine anonymen Eingaben | 123 | ||
2. Hohe inhaltliche Anforderungen an Eingaben von Bürgern | 124 | ||
IV. Vertrauen als Basis einer wirksamen parlamentarischen Polizeikontrolle | 124 | ||
V. Rechtspolitisches Fazit | 125 |