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Wiedemann, R. (2012). Der Streit um das Schulkreuz in Deutschland und Italien. Weltanschaulich-religiöse Neutralität und laicità des Staates im Vergleich. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53694-8
Wiedemann, Richard. Der Streit um das Schulkreuz in Deutschland und Italien: Weltanschaulich-religiöse Neutralität und laicità des Staates im Vergleich. Duncker & Humblot, 2012. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53694-8
Wiedemann, R (2012): Der Streit um das Schulkreuz in Deutschland und Italien: Weltanschaulich-religiöse Neutralität und laicità des Staates im Vergleich, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53694-8

Format

Der Streit um das Schulkreuz in Deutschland und Italien

Weltanschaulich-religiöse Neutralität und laicità des Staates im Vergleich

Wiedemann, Richard

Staatskirchenrechtliche Abhandlungen, Vol. 50

(2012)

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About The Author

Richard Wiedemann (Jahrgang 1979) studierte an den Universitäten Augsburg und Genua Rechtswissenschaften. Nach dem Referendariat in Augsburg mit Stationen in Speyer und Brüssel war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für öffentliches Recht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Anschließend war er als Verwaltungsrichter in Augsburg tätig. Derzeit ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter ans Bundesverfassungsgericht abgeordnet.

Abstract

Der Streit um das Schulkreuz hat die Öffentlichkeit in Deutschland und Italien bewegt.

Richard Wiedemann stellt die Auseinandersetzung um die Anbringung von Kreuzen in öffentlichen Schulen beider Länder gegenüber, wobei seine Untersuchung sich nicht im Vergleich höchstrichterlicher Rechtsprechung erschöpft. Unter anderem erschließt er die historischen Hintergründe des Verhältnisses von Kirche und Staat in Italien und die Entstehung des italienischen Religionsverfassungsrechts. Sein Augenmerk gilt besonders der Argumentation mit den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen der weltanschaulich-religiösen Neutralität und der laicità des Staates. Er plädiert dafür, Neutralität durch Offenheit für die Pluralität religiöser Strömungen in der Gesellschaft zu wahren, anstatt religiöse Bezüge völlig aus der Schule zu verbannen. Schließlich ordnet er die Rechtsprechung des EGMR zum Kreuz in der Schule in den Rahmen der innerstaatlichen Diskussion in Deutschland und Italien ein.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 16
Einleitung 19
A. Die Auseinandersetzung um das Kreuz in der Schule vor deutschen und italienischen Gerichten 21
I. Die gerichtliche Auseinandersetzung um das Schulkreuz in Italien 26
1. Überblick 26
2. Die Frage der Zuständigkeit: ordentliche Gerichtsbarkeit oder Verwaltungsgerichtsbarkeit 29
3. Die Diskussion um die Rechtsgrundlage des Kruzifixes an italienischen Schulen 32
a) Die Rechtsgrundlage: Zwei königliche Dekrete 33
b) Staat und Religion in Italien – ein historischer Überblick 35
aa) Vom Statuto zum Konkordat 35
(1) Der Kirchenstaat als Hindernis auf dem Weg zum liberalen Nationalstaat 36
(2) Die liberale Epoche: Die "römische Frage" bleibt offen 42
(3) Die Lösung der "römischen Frage" in den Lateranverträgen 48
bb) Die republikanische Verfassung: Religionsfreiheit und staatskirchenrechtliche Kontinuität 52
(1) Die Vorstellungen der verschiedenen politischen Richtungen und Konfessionen 54
(a) Christdemokraten 54
(b) Katholische Kirche 55
(c) Liberale und nichtsozialistische Linke 56
(d) Sozialisten 57
(e) Protestanten und Juden 58
(f) Kommunisten 59
(2) Die Annahme des Religionsverfassungsrechts der italienischen Republik: Kompromisse mit christdemokratischer Handschrift 60
(a) Art. 7: Kommunisten stimmen mit Christdemokraten 60
(b) Art. 19 und 20: individuelle und kollektive Religionsfreiheit 61
(c) Art. 8: Gleiche Freiheit für alle Konfessionen 63
c) Implizite Aufhebung? 65
aa) Das Gutachten des Staatsrates 65
bb) Das Gutachten der Anwaltschaft des Staates und der Vorlagebeschluß des Verwaltungsgerichts Venetien 66
cc) Der Beschluß des Einzelrichters am Landgericht L’Aquila 67
dd) Die Urteile des Verwaltungsgerichts Venetien und des Staatsrats 68
d) Bloße Verordnung oder "Vorschrift mit Gesetzeskraft"? 69
e) Eine Antwort des italienischen Verfassungsgerichtshofes 72
4. Weltanschaulich-religiöse Neutralität und laicità des Staates in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung 73
a) Das Konzept der laicità in der Rechtsprechung des italienischen Verfassungsgerichtshofes 74
aa) Überblick 74
bb) Die Herleitung der laicità 76
cc) Die inhaltliche Bedeutung der laicità 79
(1) Scheidung von weltlicher und religiöser Ordnung 79
(2) Nicht Gleichgültigkeit gegenüber dem Religiösen sondern Schutz der Religionsfreiheit 81
(3) Gleichbehandlung der Religionen 83
dd) Laicità als Verfassungsprinzip höchsten Ranges und Prüfungsmaßstab 86
ee) Fazit 89
b) Die weltanschaulich-religiöse Neutralität in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 91
aa) Überblick 91
bb) Herleitung und Begründung der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates 92
cc) Die inhaltliche Bedeutung der weltanschaulich-religiösen Neutralität 96
(1) Scheidung in der Wurzel 96
(2) Offenheit gegenüber der Vielfalt weltanschaulich-religiöser Überzeugungen 100
(3) Gleichbehandlung 102
dd) Die Argumentation mit der weltanschaulich-religiösen Neutralität in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 103
(1) Weltanschaulich-religiöse Neutralität als Prüfungsmaßstab 104
(2) Die weltanschaulich-religiöse Neutralität als Mittel zur Auslegung und Bestimmung des Inhalts verfassungsrechtlicher Normen 108
c) Weltanschaulich-religiöse Neutralität und laicità des Staates im Vergleich 111
aa) Gemeinsame Wurzeln 111
bb) Ähnliche Inhalte 112
cc) Normenhierarchie und Argumentationsmuster: Besonderheiten und gemeinsame Probleme 119
d) Zusammenfassung 121
5. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit: Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der laicità? 122
a) Der Beschluß des Einzelrichters am Landgericht L’Aquila 122
b) Der Vorlagebeschluß des Verwaltungsgerichts Venetien 127
c) Das Urteil des Verwaltungsgerichts Venetien 130
d) Das abschließende Urteil des Staatsrates 136
6. Zusammenfassung 140
II. Die deutsche Auseinandersetzung um das Schulkreuz 142
1. Überblick 142
2. Erste Phase: Die Auseinandersetzung um § 13 Abs. 1 S. 3 VSO 142
a) Der Beschluß des Verwaltungsgerichts Regensburg 143
b) Der Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Juni 1991 144
c) Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 146
d) Die abweichende Ansicht des Sondervotums 148
e) Der Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. September 1995 150
3. Zweite Phase: Die Auseinandersetzung um Art. 7 Abs. 3 BayEUG 151
a) Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs 152
b) Die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs 156
c) Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. November 1997 157
d) Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 160
III. Die deutsche und italienische Rechtsprechungrzur Zulässigkeit der Anbringung von Kreuzenrin öffentlichen Schulen im Vergleich 165
1. Neutralität und laicità in der Rechtsprechung zum Kreuz in Schulen 168
a) Herleitung von Neutralität und laicità 168
b) Inhaltliche Bedeutung von Neutralität und laicità 170
2. Prüfungsmaßstäbe für die Zulässigkeit von Kreuzen in öffentlichen Schulen 176
3. Das Kreuz: ein mehrdeutiges Symbol? 180
a) Die Bedeutung des Kreuzes: religiöses oder kulturelles Symbol? 181
b) Die Wirkung des Kreuzes: aktives oder passives Symbol? 185
4. Argumente für und gegen die Zulässigkeit von Kreuzen in öffentlichen Schulen 188
a) Argumente für das Kreuz 188
b) Argumente gegen das Kreuz 193
IV. Zusammenfassung und Folgerungen 197
1. Zusammenfassung 197
2. Folgerungen im Hinblick auf die Grundsätze der weltanschaulich-religiösen Neutralität und laicità des Staates 201
B. Die Auseinandersetzung um das Kreuz in der Schule in der deutschen und italienischen Literatur 204
I. Verfassungsrechtliche Maßstäbe 210
1. Verletzung der negativen Religionsfreiheit oder Garantie von weltanschaulich-religiöser Neutralität bzw. laicità des Staates? 210
2. Neutralität und laicità – Distanz und Offenheit 216
a) Italien 216
b) Deutschland 221
c) Gegenüberstellung 223
II. Welche Art von Symbol sind Kreuz und Kruzifix? 225
1. Religiöse oder kulturelle Bedeutung des Symbols? 225
2. Aktive oder passive Wirkung des Symbols? 232
III. Unzulässigkeit oder (nur eingeschränkte) Zulässigkeit des Kreuzes? 239
1. Deutschland: Kritik am Bundesverfassungsgericht 240
a) Lob ... 240
b) ... und viel Tadel 241
2. Lösungsvorschläge aus der deutschen Literatur 245
a) Generelle Verfassungswidrigkeit der Anbringung von Schulkreuzen 245
b) Ungeschmälerte Zulässigkeit der Anbringung von Schulkreuzen 247
c) Vermittelnde Lösungsansätze 248
aa) Abwägungs- und Widerspruchslösungen 248
bb) Weitere Lösungsvorschläge 251
3. Italien: Auseinandersetzung mit Status quo und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung 252
a) Wenige Befürworter ... 253
b) ... und viele Gegner 254
4. Lösungsvorschläge aus der italienischen Literatur 258
a) Völlige Unzulässigkeit der Anbringung von Kreuz und Kruzifix 258
b) Bayerische Lösung all’italiana 262
(1) Widerspruchs- bzw. Dialoglösung 263
(2) Autonome Entscheidung der betroffenen Schule 264
(3) Kritik 265
(4) Zusammenfassung 268
c) Pluralität von Symbolen 269
5. Vergleich 271
C. Zusammenfassung, Stellungnahme, Ausblick 277
I. Zusammenfassung 277
II. Stellungnahme 280
III. Ausblick: Das Kruzifix vor dem EGMR 286
1. Die Kammerentscheidung vom 3. November 2009 287
2. Elemente der nationalen Diskussion auf europäischer Ebene 290
Nachwort zur Entscheidung der Großen Kammer des EGMR 294
I. Die Entscheidung der Großen Kammer 294
II. Grundrechtsschutz in symbolhafter Pluralität 299
Literaturverzeichnis 304
Sachwortverzeichnis 322