Menu Expand

Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde gegen richterliche Entscheidungen

Cite BOOK

Style

Schumann, E. (1963). Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde gegen richterliche Entscheidungen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41386-7
Schumann, Ekkehard. Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde gegen richterliche Entscheidungen. Duncker & Humblot, 1963. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41386-7
Schumann, E (1963): Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde gegen richterliche Entscheidungen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-41386-7

Format

Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde gegen richterliche Entscheidungen

Schumann, Ekkehard

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 11

(1963)

Additional Information

Book Details

Pricing

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 16
Einleitung 19
Erster Teil: Geschichtliche und rechtsvergleichende Einführung 25
§ 1 Die bayerische Verfassungsbeschwerde der Verfassung von 1818 25
§ 2 Die bayerische Verfassungsbeschwerde der Verfassung von 1919 25
§ 3 Die Verfassungsgerichtsbarkeit der Weimarer Verfassung 26
§ 4 Die staatsrechtliche Beschwerde zum schweizerischen Bundesgericht 26
§ 5 Die Beschwerde an den österreichischen Verfassungsgerichtshof 28
Zweiter Teil: Eigenart, Begriff und Wesen der Verfassungsbeschwerde nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz 31
Erster Abschnitt: Die Abgrenzung zu den Rechtsbehelfen anderer Verfahren 32
§ 6 Die Abgrenzung gegenüber den Rechtsmitteln dieser Verfahren 32
§ 7 Die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen als Rechtsbehelf — Die Besonderheit der unmittelbaren Verwaltungsakt- und der unmittelbaren Rechtssatzverfassungsbeschwerde 35
§ 8 Die Abgrenzung gegenüber der Kassation 36
§ 9 Der „Instanzcharakter" des Bundesverfassungsgerichts 38
§ 10 Die Prüfungsbefugnis des Bundesverfassungsgerichts 39
§ 11 Die Entscheidungsbefugnis des Bundesverfassungsgerichts 42
§ 12 Das Fehlen sachlich begründeter Zulässigkeitsbeschränkungen 43
§ 13 Die relative formelle Einschränkung der Verfassungsbeschwerde durch das Postulat der Rechtswegerschöpfung 45
§ 14 Die absolute materielle Beschränkung der Verfassungsbeschwerde durch die Einrichtung der Annahme gemäß § 93 a BVerfGG 46
I. Die neue Regelung des § 93 a BVerfGG 46
II. Die alte Regelung des § 91 a BVerfGG 47
III. Das Wesen der Annahme nach § 93 a BVerfGG 51
Zweiter Abschnitt: Die Verfassungsbeschwerde im System der verfassungsgerichtlichen Zuständigkeiten 53
Erstes Kapitel: Die Frage der Einteilung 53
§ 15 Die verschiedenen Möglichkeiten zur Klassifizierung der verfassungsgerichtlichen Verfahren 53
I. Die Einteilung von Lenz 53
II. Die Einteilung nach dem Angriffsgegenstand 54
III. Die Einteilung nach der Verletzungsbehauptung 55
Zweites Kapitel: Die verfassungsgenchtlichen Beschwerdeverfahren 56
§ 16 Die Wahlprüfungsbeschwerde 56
§ 17 Die Neugliederungsbeschwerde 58
§ 18 Die Rechtssatzverfassungsbeschwerde der Gemeinden 59
§ 19 Die Verfassungsbeschwerde 60
Drittes Kapitel: Die übrigen verfassungsgerichtlichen Verfahren 60
§ 20 Die quasistrafrechtlichen Verfahren 60
I. Die quasistrafrechtlichen Verfahren im engeren Sinne 60
II. Das besondere Verfahren gegen Bundesverfassungsrichter 62
§ 21 Die objektiven Verfahren nicht-quasistrafrechtlichen Gegenstandes 63
I. Die Normenkontroll- und -qualifikationsverfahren 63
II. Die Verfahren im Interesse einheitlicher Verfassungsinterpretation (Vorlageverfahren) 67
§ 22 Die echten Verfassungsstreitigkeiten 69
I. Die Begriffe „Zweifel", „Meinungsverschiedenheit" und „Streitigkeit" im Sprachgebrauch des Grundgesetzes 71
II. Die Bedeutung dieser verschiedenen Begriffe in den verfassungsgerichtlichen Verfahren 74
III. Der unterschiedliche Charakter der einzelnen echten Verfassungsstreitigkeiten 78
Viertes Kapitel: Die Verfassungsbeschwerde und die anderen Verfahren nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz — Unterschiede und Gemeinsamkeiten 80
§ 23 Die quasistrafrechtlichen Verfahren und die Verfassungsbeschwerde 80
§ 24 Die Normenprüfungssachen und die Verfassungsbeschwerde 81
I. Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Normenprüfungssachen und Verfassungsbeschwerde 81
II. Die Gesetzeskraft der Nichtigerklärung von Rechtssätzen im Verfassungsbeschwerdeverfahren (Zu § 95 III BVerfGG) 82
III. Die erweiterte Befugnis zur Nichtigerklärung nach § 78 Satz 2 BVerfGG im Verfassungsbeschwerdeverfahren 86
IV. Keine Normenkontrolle gegen Unterlassungen 88
§ 25 Die eigentlichen Verfassungsstreitigkeiten und die Verfassungsbeschwerde 88
I. Die Unterschiede zwischen Verfassungsbeschwerde und den eigentlichen Verfassungsstreitigkeiten 88
II. Die fehlende Anwendung des § 67 Satz 3 BVerfGG im Verfassungsbeschwerdeverfahren 90
§ 26 Die erweiterte Entscheidungsbefugnis des Bundesverfassungsgerichts bei Verfassungsbeschwerden (§ 95 I 2 BVerfGG) 91
Dritter Abschnitt: Die Verfassungsbeschwerde im Verhältnis zu Petition und Menschenrechtsbeschwerde 93
§ 27 Die Unterschiede zwischen Verfassungsbeschwerde und Petition 93
§ 28 Verfassungsbeschwerde und Menschenrechtsbeschwerde 94
I. Die Unterschiede 94
II. Kein Schutz der Konventionsrechte durch Verfassungsbeschwerde 96
Vierter Abschnitt: Begriff und Wesen der Verfassungsbeschwerde 98
§ 29 Der Begriff der Verfassungsbeschwerde 98
§ 30 Der subjektive Zweck der Verfassungsbeschwerde: Der Schutz der Grundrechte des einzelnen Bürgers 99
I. Die Anfechtbarkeit fast sämtlicher richterlicher Entscheidungen 99
II. Der subjektive Zweck der Verfassungsbeschwerde dargestellt an ihren Sachurteilsvoraussetzungen 104
III. Die fehlende Einschränkung des subjektiven Zweckes durch § 93 a BVerfGG 106
IV. Ein historisches Argument: Das Wesen der alten bayerischen Verfassungsbeschwerde 108
V. Zusammenfassung 108
§ 31 Der objektive Zweck der Verfassungsbeschwerde: Die Klärung verfassungsrechtlicher Fragen 108
I. Die Unzulässigkeit der Leugnung eines objektiven Zweckes der Verfassungsbeschwerde — Die verfehlte These vom verwaltungsgerichtlichen Charakter der Verfassungsbeschwerde 108
II. Die objektive Zielsetzung der Verfassungsbeschwerde im allgemeinen 112
III. Die objektive Zielsetzung der Verfassungsbeschwerde durch ihre Beschränkung auf die Prüfung von Grundrechtsverletzungen 114
IV. Die absolute materielle Beschränkung der Verfassungsbeschwerde gemäß § 93 a BVerfGG als Ausdrück objektiver Zielsetzung 115
V. Der mögliche Normenprüfungscharakter einer jeden Verfassungsbeschwerde 116
VI. Die in § 78 Satz 2 und in § 95 I 2 BVerfGG gewährte erweiterte Entscheidungsbefugnis als Ausdruck eines objektiven Zweckes 117
VII. Die Zentralisierung der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht als Zeichen eines objektiven Zweckes 118
§ 32 Die verschiedenen Arten der Verfassungsbeschwerde 118
I. Urteils- und Verwaltungsaktverfassungsbeschwerde; Rechtssatzverfassungsbeschwerde 118
II. Die verdeckte Rechtssatzverfassungsbeschwerde 119
III. Die Interpretationsverfassungsbeschwerde 120
IV. Der Unterschied zwischen Verfahrens- und Sachverfassungsbeschwerde 121
V. Kassatorische und nicht-kassatorische Verfassungsbeschwerde 121
VI. Verschmelzungen und Mischformen 122
VII. Zur Terminologie 123
Dritter Teil: Der Charakter landesrechtlicher Verfassungsbeschwerden 125
Erster Abschnitt: Die gemeinsame Problematik der landesrechtlichen Verfassungsbeschwerden 125
§ 33 Die Unzulässigkeit dieser Beschwerden gegen Entscheidungen nach Bundesverfahrensrecht 125
I. Der Grundsatz der Unüberpriifbarkeit richterlicher Entscheidungen 125
II. § 90 III BVerfGG als untaugliche Rechtfertigung 127
1. ordentliche Gerichtsbarkeit 128
2. Arbeitsgerichtsbarkeit 129
3. Verwaltungsstreitverfahren 129
4. finanzgerichtliches Verfahren 130
5. Die Klarstellungsfunktion des § 90 III BVerfGG 131
III. Art. 142 GG als Rechtfertigung? 131
1. Systematische Interpretation 132
2. teleologische Auslegung 132
IV. Rechtskraft und Verfassungsbeschwerde 133
1. Bindungstheorie 134
2. Verbrauchstheorie 135
3. anderer Streitgegenstand 135
4. Wesen der materieUen Rechtskraft 136
5. formelle Rechtskraft 137
6. Rechtswegerschöpfung 138
7. Ergebnis 139
V. Das Recht auf Instanzenzug und die Verfassungsbeschwerde 139
1. Art. 19 IV GG 139
2. Rechtsstaatsprinzip 140
3. Art. 13 MRK 140
4. Landesrechtliche Ausbildungen des Redits 141
5. Ergebnis 141
VI. Der fehlende „Instanzcharakter" der Landesverfassungsgerichte als Scheinargument 142
1. Begriff der Instanz 142
2. Folgerungen 142
3. weiterer Begriff der Instanz 143
4. Eingriff in Bundesverfahrensrecht 143
VII. Die Verfassungswidrigkeit der landesrechtlichen Verfassungsbeschwerde gegen die genannten Entscheidungen — Zur Begründetheit einer Anfechtung trotzdem erfolgender Prüfungsmaßnahmen mit der Bundesverfassungsbeschwerde — Kein Rechtsschutzbedürfnis für landesrechtliche Verfassungsbeschwerde? 144
VIII. Die Bedeutungslosigkeit von Verfassungsbeschwerden, die gegen Entscheidungen nach Bundesverfahrensrecht eingelegt wurden 146
§ 34 Die wenigen Fälle statthafter Landesverfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen 147
I. Die einzelnen landesrechtlichen Verfahren 147
1. Ausklammerungen aus Bundesverfahren 147
2. von vornherein nicht bundesrechtlich geordnete Verfahren 147
3. Die Kompetenz des Landes bei diesen Verfahren 148
II. Die Doppelspurigkeit von Landes- und Bundesverfassungsbeschwerde 148
III. Die Unzulässigkeit der die Verletzung der Landesverfassung bei der Anwendung von Bundesrecht rügenden Landesverfassungsbeschwerde 150
Zweiter Abschnitt: Die einzelnen landesrechtlichen Verfassungsbeschwerden 152
§ 35 Die bayerische Verfassungsbeschwerde 152
I. Die bayerische Verfassungsbeschwerde ist nur Urteils- und Verwaltungsaktbeschwerde 152
II. Der nicht-kassatorische Charakter der Beschwerde 153
III. Die unrichtige Rechtsprechung des bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen 158
§ 36 Die Verfassungsbeschwerde des Saarlandes 162
§ 37 Die Grundrechtsklage des hessischen Verfassungsprozeßrechts 164
§ 38 Der Grundrechtsschutz nach der Verfassung des Landes Rheinland- Pfalz vom 18. Mai 1947 166
§ 39 Die Rechtssatzverfassungsbeschwerde nach dem Verfassungsprozeßrecht Nordrhein-Westfalens und Baden-Württembergs 167
Vierter Teil: Die Menschenrechtsbeschwerde 169
§ 40 Die Grundlagen der Menschenrechtsbeschwerde 169
§ 41 Die ähnliche Problematik von Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde 172
I. Die einzelnen ähnlichen Probleme 172
II. Die Menschenrechtsbeschwerde ist nicht-kassatorische Beschwerde 176
Fünfter Teil: Die Begründetheit von Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen 179
Erster Abschnitt: Die verdeckte Rechtssatzverfassungsbeschwerde 179
§ 42 Die Begründetheit der verdeckten Rechtssatzverfassungsbeschwerde — Zur Bedeutung des Art. 2 I GG bei nichtigen Normen (Elfes-Urteil) 179
I. Das materiellrechtliche Problem ungültiger Rechtssätze bei der Verfassungsbeschwerde 179
II. Die Grenzen der Verfassungsbeschwerde als ausschließliches Problem prozessualer Natur — Der Charakter einer von der materiellen Grundrechtsordnung zu unterscheidenden Grundrechtsgerichtsbarkeit 181
III. Einwände gegen die Prüfung der Gesetzmäßigkeit der normsetzenden Verwaltung — Prozessuale Verteidigung des Elfes-Urteils 183
IV. Ergebnis 189
V. Der Sonderfall gesetzgeberischen Unterlassens 190
VI. Der Sonderfall der bereits für verfassungswidrig erklärten Rechtssätze und des verfassungswidrigen Gewohnheitsrechts 192
VII. Der Sonderfall des fremden verfassungswidrigen Rechts 193
Zweiter Abschnitt: Die Interpretationsverfassungsbeschwerde 194
§ 43 Die generelle Unbegründetheit der Interpretationsverfassungsbeschwerden, die eine Verletzung des Rechts auf freie Persönlichkeitsentfaltung rügen 195
I. Die These von der zulässigen Grundrechtsbeschränkung durch unrichtige Rechtsanwendung 195
II. Die These des fehlenden Gesetzesvorbehalts für unrichtige Rechtsanwendung 196
III. Die Grenzen der Interpretationsverfassungsbeschwerde als ausschließliches Problem prozessualer Natur — Das Wesen der Verfassungsbeschwerde läßt keine Interpretationsverfassungsbeschwerde begründet sein, die sich auf Art 2 I GG beruft 197
IV. Ausnahmen? 199
§ 44 Die Interpretationsverfassungsbeschwerde bei der Fehlauslegung verfassungsgeprägter Begriffe 199
I. Die Interpretationsverfassungsbeschwerde als Rechtsbehelf zur vollständigen Nachprüfung der verfassungsgeprägten Grundrechtsbegriffe 199
II. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfahrensbeschwerde, die auf die Fehlauslegung verfassungsgeprägter Grundrechtssätze gestützt wurde 202
III. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Sachbeschwerde, die auf die Fehlauslegung verfassungsgeprägter Grundrechtssätze gestützt wurde 203
§ 45 Die Interpretationsverfassungsbeschwerde bei der Fehlauslegung einfachen Gesetzesrechts 204
I. Fortführung der Betonung einer Eigenständigkeit der Grundrechtsgerichtsbarkeit — Die prozessualen Gesichtspunkte für eine Abgrenzung 204
II. Das „Umdenken" der unrichtigen Rechtsanwendung in einen Rechtssatz als Kriterium — Die Formel über relevante Fehlinterpretationen 206
III. Die Interpretationsverfassungsbeschwerde als Mittel, spezifisch verfassungsrechtliche Fehlinterpretationen beider Anwendung einfachen Gesetzesrechts zu rügen 209
Die Interpretationsverfassungsbeschwerde 209
1. als Willkürbeschwerde 209
2. als Wesensgehaltsrüge 211
3. Spezielle Grundrechtsrügen bei der Interpretationsverfassungsbeschwerde 211
§ 46 Die fehlende Besonderheit der Sachinterpretationsverfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen 212
I. Die Inkonsequenz einer Gegenmeinung 212
II. Die Unrichtigkeit einer auf der Aussagelosigkeit des Art. 1 III GG beruhenden Schlußfolgerung 213
III. Die Unbrauchbarkeit der Drittwirkungslehre für die vorliegende Problematik 214
IV. Die Anwendbarkeit der Formel vom Umdenken in einen Rechtssatz bei Zivilurteilen 216
V. Beispiele für die Praktikabilität der gefundenen Formel 220
Urteilsunrichtigkeit 220
1. bei § 985 BGB 220
2. bei § 313 BGB 220
3. beim Vertrag zulasten Dritter 220
4. bei der Ermächtigung 221
5. bei Β GHZ 16, 71 und BAGE 4, 274 221
6. bei der elterlichen Stellvertretung 222
§ 47 Die notwendige Gleichbehandlung der unmittelbaren Verwaltungsaktverfassungsbeschwerde 222
§ 48 Die Unrichtigkeit der bisherigen Lösungsversuche, die Begründetheit von Interpretationsbeschwerden zu erfassen 224
I. Die These Zweigerts vom Wesensgehaltsverstoß bei offenkundlicher Fehlinterpretation 224
II. Die ähnliche Ansicht Pohles 226
III. Die Meinung Dürigs von der Besonderheit bei Zivilurteilen 226
1. Die Beschwerde gegen nicht-zivilrichterliche Maßnahmen 226
2. gegen Zivilurteile 227
IV. Die Theorie Nipperdeys 229
V. Die These von Maunz, die Interpretation gültiger Normen sei nicht angreifbar 229
VI. Die ähnliche Meinung Arndts 230
VII. Die undurchführbare Normen-Trennung von Leisner 230
§ 49 Pie Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Interpretationsverfassungsbeschwerde bei der Auslegung einfachen Gesetzesrechts 231
I. Verfahrensinterpretationsverfassungsbeschwerde 231
1. Klageerzwingungsbeschluß 233
2. Ohrenstein-Urteil 233
3. Beschluß zu § 372 a ZPO 234
II. Sachinterpretationsverfassungsbeschwerde 235
1. Lüth-Urteil 236
2. Schmid-Beschluß 237
3. KPD-Mitgliedsbeschluß 237
4. Ehegatten-Arbeitsverträge-Urteil 238
§ 50 Das Ergebnis der Untersuchung — Seine Bedeutung für die Nachprüfung von Tatsachen durch das Bundesverfassungsgericht 239
I. Das Ergebnis der Untersuchung 239
II. Die Bedeutung dieses Ergebnisses für die Nachprüfung von Tatsachen durch das Bundesverfassungsgericht 239
§ 51 Das Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf der Grundrechtsverletzung 241
I. Die Ursächlichkeit des Grundrechtsverstoßes 241
II. Das Fehlen absoluter Beschwerdegründe 243
III. Nachprüfung allgemeiner Richtigkeit des Urteils durch das Bundesverfassungsgericht? 244
Dritter Abschnitt: Die Menschenrechtsbeschwerde 247
§ 52 Die Begründetheit der Menschenrechtsbeschwerde 247
I. Die Menschenrechtsbeschwerde gegen gerichtliche Maßnahmen als verdeckte Rechtssatzbeschwerde und als Interpretationsbeschwerde 247
II. Die Begründetheit der verdeckten Rechtssatzbeschwerde 247
III. Die Begründetheit der Interpretationsbeschwerde 251
Sechster Teil: Das weitere Verfahren bei den kassatorischen Verfassungsbeschwerden 257
§ 53 Die Verfassungsbeschwerde des Bundes und des Saarlandes als kassatorische Beschwerden 257
§ 54 Die Aufhebung der angegriffenen Entscheidung — Der Angriffsgegenstand der Verfassungsbeschwerde 257
I. Die Meinung von Lehre und Rechtsprechung 258
II. Die unzutreffende Ansicht von Maunz, Geiger und des BayVfGH, Angriffsgegenstand sei nur der ursprüngliche Hoheitsakt 259
1. Die Inkonsequenz des BayVfGH 259
2. Die dogmatische Fehlerhaftigkeit der Ansicht 260
3. Die Meinung von Geiger 261
4. Die Ansicht von Maunz 262
III. Ergebnis: Angriffsgegenstand sind sämtliche Hoheitsakte 262
§ 55 Die Zurückverweisung der Sache und die Bindung des erkennenden Gerichts an die Aufhebungsansicht des Bundesverfassungsgerichts 263
I. Die Zurückverweisung der Sache 263
1. Zurückverweisung auch bei fehlender Rechtswegerschöpfung! 263
2. Die einzige Ausnahme bei fehlender Rechtswegbeschreitung 265
3. Die Bindung des Bundesverfassungsgerichts an die Zuständigkeitsordnung 266
II. Die Bindung des erkennenden Gerichts an die Aufhebungsansicht des Bundesverfassungsgerichts 270
Siebenter Teil: Das weitere Verfahren bei den nicht-kassatorischen Verfassungsbeschwerden sowie der Menschenrechtsbeschwerde 271
§ 56 Die einzelnen nicht-kassatorischen Beschwerden 271
§ 57 Keine „Gegenstandslosigkeit" der angegriffenen Entscheidung 272
I. Die Vielzahl gegenstandsloser Urteile und Beschlüsse 272
II. Das einer Gegenstandslosigkeit zugrundeliegende Prinzip 275
III. Die Unanwendbarkeit des Prinzips beiden nicht-kassatorischen Beschwerden 277
IV. Nichtigkeit verfassungs- oder völkerrechtswidriger Entscheidungen? Die Ansicht von Grewe vom nichtigen völkerrechtswidrigen Urteil 277
§ 58 Die seltene Unwirksamkeit des Ersturteils wegen echten Rechtskraftkonfliktes 278
I. Die Unwirksamkeit des Ersturteils beim Rechtskraftkonflikt 278
1. bei Geltung der zivilprozessualen Wiederaufnahmeregelung 278
2. bei Geltung der strafprozessualen Wiederaufnahmeregelung 280
II. Die seltenen Fälle einer Identität des Streitgegenstandes 281
§ 59 Die These von der stärkeren Wirkung des grund- oder menschenrechtsbezogenen Feststellungsurteils 283
I. Lösung aus einem Vorrang des Feststellungsurteils? 283
II. Die „intendierte Ordnung" Zeuners als Möglichkeit, zu einem Rechtskraftkonflikt zu kommen 286
§ 60 Die Entscheidung über die Grund- oder Menschenrechtsverletzung als neue Tatsache und als Grundlage einer Vollstreckungsabwehrklage 289
I. Analoge Anwendung des § 79 II BVerfGG (§183 VwGO)? 289
II. Ablehnung der Ansicht des Reichsgerichts, das beim echten Rechtskraftkonflikt die Vollstreckungsabwehrklage zuläßt 291
III. Die Vollstreckungsabwehrklage bei fehlendem Rechtskraftkonflikt 292
IV. Die Konfliktslage bei Annahme einer unwiderlegbaren Vermutung der Grundrechtswidrigkeit der Erstentscheidung 294
V. Die Vollstreckungsabwehrklage gegen ein sittenwidrig erschlichenes oder ausgenutztes Ersturteil nach Feststellung der Grund- oder Menschenrechtswidrigkeit 297
VI. Ein rechtspolitisches Argument gegen die Vollstreckungsabwehrklage 298
§ 61 Die Lehre von der Beseitigung der Rechtskraft über § 826 BGB und die grundrechtswidrige Entscheidung 299
I. Die sittenwidrige Erschleichung eines Urteils 299
II. Die sittenwidrige Ausnutzung eines unrichtigen Urteils 300
§ 62 Die Entscheidung des Verfassungsgerichts als strafprozessualer Wiederaufnahmegrund 302
I. Die Wiederaufnahme bei Verfassungswidrigkeit des Rechtssatzes (nach begründeter Rechtssatzverfassungsbeschwerde) 303
II. Die Wiederaufnahme bei Verfassungswidrigkeit des Einzelaktes (nach begründeter Interpretationsverfassungsbeschwerde) 304
1. Die „verfassungskonforme Auslegung" erhöht die Zahl grundrechtswidriger Einzelakte 305
2. Die strafprozessuale Wiederaufnahme ist nicht auf Fehler in der Beweisgrundlage beschränkt 306
3. Das zutreffende Wiederaufnahmeprinzip 307
4. Die analoge Anwendung des Wiederaufnahmeprinzips 308
5. Die Diskussion um § 9 des Rechtshilfegesetzes 311
6. Die Rechtslage bei § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes 312
§ 63 Die Entscheidung des Verfassungsgerichts als Wiederaufnahmegrund in den übrigen Verfahren 313
I. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts als Urkunde im Sinne von § 580 Ziffer 7b ZPO? 313
1. Zeitpunkt der Errichtung der Urkunde 314
2. Der Rechtssatzinhalt eines Schriftstücks als Grund, seine Urkundeneigenschaft zu verneinen 315
3. Das Restitutionsprinzip als alleiniger Maßstab zur Bestimmung des Urkundenbegriffs 316
4. Die fehlende Rückbezüglichkeit der verfassungsgerichtlichen Feststellung 320
II. Die rechtsanaloge Anwendung der Wiederaufnahmevorschriften 321
§ 64 Die Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofs als Wiederaufnahmegrund 324
I. Die völkerrechtliche Pflicht zur Beseitigung des konventionswidrigen Urteils 324
II. Nur die Feststellung durch den Gerichtshof eröffnet die Wiederaufnahme 326
III. Die Wiederaufnahme nach begründeter Interpretationsbeschwerde 327
IV. Die Wiederaufnahme nach begründeter Rechtssatzbeschwerde 327
1. Der konventionswidrige Rechtssatz ist ungültig 328
2. ist gültig 328
V. Ergebnis 330
§ 65 Besonderheiten einzelner nicht-kassatorischer Beschwerden 330
I. Das Abhilferecht des bayerischen Verfassungsgerichtshofs 330
II. Die Sonderbefugnisse des hessischen Staatsgerichtshofs 331
III. Die Genugtuung nach der Menschenrechtskonvention 332
Achter Teil 333
§ 66 Thesen 333
Literaturverzeichnis 337
Personenregister 367
Sachregister 368