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Hesse, E. (1968). Die Bindung des Gesetzgebers an das Grundrecht des Art. 2 I GG bei der Verwirklichung einer »verfassungsmäßigen Ordnung«. Eine Untersuchung über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 2 I GG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41952-4
Hesse, Ernst. Die Bindung des Gesetzgebers an das Grundrecht des Art. 2 I GG bei der Verwirklichung einer »verfassungsmäßigen Ordnung«: Eine Untersuchung über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 2 I GG. Duncker & Humblot, 1968. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41952-4
Hesse, E (1968): Die Bindung des Gesetzgebers an das Grundrecht des Art. 2 I GG bei der Verwirklichung einer »verfassungsmäßigen Ordnung«: Eine Untersuchung über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 2 I GG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-41952-4

Format

Die Bindung des Gesetzgebers an das Grundrecht des Art. 2 I GG bei der Verwirklichung einer »verfassungsmäßigen Ordnung«

Eine Untersuchung über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 2 I GG

Hesse, Ernst

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 75

(1968)

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Table of Contents

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Inhaltsverzeichnis 5
Einleitung 11
I. Gegenstand der Untersuchung 11
II. Stellungnahme zu verschiedenen im Schrifttum angewendeten Methoden zur Bestimmung des Begriffs „verfassungsmäßige Ordnung" in Art. 2 I GG 18
1. Systematische Wortinterpretation 18
2. Die materielle Bestimmung des Begriffs „verfassungsmäßige Ordnung" mit Hilfe von „Klauseln" 20
3. Bestimmung des Begriffs „verfassungsmäßige Ordnung" vom Thema des Grundrechts her 21
Erstes Kapitel: Die Freiheitsseite des Art. 2 I GG — sein Verständnis als Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit 24
I. Der Wortlaut des Art. 2 I GG als Anhaltspunkt für seine Auslegung 24
II. Bedenken gegen die Zugrundelegung eines philosophischen „Personalismus" in Art. 2 I GG 26
III. Das „Leerlaufen" eines im Sinne der Persönlichkeitskerntheorie verstandenen Art. 2 I GG neben Art. 1 I GG 29
IV. Überprüfung des gefundenen Ergebnisses anhand der Entstehungsgeschichte des Art. 2 Abs. 1 GG 30
Zweites Kapitel: Zur Problematik der Bindung des Gesetzgebers an die Grundrechte — unter besonderer Berücksichtigung des Art. 2 I GG 32
I. Die Grundrechte als aktuelles objektives Recht und als subjektive Rechte — die Bindungswirkung des Art. 1 III GG 32
II. Einwände gegen die unmittelbare Bindungswirkung und den Grundrechtscharakter des Art. 2 I GG 33
1. Art. 1 III GG — lediglich eine „Vermutung" für die Grundrechtsaktualität? 33
2. Zur Widerlegung dieser Vermutung für Art. 2 I GG 34
a) Der Einwand ungewöhnlicher Dehnbarkeit und Vagheit der Formulierung des Rechts auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 I GG) 34
b) Die Darstellung der Freiheitsrechte als „Ausgrenzungen" — kein geeignetes Mittel zur Widerlegung des Vagheitseinwandes 35
III. Aktuelle Bindungswirkung der Grundrechte als „Leitsätze" — Verständnis der Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 II GG 37
Drittes Kapitel: Zu dem Versuche, die gesetzgebende Gewalt bei der Verwirklichung einer „verfassungsmäßigen Ordnung" an die Freiheitsrechte „außerhalb von Art. 2 I GG selbst" zu binden 48
I. Die Verschiedenheit der Themata der Freiheitsrechte — einschließlich des Art. 2 I GG — das entscheidende Hindernis für ein solches Vorgehen 48
1. Art. 2 I GG — das Grundrecht einer thematisch umfassenden allgemeinen Handlungsfreiheit 49
2. Das Verhältnis der Grundrechtsgewährleistungen des Art. 2 I GG zu denen der Einzelfreiheitsrechte 52
a) Das lediglich passive Mitbetroffensein des Art. 2 I GG in seinem durch die Einzelfreiheitsrechte verdeckten Anwendungsbereich und die Vorrangigkeit der Geltungsanordnungen der Einzelfreiheitsrechte in den ihnen zugewiesenen Lebensbereichen 53
b) Die effektive Anwendbarkeit und die selbständige Bedeutung des Art. 2 I GG als Auffangrecht für „Innominatfreiheiten" bei thematischem Versagen der Einzelfreiheitsrechte 60
II. Die Schrankensystematik der Freiheitsrechte — ein weiteres Hindernis, dem Art. 2 Abs. 1 GG materielle Inhalte über die Einzelfreiheitsrechte zuzuführen 62
1. Die Eigenständigkeit des Begriffs der „verfassungsmäßigen Ordnung" in Art. 2 Abs. 1 GG in dessen effektivem Anwendungsbereich als Auffangrecht für Innominatfreiheiten 62
2. Die notwendige Passivität und Unselbständigkeit der Grundrechtsschranke der „verfassungsmäßigen Ordnung" in Art. 2 I GG in dessen durch die Einzelfreiheitsrechte überdeckten Anwendungsbereich 68
Viertes Kapitel: Versuech der Interpretation der Freiheitsrechte und Freiheitsrechts-Schranken von ihrer Funktion her 71
I. Das Verständnis der Freiheitsrechte im sozialen Rechtsstaat — die Bedeutung der Sozialstaatsklausel für die Grundrechtsinterpretation 71
1. Problematik 71
2. Freiheitsrechte und Sozialstaat — die Frage ihrer Verbindung zum sozialen Rechtsstaat 73
a) Zur Lehre Forsthoffs und Kleins von dem antinomischen Gegensatz zwischen Rechtsstaat und Sozialstaat 73
b) Die Überwindung des Gegensatzes von Rechtsstaat und Sozialstaat durch eine verbindende Interpretation 77
aa) Die negative Funktion der Freiheit — Abwehr gegen Übergriffe staatlicher Gewalt 82
bb) Die positive Funktion der Freiheitsrechte — Teilhabe an der Gestaltung des Gemeinwesens 86
II. Die Sozialbindung der Freiheitsrechte — ihre Bedeutung für das Verständnis der Grundrechtsschranken 87
1. Die Grundrechtsschranken — dem Grundrecht immanente Schranken 87
2. Die Bedeutung der geschriebenen Grundrechtsschranken 90
a) Die Grundrechtsschrankenvorbehalte als Kompetenznormen für gesetzgeberische „Eingriffe" nach dem herkömmlichen Eingriffs- und Schrankendenken 90
b) Die Grundrechtsschranken — lediglich Maßgaberahmen für die gesetzgeberische Konkretisierung der Freiheit nach der Immanenzklausel 91
aa) Zum Wesen gesetzgeberischer Betätigung im Grundrechtsbereich 91
bb) Die Grundrechtsschrankenvorbehalte — Maßgaberahmen für die Gesetzgebung 94
α) Die grundrechtsimmanenten Schranken 94
β) Die Bedeutung der geschriebenen Grundrechtsschranken nach der Immanenzlehre 95
γ) Sozialstaatsklausel und Grundrechtsschrankenvorbehalte 96
δ) Zur Unterscheidung von „Einschränkungen" der Freiheitsrechte von deren „immanenten Schranken" 97
ε) Unterschiedliche immanente Schranken einzelner Freiheitsrechte 98
ζ) Wegfall der Unterscheidung von „Einschränkungsvorbehalten", „Regelungsvorbehalten" und immanenten Schranken — Exkurs über die Bedeutung für die Anwendung von Art. 19 I und Art. 19 II GG 100
III. Die Herstellung der Relation von Freiheit und Bindung durch Abwägung der beteiligten Verfassungsrechtsgüter 101
1. Der Immanenzgedanke — lediglich formales und ausfüllungsbedürftiges Schema 101
2. Güterabwägung und Verhältnismäßigkeitserfordernis beim Messen der gesetzgeberischen Regelungen am Freiheitsrechtsleitsatz des Art. 2 I GG selbst 102
IV. Zur Freiheit des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung von Inhalt und Grenzen der Grundrechte — gesetzgeberisches „Ermessen" 107
Fünftes Kapitel: Die thematische Abgrenzung des Art. 2 I GG von den Einzelfreiheitsrechten und das Messen freiheitsbegrenzender Gesetze an dem Grundrecht selbst — Schlußfolgerungen 111
I. Das Grundrecht des Art. 2 I GG in der Verfassungsbeschwerde 111
1. Die prozessuale Überlastung des Grundrechts des Art. 2 I GG nach der „Elfes"-Entscheidung (BVerfGE 6, 32 ff.) 111
2. Die einzelnen Fälle 113
a) Art. 2 I GG als prozessuales Rügerecht für alle formellen Verfassungsverstöße 113
b) Art. 2 I GG als prozessuales Rügerecht selbst bei Unmittelbarer Verletzung dritter Einzelfreiheitsrechte 113
c) Art. 2 I GG als prozessuales Rügerecht bei grundrechtsfernen Normenkollisionen im thematischen Bereich von Einzelfreiheitsrechten 117
d) Art. 2 I GG als prozessuales Rügerecht in Fällen der Verletzung von Grundrechten Dritter bei gleichzeitigem Betroffensein des Verfassungsbeschwerdeführers 119
II. Materiell-rechtliche Schlußfolgerungen und Auswirkungen in der Rechtsprechung zu Art. 2 I GG 123
Schrifttumsverzeichnis 129