Menu Expand

Cite BOOK

Style

Leisner, W. (1972). Sozialbindung des Eigentums. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42792-5
Leisner, Walter. Sozialbindung des Eigentums. Duncker & Humblot, 1972. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42792-5
Leisner, W (1972): Sozialbindung des Eigentums, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42792-5

Format

Sozialbindung des Eigentums

Leisner, Walter

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 196

(1972)

Additional Information

Book Details

Pricing

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Einleitung 9
Α. „Sozialgebundenheit des Eigentums" und Enteignung in der Weimarer Zeit 16
I. Der Begriff der Sozialbindung — Allgemeines 16
II. Die Erweiterung des Eigentumsbegriffes 17
1. Der „klassische" Enteignungsbegriff 17
2. Die Erweiterung der Eigentumsgarantie auf alle Vermögenswerten Gegenstände und ihre Bedeutung für den Begriff der Sozialbindung 19
III. Die Ausweitung des Begriffs des enteignenden Eingriffs: Enteignung auch durch Gesetz 21
1. Die „ursprüngliche" Einzelakttheorie: Enteignung nur durch Verwaltungsakt 21
2. Die „modifizierte" Einzelakttheorie 22
IV. Die Erweiterung des Enteignungsbegriffs hinsichtlich der Wirkung der Enteignung: Enteignung ohne Eigentumsübertragung 24
1. Die „neue Lehre" 24
2. Bedeutung der Neuerung für die Sozialbindung 25
V. Ansätze zur Abgrenzung von Sozialbindung und Enteignung aus der Weimarer Zeit 27
1. Die nach der Erweiterung des Eigentumsbegriffs noch möglichen Kriterien 27
2. Abgrenzung nach der Tiefe des Eingriffs 27
3. Abgrenzung nach der Zahl der betroffenen Rechtsträger 29
4. Die „Schutzwürdigkeitstheorie" als Beispiel für den Synkretismus in der Eigentumsdogmatik von Weimar 31
B. Sozialbindung und Enteignung in der nationalsozialistischen Zeit 34
I. Kontinuität zur Weimarer Zeit 34
1. Politik und Gesetzgebung 34
2. Herkömmliche Abgrenzungskriterien 35
II. Von der Weimarer Enteignungslehre zur NS-Sozialpflichtigkeit 36
1. Von der „Enteignung als Nutzungsänderung" zu den „immanenten Gemeinschaftsbindungen" 36
2. Der Eigentümer als „Treuhänder des Volkes" und die Enteignung 39
3. Die Höhe der Enteignungsentschädigung und die Sozialpflichtigkeit des Eigentums 41
C. Die Sozialbindung des Eigentums — Abgrenzungsversuche zur Enteignung — 43
I. Eigentum als „Rechtsposition in der Entwicklung" — Generelle Unmöglichkeit der Abgrenzung zur Enteignung 46
1. Eigentum als variable, relativierte Rechtsposition — oder als festes grundsätzlich unbeschränktes Schutzgut? 46
2. Unmöglichkeit einer eindeutigen Abgrenzung Sozialbindung — Enteignung? 48
3. Die „Entwicklungsgebundenheit der Sozialbindung" 50
4. Die grundsätzliche „Festigkeit des Eigentumsbegriffs" gegenüber aller Evolution 58
II. Sozialbindung und „allgemeine Sozial vorbehalte der Verfassung" 62
1. Sozialstaatlichkeit und Sozialbindung 63
2. Sozialisierung und Sozialbindung 65
3. Der „allgemeine Gemeinschaftsvorbehalt" und die Sozialbindung 71
4. Beschränkung des Eigentums durch die „Freiheit anderer"? 74
III. „öffentliches Interesse", „Belange der Allgemeinheit" als Bestimmungskriterien für die Sozialbindung? 86
1. öffentliches Interesse als Kriterium für die Sozialbindung 86
2. Die „Abwägungslehren", insbes. die Abgrenzungsformel des BVerwG 91
3. Sozialbindung nach fiskalischen Gesichtspunkten? Die Bedeutung der „Leistungsfähigkeit" des Staates 97
Exkurs: Die Höhe der Enteignungsentschädigung und die Sozialbindung — Ausweitung der Sozialbindung durch Beschränkung der Enteignungsentschädigung? 101
1. Mögliche Auswirkungen der Höhe der Enteignungsentschädigung auf die Abgrenzung Sozialbindung / Enteignung 101
2. Unzulässigkeit der Berücksichtigung der Höhe der Entschädigung bei der Bestimmung der Grenzen der Sozialbindung 105
3. Die Höhe der Enteignungsentschädigung — Grundsätze des geltenden Rechts 109
4. Geringere Entschädigung bei „unverdientem Eigentum" 121
IV. Bestimmung der Sozialbindung nach der Zahl der Betroffenen — Die Sonderopfertheorie des BGH 132
1. Die Theorie des BGH 132
2. Kritik der Sonderopfertheorie: Das unlösbare Problem der Gruppenenteignung und die unzulässige Einschränkung der Typisierungsgewalt des Gesetzgebers 136
3. Kritik der Sonderopfertheorie: „Je größer der Eingriff, desto billiger" 141
4. Kritik der Sonderopfertheorie: Kein Sonderopfer ohne Bestimmung der Schwere des Eingriffs 143
D. Die Unterscheidung von Sozialbindung und Enteignung — Fortsetzung: Abgrenzung nach der Tiefe des Eingriffs — Die bisherigen Bestimmungsversuche der Eingriffsgrenzen 147
I. Die Bestimmung der Sozialbindung nach der Eingriffstiefe als methodische Folge aus der Grundrechtsqualität des Eigentumsrechts 147
1. Das grundrechtliche Kernbereichdenken; Konsequenzen für das Eigentum 147
2. Die zentralen Schutzbereiche des Eigentums 148
3. Die „Schweretheorie" als Folgerung aus diesem methodischen Ansatz 151
II. „Formale" Bestimmungsversuche der möglichen Tiefe sozialbindender Eingriffe 153
1. Sachgerechtigkeit 153
2. Die allgemeinen verwaltungsrechtlichen (polizeirechtlichen) Grundsätze als Grenze der Sozialbindung 157
3. Enteignung als „Ausnahme" 162
III. Die „inhärenten" Schranken des Eigentums — Bestimmung der als Sozialbindung zulässigen Eingriffstiefe nach den „dem Eigentum innewohnenden Beschränkungen" 163
1. Die Lehre von den „inhärenten Schranken" 163
2. Kritik 164
3. Die „prekären Rechtspositionen" als Gegenstand zulässiger Sozialbindung 168
IV. Bestimmung der „Enteignungsschwelle" aus der Zweckänderung beim betroffenen Recht 171
1. Die Zweckentfremdungslehre — die Privatnützigkeitstheorie 171
2. Kritik der Privatnützigkeitslehre 174
3. Grundsätzliche Bedenken gegen die Zweckentfremdungstheorien 178
4. Sozialbindung als „Eigentumsbeschränkung im Interesse des Eigentümers" 180
5. Das „gemeinschaftsschädliche Eigentum" 183
E. Ansätze zu einer möglichen Abgrenzung der Sozialbindung nach geltendem Recht 185
I. „Methodische" Ansätze zu einer Untersuchung der Sozialbindung 188
1. Nicht der Inhalt, sondern die Grenzen der Sozialbindung sind zu bestimmen 189
2. Eine Abgrenzung der Sozialbindung durch „eine Formel" ist unmöglich 191
3. Die Bestimmung der Sozialbindung muß „induktiv" von einer Systematisierung der Eigentumsjudikatur ausgehen 192
4. Die Grenzen der Sozialbindung liegen kraft Verfassung fest, sie sind aus Verfassungsrecht zu bestimmen 194
5. Die Sozialbindung setzt dem Eigentum Grenzen, sie löst das Eigentum nicht in Einzelbefugnisse auf 196
II. Totalentzug von Rechten und alles was ihm gleichkommt, ist nie Sozialbindung 199
1. Der Totalentzug von Rechten als Enteignung 199
2. Bindungen, welche dem Entzug gleichkommen 201
3. Die Eingriffsdauer als Kriterium für den Totalentzug — Die zeitlichen Schranken der Sozialbindung 205
4. Existenzvernichtung als Schranke sozialbindender Eingriffe 206
III. Die Sozialbindung muß die Grenzen achten, welche sich aus der bisherigen Entwicklung des Eigentums ergeben 209
1. Die Tradition und Sozialbindung nach bisherigem Recht 209
2. Die Bedeutung des Herkommens für die Sozialbindung 211
IV. Die Sozialbindung ist rechtsstaatlich fortzuentwickeln; dabei ist Bestandsschutz zu gewähren und Vertrauen zu wahren 214
1. Eigentum und Rechtsstaat 214
2. Der Bestandsschutz von Eigentumsrechten in der Judikatur 217
V. Dem Eigentümer als „Organ der Wirtschaftsverfassung" muß ein gewisser eigentumspolitischer Spielraum erhalten bleiben 219
1. Das Privateigentum und das Problem der Wirtschafts Verfassung 219
2. Der Eigentümer als „Organ der Wirtschafts Verfassung" 222
VI. Sozialbindung des Eigentums ist kein Instrument der Gesellschaftspolitik; Sozialpolitik ist Sache des Steuerstaates, Sozialbindung das Redit nachbarlichen Zusammenlebens 226
1. Sozialbindung und Besteuerung 226
2. Unzulässigkeit sozialpolitischer Sozialbindung — Sozialgestaltung durch den Steuerstaat 228
VII. Eingriffe im Rahmen der Sozialbindung müssen auch rein quantitative Grenzen finden 234
1. Die Notwendigkeit quantitativer Abgrenzungskriterien 234
2. Die Größenordnung zulässiger Wertminderungen im Rahmen der Sozialbindung 236
Ausblick: Sozialgebundenes Eigentum als Grundlage solidarischen Zusammenlebens 239