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Die Gemeinschaftsaufgaben des Art. 91 a GG als Versuch einer verfassungsrechtlichen Institutionalisierung der bundesstaatlichen Kooperation

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Marnitz, S. (1974). Die Gemeinschaftsaufgaben des Art. 91 a GG als Versuch einer verfassungsrechtlichen Institutionalisierung der bundesstaatlichen Kooperation. Eine verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Untersuchung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43150-2
Marnitz, Siegfried. Die Gemeinschaftsaufgaben des Art. 91 a GG als Versuch einer verfassungsrechtlichen Institutionalisierung der bundesstaatlichen Kooperation: Eine verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Untersuchung. Duncker & Humblot, 1974. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43150-2
Marnitz, S (1974): Die Gemeinschaftsaufgaben des Art. 91 a GG als Versuch einer verfassungsrechtlichen Institutionalisierung der bundesstaatlichen Kooperation: Eine verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Untersuchung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-43150-2

Format

Die Gemeinschaftsaufgaben des Art. 91 a GG als Versuch einer verfassungsrechtlichen Institutionalisierung der bundesstaatlichen Kooperation

Eine verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Untersuchung

Marnitz, Siegfried

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 240

(1974)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 13
Erster Teil: Einleitung und Problemstellung 17
I. Einleitung 17
II. Die bundesstaatliche Ordnung des Grundgesetzes im Spannungsverhältnis zu der modernen Aufgabenentwicklung 21
Zweiter Teil: Die Geschichte der verfassungsrechtlichen Institutionalisierung der Kooperation zwischen Bund und Ländern 28
I. Die Forderung nach einer Verfassungsreform und die Beauftragung von Kommissionen zur Ausarbeitung von Reformvorschlägen 28
II. Die Erstellung von Gutachten durch die Kommissionen und die Reformkonzeptionen von Bund und Ländern 30
1. Das Troeger-Gutachten 30
2. Der Bericht der „Flurbereinigungs-Kommission" 34
3. Das Erste Finanzreformprogramm der Bundesregierung 35
III. Die Verhandlungen zwischen den Regierungen von Bund und Ländern 36
1. Die Verhandlungsgremien 36
2. Die unterschiedlichen Positionen von Bund und Ländern 37
3. Die Verhandlungsergebnisse 39
a) Die Lösung der Probleme des geplanten Art. 91 a GG 39
(1) Die Legaldefinition 39
(2) Die gemeinsame Planung 39
(3) Die gemeinsame Finanzierung 42
(4) Die Beteiligung der Parlamente 43
(5) Die Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben und die Einwirkungsmöglichkeiten des Bundes 45
(a) Umfassendes Aufsichtsrecht oder lediglich Unterrichtungsrecht? 45
(b) Allgemeine Richtlinien für die Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben? 47
b) Die Investitionshilfekompetenz des Bundes 49
c) Der geplante Art. 91 b GG 51
IV. Das Gesetzgebungsverfahren 52
V. Kritische Anmerkungen zur Entstehungsgeschichte 52
Dritter Teil: Die verfassungsrechtliche Ausgestaltung der bundesstaatlichen Kooperation durch die Gemeinschaftsaufgaben des Art. 91 a GG 55
I. Die verfassungstheoretische und verfassungspolitische Problemstellung 55
II. Die verfassungsrechtliche Normierung des Bereiches gemeinsamer Tätigkeit von Bund und Ländern 63
1. Gemeinschaftsaufgaben als Gegenstand der gemeinsamen Tätigkeit von Bund und Ländern 64
a) Bedeutung und Funktion der Legaldefinition (Art. 91 a Abs. 1 GG) 64
b) Legaldefinition und Enumeration der Sachgebiete 67
c) Der Rechtsbegriff der Gemeinschaftsaufgaben 68
2. Die „gemeinsame Rahmenplanung" als Auftrag an Bund und Länder zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben 71
a) Die Kompetenz zur Bestimmung von „allgemeinen Grundsätzen" (Art. 91 a Abs. 2 S. 2 GG) durch den Gesetzgeber 71
b) Der Begriff der „gemeinsamen Rahmenplanung" (Art. 91 a Abs. 3 GG) 73
c) Der Inhalt der Rahmenplanung 77
3. Der den Ländern verbleibende Bereich autonomer Tätigkeit 79
a) Übersicht 79
b) Die Vorplanungen der Länder 79
c) Aufgaben, die keine Gemeinschaftsaufgaben i. S. d. Art. 91 a Abs. 1 GG sind 83
d) Die Zulässigkeit autonomen Handelns im Bereich der „Gemeinschaftsaufgaben" — das Problem der „Sperrwirkung" 84
e) Die Detailplanung und der verwaltungsmäßige Vollzug der Planungen 87
f) Ergebnis 88
III. Die Einrichtung und das Verfahren der gemeinsamen Rahmenplanung 88
1. Der Planungsausschuß als neuartiges verfassungsrechtliches Institut 89
a) Die verfassungsrechtliche Grundlage des Planungsausschusses 89
b) Die verfassungsrechtliche Stellung des Planungsausschusses 90
(1) Der Tätigkeitsbereich des Planungsausschusses 90
(2) Der Planungsausschuß als ein Gremium der Regierungen 90
(3) Die selbständige Entscheidungsbefugnis des Planungsausschusses 92
(a) Die gesetzliche Regelung der Entscheidungsbefugnis und deren verfassungsrechtliche Grundlage 92
(b) Die Bedeutung der selbständigen Entscheidungsbefugnis für die verfassungsrechtliche Stellung des Planungsausschusses 94
c) Anhang: Der Zusammenhang zwischen der selbständigen Entscheidungsbefugnis des Planungsausschusses und der Ergänzung des Grundgesetzes durch Art. 91 a GG 95
2. Die Organisation des Planungsausschusses 97
a) Mitglieder und deren Vertretung 97
b) Unterausschüsse 98
c) Die Frage des Vorsitzes und der Geschäftsstelle 100
3. Planungsausschuß und Sachverständige, insbes. die Beteiligung des Wissenschaftsrates nach § 9 HBFG 103
4. Der Planungs- und Entscheidungsprozeß des Planungsausschusses 106
a) Die Bedeutung des Sitzlandvorbehaltes des Art. 91 a Abs. 3 S. 2 GG für den Planungs- und Entscheidungsprozeß 106
b) Die Anmeldungen der Länder und die Vorschläge des Bundes als Grundlage der Arbeit des Planungsausschusses 107
(1) Das Anmeldungserfordernis durch die Länder 107
(2) Das Verfahren der Anmeldung 108
(3) Das begrenzte Vorschlagsrecht des Bundes 109
c) Das Widerrufsrecht der Länder 111
d) Die Beschlußfassung des Planungsausschusses 113
(1) Der Entscheidungsmodus des Planungsausschusses 113
(2) Die verfassungsrechtliche Grundlage der Mehrheitsentscheidung 115
(3) Die Relativierung der Mehrheitsentscheidung durch den Sitzlandvorbehalt des Art. 91 a GG 116
(4) Die Bedeutung des Entscheidungsprinzips des Planungsausschusses für das Planungsverfahren 117
(a) Die Bedenken gegenüber der Mehrheitsentscheidung 117
(b) Entscheidungsprinzip und Kooperationsprozeß unter den besonderen Bedingungen der Planung 118
(c) Die Auswirkungen von Einstimmigkeits- bzw. Mehrstimmigkeitsprinzip auf den Planungsprozeß 122
e) Ergebnis 124
IV. Die Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben 125
1. Das Finanzierungssystem 125
2. Die Auswirkungen des Systems der gemeinsamen Finanzierung auf die gemeinsame Planung 127
a) Die Bindung der Finanzierung an den gemeinsamen Rahmenplan durch Art. 91 a GG 127
b) Die Bedeutung der gemeinsamen Finanzierung für die Aufgabenplanung 128
c) Angemessene Finanzausstattung als Voraussetzung 129
d) Zur Berechtigung der Kritik an dem System der gemeinsamen Finanzierung 130
3. Überleitung 138
V. Die Beteiligung der Parlamente 138
1. Das Erfordernis der Parlamentseinschaltung 138
a) Zur Notwendigkeit einer Einschaltung der Landtage in bezug auf die Stellung der Länder im Planungsausschuß 138
b) Zur Notwendigkeit einer frühzeitigen Einflußnahme der Parlamente auf die Aufgabenwahrnehmung im Hinblick auf ihr Budgetrecht 140
c) Zur generellen Notwendigkeit der Parlamentseinschaltung im Hinblick auf das Demokratiegebot des Grundgesetzes 141
2. Die mangelnde Berücksichtigung des Erfordernisses der Parlamentseinschaltung bei der Institutionalisierung der Gemeinschaftsaufgaben 142
3. Die Bemühungen der Landtage und des Bundestages um die materielle Wahrnehmung ihres Budgetrechtes 145
a) Die Landtage und die Gemeinschaftsaufgaben 145
b) Der Bundestag und die Gemeinschaftsaufgaben 148
4. Formen und Grenzen einer Parlamentseinschaltung 150
5. Zur Frage einer gesetzlichen Absicherung der Mitwirkungsrechte der Parlamente 156
VI. Die Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben und das Unterrichtungsrecht von Bundesregierung und Bundesrat 158
1. Vorbemerkung 158
2. Die gesetzliche Regelung 159
3. Die Bedeutung der getroffenen Regelung für die Position der Länder und für die Weiterentwicklung des Rahmenplans 160
Vierter Teil: Perspektiven für eine verfassungsrechtliche Ausgestaltung der bundesstaatlichen Kooperation zur Bewältigung strukturpolitischer Planungsaufgaben Vergleich zwischen Art. 91 a GG und Art. 104 a Abs. 4 GG und Schluß 162
I. Vorbemerkung 162
II. Der Regelungsgehalt des Art. 104 a Abs. 4 GG im Vergleich zu Art. 91 a GG 165
1. Art. 104 a Abs. 4 GG als allgemeine verfassungsrechtliche Grundlage einer begrenzten Bundesbeteiligung im Bereich konjunkturpolitischer bzw. strukturpolitischer Aufgabenstellungen 165
2. Das Problem der Zulässigkeit einer sachlichen Einflußnahme des Bundes auf die Aufgabenwahrnehmung der Länder im Bereich des Art. 104 a Abs. 4 GG 166
a) Die Fragestellung 166
b) Die Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern bei der Verabschiedung der ersten Bundesgesetze zu Art. 104 a Abs. 4 GG 167
c) Die in den ersten beiden Bundesgesetzen zu Art. 104 a Abs. 4 GG getroffenen Regelungen 169
d) Die in dem später verabschiedeten Krankenhausgesetz getroffene Regelung 171
3. Die ungeklärte Frage der Planungskompetenz des Bundes nach Art. 104 a Abs. 4 GG als Ausdruck einer unzureichenden verfassungsrechtlichen Regelung 174
4. Art. 104 a Abs. 4 GG und Art. 91 a GG in ihrer unterschiedlichen Schutzwirkung für die Länder 177
III. Die Anforderungen an eine sachgerechte verfassungsrechtliche Ausgestaltung der bundesstaatlichen Kooperation und die Gemeinschaftsaufgaben des Art. 91 a GG — Zusammenfassung und Schluß 178
1. Die Konzeption des Art. 91 a GG als Grundlage eines differenzierten Kooperations- und Planungsprozesses 178
2. Die Vorstellungen der Enquete-Kommission Verfassungsreform und Art. 91 a GG 182
3. Ausblick 187
Literaturverzeichnis 190