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Romano, S.Schnur, R. (Ed.) (1975). Die Rechtsordnung. Mit einem Vorwort, biographischen und bibliographischen Notizen hrsg. von Roman Schnur. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43425-1
Romano, SantiSchnur, Roman. Die Rechtsordnung: Mit einem Vorwort, biographischen und bibliographischen Notizen hrsg. von Roman Schnur. Duncker & Humblot, 1975. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43425-1
Romano, SSchnur, R (ed.) (1975): Die Rechtsordnung: Mit einem Vorwort, biographischen und bibliographischen Notizen hrsg. von Roman Schnur, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-43425-1

Format

Die Rechtsordnung

Mit einem Vorwort, biographischen und bibliographischen Notizen hrsg. von Roman Schnur

Romano, Santi

Editors: Schnur, Roman

Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 44

(1975)

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Table of Contents.

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 9
Erster Teil: Der Begriff der Rechtsordnung 15
§ 1 Die Gleichsetzung von „Recht im objektiven Sinn" und „Norm" — Unzulänglichkeit dieser Auffassung 15
§ 2 Gründe für diese Unzulänglichkeit: einige Hinweise allgemeiner Art und einige aus dem wahrscheinlichen Ursprung der üblichen Definitionen des Rechts sich ergebende Schlußfolgerungen 16
§ 3 Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen den einzelnen Rechtsnormen und der Rechtsordnung insgesamt. Logische Unmöglichkeit, letztere als eine Gesamtheit von Normen zu definieren 19
§ 4 Gelegentliche Ansätze zu einer Erfassung der Rechtsordnung als Einheit 21
§ 5 Eine Rechtsordnung ist nicht nur Komplex von Normen, sondern besteht auch aus anderen Elementen 22
§ 6 Die zahlreichen Arbeiten über die spezifischen Eigenschaften des Rechts setzen diese anderen Elemente implizit voraus 23
§ 7 Beurteilung, unter diesem Blickwinkel, der sogenannten „Objektivität des Rechts" 25
§ 8 und des Elements „Sanktion" 28
§ 9 Der Ausdruck „Rechtsordnung" 30
§ 10 Die wesentlichen Elemente des Rechtsbegriffs. Das Recht als Institution und das Recht als Vorschrift 30
§ 11 Der Begriff der Institution in der bisherigen Lehre 32
§ 12 Unser Begriff der Institution und seine wesentlichen Merkmale: 38
1. objektive, reale Existenz der Institution 38
2. Gesellschaftsbezogenheit der Institution 39
3. Eigenständigkeit der Institution; komplexe Institutionen 40
4. Die Institution als Einheit 41
§ 13 Identität der Begriffe „Institution" und „Rechtsordnung" 41
§ 14 Beweise hierfür aus der Lehre vom Recht als bloßer „Form" 44
§ 15 Aufzählung einiger Probleme, deren Lösung sich aus dieser Identität heraus ergibt 46
§ 16 Fälle, in denen das erstmalige Auftreten des Rechts nicht auf Normen beruht, sondern auf der Entstehung einer Institution; Unmöglichkeit, die Institution in Normen aufzulösen 49
§ 17 Institution und Völkerrecht 51
§ 18 Institution und Rechtsverhältnis: Rechtsverhältnisse zwischen mehreren Personen 61
§ 19 Rechtsbeziehungen zwischen Personen und Sachen. Beispiele für einige dieser Rechtsbeziehungen, die, zusammenfassend betrachtet, sich als Institutionen darstellen können 64
§ 20 Institution und juristische Person 69
§ 21 Unsere Auffassung vom Recht auf folgende Probleme angewandt: 71
1. Rechtscharakter der staatlichen Gewalt 72
2. Umfang der Persönlichkeit des Staates 73
3. rechtliche Bedeutung des Staatsgebietes und der Staatsangehörigkeit 74
§ 22 Kritische Überprüfung einiger Auffassungen, die dem Begriff der Rechtsordnung nur insoweit Bedeutung zuschreiben, als sie Rechtsbeziehungen zwischen mehreren Personen widerspiegelt 74
1. die Sanktion als Element des Rechts 75
2. Staatsgebiet und Staatsangehörigkeit 75
3. die Organe des Staates 76
4. die Grenzen der gesetzgebenden Gewalt 79
§ 23 Einige Konsequenzen unserer Auffassung für die subjektive Seite des Rechts: für das Rechtsverhältnis, für den Begriff des „status", für die Sachenrechte, für die Korrelation zwischen Rechten und Pflichten, für die Gleichheit aller Rechtssubjekte 79
§ 24 Zusammenfassende Betrachtungen 82
Zweiter Teil: Die Vielfalt der Rechtsordnungen und ihre Beziehungen untereinander 88
§ 25 Die Vielfalt der Rechtsordnungen im Gegensatz zu der Lehre, die alles Recht auf das des Staates zurückführt 88
§ 26 Historische und theoretische Unrichtigkeit dieser Lehre 89
§ 27 Ihre Unrichtigkeit auch im Hinblick auf das geltende Recht 92
§ 28 Nicht-staatliche Rechtsordnungen: das Völkerrecht 93
§ 29 Das Kirchenrecht 95
§ 30 Die Ordnungen der vom Staat für unerlaubt erklärten oder von ihm nicht zur Kenntnis genommenen sozialen Gebilde 99
§ 31 Die Ordnungen von sozialen Gebilden, die vom Staat teilweise geregelt sind, die jedoch auch eine eigene, vom Staat nicht anerkannte Ordnung haben (private Institutionen mit eigenen Ordnungsvorschriften; innere Organisation von Betrieben; die sogenannten nichtanerkannten Vereinigungen, etc.) 102
§ 32 Lehren, die den Begriff der Rechtsordnung auf Gemeinschaften überhaupt oder speziell auf die „notwendigen Gemeinschaften" beschränken 106
§ 33 Die Beziehungen zwischen den verschiedenen Rechtsordnungen 111
1. originäre und abgeleitete Institutionen 112
2. Institutionen mit bestimmten Zwecken und Institutionen mit allgemeinen Zielen 113
3. die verschiedenen Elemente der Institutionen 114
4. einfache und zusammengesetzte Institutionen 114
5. vollkommene und unvollkommene 114
6. mit oder ohne Rechtspersönlichkeit 115
7. unabhängige, gleichberechtigte und in einem Über- und Unterordnungsverhältnis stehende Institutionen 115
§ 34 Begriff der „Relevanz" einer Ordnung für eine andere 115
§ 35 Der rechtliche Grund für eine solche Relevanz: 116
a) das Verhältnis von Überordnung und entsprechender Abhängigkeit der beiden Ordnungen 117
b) eine Institution als Voraussetzung einer anderen 117
c) das Verhältnis mehrerer voneinander unabhängiger Ordnungen, die jedoch sämtlich von einer weiteren Institution abhängen 117
d) Relevanz, die eine Ordnung einseitig einer anderen, von der sie abhängt, zuweist 117
e) Nachfolge zwischen mehreren Ordnungen 118
§ 36 Verschiedene Formen (hinsichtlich Existenz, Inhalt, Auswirkungen), in denen sich die Relevanz einer Ordnung für eine andere äußern kann 118
a) vollkommene Unterordnung der einen Institution unter die andere, welche sie entweder überhaupt zum Entstehen bringt oder ihr eine begrenzte Autonomie verleiht. Unabhängigkeit bezüglich der eigenen Existenz in Fällen einer weniger weitgehenden Subordination (Beispiele: Mitgliedstaaten in einem Bundesstaat; Verhältnis der Staaten zum Völkerrecht) Allgemeine Prinzipien 118
§ 37 b) dann, wenn eine Ordnung die Voraussetzung einer anderen bildet (staatliches Hecht im Verhältnis zum Völkerrecht) 123
§ 38 Inhaltliche Relevanz einer Ordnung für eine andere 128
a) die höhere Ordnung als unmittelbare oder mittelbare Quelle für eine niedrigere Ordnung; eine höhere Ordnung (Völkerrecht, Konkordate), die zwar nicht Quelle für niedrigere Ordnungen ist, sie jedoch auf andere Weise beeinflußt 128
§ 39 b) eine höhere Ordnung, die Einfluß auf den Inhalt mehrerer ihr nachgeordneter, jedoch untereinander unabhängiger Institutionen, nimmt 131
§ 40 c) eine Ordnung, die ihren eigenen Inhalt selbst bestimmt, die dabei jedoch eine andere ihr unterstellte oder auch von ihr unabhängige Ordnung berücksichtigt. Beispiele: das internationale Privatrecht; das Kirchenrecht, wenn es auf staatliche Gesetze verweist; staatliches Recht, das auf Kirchenrecht verweist 131
§ 41 d) eine Ordnung, die zum Bestandteil einer anderen wird 140
§ 42 Die Relevanz einer Ordnung für eine andere, von den Auswirkungen her betrachtet; äußere und innere Wirkungen einer Ordnung 143
a) im Verhältnis mehrerer Ordnungen untereinander, deren eine von der anderen vollständig oder teilweise abhängig ist 143
b) im Verhältnis mehrerer voneinander unabhängiger Ordnungen, auf Grund einseitiger Bestimmung oder entsprechenden Wollens aller Beteiligten. Beispiele: internationales Privatrecht; staatlichrechtliche Wirkungen des Kirchenrechts 143
c) im Verhältnis mehrerer Ordnungen untereinander, von denen eine die Voraussetzung der anderen ist 147
d) zwischen mehreren in einem Nachfolgeverhältnis stehenden Ordnungen 148
§ 43 Verschiedener Umfang der Relevanz einer Ordnung für eine andere. Anwendung dieser Vorstellung auf das Problem der Naturalobligationen 148
§ 44 Die Irrelevanz einer Ordnung für eine andere; vollständige, teilweise, gegenseitige oder einseitige Irrelevanz 152
§ 45 Irrelevanz einer Rechtsordnung als solcher für eine andere, die jedoch unter anderen Aspekten für sie relevant sein kann (vom Staat für unerlaubt erklärte Ordnungen; Ordnung eines Industriebetriebs; rein faktische Institutionen) 152
§ 46 Vollständige Irrelevanz einer Ordnung für eine andere: Möglichkeit einer solchen Irrelevanz auch im Verhältnis zur staatlichen Ordnung 156
§ 47 Kritische Überprüfung der gegenteiligen Auffassung. Die Begrenzungen der staatlichen Ordnung; ihre verschiedenen Formen; Beispiele von für den Staat unter bestimmten Umständen rechtlich indifferenten Materien (Autoritätsverhältnisse im privaten Bereich; religiöse Fragen; innere Ordnung einiger nicht vermögensrechtlicher Vereinigungen) 158
§ 48 Verhältnis der internen Ordnungen von Institutionen (insbesondere von staatlichen) zu der Ordnung der höheren Institution, in der sie enthalten sind (also beispielsweise gegenüber dem Staat); „besondere" Rechte und Pflichten und „allgemeine" Unterordnung unter die staatliche Gewalt 166
Namenregister 171
Anhang: Biographische und bibliographische Notizen 174