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Schenke, W. (1979). Rechtsschutz bei normativem Unrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44292-8
Schenke, Wolf-Rüdiger. Rechtsschutz bei normativem Unrecht. Duncker & Humblot, 1979. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44292-8
Schenke, W (1979): Rechtsschutz bei normativem Unrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-44292-8

Format

Rechtsschutz bei normativem Unrecht

Schenke, Wolf-Rüdiger

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 357

(1979)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 16
Einleitung 19
I. Die Problematik eines Rechtsschutzes gegen Normen 19
1. Der verfassungsrechtliche Hintergrund der Problematik 19
2. Aufriß der Probleme 21
II. Der Gang der Untersuchung 26
Erster Teil: Die verfassungsrechtliche Garantie des Rechtsschutzes bei normativem Unrecht 28
A. Art. 19 IV GG als verfassungsrechtliche Gewährleistung eines Rechtsschutzes gegen Normen 28
I. Die grammatische Interpretation des Art. 19 IV GG 28
1. Der Begriff der „öffentlichen Gewalt" in Rechtswissenschaft und Gesetzgebung 29
a) Der Begriff der „öffentlichen Gewalt" in der rechtswissenschaftlichen Diskussion 29
b) Die Verwendung des Begriffs der „öffentlichen Gewalt" durch den Gesetzgeber 30
c) Fazit 32
2. Der Sprachgebrauch des Art. 19 IV GG im Vergleich mit dem anderer Bestimmungen 34
II. Die systematisch-teleologische Interpretation des Art. 19 IV GG 35
1. Die Stellung des Art. 19 IV GG 35
2. Rechtsschutz gegen Verwaltungshandlungen als Indiz für einen Rechtsschutz gegen Normen 37
a) Gleiches Bedürfnis für einen Rechtsschutz gegen Verwaltungshandlungen und Normen 37
aa) Entbehrlichkeit eines Rechtsschutzes wegen der Nichtigkeit einer rechtswidrigen Norm? 37
bb) Entbehrlichkeit eines Rechtsschutzes im Hinblick auf die Möglichkeit eines Rechtsschutzes gegen Vollzugsakte der Norm? 39
cc) Rechtsschutz gegen Normen als Voraussetzung eines effektiven Rechtsschutzes gegen Verwaltungshandlungen 53
b) Die Relativierung des Gegensatzes von Norm und Einzelakt 55
3. Die subjektiven, vor der Normgebung schützenden Rechte und der Rechtsschutz gegen Normen 58
a) Die bisherige Sicht des Verhältnisses von subjektivem öffentlichem Recht und Rechtsschutz 59
b) Die Grundrechte als vor der Gesetzgebung schützende, subjektive Rechte 61
c) Einwände gegen die subjektive Rechtsnatur der Grundrechte — Die status-Lehre Rupps 62
d) Die Elemente des subjektiven Rechts 73
aa) Die Rechtsmacht als Komponente auch der vor der Gesetzgebung schützenden, subjektiven Rechte 75
bb) Die Bestimmung der Rechtsmacht der vor der Gesetzgebung schützenden Rechte 77
α) Die actio negatoria als gesuchte Rechtsmacht 77
β) Actio negatoria und gerichtlicher Rechtsschutz 82
4. Rechtsschutz gegen Normen und Haftung bei normativem Unrecht 88
a) Die Bedeutung einer Haftung bei normativem Unrecht für einen Rechtsschutz gegen Normen 88
b) Staatliche Haftung bei normativem Unrecht 89
aa) Haftung unter dem Aspekt eines allgemeinen Wiedergutmachungsanspruchs 89
bb) Haftung aus enteignungsgleichem Eingriff 89
cc) Haftung aus Art. 34 GG 90
dd) Konsequenzen der Amtshaftung für einen gerichtlichen Rechtsschutz 91
α) Gerichtlicher Rechtsschutz und Amtshaftung bei Introvertierung der Amtspflicht 91
β) Gerichtlicher Rechtsschutz und Amtshaftung bei Identifizierung von Amtspflicht und Rechtspflicht des Staates 92
III. Einwände gegen die Erstreckung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 IV GG auf Rechtsetzungsakte 94
1. Kein Ausschluß der Rechtsschutzgarantie durch verfassungsgerichtliche Normenkontrollverfahren 95
a) Art. 93 I Nr. 2 GG und der Rechtsschutz gegen Normen 95
b) Art. 93 I Nr. 4 a und b GG und der Rechtsschutz gegen Normen 96
c) Art. 100 I GG und der Rechtsschutz gegen Normen 97
2. Rechtsschutz gegen Normen durch die ordentlichen Gerichte? 98
3. Art. 20 III GG und Art. 97 I GG als Indizien gegen einen gerichtlichen Rechtsschutz? 100
4. Art. 19 IV GG als „Garantie" eines Rechtsschutzes nach Maßgabe der Prozeßordnungen? 101
5. Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen gerichtlichen Rechtsschutz gegen Normen? 101
6. Die gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen als Rechtsweg i. S. des Art. 19 IV GG? 104
7. Ablehnung des Rechtsschutzes als Konsequenz der überkommenen Verfassungstradition? 104
a) Rechtsschutz gegen Normen in der konstitutionellen Monarchie? 105
aa) Das Parlament als Hüter der Verfassung 105
bb) Kein Bedürfnis für einen zusätzlichen Rechtsschutz gegen Gesetze 108
cc) Die Stellung der Judikative 110
b) Die Problematik eines Rechtsschutzes gegen Normen in der Gegenwart 112
aa) Das Parlament als Hüter der Verfassung? 112
bb) Bedürfnis für einen gerichtlichen Rechtsschutz gegen Gesetze 113
cc) Die Stellung der Judikative 114
c) Die verfassungsgesetzlichen und politisch-sozialen Wandlungen in ihrer Bedeutung für die Problematik eines Rechtsschutzes gegen Normen 115
B. Das zeitliche Einsetzen der Rechtsschutzgarantie 117
I. Das Problem 117
II. Die normative Verletzung subjektiver Rechte 118
1. „Gegenwärtiges Betroffensein" als Voraussetzung für eine subjektive Rechtsverletzung? 119
2. „Unmittelbares Betroffensein" als Voraussetzung für eine subjektive Rechtsverletzung? 124
III. Vorbeugender Rechtsschutz als Konsequenz materiellrechtlicher Unterlassungsansprüche? 127
IV. Vorbeugender Rechtsschutz als Konsequenz des Prinzips der Rechtsschutzeffektivität 135
1. Das Prinzip der Rechtsschutzeffektivität 135
2. Vorbeugender Rechtsschutz gegen noch nicht in Kraft getretene Normen 136
3. Vorbeugender Rechtsschutz bei nur virtueller Betroffenheit durch rechtswidrige Normen 142
4. Die Form des vorbeugenden Rechtsschutzes 143
C. Die verfassungsrechtlich gebotene Form des Rechtsschutzes 145
I. Die Probleme 145
II. Verfassungsrechtliche Determinanten einer Lösung 145
III. Die vor der Normgebung schützenden Rechte und die Form des Rechtsschutzes 146
1. Der Zusammenhang zwischen dem Umfang des Beseitigungsanspruchs und der Form des Rechtsschutzes gegen Normen 146
2. Die Konkretisierung des Beseitigungsanspruchs 147
a) Nur Anspruch auf Beseitigung der individuellen Beeinträchtigung 147
b) Anspruch auf Beseitigung der Norm bei bestimmten Normgruppen? 152
aa) Die Notwendigkeit einer Beseitigung der rechtswidrigen Norm bei „janusköpfigen" Normen 154
bb) Die Notwendigkeit einer Beseitigung der rechtswidrigen Norm in anderen Fällen 156
cc) Die Notwendigkeit einer prinzipalen Normenkontrolle bei rechtswidrigen gültigen Normen 158
IV. Die Rechtsschutzgarantie und die Form des Rechtsschutzes gegen rechtswidrige Normen 159
1. Art. 19 IV GG gebietet grundsätzlich keine bestimmte Form des Rechtsschutzes gegen Normen 159
2. Normative Rechtsverletzungen, bei denen Art. 19 IV GG eine allgemein verbindliche prinzipale Normenkontrolle erfordert 163
V. Die Auswirkungen des Art. 100 I GG auf den Rechtsschutz gegen Normen 164
D. Die verfassungsrechtliche Garantie eines Rechtsschutzes gegen rechtswidriges normatives Unterlassen 168
I. Der Begriff des normativen Unterlassens 168
II. Art. 19 IV GG als Garantie eines Rechtsschutzes gegen normatives Unterlassen 169
1. Die grammatische Interpretation des Art. 19 IV GG 169
2. Die systematisch-teleologische Interpretation des Art. 19 IV GG 170
III. Die verfassungsrechtlich gebotene Form des Rechtsschutzes 175
1. Die grundsätzliche Notwendigkeit einer prinzipalen Entscheidung über den Rechtsetzungsanspruch 175
2. Ausnahmen vom Erfordernis einer prinzipalen Entscheidung über den Rechtsetzungsanspruch 177
a) Die Entbehrlichkeit der prinzipalen Normenkontrolle im Fall des Art. 6 V GG? 178
b) Die Entbehrlichkeit der prinzipalen Normenkontrolle bei unvollständiger Erfüllung eines Rechtsetzungsauftrags 181
3. Die Auswirkungen des Art. 100 I GG auf den Rechtsschutz gegen normatives Unterlassen 185
Zweiter Teil: Die Konkretisierung des Rechtsschutzgebots auf der Basis der einfachgesetzlichen Verfahrensordnungen 189
E. Rechtsschutz durch eine Anfechtungs- und Verpflichtungsklage 189
I. Anfechtungs- und Verpflichtungsklage als (auch) Rechtsbehelfe gegen vollziehbare Normen 190
II. Die Verpflichtungsklage auf Erlaß eines feststellenden Verwaltungsakts als Rechtsbehelf gegen Normen? 194
III. Grenzen des Rechtsschutzes durch Anfechtungs- und Verpflichtungsklage 196
1. Kein Rechtsschutz bei nicht vollziehbaren Normen 197
2. Ausnahmsweise auch kein Rechtsschutz bei vollziehbaren Normen 198
F. Rechtsschutz gegen Normen durch eine vorbeugende Unterlassungsklage gegen Vollziehungshandlungen 203
I. Die Zulässigkeit der vorbeugenden Unterlassungsklage 203
II. Der Umfang des Rechtsschutzes durch eine vorbeugende Unterlassungsklage 211
G. Rechtsschutz durch eine verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage 215
I. Bisherige Versuche zur Sicherung eines Rechtsschutzes gegen Normen durch eine verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage 215
II. Der Begriff des Rechtsverhältnisses i. S. des § 43 VwGO 216
III. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Begründung feststellungsfähiger Rechtsverhältnisse 223
1. Feststellungsfähige Rechtsverhältnisse als Konsequenz der subjektiven Rechte des Bürgers 223
a) Die Begründung von Rechtsverhältnissen durch Abwehransprüche des Verletzten 224
b) Die Begründung von Rechtsverhältnissen durch die vor der Normgebung schützenden Beherrschungsrechte 227
2. Feststellungsfähige Rechtsverhältnisse als Konsequenz der subjektiven Rechte des Staates 232
a) Die Möglichkeit subjektiver Rechte des Staates 233
b) Die subjektiven Rechte des Staates im einzelnen 238
IV. Rechtsschutz durch eine atypische Feststellungsklage? 247
1. Verwaltungsgerichtliche Feststellung der Nichtigkeit der Norm gegenüber dem Kläger? 247
2. Verwaltungsgerichtliche Feststellung der normativen Verletzung von Rechten des Klägers? 248
V. Der Umfang des Rechtsschutzes durch eine verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage 249
1. Rechtsschutz bei normativen Rechtsverletzungen 249
2. Rechtsschutz bei drohenden normativen Rechtsverletzungen 251
3. Verbleibende Rechtsschutzlücken 255
H. Rechtsschutz durch ein Normenkontrollverfahren gemäß § 47 VwGO 257
I. Die Rechtsschutztauglichkeit der oberverwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle 257
1. Einwände gegen die Rechtsschutztauglichkeit 257
2. § 47 VwGO als Rechtsweg im Sinn des Art. 19 IV GG 258
II. Der Umfang des Rechtsschutzes nach § 47 VwGO 260
1. Der Prüfungsgegenstand einer oberverwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle 260
2. Begrenzungen des Prüfungsmaßstabs 261
a) § 40 VwGO als Begrenzung des Prüfungsmaßstabs? 261
b) § 47 VwGO als Ermächtigung zur Normenkontrolle nur im staatlichen Bereich der Länder? 262
c) Die Begrenzungen durch § 47 III VwGO 263
aa) Der Anwendungsbereich des § 47 III VwGO 263
bb) Die Verfassungswidrigkeit einer gemäß § 47 I Nr. 1 VwGO vorgeschriebenen oberverwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle am Maßstab von höherrangigem Landesrecht 263
α) Die prinzipale Normenkontrolle am Maßstab von Landesrecht als Landesverfassungsgerichtsbarkeit 264
β) Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für sich als Landesverfassungsgerichtsbarkeit darstellende, prinzipale Normenkontrollen 274
cc) Die Bedeutung der Vorbehaltsklausel des § 47 III VwGO 275
α) Unbeschränkte Überprüfung am Maßstab von Bundesrecht 276
β) Die an § 47 III VwGO anknüpfenden Streitfragen 277
αα) § 47 III VwGO als Begrenzung des Prüfungsmaßstabs der oberverwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle 278
ββ) Abstrakte oder konkrete Betrachtungsweise des § 47 III VwGO? 279
γγ) Die sich aus § 47 III VwGO ergebenden Konsequenzen in den einzelnen Bundesländern 285
(1) Keine Beschränkung des Prüfungsmaßstabs durch abstrakte landesverfassungsgerichtliche Normenkontrollverfahren 285
(2) Keine Beschränkung des Prüfungsmaßstabs durch konkrete landesverfassungsgerichtliche Normenkontrollverfahren 287
(3) Durch den Bürger einleitbare verfassungsgerichtliche Normenkontrollverfahren und die oberverwaltungsgerichtliche Normenkontrolle 289
(a) Die bayerische Popularklage und die oberverwaltungsgerichtliche Normenkontrolle 290
(b) Die hessische Grundrechtsklage und die oberverwaltungsgerichtliche Normenkontrolle 290
III. Die zeitlichen Grenzen des Rechtsschutzes 292
IV. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Normenkontrollverfahren 293
V. Verbleibende Rechtsschutzlücken bezüglich der der Normenkontrolle unterliegenden Rechtsvorschriften 294
J. Rechtsschutz gegen Normen durch eine Verfassungsbeschwerde 297
I. Die Verfassungsbeschwerde als Rechtsweg i. S. des Art. 19 IV GG 297
II. Das Verhältnis der Verfassungsbeschwerde zu anderen Rechtsschutzverfahren gegen Normen 301
1. Die Verfassungsbeschwerde und die oberverwaltungsgerichtliche Normenkontrolle 301
2. Die Verfassungsbeschwerde und die inzidenten Normenkontrollverfahren 302
III. Beschränkung des Rechtsschutzes durch das Annahmeverfahren des § 93 a IV BVerfGG? 311
IV. Vorbeugender Rechtsschutz durch die Verfassungsbeschwerde 312
V. Die Grenzen des Rechtsschutzes durch eine Verfassungsbeschwerde 313
1. Zeitliche Grenzen der Verfassungsbeschwerde 313
2. Die Beschränkung des Prüfungsmaßstabs bei der Verfassungsbeschwerde 314
K. Die Beseitigung verbliebener Rechtsschutzlücken —prinzipale Normenkontrolle durch die Verfassungsgerichte 316
I. Verpflichtung des Gesetzgebers zur Beseitigung von Rechtsschutzlücken? 316
II. Die verschiedenen Arten von Rechtsschutzlücken 316
III. Rechtsschutz bei Bundesgrundrechtsverletzungen nach Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde 317
IV. Rechtsschutz über eine Verfassungsbeschwerde bei normativer Verletzung von Rechten ohne Bundesgrundrechtsqualität 319
V. Analoge Anwendung dies § 47 VwGO zur Sicherung einer prinzipalen Normenkontrolle? 330
L. Rechtsschutz gegen die Unterlassung von Rechtsnormen 332
I. Bisherige Lösungsversuche 332
II. Rechtsschutz über eine verwaltungsgerichtliche Leistungs- oder Feststellungsklage 333
III. Rechtsschutz durch die Oberverwaltungsgerichte analog § 47 VwGO 336
IV. Rechtsschutz durch eine Verfassungsbeschwerde 337
M. Vorläufiger Rechtsschutz bei normativem Unrecht 343
I. Vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit inzidenten Normenkontrollverfahren 343
II. Die einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit der oberverwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle 348
III. Vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit verfassumgsgerichtlichen, dem Rechtsschutz dienenden prinzipalen Normenkontrollverfahren 352
IV. Vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit einem der Durchsetzung von Ansprüchen auf Normerlaß dienenden verfassungsgerichtlichen Verfahren 356
Zusammenfassung 357
Literaturverzeichnis 369
Sachregister 384