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Hirsch, E. (1981). Rezeption als sozialer Prozeß. Erläutert am Beispiel der Türkei. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45047-3
Hirsch, Ernst E.. Rezeption als sozialer Prozeß: Erläutert am Beispiel der Türkei. Duncker & Humblot, 1981. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45047-3
Hirsch, E (1981): Rezeption als sozialer Prozeß: Erläutert am Beispiel der Türkei, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45047-3

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Rezeption als sozialer Prozeß

Erläutert am Beispiel der Türkei

Hirsch, Ernst E.

Schriftenreihe zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung, Vol. 50

(1981)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 3
Inhaltsverzeichnis 5
Einleitung 9
Erstes Kapitel: Die Rezeption fremden Rechts als sozialer Prozeß 11
I. Gegenstand der Rezeption 11
II. Einmaliger Akt oder sozialer Prozeß 13
1. Übernahme eines ausländischen Gesetzes 13
2. Die Wege für die Übertragung rechtlichen Gedankenguts 17
3. Von welchen Umständen hängt der faktische Beginn des Rezeptionsprozesses ab? 19
4. Dauer der Abhängigkeit 25
Zweites Kapitel: Vier Phasen im Ablauf der Rezeption der schweizerischen Gesetze in der Türkei 29
A. Planung und Vorbereitung der Rezeption 29
I. Die wirklichen Ursachen und Gründe 29
1. Verpflichtung zur Reorganisation des Rechts- und Gerichtswesens 30
2. Äußerungen des Justizministers Mahmut Esad Bozkurt 32
3. Schlußfolgerungen 35
II. Die Übersetzung der schweizerischen Gesetzestexte in das Türkische 37
1. Sprachliche Schwierigkeiten 37
2. Mangel an nationalen Entscheidungsnormen 41
3. Bewußte Abweichung des türkischen Textes vom Original 43
4. Aufhebung des alten Zivilrechts 44
5. Ergänzungs- und Nebengesetze 46
III. Die Begründung zu den Gesetzentwürfen 48
1. Aus der Begründung zum Gesetzentwurf eines türkischen Zivilgesetzbuchs (TZGB) und Obligationengesetzbuchs (TOG) 48
2. Aus dem Bericht des Justizausschusses der Großen Nationalversammlung 50
B. Die Ausführung des Rezeptionsgesetzes als Aufgabe des Rechtsstabs 51
I. Die Schwierigkeiten 51
II. Die zentrale Bedeutung von Rechtslehre und Rechtsunterricht 53
1. Die Errichtung der Rechtsschule in Ankara 53
2. Der Geist der Medresse 55
3. Die ausländischen Professoren 56
4. Unterlassene Unterweisung der Praktiker 57
C. Wegeleitung durch die Wissenschaft 58
I. Einführung 58
II. Urteile des Kassationshofs, die sich auf die Verjährungsfrist von Ansprüchen auf „ecrimisil“ beziehen 60
III. Der Ausdruck „ecrimisil“ 61
IV. Die gesetzlichen Termini 64
V. Wer ist der Kläger? 65
VI. Wer ist Beklagter? 65
VII. Gegenstand der Klage 67
VIII. Qualifizierung des Anspruchs 68
IX. Die Ansprüche aus unberechtigtem Besitz 69
X. Die Ersatzklage nach Art. 895 und 896 TZGB 71
XI. Die Schadensersatzklage nach Art. 906 und 908 TZGB 74
XII. Rückgabepflicht hinsichtlich der Früchte 77
XIII. Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung 81
XIV. Klage aus ungerechtfertigter Bereicherung 81
XV. Klage aus Geschäftsführung ohne Auftrag 82
XVI. Ergebnis 82
D. Die Verwirklichung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung 83
I. Entscheidung des Großen Senats Nr. E 11/K 2 vom 1. 3. 1950 83
II. Entscheidung des Großen Senats Nr. E 11/K 4 vom 8. 3. 1950 86
E. Schlußbemerkung 88
I. Für Entwicklungsländer, welche ausländische Gesetze übernehmen wollen 88
II. Für theoretisch und praktisch verwertbare Rechtsvergleichung 89
Drittes Kapitel: Ist die Berücksichtigung ausländischer Gesetzestexte anläßlich einer Kodifikation eine Rezeption? 90
I. Das türkische Handelsgesetzbuch von 1926 90
1. Was bedeutet Kodifikation? 90
2. Das türkische Privatrecht vor und nach dem 4. Oktober 1926 91
3. Fortdauer des Dualismus von Zivil- und Handelsrecht 92
4. Die Unstimmigkeiten innerhalb des HGB 92
II. Reformbestrebungen 94
1. Die Hauptvorschläge 94
2. Kommissionen 97
3. Eigene Bemühungen 97
III. Die Hauptziele der Reform 99
1. Die Einheit des Privatrechts 99
2. Der Zentralbegriff des Handelsrechts 101
IV. Das kaufmännische Unternehmen 103
1. Textrezeptionen aus dem schweizerischen Rechtskreis 103
2. Handelsgesellschaften 104
V. Seehandelsrecht 107
VI. Hauptunterschiede zwischen deutschem und türkischem Seehandelsrecht 109
1. Begriffsbestimmungen 109
2. Flaggenrecht 109
3. Schiffssachenrecht 110
4. Reeder, Ausrüster, Partenreederei 110
5. Kapitän 111
6. Verträge des Seehandelsrechts 111
7. Haverei 112
8. Bergung und Hilfeleistung 113
9. Schiffs- und Ladungsgläubiger 113
VII. Privatversicherungsrecht 114
VIII. Ergebnisse 116
1. HGB von 1926 116
2. THGB von 1956 117
3. Auch Kodifikationen können zu Rezeptionen führen 118
Gesamtergebnis 120
I. Was ist „Das Recht“ als Objekt einer Rezeption? 120
II. Bedeutungswandel des Begriffs „Rezeption“ 123
III. Die Übernahme der Texte des schweizerischen Zivilgesetzbuchs und Obligationenrechts durch die Türkei 124
1. In ihrer rein tatsächlichen Bedeutung 124
2. Die Stellung des türkischen Richters 127
3. Kann bei Anwendung türkischer Gesetze auf schweizerisches Recht zurückgegriffen werden? 129
IV. Die Besonderheiten des Rezeptionsgesetzes 130
1. Aktuelles und potentielles Recht 131
2. Rechtsvereinheitlichung 133
a) Retortengesetze 133
b) Einheitliches Gesetz erzwingt nicht einheitliches Recht 134
3. Anpassung 135
Register 138