Systemdenken und Systembegriff in der Jurisprudenz,

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Systemdenken und Systembegriff in der Jurisprudenz,
entwickelt am Beispiel des deutschen Privatrechts
Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 14
(1983)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort zur 2. Auflage | 3 | ||
Vorwort zur 1. Auflage | 4 | ||
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
§ 1 Die Funktion des Systemgedankens in der Jurisprudenz | 11 | ||
I. Die Merkmale der Ordnung und Einheit als Charakteristika des allgemeinen Systembegriffs | 11 | ||
II. Die wertungsmäßige Folgerichtigkeit und innere Einheit der Rechtsordnung als Grundlage des juristischen Systems | 13 | ||
1. Folgerichtigkeit und Einheit als wissenschaftstheoretische und hermeneutische Prämissen | 13 | ||
2. Folgerichtigkeit und Einheit als Emanationen und Postulate der Rechtsidee | 16 | ||
§ 2 Der Begriff des Systems | 19 | ||
I. Systembegriffe, die sich nicht aus dem Gedanken der wertungsmäßigen Folgerichtigkeit und inneren Einheit der Rechtsordnung rechtfertigen lassen | 19 | ||
1. Das „äußere" System | 19 | ||
2. Das System „reiner Grundbegriffe" | 20 | ||
3. Das formal-logische System | 20 | ||
a) Das logische System der Begriffsjurisprudenz | 20 | ||
b) Das axiomatisch-deduktive System i. S. der Logistik | 25 | ||
4. Das System als Problemzusammenhang | 29 | ||
a) Der Systembegriff Max Salomons | 29 | ||
b) Die Konzeption Fritz von Hippels | 32 | ||
5. Das System der Lebensverhältnisse | 34 | ||
6. Das „System von Konfliktsentscheidungen" i. S. Hecks und der Interessenjurisprudenz | 35 | ||
a) Die Stellung der lnteressenjurisprudenz zum Gedanken der Einheit des Rechts | 35 | ||
b) Die Schwächen des Systembegriffs der lnteressenjurisprudenz | 39 | ||
II. Die Entwicklung des Systembegriffs aus dem Gedanken der wertungsmäßigen Folgerichtigkeit und inneren Einheit der Rechtsordnung | 40 | ||
1. Das System als axiologische oder teleologische Ordnung | 41 | ||
2. Das System als Ordnung „allgemeiner Rechtsprinzipien" | 46 | ||
a) Die Vorzüge der „allgemeinen Rechtsprinzipien" bei der Systembildung gegenüber Normen, Begriffen, Rechtsinstituten und Werten | 48 | ||
b) Die Funktionsweise der „allgemeinen Rechtsprinzipien" bei der Systembildung | 52 | ||
c) Die Unterschiede der „allgemeinen Rechtsprinzipien" gegenüber den Axiomen | 58 | ||
§ 3 Die Offenheit des Systems | 61 | ||
I. Die Offenheit des „wissenschaftlichen Systems" als Unabgeschlossenheit der wissenschaftlichen Erkenntnis | 62 | ||
II. Die Offenheit des „objektiven Systems" als Wandelbarkeit der Grundwertungen der Rechtsordnung | 63 | ||
III. Die Bedeutung der Offenheit des Systems für die Möglichkeiten von Systemdenken und Systembildung in der Jurisprudenz | 64 | ||
IV. Die Voraussetzungen von System Wandlungen und das Verhältnis zwischen Wandlungen des „objektiven" und Wandlungen des „wissenschaftlichen" Systems | 65 | ||
1. Wandlungen des ,,objektiven" Systems | 67 | ||
2. Wandlungen des „wissenschaftlichen" Systems | 72 | ||
§ 4 Die Beweglichkeit des Systems | 74 | ||
I. Die Merkmale des „beweglichen Systems" i. S. Wilburgs | 74 | ||
II. Bewegliches System und allgemeiner Systembegriff | 76 | ||
III. Bewegliches System und geltendes Recht | 78 | ||
1. Der grundsätzliche Vorrang unbeweglicher Systemteile | 78 | ||
2. Die Existenz beweglicher Systemteile | 78 | ||
IV. Die legislatorische und methodologische Bedeutung des beweglichen Systems | 80 | ||
1. Das bewegliche System und die Forderung nach stärkerer Differenzierung | 80 | ||
2. Bewegliches System und Generalklausel | 81 | ||
3. Die Zwischenstellung des beweglichen Systems zwischen Generalklausel und festem Tatbestand und die Notwendigkeit einer Verbindung dieser drei Gestaltungsmöglichkeiten | 82 | ||
§ 5 System und Rechtsgewinnung | 86 | ||
I. Systematische Einordnung und Aufdeckung des teleologischen Gehalts | 88 | ||
1. Die „systematische Auslegung" | 90 | ||
2. Die Ausfüllung von Lücken aus dem System | 95 | ||
II. Die Bedeutung des Systems für die Wahrung der wertungsmäßigen Einheit und Folgerichtigkeit bei der Rechtsfortbildung | 97 | ||
1. Die Vermeidung von Wertungswidersprüchen | 98 | ||
2. Die Feststellung von Lücken | 99 | ||
III. Der Wertungsgehalt gesetzlicher Konstruktionen | 100 | ||
IV. Die Schranken der Rechtsgewinnung aus dem System | 104 | ||
1. Die Notwendigkeit teleologischer Kontrolle | 105 | ||
2. Die Möglichkeit einer Fortbildung des Systems | 106 | ||
3. Systemrichtigkeit und materiale Gerechtigkeit | 106 | ||
4. Die Grenzen der Systembildung als Grenzen der Rechtsgewinnung aus dem System | 110 | ||
§ 6 Die Grenzen der Systembildung | 112 | ||
I. Systembrüche | 112 | ||
1. Systembrüche als Wertungs- und Prinzipienwidersprüche | 112 | ||
2. Abgrenzung der Wertungs- und Prinzipienwidersprüche | 113 | ||
a) gegenüber den Wertungsdifferenzierungen | 113 | ||
b) gegenüber den immanenten Schranken eines Prinzips | 113 | ||
c) gegenüber der Prinzipienkombination | 114 | ||
d) gegenüber den Prinzipiengegensätzen | 115 | ||
3. Die Möglichkeiten zur Vermeidung von Wertungs- und Prinzipienwidersprüchen im Wege der Rechtsfortbildung | 116 | ||
a) Die Möglichkeiten der systematischen Auslegung | 116 | ||
b) Die Möglichkeiten der systematischen Lückenergänzung | 118 | ||
c) Die Grenzen der Beseitigung von Wertungs- und Prinzipienwidersprüchen im Wege der Rechtsfortbildung | 119 | ||
4. Die Problematik der Verbindlichkeit systemwidriger Normen und der Bindung des Gesetzgebers an den Systemgedanken | 121 | ||
a) Die Lösung mit Hilfe der Annahme einer „Kollisionslücke" | 121 | ||
b) Die Lösung mit Hilfe des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes | 125 | ||
5. Die Bedeutung der verbleibenden Systembrüche für die Möglichkeiten von Systemdenken und Systembildung in der Jurisprudenz | 130 | ||
II. Systemfremde Normen | 131 | ||
1. Systemfremde Normen als Verstoß gegen den Gedanken der Einheit der Rechtsordnung | 131 | ||
2. Auslegung und Gültigkeit systemfremder Normen | 132 | ||
III. Systemlücken | 133 | ||
1. Systemlücken als Wertungslücken | 133 | ||
2. Systemlücken als Einbruchstellen nicht-systemorientierter Denkweisen | 134 | ||
§ 7 Systemdenken und Topik | 135 | ||
I. Zur Charakterisierung der Topik | 136 | ||
1. Topik und Problemdenken | 136 | ||
2. Topik und Prämissenlegitimation durch „ένδοξα" oder „common sense" | 139 | ||
II. Die Bedeutung der Topik für die Jurisprudenz | 141 | ||
1. Grundsätzliche Kritik der Topik | 141 | ||
a) Die Unbrauchbarkeit des „rhetorischen" Zweiges der Topik | 141 | ||
b) Das Versagen der Topik gegenüber dem juristischen Geltungs- und Verbindlichkeitsproblem | 142 | ||
c) Die Topik als Lehre vom richtigen Handeln und die Jurisprudenz als Wissenschaft vom richtigen Verstehen | 145 | ||
2. Verbleibende Möglichkeiten für die Topik | 149 | ||
a) Die Topik als Notbehelf bei Fehlen hinreichender gesetzlicher Wertungen, insbesondere in Lückenfällen | 150 | ||
b) Die Topik als funktionsgerechtes Verfahren bei gesetzlicher Bezugnahme auf den „common sense" und bei Billigkeitsentscheidungen | 150 | ||
3. Die wechselseitige Ergänzung und Durchdringung systematischen und topischen Denkens | 151 | ||
§ 8 Thesen | 155 | ||
Literaturverzeichnis | 161 | ||
Sachregister | 167 |