Menu Expand

Der Grundsatz der Gegenseitigkeit in den Handelsbeziehungen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern unter besonderer Berücksichtigung des GATT, der Vereinten Nationen und der EWG-AKP-Beziehungen

Cite BOOK

Style

Westreicher, E. (1984). Der Grundsatz der Gegenseitigkeit in den Handelsbeziehungen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern unter besonderer Berücksichtigung des GATT, der Vereinten Nationen und der EWG-AKP-Beziehungen. Tatsächliche Gleichheit im Völkerrecht durch internationale Institutionen?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45516-4
Westreicher, Eduard. Der Grundsatz der Gegenseitigkeit in den Handelsbeziehungen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern unter besonderer Berücksichtigung des GATT, der Vereinten Nationen und der EWG-AKP-Beziehungen: Tatsächliche Gleichheit im Völkerrecht durch internationale Institutionen?. Duncker & Humblot, 1984. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45516-4
Westreicher, E (1984): Der Grundsatz der Gegenseitigkeit in den Handelsbeziehungen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern unter besonderer Berücksichtigung des GATT, der Vereinten Nationen und der EWG-AKP-Beziehungen: Tatsächliche Gleichheit im Völkerrecht durch internationale Institutionen?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45516-4

Format

Der Grundsatz der Gegenseitigkeit in den Handelsbeziehungen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern unter besonderer Berücksichtigung des GATT, der Vereinten Nationen und der EWG-AKP-Beziehungen

Tatsächliche Gleichheit im Völkerrecht durch internationale Institutionen?

Westreicher, Eduard

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 79

(1984)

Additional Information

Book Details

Pricing

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 13
Einleitung 15
A. Die Bedeutung von Institutionen für das Prinzip der Gegenseitigkeit 17
I. Innerstaatlicher Bereich 17
1. Gegenseitigkeit und „institutionelle Entlastung" 17
2. Staat und wirtschaftliche Entwicklung 21
3. Staat und Gleichheitsgrundsatz 24
4. Staat und tatsächliche Gleichheit 25
5. Folgerungen 29
II. Gegenseitigkeit im Völkerrecht 29
1. Die Bedeutung der Gegenseitigkeit im Völkerrecht 29
2. Versuch einer Beschreibung 31
3. Gegenseitigkeit in den Handelsbeziehungen 33
4. Gegenseitigkeit, materielle Gleichbehandlung und iustitia commutativa 35
5. Folgerungen und Fragen 36
III. Gleichheit und Institutionen im Völkerrecht 37
1. Interdependenz der Staaten und Institutionalisierung der Zusammenarbeit 37
2. Formelle Gleicllbebandlung 41
3. Materielle Gleichbehandlung 42
4. Forderungen nach tatsächlicher Gleichheit 44
5. Entwicklungsländer und internationale Institutionen 47
6. Möglichkeiten und Grenzen einer Parallele 48
B. Der Grundsatz der Gegenseitigkeit in den Handelsbeziehungen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern während der ersten Jahre des GATT 51
I. Die Havanna-Charta 51
II. Grundlagen des GATT 53
1. Verbindlichkeit 53
2. Zwei Beispiele einer materiellen Gleichbehandlung 53
III. Der Grundsatz der Gegenseitigkeit im GATT 55
1. Zollverhandlungen 55
2. Nicht-tarifäre Handelshemmnisse 57
3. Gegenseitigkeit bei Aufnahme neuer Mitglieder 59
IV. Das Prinzip der Gegenseitigkeit und die Handelspolitik der Entwicklungsländer 59
1. Importsubstitution 59
2. Entwicklung durch Handel 60
3. Exportförderung und Gegenseitigkeit 61
4. Tatsächliche Gleichheit durch nicht-reziproke Handelspräferenzen 62
V. Erste Bemühungen um Nicht-Reziprozität 63
1. Bilaterale Verhandlungen und Reziprozität 63
2. Reformvorschläge 65
3. Vorzugsbehandlung der Entwicklungsländer 67
a) Revision des GATT 68
b) Die Aufnahme der Entwicklungsländer als neue Mitglieder 69
VI. Das GATT als internationale Institution 70
C. Die Einführung des Prinzips der Nicht-Reziprozität in das Völkerrecht 73
I. Komitee III 73
1. Erörterungen vor der Dillon-Runde 73
2. Erste Anerkennung durch die Vertragsparteien 75
3. Ministerkonferenz im Mai 1963 77
II. UNCTAD I 78
1. Erste Bemühungen innerhalb der Vollversammlung 78
2. Ergebnisse der UNCTAD I 80
III. Teil IV des GATT 81
1. Art. XXXVI Abs. 8 GATT 82
2. Konsultationspflicht 83
3. Rechtliche Bedeutung des Art. XXXVI Abs. 8 GATT 84
IV. Erste Anwendung des Prinzips der Nicht-Reziprozität 86
1. Reform der Zolltarife 86
2. Die Kennedy-Runde 88
a) Materielle Reziprozität verstanden als globale Reziprozität 88
b) Forderung nach Verzicht der formellen Reziprozität: Anerkennung der Nicht-Reziprozität 90
c) Ergebnisse der Kennedy-Runde 92
V. Zwischenergebnis 94
D. Das Prinzip der Nicht-Reziprozität im geltenden Völkerrecht 96
I. Das Allgemeine System der Zollpräferenzen 96
1. Vorgeschichte 96
2. Grundzüge des Präferenzsystems 98
3. Rechtliche Bedeutung 100
a) Keine Rechtspflicht zur Präferenzgewährung 101
aa) Text der Schlußfolgerungen 101
bb) Vertrauensschutz 101
b) Verhandlungspflicht? 104
c) Tatsächliche Bevorzugung der Entwicklungsländer durch das Präferenzsystem der Gemeinschaft 105
aa) Wille zur langfristigen Präferenzgewährung 105
bb) Vergleich 106
cc) Die am wenigsten entwickelten Länder 107
d) Zollpräferenzen als unverbindliche Richtlinien im Rahmen eines „soft law" 108
II. Tokio-Runde 109
1. Erklärung von Tokio 110
2. Die Ergebnisse im Überblick 111
3. Vorzugsbehandlung der Entwicklungsländer in den einzelnen Kodizes 112
4. Abkommen und GATT 115
5. Abkommen und Nicht-Gegenseitigkeit 118
a) Ermächtigungsklausel 118
aa) Rechtsgrundlage für Präferenzbehandlung 118
bb) Vorschlag Brasiliens zur Nicht-Reziprozität 119
cc) Ergebnis der Verhandlungen 120
(1) Graduierung 122
(2) Die am wenigsten entwickelten Länder 123
(3) Bedeutung von Verhandlungen und Überprüfungen 124
b) Nicht-Gegenseitigkeit in den Verhandlungen zu den einzelnen Abkommen 125
c) Nicht-Gegenseitigkeit innerhalb der einzelnen Abkommen 132
aa) Konsultations- und Streitbeilegungspflichten 132
bb) Verhandlungen in den einzelnen Abkommen 133
(1) Änderungen 133
(2) Beitrittsverhandlungen und Neu-Verhandlungen 134
6. Erster Versuch einer rechtlichen Wertung 137
III. Vollversammlung der Vereinten Nationen 140
1. Forderung nach Nicht-Reziprozität bei Zöllen und nicht-tarifären Handelshemmnissen 140
a) Resolution 3201 (S-VI) 140
b) Resolution 3202 (S-VI) 140
c ) Resolution 3281 (XXIX) 141
d) Resolution 3362 (S-VII) 141
e) Resolution 33/199 141
f) Resolution 35/56 142
2. Rechtswirkung einer Resolution der Vollversammlung 143
a) Materielle Rechtsquelle 143
b) Formelle Rechtsquelle 144
c) Resolutionen als Element und Beweis eines durch formlosen Konsens begründeten Völkerrechtsprinzips 147
3. Die rechtliche Bedeutung der Nicht-Gegenseitigkeit in den Resolutionen 149
a) Textinterpretation 149
b) Erklärungen der Staaten zu den Resolutionen 151
aa) Vor der dritten Entwicklungsdekade 151
bb) Resolution 35/56 zur dritten Entwicklungsdekade 152
(1) USA 153
(2) EWG 154
(3) Andere Industrieländer 155
c) Praxis und Estoppel ? 155
4. Weitere Bemühungen der Vollversammlung 157
a) Entwurf der Völkerrechtskommission 157
b) Aufforderung an den Generalsekretär 158
5. Zwischenergebnis 160
IV. Nicht-Gegenseitigkeit in den EWG-AKP-Beziehungen 161
1. Die EWG und die außereuropäischen Länder und Hoheitsgebiete nach den Art. 131 - 136 EWGV 161
2. Die Assoziationsabkommen von Jaunde und Arusha 163
a) Nicht-Gegenseitigkeit als Ausnahme 163
b) Die Organe der Assoziation 165
c) Nicht-Gegenseitigkeit als Regel 167
d) Erste Anerkennung der Nicht-Gegenseitigkeit in den gesamten Handelsbeziehungen durch die Gemeinschaft 168
3. Die beiden Lomé-Abkommen 168
a) Vorgeschichte 168
b) Verzicht auf Gegenseitigkeit in einem neuen Abkommen 170
c) Dauer der Pflicht zur Nicht-Gegenseitigkeit 172
aa) Pactum de contrahendo 172
bb) Nicht-Gegenseitigkeit im neuen Abkommen 174
(1) Ziel und Mittel der Handelsförderung 174
(2) Tatsächliche Auswirkungen der Handelspolitik 176
(3) Bedeutung der Nicht-Gegenseitigkeit 178
d) Organe der Lomé-Abkommen 179
4. Die Beziehungen zwischen der EWG und den AKP-Staaten als internationale Institution 182
5. Die Bedeutung der Beziehungen als Institution 183
6. Zusammenfassung 187
E. Internationale Institutionen und der Verzicht auf Gegenseitigkeit als völkerrechtliche Verpflichtung 188
I. Gemeinsamkeiten 188
II. Unterschiede 190
1. Rechtliche Verbindlichkeit der Nicht-Gegenseitigkeit 190
2. Unterschiede der Institutionen 192
III. Nicht-Gegenseitigkeit als völkerrechtliche Norm 194
1. Nicht-Gegenseitigkeit in einem Völkerrecht der Zusammenarbeit 194
2. ,,Unverbindliche" Normen als einzige Möglichkeit einer Anerkennung 195
3. Beeinflussung durch unverbindliche Normen 196
4. Schaffung von Rechtserwartungen 196
5. Rechtfertigungseffekt 197
6. Kontrollen 198
7. Recht als Entscheidungsprozeß 199
8. Institutionen und Nicht-Gegenseitigkeit 201
F. Zusammenfassung 203
Anhang 205
Literaturverzeichnis 207