Der Bestandsschutz befristeter Arbeitsverhältnisse mit wissenschaftlichen Mitarbeitern im Hochschulbereich
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Der Bestandsschutz befristeter Arbeitsverhältnisse mit wissenschaftlichen Mitarbeitern im Hochschulbereich
Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 12
(1985)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 19 | ||
Verzeichnis der zitierten Landeshochschulgesetze | 22 | ||
Einleitung | 23 | ||
ERSTER TEIL: Die Beurteilung der grundsätzlichen Zulässigkeit von Zeitverträgen in Rechtsprechung und Literatur | 28 | ||
§ 1 Zulässigkeit kalendermäßig befristeter Arbeitsverträge | 28 | ||
I. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: Prüfung der objektiven Gesetzesumgehung im Einzelfall | 28 | ||
1. Objektive Umgehung des Kündigungsschutzrechts als Grenze der Zulässigkeit von Zeitverträgen | 28 | ||
2. Das Kriterium des sachlichen Grundes | 31 | ||
3. Beweislast für das Vorliegen eines sachlichen Grundes | 34 | ||
II. Lösungen der Literatur, die auf eine sachliche Rechtfertigung des Zeitvertrages im Einzelfall abstellen | 35 | ||
1. Verletzung der Fürsorgepflicht | 35 | ||
2. Theorien der richterlichen Vertragskontrolle zum Ausgleich gestörter Vertragsparität | 36 | ||
a) Entscheidungsfreiheit des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung seines rechtsgeschäftlichen Handelns | 36 | ||
b) Anwendung des Rechtsgedankens aus § 315 BGB | 37 | ||
c) Sozialstaatlich gebotene Vertragskontrolle | 38 | ||
d) Arbeitsrechtliches Schutzprinzip als Grundlage der Vertragskontrolle | 38 | ||
3. Analoge Anwendung des Kündigungsschutzrechts auf sachlich nicht gerechtfertigte Zeitverträge | 39 | ||
4. Teleologische Reduktion des § 620 BGB | 40 | ||
III. Lösungen in der Literatur, die von einer grundsätzlichen Unzulässigkeit von Zeitverträgen ausgehen | 40 | ||
1. Unanwendbarkeit des § 620 BGB auf Arbeitsverträge | 40 | ||
2. Analoge Anwendung des Kündigungsschutzrechts auf sämtliche Zeitverträge | 41 | ||
IV. Lösungen der Literatur, die von einer fast uneingeschränkten Zulässigkeit von Zeitverträgen ausgehen | 42 | ||
1. Unwirksamkeit von Befristungen nach § 117 BGB | 42 | ||
2. Unwirksamkeit von Befristungen bei Vertrauen des Arbeitnehmers auf eine Dauerbeschäftigung | 42 | ||
§ 2 Zulässigkeit von Zweckbefristungen | 43 | ||
I. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts | 43 | ||
II. Auffassungen der Literatur | 44 | ||
§ 3 Zulässigkeit auflösender Bedingungen in Arbeitsverträgen | 44 | ||
I. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts | 44 | ||
II. Auffassungen in der Literatur | 46 | ||
ZWEITER TEIL: Bisheriger Meinungsstand zur Zulässigkeit typischer Zeitverträge wissenschaftlicher Mitarbeiter im Hochschulbereich | 47 | ||
§ 4 Allgemeine Befristungsgründe | 47 | ||
I. Nebenbeschäftigung | 47 | ||
1. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts | 48 | ||
2. Auffassungen der Literatur | 49 | ||
II. Wunsch des Arbeitnehmers | 49 | ||
III. Übergangsregelungen | 52 | ||
1. Übergangsregelung beim Eintritt ins Arbeitsverhältnis | 52 | ||
2. Übergangsregelung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 52 | ||
IV. Probearbeitsverhältnisse | 53 | ||
1. Befristete Erprobung allgemein | 53 | ||
2. Befristete Erprobung wissenschaftlichen Personals | 54 | ||
V. Erledigung von Aufgaben begrenzter Dauer | 56 | ||
1. Vertretung | 56 | ||
2. Aushilfe bei zeitlich begrenztem Arbeitsanfall | 57 | ||
VI. Zeitliche Begrenzung haushaltsrechtlicher Vorgaben | 59 | ||
1. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts | 59 | ||
a) Kündigung wegen der Kürzung von Haushaltsmitteln | 59 | ||
aa) Kürzung von Haushaltsmitteln | 60 | ||
bb) Streichung von Haushaltsstellen | 60 | ||
b) Befristung wegen befristeter haushaltsmäßiger Finanzierung | 61 | ||
aa) Allgemeine Unsicherheit zukünftiger haushaltsmäßiger Finanzierung | 61 | ||
bb) Befristete Haushaltsstellen | 62 | ||
2. Auffassungen der Literatur | 63 | ||
3. Zusammenfassung | 64 | ||
§ 5 Anwendung der allgemeinen Grundsätze über die Befristung auf besondere Sachverhalte im Hochschulbereich | 65 | ||
I. Beschäftigung auf für andere Personalkategorien vorgesehenen Stellen | 66 | ||
1. Rechtsprechung der Arbeitsgerichte | 66 | ||
2. Auffassungen der Literatur | 67 | ||
II. Beschäftigung im Rahmen von Überlastprogrammen | 67 | ||
1. Durchführung der Uberlastprogramme in den einzelnen Bundesländern | 67 | ||
2. Rechtsprechung der Arbeitsgerichte | 69 | ||
a) Aushilfe zur Bewältigung eines begrenzten Arbeitsanfalls | 69 | ||
b) Begrenzte haushaltsmäßige Finanzierung | 70 | ||
3. Auffassungen der Literatur | 71 | ||
III. Mitarbeit bei Forschungsprojekten | 72 | ||
1. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts | 72 | ||
2. Auffassungen der Literatur | 73 | ||
IV. Beschäftigung im Rahmen von Drittmittelprojekten | 73 | ||
1. Bedeutung und Abwicklung der Drittmittelförderung im Hochschulbereich | 73 | ||
2. Rechtsprechung der Arbeitsgerichte | 78 | ||
a) Begrenzte Aufgabe der Mitarbeit an einem Forschungsprojekt | 78 | ||
b) Befristete Finanzierung | 79 | ||
c) Bedeutung von mit Projektleitern geschlossenen Privatdienstverträgen | 83 | ||
3. Auffassungen der Literatur | 84 | ||
4. Zusammenfassung | 85 | ||
§ 6 Spezielle Befristungsgründe im Hochschulbereich | 86 | ||
I. Beschäftigung zum Zweck wissenschaftlicher Weiterbildung | 86 | ||
1. Weiterbildung wissenschaftlicher Mitarbeiter im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen nach Hochschulrecht | 86 | ||
2. Allgemeine wissenschaftliche Weiterbildung des jeweiligen Mitarbeiters als Befristungsgrund | 88 | ||
a) Rechtsprechung der Arbeitsgerichte | 88 | ||
b) Auffassungen der Literatur | 93 | ||
3. Spezielle wissenschaftliche Weiterbildung des jeweiligen Mitarbeiters als Befristungsgrund | 94 | ||
a) Rechtsprechung der Arbeitsgerichte | 94 | ||
aa) Erarbeitung einer Promotion innerhalb der Dienstzeit | 94 | ||
bb) Erarbeitung der Promotion außerhalb der Dienstzeit | 95 | ||
cc) Dauer des Zeitvertrages | 99 | ||
dd) Zusammenfassung | 100 | ||
b) Auffassungen in der Literatur | 102 | ||
4. Das Fluktuationsinteresse der Hochschulen als Befristungsgrund | 103 | ||
a) Rechtsprechung der Arbeitsgerichte | 103 | ||
b) Auffassungen der Literatur | 106 | ||
II. Vakanz der Stelle des dem Mitarbeiter vorgesetzten Hochschullehrers | 107 | ||
1. Rechtsprechung der Arbeitsgerichte | 108 | ||
2. Auffassungen in der Literatur | 108 | ||
§ 7 Die Bedeutung des Art. 5 Abs. 3 GG für die Zulässigkeit von Zeitverträgen wissenschaftlicher Mitarbeiter im Hochschulbereich | 109 | ||
I. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zur befristeten Beschäftigung freier Mitarbeiter im Rundfunkbereich | 109 | ||
II. Rechtsprechung der Arbeitsgerichte | 110 | ||
III. Auffassungen der Literatur | 111 | ||
DRITTER TEIL: Analoge Anwendung des Kündigungsschutzrechts und entsprechende teleologische Reduktion des § 620 BGB als Ausgangspunkt der Beurteilung von Zeitverträgen | 113 | ||
§ 8 Stellungnahme zu den bisherigen Lösungsversuchen | 113 | ||
I. Die Umgehungsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts | 113 | ||
II. Die auf eine sachliche Rechtfertigung der Befristungsvereinbarung im Einzelfall abstellenden Lösungen der Literatur | 119 | ||
1. Verletzung der Fürsorgepflicht | 119 | ||
2. Die verschiedenen Begründungen einer richterlichen Vertragskontrolle | 120 | ||
3. Analoge Anwendung des Kündigungsschutzrechts bei Fehlen eines Befristungsgrundes | 124 | ||
4. Teleologische Reduktion des § 620 BGB | 125 | ||
III. Lösungen der Literatur, die von einer generellen Zulässigkeit von Zeitverträgen ausgehen | 127 | ||
IV. Lösungen, die von einer generellen Unzulässigkeit von Zeitverträgen ausgehen | 128 | ||
§ 9 Eigener Lösungsvorschlag: Analogie zum Kündigungsschutzrecht und entsprechende teleologische Reduktion des § 620 BGB | 129 | ||
I. Analoge Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes | 130 | ||
1. Analoge Anwendung des § 1 KSchG | 130 | ||
a) Planwidrige Lücke | 130 | ||
aa) Planwidrige Lücke des gesetzlichen Kündigungsschutzes | 130 | ||
bb) Keine Ausfüllung der Regelungslücke durch die hochschulrechtlichen Befristungsregelungen | 132 | ||
b) Kein Verbot der Lückenschließung durch Analogie | 136 | ||
c) Vergleichbarkeit der Vertragsbeendigung durch Kündigung und Fristablauf oder auflösende Bedingung | 137 | ||
aa) Vergleichbarkeit unter dem Gesichtspunkt des Willkürschutzes | 138 | ||
bb) Vergleichbarkeit unter dem Gesichtspunkt der Verteilung des Arbeitsplatzrisikos | 139 | ||
α) Begrenzung des Arbeitsplatzrisikos nach dem KSchG | 139 | ||
β) Interessenlage bei Befristungsvereinbarungen | 140 | ||
(1) Interessenlage im Regelfall | 140 | ||
(2) Abweichende Interessenlagen | 142 | ||
(a) Nicht der Existenzsicherung dienende Beschäftigung | 142 | ||
(b) Interesse des Arbeitnehmers an zeitlich begrenzter Beschäftigung | 143 | ||
(c) Übergangsweise Beschäftigung | 144 | ||
cc) Vergleichbarkeit unter dem Gesichtspunkt der Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers vor abweichender vertraglicher Risikoverteilung | 145 | ||
d) Verfassungsrechtliche Grenzen der Analogie mit Rücksicht auf Art. 5 Abs. 3 GG | 147 | ||
2. Analoge Anwendung der übrigen Bestimmungen des ersten Abschnitts des KSchG | 149 | ||
3. Beweislast für das Vorliegen einer vergleichbaren Interessenlage | 150 | ||
II. Analoge Anwendung der Vorschriften über Kündigungsfristen | 151 | ||
III. Analogie zu den Vorschriften des Sonderkündigungsschutzrechts | 152 | ||
1. Sonderkündigungsschutz nach § 15 KSchG | 152 | ||
a) Vor Beginn des Sonderkündigungsschutzes geschlossene Zeitverträge | 153 | ||
b) Nach Beginn des Sonderkündigungsschutzes geschlossene Zeitverträge | 155 | ||
2. Sonderkündigungsschutz nach § 9 MuSchG | 156 | ||
a) Vor Beginn des Sonderkündigungsschutzes geschlossene Zeitverträge | 157 | ||
b) Nach Beginn des Sonderkündigungsschutzes geschlossene Zeitverträge | 158 | ||
3. Sonderkündigungsschutz nach §§ 12 ff. SchwbG | 158 | ||
IV. Analoge Anwendung des kollektiven Kündigungsschutzrechts | 160 | ||
V. Ergebnis zu Teil 3 | 161 | ||
VIERTER TEIL: Rechtfertigung der Beendigung von Zeitverträgen wissenschaftlicher Mitarbeiter bei analoger Anwendung des Kündigungsschutzrechts | 163 | ||
§ 10 Analoge Anwendung des KSchG auf typische Zeitverträge wissenschaftlicher Mitarbeiter im Hochschulbereich | 163 | ||
I. Der gegenständliche Anwendungsbereich des KSchG im Hochschulbereich | 163 | ||
II. Befristungsgründe als Kündigungsgründe nach § 1 KSchG analog | 166 | ||
1. Übergangsweise Beschäftigung bei Eintritt ins Arbeitsverhältnis | 167 | ||
2. Befristete Erprobung des Mitarbeiters | 167 | ||
3. Befristete haushaltsrechtliche Finanzierung | 169 | ||
a) Wegfall von Haushaltsmitteln | 170 | ||
b) Streichung von Personalstellen | 171 | ||
4. Beschäftigung auf für andere Personalkategorien vorgesehenen Stellen | 173 | ||
a) Beschäftigung auf der Stelle eines Hochschullehrers | 174 | ||
b) Beschäftigung auf der Stelle eines Hochschulassistenten | 174 | ||
c) Beschäftigung auf der Planstelle eines beamteten wissenschaftlichen Mitarbeiters | 175 | ||
5. Beschäftigung im Rahmen von Überlastprogrammen | 177 | ||
6. Beschäftigung im Rahmen von Forschungsprojekten eines Hochschullehrers | 178 | ||
7. Mitarbeit an aus Drittmitteln finanzierten Forschungsprojekten | 179 | ||
a) Beschäftigung im Landes- oder Hochschuldienst | 180 | ||
b) Beschäftigung in Privatdienstverträgen mit Drittmittelempfängern | 181 | ||
8. Beschäftigung zum Zweck allgemeiner wissenschaftlicher Weiterbildung | 182 | ||
a) Personenbedingte Vertragsbeendigung | 182 | ||
b) Betriebsbedingte Vertragsbeendigung | 183 | ||
aa) Betriebliche Notwendigkeit der Fluktuation mit Rücksicht auf Drittinteressen | 183 | ||
bb) Betriebliche Notwendigkeit der Fluktuation wegen des Auftrags der Hochschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses | 185 | ||
α) Der Auftrag der Hochschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses | 185 | ||
β) Betriebliche Umsetzung des Auftrags der Hochschulen durch Nutzung von Beschäftigungsverhältnissen zu Weiterbildungszwecken | 186 | ||
(1) Beschäftigung mit Dienstleistungen in Forschung und Lehre | 187 | ||
(2) Beschäftigung mit sonstigen Dienstleistungen | 187 | ||
γ) Konkrete Notwendigkeit der Fluktuation | 188 | ||
9. Beschäftigung zum Zweck spezieller wissenschaftlicher Weiterbildung | 189 | ||
a) Personenbedingte Vertragsbeendigung | 189 | ||
aa) Erarbeitung einer Promotion als Teil der vertraglichen Leistungspflichten | 190 | ||
bb) Kein Verbot innerdienstlicher Erarbeitung von Promotionen durch das Hochschulrecht | 190 | ||
b) Betriebsbedingte Vertragsbeendigung | 195 | ||
aa) Betriebliche Notwendigkeit der Fluktuation wegen des Auftrags der Hochschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses | 195 | ||
bb) Notwendigkeit der Fluktuation wegen des gesetzlichen Auftrags der Hochschulen zur Pflege und Entwicklung der Wissenschaft durch Forschung | 196 | ||
cc) Dringende Notwendigkeit der Fluktuation | 197 | ||
10. Vakanz der Stelle des dem Mitarbeiter vorgesetzten Hochschullehrers | 198 | ||
a) Personenbedingte Vertragsbeendigung | 198 | ||
b) Betriebsbedingte Vertragsbeendigung | 199 | ||
aa) Wesentliche Änderung des Aufgabenbereichs des Mitarbeiters | 199 | ||
bb) Widerspruch des Hochschullehrers gegen die Beschäftigung des Mitarbeiters | 199 | ||
α) Beteiligungsrechte von Hochschullehrern bei der Stellenbesetzung nach Landeshochschulrecht | 200 | ||
β) Mitwirkungsrechte von Hochschullehrern bei der Stellenbesetzung nach Art. 5 Abs. 3 GG | 201 | ||
(1) Das Recht des Hochschullehrers zur Personalauswahl als Bestandteil des Teilhaberechts aus Art. 5 Abs. 3 GG | 202 | ||
(2) Schranken des Rechts zur Personalauswahl | 205 | ||
(a) Beschränkung des Mitwirkungsrechts bei bereits besetzten Stellen | 205 | ||
(b) Keine Schranken wegen des arbeitsrechtlichen Bestandsschutzes | 206 | ||
γ) Beurteilungsspielraum des Hochschullehrers hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen wissenschaftlicher Zusammenarbeit | 207 | ||
III. Möglichkeiten anderweitiger Beschäftigung | 208 | ||
1. Freie Stellen | 209 | ||
2. Vergleichbare Stellen | 210 | ||
a) Stellen mit vergleichbarer Dienstleistungsfunktion | 210 | ||
b) Fehlende funktionale Vergleichbarkeit von Förderstellen | 211 | ||
IV. Der für die Sozialaus wähl relevante Personenkreis | 212 | ||
1. Austauschbarkeit wissenschaftlicher Mitarbeiter | 213 | ||
a) Austauschbarkeit der Tätigkeit nach | 213 | ||
b) Bedingte Austauschbarkeit von Mitarbeitern im Arbeitsbereich eines Hochschullehrers | 214 | ||
c) Fehlende Austauschbarkeit von Mitarbeitern auf Förderstellen | 214 | ||
2. Beschränkung des Personenkreises analog § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG | 215 | ||
§ 11 Analoge Anwendung des kollektiven Kündigungsschutzes nach den Landespersonalvertretungsgesetzen | 216 | ||
I. Keine analoge Anwendung auf Zeitverträge zu Weiterbildungszwecken | 218 | ||
II. Verfassungsrechtliche Grenzen der Personalratsbeteiligung nach Art. 5 Abs. 3 GG | 219 | ||
1. Verfassungsrechtliche Ausgangslage | 219 | ||
2. Konsequenzen für die analoge Anwendung des Personalvertretungsrechts | 222 | ||
a) Vertragsbeendigung aus spezifisch wissenschaftlichen Gründen | 222 | ||
b) Einschränkung der Beteiligungsrechte in sonstigen Fällen der Vertragsbeendigung | 224 | ||
§ 12 Die Bedeutung der Regelungen der SR 2 y BAT | 226 | ||
Zusammenfassung | 230 | ||
I. Dogmatischer Ausgangspunkt der Beurteilung von Zeitverträgen | 230 | ||
II. Bestandsschutz befristet beschäftigter Mitarbeiter im Hochschulbereich bei analoger Anwendung des Individualkündigungsschutzes | 231 | ||
III. Bestandsschutz befristet beschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiter im Hochschulbereich bei entsprechender Anwendung des kollektiven Kündigungsschutzrechts | 233 | ||
Literaturverzeichnis | 235 |