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Zaczyk, R. (1989). Das Unrecht der versuchten Tat. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46649-8
Zaczyk, Rainer. Das Unrecht der versuchten Tat. Duncker & Humblot, 1989. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46649-8
Zaczyk, R (1989): Das Unrecht der versuchten Tat, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46649-8

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Das Unrecht der versuchten Tat

Zaczyk, Rainer

Schriften zum Strafrecht, Vol. 80

(1989)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 17
Teil 1: Kritische Aufnahme des Diskussionsstandes 20
A. Vermittelnde Lösungen der Gegenwart 20
I. Einleitende Bemerkungen 20
II. Die sogenannte Eindruckstheorie 21
1. Die Bestimmung der heute h. L. 21
2. Die Begründung der Eindruckstheorie durch v. Gemmingen 24
a) Darstellung 24
b) Kritik 25
III. Vermittelnde Lehren zum Unrecht 28
1. Bestimmung des Unrechts nach den Strafzwecken 29
2. Der systemtheoretische Ansatz 31
a) Seine Einbeziehung durch Jakobs 32
b) Jakobs’ neuere Konzeption 34
IV. Die „Ausweitung“ der Unrechtslehre (Kratzsch) 36
1. Darstellung dieser Lehre 36
2. Kritik 39
V. Zusammenfassung 41
B. Objektive Lehren zu Versuch und Vollendung 41
I. Die objektive Versuchstheorie 41
1. Ihre Begründung durch Feuerbach 41
2. Die Fortbestimmung des Gefahrbegriffs durch Mittermaier und v. Liszt; Kritik an diesem Kriterium 43
3. Andere Gestaltungen einer objektiven Versuchstheorie 52
a) Die Lehre von der teilweisen Verwirklichung des Unrechts 52
b) Die Lehre vom Mangel am Tatbestand 53
4. Der Übergang zum nächsten Abschnitt; die rechtsstaatliche Bedeutung der objektiven Unrechtsbestimmung 54
II. Objektive Unrechtslehren 55
1. v. Liszt 55
2. Mezger 59
3. Der Beitrag der Wertlehren 61
a) Der methodologische Ansatz bei Rickert 62
b) Rickerts „System der Philosophie“ und die Wertlehren Schelers und Hartmanns 63
4. Die Lehre Bindings 69
a) Generelle Bestimmung seines Standpunkts für das Thema dieser Arbeit 69
b) Darstellung und Kritik seiner Lehre 70
C. Subjektive Lehren 75
I. Die subjektive Versuchstheorie und verwandte Lehren 76
1. Die ältere subjektive Lehre 76
a) Überblick 76
b) v. Buris Versuchstheorie 78
c) Die subjektive Versuchstheorie in der Rechtsprechung und der Umkehrschluß aus § 59 a. F. 79
d) Die subjektive Versuchstheorie und das geltende Recht 81
2. Abwandlungen der subjektiven Versuchstheorie 82
a) Die Lehre von der Tätergefahr 82
b) Die sog. „Plantheorie“ 82
II. Subjektive Unrechtslehren 85
1. Einleitende Bemerkungen 85
2. Die Imperativentheorie 86
3. Unrecht als Aktunwert 94
a) Einleitende Bemerkungen 94
b) Subjekt und Tat bei Welzel 95
c) Subjekt und Recht bei Welzel und Armin Kaufmann 98
d) Konsequenzen für den Versuch 104
4. Personale Unrechtslehren 105
a) Überblick 105
b) Unrecht als Pflichtverletzung; die Lehre in den 30er Jahren 106
c) Die Unrechtslehre Maihofers 108
(1) Darstellung 108
(2) Kritik 110
d) Weiterentwicklung der personalen Unrechtslehre 112
(1) Lampe 112
(2) Otto (in Anlehnung an Hardwig) 117
(3) Die dort noch offenen Probleme; Hinweise auf die Lösung durch Arbeiten E. A. Wolffs und Michael Köhlers 118
D. Bestimmung des Unrechts durch die Lehre vom Rechtsgut 119
I. Die Bedeutung der Rechtsgutslehre 119
II. Ihre gedankliche Entwicklung 120
1. Die Anfänge bei Feuerbach 120
2. Die Fortführung durch Birnbaum 121
3. Der Zusammenhang zwischen geistesgeschichtlicher Entwicklung und Rechtsgutslehre 122
4. Die Entwicklung im 20. Jahrhundert 123
5. Rechtsgut und Subjektivität 124
Teil 2: Begründung des Unrechts des Versuchs 126
A. Überblick 126
B. Die Konstitution rechtlicher Freiheit 128
I. Einleitung 128
II. Die Autonomie der Person und das Rechtsverhältnis (rechtsphilosophische Grundlegung) 130
1. Kant 130
a) Aufweis der Freiheit in der „Kritik der reinen Vernunft“ 130
b) Positive Bestimmung der Freiheit in der „Kritik der praktischen Vernunft“ 136
c) Kritische Positionen gegen Kant (exemplarisch) 142
(1) Adorno 142
(2) Hegel 143
d) Die Erscheinung der Freiheit im Recht 146
2. Fichte 154
a) Fichtes Ansatz des Problems 154
b) Entfaltung des Ansatzes in der „Grundlage des Naturrechts“ 157
c) Der Ertrag von Fichtes Lehre 162
3. Zwischenergebnis 165
III. Erste Konkretisierung des Rechtsverhältnisses 165
1. Einleitende Bestimmungen 165
2. Grundsachverhalte des Rechtsverhältnisses: Leben 166
3. Körper 167
4. Freiheit und Eigentum 168
5. Bedeutung dieser Bestimmungen für den Gang der Arbeit 169
IV. Zweite Konkretisierung des Rechtsverhältnisses 170
1. Auflösung des engeren Interpersonalverhältnisses 170
2. Gesellschaftliche Konstitution von Rechtsgütern 172
a) Kennzeichnung der Konstitution 172
b) Beispiele 173
aa) „Umwelt“ 173
bb) Vertrauen des Rechtsverkehrs in Urkunden 174
cc) Tatsachenermittlung vor Gericht 175
c) Die praktische Leistung der Konstituenten 176
3. Exkurs: Rechtsgüter als zeitlich bedingte Elemente 178
4. Ergebnis 180
V. Der Staat und die gesetzliche Konstitution der Freiheit 181
1. Die Notwendigkeit der Dimension des Staats 181
a) Der Ansatz beim Rechtsverhältnis 181
b) Abweisung des Begriffs „Not- und Verstandesstaat“ bei Hegel 182
c) Staat und Einzelner: der Staatsvertrag 183
2. Nähere Konkretisierung des Staats 185
3. Rechtsgüter des Staats 190
a) Ihre Kennzeichnung 190
b) Verhältnis der Einzelnen zu ihnen 191
aa) Als „Normalbürger“ 191
bb) Als Amtsträger 192
c) Das Problem der gesetzlichen Festlegung dieser Rechtsgüter 192
VI. Zusammenfassung 193
C. Zur Bestimmung vollendeten Unrechts 194
I. Einleitende Bemerkungen 194
II. Vollendetes Unrecht als Unterdrückung konkreter Freiheit (Rechtsgutsverletzung) 196
1. Zusammenhang mit den Ausführungen unter B. 196
2. Verletzung von Daseinselementen der Person und der Gesellschaft 198
3. Verletzung von Daseinselementen des Staats 203
a) Grundsätzlicher Unterschied zu Verletzungen der Person 203
b) Genauere Bestimmung des Unterschieds 204
c) Bestimmung der Eigenart der Verletzung 205
d) Zusammenfassung 208
4. Vorsätzliche und fahrlässige Verletzung 209
a) Das Verhältnis des Willens zur Verletzung 209
b) Die willentliche (vorsätzliche) Verletzung 209
c) Die Verletzung aus Unbedachtsamkeit (Fahrlässigkeit); Konsequenzen für den Versuch 211
III. Vollendetes Unrecht als Erfüllung der Merkmale des Tatbestandes 215
1. Einleitende Bemerkungen 215
2. Bedeutung des Gesetzeserfordernisses 215
3. Tatbestandsmerkmale 217
a) Verhältnis zum materiellen Unrecht 218
b) Verhältnis zur Rechtswidrigkeit als systematischem Begriff 219
c) Verhältnis zur Innensicht des Täters 221
4. Die Distanz zwischen tatbestandlich umschriebenem und materiell vollendetem Unrecht 222
5. Die Transformation materiellen Unrechts in formelles durch den Gesetzgeber 226
D. Das Unrecht des Versuchs 229
I. Einleitende Bemerkungen 229
II. Prinzipien versuchten Unrechts (Erklärung der Möglichkeit des Versuchs) 231
1. Versuch als Übergang eines Konstituenten des Rechtsguts zur Verletzung 231
2. Generelle Bestimmung des Unrechts des Versuchs bei Rechtsgütern der Person 232
3. Generelle Bestimmung des Unrechts des Versuchs bei Rechtsgütern der Gesellschaft 238
4. Generelle Bestimmung des Unrechts des Versuchs bei Rechtsgütern des Staats 238
III. Differenzierte Bestimmung des Unrechts des Versuchs 241
1. Aufgabe der folgenden Abschnitte: Konkretisierung der Grundsätze 241
2. Versuch bei Delikten gegen die Person 241
a) Mängel der Handlung 242
aa) Kennzeichnung der Innensicht des Täters; der Tatentschluß 243
bb) Kennzeichnung der Außenperspektive der Handlung 248
(1) Der abergläubische Versuch 251
(2) Das bloße „Wünschen“ eines Erfolgs 252
b) Mängel des Gegenübers (Objektbereichs) der Handlung 253
aa) Einleitende Bemerkungen 253
bb) Differenzierte Behandlung der Objektmängel, insbes. die Grenze zwischen Versuch und Wahndelikt bei sog. normativen Tatbestandsmerkmalen; Beispiele aus der Rechtsprechung 253
c) Mängel des Subjekts 268
3. Versuch bei Delikten gegen die Gesellschaft 271
a) Mängel der Handlung 271
aa) Die Innenperspektive 271
bb) Die Außenperspektive, insbes. bei „Normativität“ der Handlung 273
b) Mängel des Gegenübers (Objektbereichs) der Handlung 279
aa) Verhältnis zu Mängeln der Handlung bei diesen Delikten 279
bb) Erörterung von Beispielen 281
(1) § 154 281
(2) § 267 284
c) Mängel des Subjekts 285
4. Versuch bei Delikten gegen den Staat 285
a) Unterschied zu den anderen Delikten 285
b) Mängel der Handlung 286
aa) Die Innenperspektive 286
bb) Die Außenperspektive 287
(1) Fehler des instrumentalen Handlungsvollzugs 287
(2) „Normativität“ der Handlung 287
(3) Besonderheit bei Amtsdelikten 290
c) Mängel des Gegenübers (Objektbereichs) der Handlung 291
aa) Erörterung an Beispielsfällen 291
(1) Fall zu § 108 291
(2) Versuch bei § 370 AO 292
(3) Versuch bei § 258 294
bb) Differenzierung bei Amtsdelikten 295
(1) § 258 a 295
(2) §§ 331 ff. 296
(2.1) Irrtümliche Annahmen des Extraneus 297
(2.2) Irrtümliche Annahmen des Amtsträgers 298
d) Mängel des Subjekts 298
IV. Das unmittelbare Ansetzen zur Tat 299
1. Zusammenhang des „unmittelbar Ansetzens“ mit der Bestimmung des Unrechts des Versuchs 299
2. Zur Auslegung des § 22 302
a) Kriterien für „vortatbestandliches“ Unrecht und die Formeln zu § 22 302
b) Einzelbetrachtung der Formeln 304
aa) Formeln, die sich am Tatbestand orientieren 304
bb) Formeln, die sich am materiellen Unrecht orientieren 305
cc) Die Formel von der Gefährdung des Rechtsguts 306
3. Aus der hier vorgetragenen Lehre resultierende Bestimmung des „unmittelbar Ansetzens“ 308
a) Bestimmung des Übergangs freiheitskonstituierender zu freiheitsunterdrückenden Handlungen 308
b) Beispiel aus der Rechtsprechung 311
c) Bedeutung des subjektiven Elements 312
d) Erörterung von Beispielsfällen aus der Rechtsprechung 313
(1) BGH GA 1980, 24 313
(2) BGHSt 26, 201 314
(3) OLG Koblenz, NJW 1983, 1625 315
(4) BayObLG JR 1978, 38 316
4. Sonderfälle des „unmittelbar Ansetzens“ 317
a) Versuch des unechten Unterlassungsdelikts 318
b) Versuch bei „Distanzdelikten“ 320
c) Versuch bei konkreten und abstrakten Gefährdungsdelikten sowie selbständig pönalisierten Vorbereitungshandlungen 322
(1) § 315 c 322
(2) § 306 323
(3) Selbständig pönalisierte Vorbereitungshandlungen 323
Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit 326
Literaturverzeichnis 331