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Müller, M. (1994). Die innerstaatliche Umsetzung von einseitigen Maßnahmen der Auswärtigen Gewalt. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48011-1
Müller, Michael H.. Die innerstaatliche Umsetzung von einseitigen Maßnahmen der Auswärtigen Gewalt. Duncker & Humblot, 1994. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48011-1
Müller, M (1994): Die innerstaatliche Umsetzung von einseitigen Maßnahmen der Auswärtigen Gewalt, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48011-1

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Die innerstaatliche Umsetzung von einseitigen Maßnahmen der Auswärtigen Gewalt

Müller, Michael H.

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 663

(1994)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 13
Erster Teil: Anforderungen des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips an einseitige Maßnahmen der Auswärtigen Gewalt 19
I. Begriffsbestimmungen 19
1. Der Begriff der »Auswärtigen Gewalt" 19
2. Der Begriff der „Auswärtigen Angelegenheiten" 20
II. Die Stellung der Auswärtigen Gewalt im System der Gewaltenteilung 23
1. Der Grundsatz der Gewaltenteilung als Ausprägung des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips 23
2. Die Auswärtige Gewalt — keine vierte Gewalt 25
3. Die Auswärtige Gewalt als kombinierte Gewalt 26
4. Der Grundsatz der Gewaltenteilung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes als Kriterium der Kompetenzabgrenzung zwischen Parlament und Regierung im Bereich des Auswärtigen 27
III. Auswärtige Gewalt und Gesetzesvorbehalt 30
1. Vorbemerkung 30
2. Die Lehre vom Totalvorbehalt 32
3. Die klassische Vorbehaltslehre 33
4. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Wesentlichkeitstheorie 34
a) Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Wesentlichkeitstheorie 34
b) Die Bedeutung des Begriffes „Normativer Bereich" in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 40
c) Das Kriterium der „Wesentlichkeit" der Entscheidung 43
d) Fallgruppen des allgemeinen Gesetzesvorbehaltes (Rechtssatzvorbehaltes) 45
aa) Der allgemeine Gesetzesvorbehalt und die Bedeutsamkeit der Entscheidung 46
bb) Das Kriterium des „Eingriffs in Grundrechte" 49
(1) Begrenzung auf wesentliche im Sinne spürbarer Beeinträchtigungen? 50
(2) Die grundsätzliche Geeignetheit der Regelung, in geschützte Positionen einzugreifen 51
(3) Die Abgrenzung zwischen Eingriffen und der grundrechtlich irrelevanten Verursachung von Nachteilen 51
(4) Der Grundrechtseingriff durch Dritte 54
(5) Zurechnung des Grundrechtseingriffs kraft Unterlassens 56
(a) Die Ursächlichkeit des Unterlassens der Handlung 57
(b) Die Möglichkeit der Einflußnahme 58
(c) Zurechenbarkeit des Unterlassens bei Verletzung der Schutzpflicht 59
cc) Die verletzungsgleiche Gefährdung von Grundrechten 67
e) Kriterien zur Bestimmung des Parlamentsvorbehalts 68
IV. Geltung des Gesetzesvorbehaltes bei einseitigen Maßnahmen der Auswärtigen Gewalt 69
1. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 69
2. Die grundsätzliche Geltung der Lehre vom Gesetzesvorbehalt für staatliches Handeln im Bereich des Auswärtigen 73
3. Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG als abschließende Regelung der Mitwirkung des Parlamentes im Bereich des Auswärtigen? 74
a) Schranken des Gesetzesinitiativrechts als Indiz für die abschließende Regelung des Art. 59 Abs. 2 GG 74
b) Der Grundsatz „ne varietur" als Indiz für die abschließende Regelung des Art. 59 Abs. 2 GG 76
c) Die eingeschränkte Mitwirkung des Parlaments bei der Erklärung von Vorbehalten als Indiz für die abschließende Regelung des Art. 59 Abs. 2 GG 77
d) Die fehlende Mitwirkung des Parlaments bei der Kündigung völkerrechtlicher Verträge als Indiz für die abschließende Regelung des Art. 59 Abs. 2 GG 80
e) Die eingeschränkte Mitwirkung des Parlaments bei Vertragsmodifikationen als Indiz für die abschließende Regelung des Art. 59 Abs. 2 GG 80
4. Schlußfolgerungen aus dem Indizcharakter des Art. 59 Abs. 2 GG 82
5. Die abschließende Regelung in Artt. 59 Abs. 2, 24 Abs. 1, 115 a Abs. 1 GG als Ausdruck eines differenzierten Rechtsstaatsbegriffs 85
a) Art. 59 Abs. 2 S. 1 2. HS. als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips 85
b) Artt. 24, 87 a, 115 a, 115 1 GG als Ausprägung eines differenzierten Rechtsstaatsverständnisses 87
c) Zwischenergebnis 90
V. Der Umfang des Gesetzesvorbehaltes bei einseitigen Maßnahmen der Auswärtigen Gewalt 91
1. Die Abgrenzung von Zustimmung, Versprechen, Verzicht als einseitige völkerrechtliche Erklärungen von vertraglichen Zustimmungs-, Versprechens-, Verzichtserklärungen 91
a) Abgrenzung zwischen Zustimmung / Versprechen 92
b) Die Auswirkungen der Regel „in dubio mitius" auf die Abgrenzung von einseitigem und zweiseitigem Rechtsgeschäft 93
c) Die Auslegung des völkerrechtlichen Versprechens, des Verzichts und der Zustimmung im Zusammenhang mit Verträgen 95
2. Konsequenzen der Qualifizierung von Zustimmungs-, Verzichts- und Versprechenserklärungen als einseitige oder vertragliche Erklärung für den Umfang des Gesetzesvorbehalts 100
3. Zustimmungserklärungen im Rahmen internationaler Organisationen 100
4. Der Rechtssatzvorbehalt als Ermächtigungsvorbehalt einseitiger Maßnahmen der Auswärtigen Gewalt 104
a) Vorbemerkung 104
b) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Funktionstüchtigkeit staatlicher Einrichtungen 105
c) Die Auswärtige Gewalt als „im Grundgesetz verankerte Einrichtung" 106
d) Kriterien der Funktionstüchtigkeit staatlicher Einrichtungen 107
e) Aspekte der Funktionstüchtigkeit der Auswärtigen Gewalt 109
f) Gefährdung der Funktionstüchtigkeit der Auswärtigen Gewalt durch Ausdehnung des Gesetzesvorbehaltes als Ermächtigungsvorbehalt auf einseitige Maßnahmen der Auswärtigen Gewalt 112
g) Folgerungen und Lösungsmöglichkeiten 113
5. Der Gesetzesvorbehalt als „Folgegesetz" im Rahmen einseitiger Maßnahmen der Auswärtigen Gewalt 116
a) Maßnahmen gerichtet an Repräsentanten fremder Staaten 116
b) Der Bundesrepublik Deutschland kraft positiven Tuns zurechenbare Grundrechtseingriffe 117
c) Sonstige der Bundesrepublik Deutschland zurechenbare Grundrechtseingriffe durch Drittstaaten 118
aa) Das Erfordernis der „erfahrungsgesetzlichen Verbindung" 118
bb) Das Erfordernis einer „rechtlichen Verbindung" 121
cc) Zurechnungsprobleme des Unterlassens 124
6. Zusammenfassung 127
Zweiter Teil: Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen 130
Einleitung 130
I. Bestimmung und Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes 131
1. Der Begriff „wirtschaftlich" als Abgrenzungskriterium 131
2. Die Eingrenzung auf „Zwangsmaßnahmen"' 134
3. Wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen im Gegensatz zu Zwangsmaßnahmen im Wirtschaftsverkehr 135
II. Die rechtliche Ausgestaltung der wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen 136
1. Die gegen Rhodesien verhängten Wirtschaftssanktionen 136
2. Die gegen den Iran verhängten Wirtschaftssanktionen 139
3. Die gegen die UdSSR angedrohten und verhängten Wirtschaftssanktionen 140
a) Anläßlich des sowjetischen Einmarsches in Afghanistan 140
b) Anläßlich der Verhängung des Kriegsrechts in Polen am 13.12.1981 142
4. Die gegen Argentinien verhängten Wirtschaftssanktionen 143
5. Die gegen den Irak verhängten Wirtschaftssanktionen 144
6. Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Ausgestaltung der Wirtschaftssanktionen 145
7. Die rechtliche Ausgestaltung der Wirtschaftsbeschränkungen im Rahmen des „Coordinating Comittee" (CoCom) 147
III. Die Zulässigkeit wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen nach innerstaatlichem Recht 149
1. Die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) 149
2. Die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des AWG 151
a) Die Vereinbarkeit der Regelungen des AWG mit den Anforderungen des Parlamentsvorbehaltes 152
b) Das Außenwirtschaftsgesetz als hinreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlaß von Rechtsverordnungen 153
3. Die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der auf § 7 AWG gestützten Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs 156
4. Völkerrechtliche Schranken wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen 157
a) lus commercii, Gewalt- und Interventionsverbot als Schranken nach allgemeinem Völkerrecht? 157
b) Die Ausdehnung wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen auf Altverträge als Eingriff in wohlerworbene Rechte 159
c) Die Vorschriften des GATT und des EWG-Vertrages als Schranken wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen 161
5. Wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen als Repressalien 162
6. Die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der auf § 5 AWG gestützten Rechts Verordnungen 163
a) Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland als Mitglied der Vereinten Nationen 163
b) Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland als Mitglied des CoCom 164
c) Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus der Mitgliedschaft in den Europäischen Gemeinschaften 165
d) Umfang der gerichtlichen Überprüfung 167
aa) Anknüpfungspunkte für Völker- und europarechtliche Fragen in deutschen Gerichtsverfahrens 167
bb) Die völkerrechtliche Rechtmäßigkeit der durch die Europäischen Gemeinschaften verhängten Zwangsmaßnahmen 168
cc) Artikel 113 EWGV als Kompetenzgrundlage für die Anordnung wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen 171
IV. Zusammenfassung 172
Dritter Teil: Die innerstaatliche Durchsetzung einseitiger Maßnahmen der Auswärtigen Gewalt im Bereich des zivilen Luftverkehrs 174
I. Beschränkungen des Luftverkehrs in der Praxis der Bundesrepublik Deutschland 174
II. Völkerrechtliche Aspekte der Einschränkungen des zivilen Luftverkehrs 178
III. Die innerstaatliche Durchsetzung der Beschränkungen des Luftverkehrs 181
1. Einschränkungen der Landerechte ausländischer Fluggesellschaften im Gelegenheitsverkehr 181
2. Einschränkungen des Einfluges ausländischer Gesellschaften in die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des internationalen Fluglinienverkehrs 184
3. Einschränkungen des Ausflugs deutscher Fluggesellschaften 185
Literaturverzeichnis 189