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Pietzko, G. (1994). Der materiell-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48023-4
Pietzko, Gabriele. Der materiell-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch. Duncker & Humblot, 1994. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48023-4
Pietzko, G (1994): Der materiell-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48023-4

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Der materiell-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch

Pietzko, Gabriele

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 670

(1994)

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Book Details

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 33
Einleitung 43
Α. Begriffsbestimmung 43
Β. Historische Grundlagen 43
C. Zielsetzung der Arbeit 48
Kapitel 1: Die Rechtsgrundlage des Folgenbeseitigungsanspruchs 51
A. Einleitung 51
B. Die dogmatische Begründung des Folgenbeseitigungsanspruchs in Rechtsprechung und Rechtslehre 58
I. Öffentlich-rechtliche Ableitung des Folgenbeseitigungsanspruchs 59
1. Objektiv-rechtliche Verfassungsnormen 59
a) Art. 20 Abs. 3 GG – Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung – als maßgebliche Rechtsvorschrift zur Herleitung des Folgenbeseitigungsanspruchs 59
aa) Isoliertes Anknüpfen an Art. 20 Abs. 3 GG 60
bb) Kombinierte Lösungskonzepte 61
b) Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG 62
c) Art. 34 GG 63
d) Das allgemeine Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Abs. 3, 20 Abs. 2 und 3, 28 Abs. 1 GG) 64
2. Subjektiv-rechtliche Verfassungsvorschriften 65
a) Die Freiheitsgrundrechte 66
b) Ableitung aus dem jeweils verletzten Einzelgrundrecht 69
c) Art. 2 Abs. 1 GG 70
II. Zivilrechtliche Ableitung des Folgenbeseitigungsanspruchs 72
C. Die Bedeutung der Rechtsgrundlage für die Ausgestaltung von Tatbestand und Rechtsfolgen des Folgenbeseitigungsanspruchs 73
I. Das Tatbestandsmerkmal „Eingriff" 74
1. Problemstellung 74
a) Art. 20 Abs. 3 GG 74
b) Art. 34 GG 75
c) Das allgemeine Rechtsstaatsprinzip 76
d) Die Freiheitsgrundrechte 76
2. Schlußfolgerung 77
II. Das Tatbestandsmerkmal „geschützte Rechtsposition" 78
1. Einzelgrundrecht 78
2. Art. 2 Abs. 1 GG 79
3. Art. 20 Abs. 3 GG/Das allgemeine Rechtsstaatsprinzip 80
4. Zwischenergebnis 81
III. Die Rechtsfolgen des Folgenbeseitigungsanspruchs 81
1. Art. 34 GG/Die Freiheitsgrundrechte 82
2. § 1004 BGB analog 83
IV. Teilergebnis 83
D. Stellungnahme: Festlegung der Rechtsgrundlage des Folgenbeseitigungsanspruchs 84
I. Vorbemerkung 84
1. Materieller Regelungsgehalt 84
2. Subjektiv-öffentlicher Charakter der Rechtsgrundlage 85
3. Strukturelle Übereinstimmung mit den in Rechtsprechung und Rechtslehre anerkannten Wesensmerkmalen des Folgenbeseitigungsanspruchs 86
4. Gewährleistung von Rechtssicherheit 87
II. Kritik an den dargestellten Meinungen zur dogmatischen Grundlage des Folgenbeseitigungsanspruchs im Hinblick auf die unter I. skizzierten Anforderungen an die Rechtsgrundlage 88
1. Art. 20 Abs. 3 GG — Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung 88
a) Materiell-rechtlicher Regelungsgehalt 89
b) Subjektiv-öffentlicher Charakter 89
aa) Wortlaut des Art. 20 Abs. 3 GG 89
bb) Systematische Stellung des Art. 20 Abs. 3 GG 90
c) Gewährleistung von Rechtssicherheit 90
2. Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG 92
a) Materieller Regelungsgehalt 92
aa) Wortlaut des Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG 92
bb) Historische Auslegung 92
cc) Auffassung des Bundesverfassungsgerichts 93
b) Zwischenergebnis 94
3. Art. 34 GG 94
a) Materieller Regelungsgehalt/Subjektiv-öffentlicher Charakter 95
b) Strukturelle Unvereinbarkeit 96
4. Das allgemeine Rechtsstaatsprinzip 97
a) Materieller Regelungsgehalt/Anspruchscharakter des Rechtsstaatsprinzips 98
b) Gewährleistung von Rechtssicherheit 100
5. Ableitung des Folgenbeseitigungsanspruchs aus dem jeweils verletzten Einzelgrundrecht 100
6. Die Freiheitsgrundrechte in ihrer Gesamtheit/Art. 2 Abs. 1 GG 102
a) Die rechtliche Herleitung des Folgenbeseitigungsanspruchs aus den Freiheitsgrundrechten und Art. 2 Abs. 1 GG als ein Lösungsmodell 102
b) Einwände gegen die Annahme einer grundrechtlichen Verankerung des Folgenbeseitigungsanspruchs 104
aa) Materieller Regelungsgehalt 104
aaa) Einwand 1: Fehlender eigenständiger Regelungsgehalt des Art. 2 Abs. 1 GG 104
bbb) Einwand 2: Eingeschränkter Regelungsgehalt des Art. 2 Abs. 1 GG bzw. der Freiheitsgrundrechte 107
(1) Die Grundrechte als Unterlassungsansprüche 110
(2) Die Grundrechte als Beseitigungsansprüche 111
bb) Zwischenergebnis 115
cc) Das Erfordernis der Rechtssicherheit: Ergänzungsbedürftigkeit des Art. 2 Abs. 1 GG als Rechtsgrundlage des Folgenbeseitigungsanspruchs 115
dd) Zwischenergebnis 119
ΙII. Eigener Lösungsvorschlag: Fortentwicklung des grundrechtlichen Lösungsansatzes durch eine Analogie zu § 1004 BGB 119
1. Prinzipieller Ausschluß einer Analogie zu § 1004 BGB 120
a) Einwand 1: Unterschiedliche Schutzrichtung des zivilrechtlichen und des öffentlich-rechtlichen Rechtssystems 120
b) Einwand 2: Inhaltliche Veränderungssperre bei einer analogen Heranziehung des § 1004 BGB 122
c) Zwischenergebnis 125
2. Zulässigkeit der Analogie zu § 1004 BGB 126
a) Vorliegen einer Regelungslücke 126
b) Regelungsähnlichkeit zwischen § 1004 BGB und dem Folgenbeseitigungsanspruch 127
aa) Unausgesprochene Vorbildfunktion des § 1004 BGB für die Ausgestaltung des Folgenbeseitigungsanspruchs 127
bb) Vergleichbarkeit der Zielsetzung des § 1004 BGB und des Folgenbeseitigungsanspruchs 128
cc) Vergleichbarkeit der tatbestandlichen Struktur des § 1004 BGB mit dem Folgenbeseitigungsanspruch 129
dd) Parallelität der Anwendungsbereiche des § 1004 BGB und des Folgenbeseitigungsanspruchs 130
ee) Vorteile der Analogie zu § 1004 BGB 131
c) Zwischenergebnis 132
3. Grenzen und Schranken der Analogie zu § 1004 BGB 133
a) Erforderlichkeit der Heranziehung des § 1004 BGB 133
b) Flexibilität der Analogie zu § 1004 BGB 133
c) Bedeutung der Freiheitsgrundrechte / Art. 2 Abs. 1 GG neben § 1004 BGB 134
E. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse des 1. Kapitels 135
Kapitel 2: Der Tatbestand des Folgenbeseitigungsanspruchs 136
A. Einleitung 136
B. Der Tatbestand des Folgenbeseitigungsanspruchs 137
I. Die geschützte Rechtsposition 137
1. Schutz absoluter Rechtspositionen 138
a) Verfassungsrechtliche Rechtspositionen 139
aa) Die Freiheitsgrundrechte – speziell Art. 2 Abs. 1 GG – als absolute Schutzgüter des Folgenbeseitigungsanspruchs 139
bb) Die Instituts- und Institutionsgarantien 143
b) Einfachgesetzliche Rechtspositionen 145
c) Durch Verwaltungsakt begründete Rechtspositionen 147
2. Relative Rechte 151
a) Durch öffentlich-rechtlichen Vertrag geschützte Rechtspositionen 151
b) Leistungsansprüche 152
3. Teilergebnis zur geschützten Rechtsposition 153
II. Vorliegen eines Eingriffs 153
1. Einleitung 153
2. Der Eingriff durch ein Unterlassen 155
a) Fallkonstellation 1: Eingriff durch Unterlassen nach vorangegangenem Tun 157
b) Fallkonstellation 2: Eingriff durch Unterlassen als Schutzpflichtsverletzung 160
c) Fallkonstellation 3: Rechtswidrige Nichterfüllung eines originären Leistungsanspruchs des Bürgers 161
aa) Vollständige rechtswidrige Leistungsversagung durch die Verwaltung 162
aaa) These 1: Unanwendbarkeit des Folgenbeseitigungsanspruchs bei rechtswidriger Leistungsverweigerung 164
bbb) These 2: Einbeziehung der rechtswidrigen Leistungsverweigerung in den Normbereich des Folgenbeseitigungsanspruchs 166
ccc) Stellungnahme 169
(1) Grundsätzliche Erwägungen 169
(a) Grammatikalische Auslegung 169
(b) Historische Auslegung 169
(c) Systematische Auslegung 170
(d) Teleologische Auslegung 173
(2) Mögliche Ausnahme: Erstreckung des Folgenbeseitigungsanspruchs auf die Fälle rechtswidriger Leistungsversagung bei grundrechtlich gewährten Anspruchspositionen 175
(3) Annex: Leistungsrechte als nicht schutzfähige relative Rechte i.S. des Folgenbeseitigungsanspruchs 176
ddd) Zwischenergebnis 178
bb) Verspätete Gewährung der begehrten Leistungsposition seitens der Verwaltung 178
cc) Sonderfall: Die rechtswidrige Leistungsversagung bei anschließender Änderung der Sach- und/oder Rechtslage 179
aaa) Problemstellung 180
bbb) Meinungsstand 181
(1) Die befürwortende Auffassung 181
(2) Die ablehnende Ansicht 183
ccc) Stellungnahme 184
(1) Kritik an der Argumentation der befürwortenden Ansicht 185
(a) Unzulässige Heranziehung der Grundsätze über die maßgebliche Sach- und Rechtslage bei der Verpflichtungsklage 185
(b) Keine verfassungsrechtliche Vorrangstellung des Folgenbeseitigungsanspruchs 187
(c) Fehlende Gefahr einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis 188
(d) Die Bedeutung des Berufsbeamtentums als nicht tragfähige Argumentation 189
(2) Gründe für die Unanwendbarkeit des Folgenbeseitigungsanspruchs 189
(a) Bedenken gegen die Heranziehung des Folgenbeseitigungsanspruchs im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal des „geschützten Rechtsguts" 190
(b) Kein Folgenbeseitigungsanspruch contra legem 191
(c) Verstoß gegen den Charakter des Folgenbeseitigungsanspruchs als primärer Störungsbeseitigungsanspruch 193
(d) Praktische Probleme der Umsetzung einer notwendigen baurechtlichen Planänderung 194
(e) Keine Schutzlosigkeit des betroffenen Bürgers 195
d) Fallkonstellation 4: Rechtswidrige Schlechterfüllung eines originären Leistungsanspruchs des Bürgers 196
e) Teilergebnis zum Eingriff durch Unterlassen 199
3. Die Qualität des Eingriffsverhaltens 200
a) Maßnahmen der Verwaltung 200
aa) Behördlicher Eingriff in Gestalt des Verwaltungsakts 200
bb) Behördliche Eingriffe in Form von Realakten 203
aaa) Geltung des Folgenbeseitigungsanspruchs 203
bbb) Zur Terminologie des Folgenbeseitigungsanspruchs bei Realakten 205
cc) Maßnahmen im innerdienstlichen Bereich 207
dd) Eingriffsverhalten auf der Grundlage eines zwischen Staat und Bürger geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages 209
aaa) Die haftungsrelevante Fallsituation: Der auf vertraglicher Grundlage beruhende „Selbsteingriff des Bürgers" 210
bbb) Tatbestandserfüllung des Folgenbeseitigungsanspruchs: Problematik des Vorliegens eines Eingriffsverhaltens 213
ccc) Bedenken gegen das Eingreifen des Folgenbeseitigungsanspruchs bei rechtswidrigen öffentlich-rechtlichen Verträgen 217
(1) Einwände angesichts der Regelung der Fehlerfolgen von öffentlich-rechtlichen Verträgen in den §§ 59 ff. VwVfG 217
(2) Einwand im Hinblick auf den Regelungsgehalt des Folgenbeseitigungsanspruchs: Kein Eingreifen des Folgenbeseitigungsanspruchs gegen den Vertrag als solchen 221
b) Hoheitsakte der Rechtsprechung 222
aa) Rechtsprechungsakte außerhalb des Normbereichs des Folgenbeseitigungsanspruchs 222
bb) Richterliche Tätigkeit mit haftungsrechtlicher Bedeutung im Rahmen des Folgenbeseitigungsanspruchs 223
c) Legislativakte 225
aa) Rechtswidrige Eingriffsfolgen, die durch die Rechtsnorm als solche entstehen 225
aaa) Das förmliche Gesetz als Eingriffsakt 225
(1) Haftungsrechtliche Relevanz förmlicher Gesetzgebungsakte im Geltungsbereich des Folgenbeseitigungsanspruchs 225
(2) Die Anwendbarkeit des Folgenbeseitigungsanspruchs 226
(a) Die Haftung für normatives Unrecht im Geltungsbereich des enteignungsgleichen Eingriffs 226
(b) Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung und Literaturauffassung zum enteignungsgleichen Eingriff auf den Folgenbeseitigungsanspruch 228
(c) Ausnahmetatbestand: Anwendbarkeit des Folgenbeseitigungsanspruchs bei sog. „Maßnahme- und Einzelfallgesetzen" 229
bbb) Hoheitlicher Eingriff in Gestalt einer Satzung 230
ccc) Hoheitlicher Verletzungsakt in Gestalt einer Rechtsverordnung 231
bb) Rechtsbeeinträchtigungen, die durch den verwaltungsbehördlichen Vollzug einer verfassungswidrigen Ermächtigungsgrundlage hervorgerufen werden 233
aaa) Der maßgebliche Eingriffsakt 234
bbb) Anwendbarkeit des Folgenbeseitigungsanspruchs 236
cc) Zwischenergebnis zur Geltung des Folgenbeseitigungsanspruchs bei Legislativakten 237
d) Teilergebnis zur Qualität der Eingriffsmaßnahme 238
4. Die Finalität einer Maßnahme als ungeeignetes Haftungsbegrenzungskriterium im Rahmen des Folgenbeseitigungsanspruchs 238
III. Hoheitlicher Charakter des Eingriffsverhaltens 240
1. Allgemeine Begriffsbestimmung 240
2. Unproblematische Fälle 242
3. Grenzfälle 243
a) Handeln in Form von öffentlich-rechtlichen Verträgen 243
b) Rechtsprechungsakte 244
c) Realakte 245
aa) Immissionen 246
aaa) Allgemeine Grundsätze 248
(1) Meinungsstand 248
(2) Stellungnahme 250
(a) Vorüberlegungen 250
(b) Schlußfolgerung 253
bbb) Problemfälle 254
(1) Vollständiges Fehlen einer organisatorischen Struktur 255
(2) Über den öffentlich-rechtlichen Widmungsrahmen hinausgehende Sachnutzung 256
(3) Immissionen, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Unterhaltung von öffentlichen Einrichtungen entstehen 258
(4) Das liturgische Glockenläuten einer als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten Kirche 260
ccc) Zwischenergebnis 262
bb) Ehrkränkende Äußerung eines Beamten 262
aaa) Allgemeine Grundsätze 263
(1) Die Einordnung ehrkränkender Äußerungen von Beamten nach herrschender Meinung 263
(2) Eigene Stellungnahme 266
(a) Zurechnung der ehrkränkenden Äußerung des Beamten zur Beamtenstellung bzw. zur Privatsphäre aufgrund der Kriterien „in Zusammenhang — bei Gelegenheit" der Amtsführung 266
(b) Die Akzessorietätstheorie 270
(3) Zwischenergebnis 275
bbb) Sonderkonstellation 1: Ehrkränkende Äußerungen durch Rundfunk- oder Fernsehsendungen 276
(1) Meinungsstand 277
(a) Argumente für den zivilrechtlichen Rechtscharakter der ehrkränkenden Äußerungen öffentlich-rechtlicher Rundfunk- und Fernsehanstalten 278
(b) Argumentation zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rechtscharakters der ehrverletzenden Äußerungen in Rundfunk und Fernsehen 280
(c) Differenzierende Auffassung: Abstellen auf den Inhalt der jeweils konkret betroffenen Sendung 281
(2) Stellungnahme 281
(a) Ablehnung der auf den jeweiligen Inhalt der Sendung abstellenden Auffassung 283
(b) Kritik an der zivilrechtlichen Qualifizierung 284
(c) Zwischenergebnis 291
(d) Bedenken gegen die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges 292
(e) Teilergebnis zur Sonderkonstellation 1 294
ccc) Sonderkonstellation 2: Ehrverletzende Presseerklärungen der Staatsanwaltschaft 295
IV. Die Rechtswidrigkeit der Rechtsbeeinträchtigung 295
1. Der Gegenstand des Rechtswidrigkeitsurteils 296
a) Veränderung des Rechtswidrigkeitsurteils in zeitlicher Hinsicht 297
aa) Ursprünglich rechtmäßiger Eingriff führt infolge Wegfalls des legalisierenden Verwaltungsakts durch Eintritt einer der in § 36 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 VwVfG genannten Umstände zu rechtswidrigen Eingriffsfolgen 297
bb) Änderung des Rechtswidrigkeitsurteils als Folge einer Neuregelung des rechtlichen Bewertungsmaßstabes 300
aaa) Nachträgliche Legalisierung eines ursprünglich rechtswidrigen belastenden Verwaltungsakts 300
(1) Anknüpfung an die Eingriffsfolgen 302
(2) Beurteilung der Rechtswidrigkeit der Eingriffsfolgen zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung 303
bbb) Nachträglicher gesetzlicher Ausschluß eines ursprünglich rechtswidrig verweigerten begünstigenden Verwaltungsakts 304
b) Sonderfall: Ausschließlich formelle Rechtswidrigkeit des Eingriffsakts 304
aa) Beispielsfall: Die Entscheidung des VGH Mannheim vom 30.3.1982 304
bb) Die Rechtslage in bezug auf die Anfechtung formell rechtswidriger Verwaltungsakte 305
cc) Harmonisierung des Tatbestands des Folgenbeseitigungsanspruchs mit § 46 VwVfG 307
c) Erstes Teilergebnis zur Rechtswidrigkeit 311
2. Ausschluß der Widerrechtlichkeit: Fallgruppenartige Systematisierung praxisrelevanter Duldungspflichten 312
a) Materiell-rechtliche Duldungspflicht aufgrund eines Verwaltungsakts 312
aa) Umfassender Regelungsbereich 313
bb) Eingeschränkter Regelungsbereich 314
b) Gesetzliche Vorschriften 315
aa) Immissions-, Bau- und Nachbarrecht 315
aaa) §§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 22 Abs. 1 BImSchG 315
bbb) Bauplanungsrechtliche Rechtsvorschriften 317
ccc) Baumschutzregelungen in Gestalt von Rechtsverordnungen und Satzungen 318
ddd) § 906 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 BGB analog 319
(1) Anwendbarkeit des § 906 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 BGB 319
(2) Tatbestandliche Voraussetzungen des § 906 BGB 322
(a) Wesentlichkeit und Ortsüblichkeit der Beeinträchtigung 323
(b) Wirtschaftlich zumutbare Abwehrmaßnahmen durch den Grundstücksbenutzer 326
eee) Annex: Ablehnung einer richterrechtlichen Duldungspflicht bei gemeinwichtigen Anlagen 327
bb) Ehrkränkende Äußerungen 329
aaa) Art. 5 Abs. 1 GG 330
bbb) § 193 StGB analog 330
(1) Anwendbarkeit des § 193 StGB bei unzutreffenden Tatsachenbehauptungen im Zivilrecht 332
(a) Fallgruppe 1: Festgestellte Unwahrheit der Tatsachenbehauptung 332
(b) Fallgruppe 2: Vorliegen eines „non liquet" in bezug auf die Unwahrheit der Tatsachenbehauptung 333
(2) Übertragbarkeit der zivilrechtlichen Grundsätze auf das öffentliche Recht 334
(a) Geltung des § 193 StGB bei Tatsachenbehauptungen 334
(b) Fallgruppe 1: Festgestellte Unwahrheit der Tatsachenerklärung 334
(c) Fallgruppe 2: Vorliegen eines „non liquet" bezüglich der Unwahrheit der Tatsachenbehauptung 335
(3) Analoge Geltung des § 193 StGB 337
(4) Annex: Eingeschränkter Widerrufsanspruch bei inhaltlich zutreffenden, jedoch in rechtswidriger Weise zustandegekommenen hoheitlichen Tatsachenbehauptungen 338
ccc) Art. 97 GG/§ 25 DRiG 339
c) Duldungspflicht aufgrund ausdrücklicher oder konkludenter Zustimmung des betroffenen Rechtsträgers 342
d) Zweites Teilergebnis zur Rechtswidrigkeit 343
V. Fortdauer der rechtswidrigen Rechtsbeeinträchtigung zum Nachteil des Anspruchstellers 343
VI. Kausalität zwischen Eingriff und Rechtsgutsverletzung sowie Zurechnungsproblematik (sog. haftungsbegründende Kausalität) 344
1. Begriffsbestimmung 345
2. Kausalität zwischen staatlicher Eingriffsmaßnahme und Rechtsbeeinträchtigung des Bürgers 346
a) Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.7.1984 346
b) Kritik an der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts 347
c) Eigene Stellungnahme 349
aa) Feststellung der Kausalität im Zivilrecht aufgrund der Adäquanztheorie 350
bb) Entsprechende Geltung der Adäquanztheorie im öffentlichen Recht 350
cc) Zwischenergebnis 351
3. Spezielle Zurechnungsproblematik 352
a) Problemstellung 352
b) Die einzelnen Fallgruppen 353
aa) Fall der hypothetischen Kausalität / sog. „überholende Kausalität" 353
bb) Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens 355
aaa) Formell rechtswidriger Eingriffsakt 355
bbb) Ermessensfehlgebrauch 356
cc) Mitwirkende Verursachung der Rechtsgutsverletzung durch den betroffenen Rechtsinhaber 356
dd) Mitwirkende Verursachung der Rechtsbeeinträchtigung durch einen Dritten 357
aaa) Die praxisrelevanten Fallgruppen 358
(1) Mitwirkungshandlung eines Dritten in Form der Ausübung eines begünstigenden rechtswidrigen Verwaltungsakts 358
(2) Tatsächliches Handeln des Dritten im Anschluß an die behördlicherseits vorgenommene Vollziehung eines belastenden Verwaltungsakts 359
(3) Verhaltensweisen Dritter als Folge der Benutzung einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung oder Anlage 359
bbb) Lösung dieser Zurechnungsproblematik im Zivilrecht 360
ccc) Übertragung dieses zivilrechtlichen Bewertungsmaßstabes auf das öffentliche Recht 361
ddd) FBA-spezifische Zurechnungskriterien bei Mitverursachung der Rechtsbeeinträchtigung durch einen Dritten 362
(1) Fallgruppe 1: Mitwirkungshandlung eines Dritten in Form der Ausübung eines begünstigenden rechtswidrigen Verwaltungsakts 362
(a) Fall der „faktischen Vollziehung" der Baugenehmigung durch den privaten Genehmigungsempfänger 365
(b) Nachträgliche rechtswidrige Genehmigung eines zunächst formell illegal errichteten Bauwerks 369
(2) Fallgruppe 2: Die im Anschluß an die behördliche Vollziehung eines belastenden Verwaltungsakts von einem Dritten vorgenommene weitere Rechtsbeeinträchtigung 369
(3) Fallgruppe 3: Durch Dritte aufgrund der Benutzung öffentlicher Einrichtungen oder Anlagen hervorgerufene Beeinträchtigungen 371
(a) Beeinträchtigungen bei bestimmungsgemäßer Sachnutzung 373
(b) Belästigungen durch Verhaltensweisen zur bestimmungsgemäßen Sachnutzung 373
(c) Einwirkungen bei (vorhersehbarem) Fehlgebrauch 374
(d) Beeinträchtigungen durch (vorsätzlichen) Mißbrauch der Benutzer 375
(e) Zwischenergebnis 375
4. Teilergebnis zur haftungsbegründenden Kausalität 376
C. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse des 2. Kapitels 378
I. Beeinträchtigung einer subjektiven Rechtsposition des öffentlichen Rechts 378
II. Vorliegen eines Eingriffs 378
1. Aktive Übergriffe der öffentlichen Gewalt 378
2. Eingriff durch Unterlassen 378
3. Die Qualität des Eingriffsverhaltens 379
4. Die Finalität einer Maßnahme als ungeeignetes haftungsbegrenzendes Kriterium im Rahmen des Folgenbeseitigungsanspruchs 381
III. Hoheitlicher Charakter des Eingriffsverhaltens 381
1. Allgemeine Begriffsbestimmung 381
2. Grenzfälle 382
IV. Die Rechtswidrigkeit der Rechtsbeeinträchtigung 384
1. Der Gegenstand des Rechtswidrigkeitsurteils 384
2. Ausschluß der Widerrechtlichkeit bei Vorliegen einer Duldungspflicht 385
V. Fortdauer der rechtswidrigen Rechtsbeeinträchtigung zum Nachteil des Anspruchstellers 386
VI. Kausalität zwischen Eingriff und Rechtsgutsverletzung sowie Zurechnung der eingetretenen Rechtsverletzung zum Verantwortungsbereich des Hoheitsträgers (sog. haftungsbegründende Kausalität) 387
Kapitel 3: Die Rechtsfolgen des Folgenbeseitigungsanspruchs 389
A. Einleitung 389
B. Der Anspruchsinhalt des Folgenbeseitigungsanspruchs 391
I. Meinungsstand 391
1. Der Folgenbeseitigungsanspruch als negatorischer Störungsbeseitigungsanspruch 391
2. Der Folgenbeseitigungsanspruch als Wiederherstellungsanspruch 393
3. Differenzierende Ansicht: Bestimmung des Anspruchsinhalts des Folgenbeseitigungsanspruchs in Abhängigkeit von dem hoheitlichen Eingriffsakt 395
4. Der Folgenbeseitigungsanspruch als umfassender Wiedergutmachungsanspruch 397
5. Der Folgenbeseitigungsanspruch als Anspruch mit Doppelcharakter 397
II. Kritik 399
1. Differenzierung nach der Art des Eingriffs 400
2. Doppelcharakter des Folgenbeseitigungsanspruchs (Auffassung Schleeh) 401
3. Bestehen einer „verdeckten" Rechtsschutzlücke 402
a) Ausschluß eines Wiederherstellungsanspruchs gem. § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG 402
b) Rechtsschutz im Wege des enteignungsgleichen Eingriffs 404
c) Schlußfolgerung: Rechtsschutzlücke infolge des Fehlens eines staatshaftungsrechtlichen Wiederherstellungsanspruchs 404
4. Zwischenergebnis 404
III. Eigener Lösungsvorschlag 405
1. Vorüberlegungen — Ausgangsthese 405
a) Rechtsgrundlage des Folgenbeseitigungsanspruchs 405
b) Zielsetzung des Folgenbeseitigungsanspruchs 406
c) Mögliche Anspruchsinhalte des Folgenbeseitigungsanspruchs 406
2. Anspruchsinhalt 1: Beseitigung der Störungsquelle (Herstellung des störungsfreien Zustands) 407
3. Anspruchsinhalt 2: Wiederherstellung des tatsächlichen Status quo ante (Beseitigung der tatsächlichen Störungsfolgen) 409
a) Unergiebigkeit der Analogie zu § 1004 BGB 409
b) Öffentlich-rechtliche Bewertung 411
aa) Regelwidrigkeit der Rechtsschutzlücke 411
bb) Regelungsähnlichkeit des Folgenbeseitigungsanspruchs 413
4. Anspruchsinhalt 3: Herstellung des hypothetischen Zustands (insbesondere Zubilligung des entgangenen Gewinns) 414
a) Verschiedenheit des Anspruchsbegehrens 414
b) Fehlende Verletzung einer schützenswerten Rechtsposition 415
c) Unzulässige Überschneidung zum Schadensersatzrecht 416
5. Anspruchsinhalt 4: Wahlrecht zwischen (Wieder-)Herstellungsanspruch und Geldentschädigung 416
IV. Konkretisierung des über den Folgenbeseitigungsanspruch wiederherzustellenden Zustands — Bedeutung der Wiederherstellbarkeit des störungsfreien Zustands 418
1. Die Entscheidung des VGH Mannheim vom 17.8.1989 419
2. Die Auffassung Benders 420
3. Eigener Lösungsvorschlag 421
a) Eingrenzung der problematischen Fallkonstellationen 421
b) Ausgangspunkt: Bedeutung der Wiederherstellbarkeit im Rahmen des Folgenbeseitigungsanspruchs 421
c) Zum Begriff der Wiederherstellbarkeit bzw. der vollständigen Zerstörung beim Folgenbeseitigungsanspruch 423
aa) Beschädigung bzw. Zerstörung von Einzelgegenständen 424
bb) Die Beeinträchtigung von Sachgesamtheiten 425
cc) Zur Frage des wirtschaftlichen Totalschadens 427
V. Art und Weise der Folgenbeseitigung sowie Kostentragungspflicht 429
VI. Systematische Darstellung einiger praxisrelevanter Fallgruppen 430
1. Vorliegen einer Ehrverletzung durch unzutreffende Tatsachenbehauptung 430
2. Vorliegen einer Eigentumsbeeinträchtigung in Gestalt des Sachentzuges 430
3. Vorliegen einer Eigentumsverletzung durch einen Eingriff in die Sachsubstanz 431
VII. Teilergebnis zum Anspruchsinhalt des Folgenbeseitigungsanspruchs 432
C. Der Anspruchsumfang des Folgenbeseitigungsanspruchs 433
I. Einleitung 433
II. Festlegung des Anspruchsumfangs des Folgenbeseitigungsanspruchs nach herrschender Ansicht 433
III. Kritik 434
1. Das Kriterium der „Unmittelbarkeit" als untauglicher Abgrenzungsgesichtspunkt 434
2. Festlegung des Schutzzwecks des Art. 20 Abs. 3 GG 435
IV. Stellungnahme 436
1. Fallgruppe 1: Finanzielle Einbußen als zwangsläufige, da gesetzlich vorgesehene Folgewirkung der Erfüllung einer Verwaltungsmaßnahme 437
a) Beispielsfall: Die Entscheidung des VGH Mannheim vom 11.8.1987 437
b) Kritik 438
aa) Unzutreffende Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 438
bb) Unzulässige Begrenzung des Folgenbeseitigungsanspruchs auf final verursachte Störungsfolgen 439
c) Eigener Lösungsvorschlag: Bestimmung des Anspruchsumfangs kraft Zurechnung 440
aa) Vorüberlegung: Fehlende Anfechtbarkeit des Gebührenbescheides 440
aaa) Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.1969 441
bbb) Einwände und Kritik 442
bb) Bejahung des haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhangs 444
aaa) Wertungsgesichtspunkt 1: Untrennbarer tatsächlicher Zusammenhang 444
bbb) Wertungsgesichtspunkt 2: Die Regelung des § 44a S. 1 VwGO 446
ccc) Wertungsgesichtspunkt 3: Vermeidung von Rechtsschutzlücken 447
ddd) Wertungsgesichtspunkt 4: Spezielle gesetzliche Wertungen 448
d) Zwischenergebnis 450
2. Fallgruppe 2: Folgekosten, die bei freiwilliger Erfüllung eines Verwaltungsakts als faktisch zwangsläufige Beeinträchtigung entstehen 451
a) Beispielsfall 1: Rechtswidrig angeordneter Abriß eines Gebäudeteils 451
b) Beispielsfall 2: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.7.1984 — Rechtswidrig vollzogene Bardepotbescheide 452
c) Meinungsstand 454
aa) Die Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts 454
bb) Die Auffassung in der Rechtslehre 454
d) Stellungnahme 455
aa) Das Kriterium der „Unmittelbarkeit" als ungeeignetes Haftungsbegrenzungsmerkmal sowie unzutreffende Würdigung des Schutzzwecks des Art. 20 Abs. 3 GG 455
bb) Der Gesichtspunkt der „Finalität" als untaugliches Abgrenzungskriterium 456
cc) Gefahr der Überschneidung des Folgenbeseitigungsanspruchs mit dem Amtshaftungsanspruch des § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG bzw. unzulässige Umwandlung des Folgenbeseitigungsanspruchs in einen Schadensersatz- bzw. Entschädigungsanspruch 457
e) Eigener Lösungsvorschlag 460
aa) Problemstellung 460
bb) Wertungsgesichtspunkt 1: Faktisch untrennbarer Zusammenhang von Sekundärfolge und primärer Integritätsverletzung 460
cc) Wertungsgesichtspunkt 2: Die Regelung in § 44 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG 462
dd) Wertungsgesichtspunkt 3: Ersatzfähigkeit der Folgekosten bei zwangsweiser Vollstreckung der behördlichen Anordnung 463
ee) Grenze der Zurechnung 465
f) Zwischenergebnis 466
3. Fallgruppe 3: Rechtsanwaltskosten des betroffenen Rechtsinhabers, die als Folge des staatlichen Unrechtsverhaltens entstanden sind 466
a) Beispielsfall 467
b) Meinungsstand 468
c) Stellungnahme 469
d) Vergleichbare Fallgestaltungen 471
e) Zwischenergebnis 472
4. Fallgruppe 4 (Sonderfall): Gerichts- und Notarkosten, welche bei Eintragung und Löschung einer Zwangshypothek anfallen 472
a) Beispielsfall: Die Entscheidung des OVG Münster vom 21.4.1964 472
b) Lösung dieses Problembereichs in der Rechtsprechung 473
c) Stellungnahme 473
V. Teilergebnis zum Anspruchsumfang des Folgenbeseitigungsanspruchs 474
D. Umwandlung des auf Naturalrestitution des ursprünglichen Zustands gerichteten Folgenbeseitigungsanspruchs in einen Folgenentschädigungsanspruch 476
E. Exkurs: Abgrenzung des Folgenbeseitigungsanspruchs von anderen staatshaftungsrechtlichen Anspruchsnormen 478
I. Amtshaftungsanspruch gem. § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG 478
II. Enteignungsgleicher/aufopferungsgleicher Eingriff 479
III. Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch 480
IV. Unterlassungsanspruch 482
1. Einleitung 482
2. Problemstellung 484
3. Herkömmlicherweise vertretene Abgrenzung zwischen dem Folgenbeseitigungsanspruch und dem Unterlassungsanspruch 485
4. Spezifische Abgrenzungsprobleme zwischen Folgenbeseitigungsanspruch und Unterlassungsanspruch im Immissionsrecht 487
a) Beispielsfall: Das Urteil des OVG Münster vom 21.4.1983 488
b) Stellungnahme 489
aa) Der mit der Durchsetzung der Immissionsabwehrklage für den Hoheitsträger verbundene Aufwand als Ausgangsüberlegung zur Beantwortung der Abgrenzungsfrage 490
bb) Das Kriterium der „Störungsquelle" als untaugliches Abgrenzungskriterium 490
cc) Die maßgeblichen Abgrenzungskriterien 491
aaa) Störung durch die Benutzung der Anlage 492
bbb) Anlagenbedingte Störung 493
ccc) Grenzen des Folgenbeseitigungsanspruchs 495
dd) Anwendung der vorstehend dargelegten Grundsätze auf den der Entscheidung des OVG Münster vom 21.4.1983 zugrundeliegenden Sachverhalt 496
F. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse des 3. Kapitels 497
I. Der Anspruchsinhalt des Folgenbeseitigungsanspruchs 497
II. Der Anspruchsumfang des Folgenbeseitigungsanspruchs 498
III. Abgrenzung des Folgenbeseitigungsanspruchs von anderen staatshaftungsrechtlichen Rechtsinstituten 500
1. Das Verhältnis zum Amtshaftungsanspruch gem. § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG 500
2. Das Verhältnis zum enteignungsgleichen bzw. aufopferungsgleichen Eingriff 500
3. Das Verhältnis zum öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch 501
4. Das Verhältnis zum verwaltungsrechtlichen Unterlassungsanspruch 501
Kapitel 4: Die Einwendungssystematik des Folgenbeseitigungsanspruchs 503
A. Vorbemerkung: Dogmatische Einordnung der Ausschlußtatbestände 503
I. Anspruchsbegründende Tatbestandsmerkmale oder Einwendungen 503
1. Tatsächliches Regel-Ausnahme-Verhältnis 504
2. Beeinträchtigung des effektiven Rechtsschutzes zu Lasten des Bürgers 505
3. Parallele zum Zivilrecht 506
II. Einordnung als rechtsvernichtende Einwendungen 506
B. Die Ausschlußgründe im einzelnen 507
I. Tatsächliche Unmöglichkeit der Folgenbeseitigung 507
II. Rechtliche Unzulässigkeit der Wiederherstellung 509
1. Grundsätzliche Erwägungen 509
2. Sonderfall: Der Folgenbeseitigungsanspruch in dreipoligen Verwaltungsrechtsverhältnissen 511
a) Meinungsstand 513
aa) Unanwendbarkeit des Folgenbeseitigungsanspruchs — Alleinige Heranziehung ordnungsbehördlicher bzw. polizeirechtlicher Generalklauseln 513
bb) Doppelfunktion des Folgenbeseitigungsanspruchs als Anspruchs- und Ermächtigungsgrundlage im dreipoligen Verwaltungsrechtsverhältnis 515
b) Stellungnahme 517
aa) Der Folgenbeseitigungsanspruch als Anspruchsgrundlage in Drittbeteiligungsfällen 517
aaa) Generelle Anwendbarkeit des Folgenbeseitigungsanspruchs 517
bbb) Sonderkonstellation: Schwarzbau 519
bb) Keine Doppelfunktion des Folgenbeseitigungsanspruchs als Anspruchs- und Ermächtigungsgrundlage 520
cc) Zusammenspiel von Folgenbeseitigungsanspruch und ordnungsbehördlicher / polizeirechtlicher Ermächtigungsgrundlage in Drittbeteiligungsfällen 522
dd) Exkurs: Das Problem der Ermessensausübung bzw. der Folgenbeseitigungslast im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage 523
aaa) Heranziehung der sog. „Folgenbeseitigungslast" 524
bbb) Kritik des OVG Münster an der „Folgenbeseitigungslast" 526
ccc) Zurückweisung der Kritik des OVG Münster 527
ddd) Weitere Abwägungsgesichtspunkte 529
3. Teilergebnis zur rechtlichen Unzulässigkeit der Folgenbeseitigung 530
III. Die Unzumutbarkeit der Wiederherstellung 531
1. Haftungsausschluß wegen technischer oder finanzieller Gründe 533
a) Der Einwand fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit als Ausnahmetatbestand 533
b) Der Einwand der Unzumutbarkeit als flexibler Bewertungsmaßstab 534
c) Berücksichtigung des allgemeinen Rechtsgedankens der Rechtsmißbräuchlichkeit 535
2. Haftungsausschluß wegen entgegenstehender öffentlicher Interessen 535
IV. Sinnlosigkeit der Wiederherstellung 537
V. Zur Frage der analogen Anwendbarkeit des § 254 BGB als Haftungsausschlußgrund des Folgenbeseitigungsanspruchs 538
1. Der Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur 539
a) Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.8.1971 539
b) Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.4.1989 541
2. Kritik 543
a) Anwendbarkeit des § 254 BGB im Normbereich des Folgenbeseitigungsanspruchs 543
b) Die Lösungskonzepte hinsichtlich der Berücksichtigung des Mitverschuldens des Verletzten bei Unteilbarkeit des Schadens 545
aa) Erster Lösungsweg: Völliger Ausschluß des Folgenbeseitigungsanspruchs 546
bb) Zweites Lösungsmodell: Schaffung eines Ausgleichsanspruchs gem. § 251 BGB analog 547
aaa) Unzutreffende Bezugnahme auf die Regelung in § 3 Abs. 3 StHG 1981 547
bbb) Generelle Fragestellung: Umwandlung des Folgenbeseitigungsanspruchs in einen Folgenentschädigungsanspruch bei Unerfüllbarkeit der naturalen Folgenbeseitigung 548
(1) Zubilligung eines Geldentschädigungsanspruchs aufgrund des Folgenbeseitigungsanspruchs 549
(2) Kritik und Stellungnahme 550
(a) Fehlender Nachweis der Anwendbarkeit des § 251 BGB im öffentlichen Recht 550
(b) Verstoß gegen die Gebote der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit 551
(c) Unzulässige Modifizierung des Folgenbeseitigungsanspruchs zu einem Kompensationsanspruch 552
(d) Keine Umwandlung des Beseitigungsanspruchs aufgrund § 1004 BGB in einen Geldentschädigungsanspruch 553
(e) Unzureichende Abgrenzung des Folgenbeseitigungsanspruchs von den anderen staatshaftungsrechtlichen Anspruchsnormen 553
3. Eigener Lösungsvorschlag 554
a) Das Grundproblem: Berücksichtigung der Mitwirkung des verletzten Rechtsträgers an der rechtswidrigen Zustandsveränderung 554
b) Die Zurechnungskriterien 555
c) Das Problem der Unteilbarkeit der Folgenbeseitigungspflicht 557
d) Durchsetzung der Kostenbeteiligung des verletzten Rechtsinhabers 558
e) Beweislast 559
C. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse des 4. Kapitels 560
Literaturverzeichnis 563