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Leisner, W.Isensee, J. (Ed.) (1998). EIGENTUM. Schriften zu Eigentumsgrundrecht und Wirtschaftsverfassung 1970 - 1996. Hrsg. von Josef Isensee. 2. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48813-1
Leisner, WalterIsensee, Josef. EIGENTUM: Schriften zu Eigentumsgrundrecht und Wirtschaftsverfassung 1970 - 1996. Hrsg. von Josef Isensee. (2).Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48813-1
Leisner, WIsensee, J (ed.) (1998): EIGENTUM: Schriften zu Eigentumsgrundrecht und Wirtschaftsverfassung 1970 - 1996. Hrsg. von Josef Isensee, 2,Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48813-1

Format

EIGENTUM

Schriften zu Eigentumsgrundrecht und Wirtschaftsverfassung 1970 - 1996. Hrsg. von Josef Isensee

Leisner, Walter

Editors: Isensee, Josef

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 712

(1998)

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Abstract

n Auseinandersetzung mit den Herausforderungen, denen das Eigentum heute ausgesetzt ist, entwickelt Leisner eine Staats- und Verfassungstheorie des Eigentums, die, als menschenrechtliche Grundlegung, in der Staatslehre der Gegenwart nicht ihresgleichen hat. Das Eigentum wird gewürdigt als Voraussetzung der Demokratie wie der Marktwirtschaft, der liberalen wie der sozialen Gewährleistungen, der Familie wie der Gewerkschaftsfreiheit.

Der Grundrechtsjurisprudenz Leisners erschließt sich das Eigentum aus Inhalt und Reichweite der Freiheit, die sich in ihm verkörpert. Ist das Freiheitsrecht sicher bestimmt, können auch die Pflichten, die sich aus widerstreitenden privaten und öffentlichen Belangen ergeben, sachgerecht zugemessen werden. Das Schrankenregime leistet indirekten Freiheitsschutz, wenn seine formellen und materiellen Bedingungen ernstgenommen werden. Leisner gelingt der erstaunliche Nachweis, daß die (bisher nicht ausgeübte) Sozialisierungsermächtigung Ersatz- und Umgehungsformen verbietet und so kraft rechtsstaatlicher Logik das Eigentum als subjektives Recht und als Institut der Wirtschaftsordnung sichert. Zur Bestimmung der Eigentumsschranken bedarf es nicht des Rückgriffs auf plakative Großformeln, politische Klischees und sozialpastorale Erbaulichkeit. Dem Wesen des Grund$arechts$z entspricht es, daß Recht und Moral unterschieden werden, daß Freiheit nicht in Moral erstickt, wohl aber als Fähigkeit zum moralischen Eigentumsgebrauch verstanden wird. Öffentliche Aufgaben sollen zuvörderst autonom erfüllt werden, ehe der Rechtszwang einsetzt: Umweltschutz ist auch und zunächst Sache des Eigentümers.

Auf festem staats- und verfassungstheoretischem Fundament ersteht Leisners Dogmatik des Eigentums und seines grundrechtlichen Pendants, kraft dessen es die vita brevis seines Inhabers überdauert, des Erbrechts. Deutlich, folgerichtig, kraftvoll entfaltet sich damit ein Freiheitsrecht unter Freiheitsrechten.

Leisner geht den realen Erscheinungsformen des Eigentums nach, vom Grund- bis zum Berufseigentum, von der Baufreiheit bis zum Jagdrecht. Er untersucht Konfliktfelder wie die des Städtebaus, der Bergrechte, der Ökologie, der Altlasten, des eigentümerlosen Alteigentums, das die DDR dem wiedervereinigten Deutschland als Streitstoff hinterlassen hat. Die Fragen reichen von Finessen der Enteignungsentschädigung über Grundfragen der Besteuerung bis zum europäischen Eigentumsbegriff. Leisner beobachtet die Rechtspraxis, er analysiert ihre Ergebnisse und setzt sich mit ihnen kritisch auseinander.

Unter Leisners Schriften aus einem Vierteljahrhundert finden sich hochoriginelle Pionierleistungen und wissenschaftliches Resümee, systematische Gesamtdarstellung und Ad-hoc-Äußerung zum Einzelproblem, verfassungstheoretisches Räsonnement und funkelnde Streitschrift. Ein literarisches Kabinettstück ist der Essay über den Antiquar: "Handel mit Geist". So vielfältig die Schriften in Thematik und Duktus auch sind: Durchgehend ist die Verbindung von System und Problem, von Begriff und Anschauung, von Sachlichkeit und Verve, von Distanz und Engagement, von Strenge und Virtuosität, von Kompetenz und Esprit.

Die einzelnen Abhandlungen ergeben ein geistiges Ganzes: die Verfassung des Eigentums. Aus dem Boden menschenrechtlicher Theorie erhebt sich das Eigentum zu fester verfassungsrechtlicher Gestalt, verästelt und nuanciert, gleichwohl transparent, traditionsgespeist und gerade deshalb gegenwärtigen wie künftigen Herausforderungen gewachsen. Nun, da im Buch vereint ist, was zu unterschiedlichen Zeiten an disparaten Orten erschien, tritt die Hoffnung, die Leisners Schriften durchdringt, ihnen moralischen Impetus und intellektuellen Glanz gibt, klarer denn je hervor: daß Freiheit und Eigentum wieder zusammenfinden.

Aus dem Vorwort


"Weniger als zwei Jahre nach seinem Erscheinen ist Walter Leisners "Eigentum", die Sammlung seiner Schriften zu Eigentumsgrundrecht und Wirtschaftsverfassung, vergriffen. Der Erfolg auf dem Buchmarkt zeigt an, daß die Sensibilität zunimmt für die Sache des Eigentums, den nervus rerum des Grundrechtsstaates. Wenn die Zeichen nicht trügen, wird das Werk, das den Zusammenhang von Freiheit und Eigentum neu erschließt und die Eigentumsverfassung des Grundgesetzes aufdeckt, nun, da es in weiterer Auflage vor die Öffentlichkeit tritt, an Aufmerksamkeit und Wirkung noch gewinnen." Josef Isensee, zur 2. Aufl.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort des Herausgebers V
Vorwort zur zweiten Auflage XII
Inhalt XIII
Teil I: Freiheit und Eigentum 1
Privateigentum als Grundlage der Freiheit 3
Freiheit und Eigentum — die selbständige Bedeutung des Eigentums gegenüber der Freiheit 7
I. Der Widerspruch von Freiheit und Eigentum 7
II. Nicht: „Eigentum und Freiheit", sondern „Eigentum und Politische Freiheit" — Eigentum als Grundlage der Demokratie 9
III. Selbständigkeit des Eigentums und Menschenwürde 12
IV. Die Besonderheit des Eigentums als gesellschaftsordnende Grundentscheidung 14
V. Das wandlungsfähige Eigentum als „reines Mittel" 15
VI. Unterschiedliches Eigentum — gleiche Freiheit 17
Eigentum. Grundlage der Freiheitr 21
I. „Eigentum Privater" — eine Grundentscheidung unserer Verfassung und Grundlage der Marktwirtschaft 21
1. Das Ende der kommunistischen Anti-Eigentumsordnung — Anlaß zur Besinnung auf das Privateigentum 21
2. Die Wertentscheidung des Grundgesetzes für „Eigentum als Freiheit" 22
3. Ohne Privateigentum keine Marktwirtschaft 23
II. Begriff und Inhalt des Eigentums 25
1. „Eigentum nach Gesetz"? Der verfassungsrechtliche Eigentumsbegriff 25
2. Eigentum als Menschenrecht 27
3. Die Bedeutung der Tradition — Eigentum als „herkömmlich beschränktes Recht? 30
4. Die „verfassungsrechtlichen Rechtspositionen" und die Arten des Eigentums 33
a) „Rechtsposition" 33
b) Grundeigentum 33
c) Das „Betriebseigentum" — Mitbestimmung 35
d) Anteilseigentum — Forderungsrechte 37
e) Öffentlich-rechtliche Rechtspositionen — das „Renteneigentum" 39
III. Schranken des Eigentums — Sozialbindung 41
1. „Eigentum verpflichtet" (Art. 14 Abs. 2 GG) 42
2. „Sozialpflichtigkeit" des Eigentums 45
IV. Enteignung — Entschädigung als Eigentumsgarantie 46
1. Enteignung und enteignende Eingriffe 46
2. Die Entschädigungshöhe 48
V. Schlußbemerkung: Das Eigentum — ein heute besonders gefährdetes Grundrecht 49
Literatur 50
Eigentum als Existenzsicherung? Das „soziale Eigentum" in der rRechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 52
I. Weitere Schutzbereiche der Grundrechte — dafür mehr staatliche Eingriffe 52
II. Mehr Eigentumsrechte in der Sozialversicherung — und weniger Grundrechtsschutz für das Eigentum 54
III. Existenzsichernde Funktion des Sozialversicherungsrechts 55
IV. „Existenzsicherungs-Eigentum" — Ende des Eigentumsschutzes 58
V. Eine Lösung: Existenzsicherung nur bei „Sozialeigentum" 59
Privateigentum — Grundlage der Gewerkschaftsfreiheit 61
I. Die Fragestellung: Gewerkschaftsfreiheit gegen Eigentum — oder auf der Grundlage des Eigentums? 61
II. Die „Verkleinerung des Kuchens" durch Sozialbindung 62
III. Ende des privatgenützten Eigentums — Ende staatsfreier Gewerkschaften 66
IV. Die Gewerkschaften — von der Sozialbindung unmittelbar betroffen 70
V. Ausblick: Großsozialisierung als Ende der Gewerkschaftsfreiheit 72
Politischer Einfluß des Eigentums — verfassungswidrig? 73
Teil II: Verfassungsgarantie des Eigentums 79
Eigentum 81
Α. Eine Dogmatik des Eigentums 81
B. Begriff und Inhalt des Eigentums 82
I. Der Eigentumsbegriff — Allgemeines 82
1. Eigentum als subjektives Recht 82
2. Institutsgarantie 87
3. Eigentum als Menschenrecht 90
4. „Eigentum nach Geschichte"? 93
5. „Funktion" des Eigentums? 99
6. Die Einheit des Eigentumsbegriffs 102
II. Der „verfassungsrechtliche Eigentumsbegriff" — kein „Eigentum nach Gesetz" — Schranken der „Inhaltsbestimmung des Eigentums" (Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG) 105
1. Die These „Eigentum nach Gesetz" 105
2. Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG 107
3. Der „Verfassungsbegriff des Eigentums" 111
4. Elemente des verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriffs nach dem Bundesverfassungsgericht 113
5. Leistung — Sicherung — Vertrauen: Elemente des verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriffs 117
III. Rechtspositionen des Eigentums im einzelnen — Erweiterung oder Einschränkung des Schutzbereichs? 123
1. Erweiterter Eigentumsschutz? 123
2. Grundeigentum 124
3. Betriebseigentum 127
4. Anteilseigentum — Eigentum und Mitbestimmung 130
5. Privateigentum an öffentlich-rechtlichen Rechtspositionen — sozialversicherungsrechtliches Eigentum 132
6. Eigentumsschutz des Vermögens? — Eigentum als Schranke der Steuergewalt 135
C. Die Schranken des Eigentums 140
I. Die Sozialbindung — Allgemeines 140
1. Die Unterscheidung von Inhaltsbestimmung und Sozialbindung 140
2. Unzulässigkeit „totaler Sozialbindung" 142
3. Die Sozialbindungs-Abwägung — Verhältnismäßigkeit 144
4. Enteignungsschwelle — Schwerekriterium 146
5. Sozialbindungskumulation 149
II. Allgemeine Sozialbindungsformeln 151
1. Situationsgebundenheit 151
2. „Soziale Bezüge" 153
3. Der Solidarvorbehalt — Belange gesellschaftlicher Gemeinschaften bei kollektivem Eigentum 155
D. Enteignungsrecht als Eigentumsgarantie 157
I. Enteignung — nur Entzug von Rechtspositionen? 157
II. Enteignungszweck als Eigentumsschutz 158
III. Die Junktimklausel und die „salvatorischen Entschädigungsklauseln" 160
IV. Die Rechtfertigung der Aufopferungsentschädigung auf zivilrechtlicher Grundlage 161
V. Entschädigungshöhe 163
Erbrecht 165
Α. Inhalt und Schranken des verfassungsgeschützten Erbrechts 165
I. Rechtsqualität der Erbrechtsgewährleistung 165
1. Erbrecht als selbständiger Schutzbereich — Erbrecht und Eigentum 165
2. Erbrecht als subjektiv-öffentliches Recht 167
3. Institutsgarantie 168
4. Erbfreiheit als Menschenrecht — das „unverdiente Gut" 169
II. Der Inhalt der Erbfreiheit 171
1. Verfassungsbegriff des Erbrechts 171
2. Testierfreiheit 172
3. Verwandtenerbrecht — Pflichtteil 173
4. Gesamtrechtsnachfolge 175
III. Schranken der Erbfreiheit 176
1. Inhaltsbestimmungsrecht (Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG) 176
2. Sozialbindung der Erbfreiheit 176
B. Die Erbschaftsbesteuerung 177
Das Eigentum Privater — Vertragsfreiheit und Sozialbindung 180
I. Einleitung 180
II. Beschränkung des privaten Eigentumsrechts 181
1. Eigentum als Menschenrecht 181
2. Eigentumsrecht als Eigentumsbeschränkungsrecht 181
3. Die Gefahr der Demokratie als „Räuberstaat der Mehrheit" 182
4. Marktwirtschaft: Eigentumsproduktion — aber korrigiert durch Verteilung 183
III. Gesellschaftsrechtlich mediatisiertes Eigentum 184
1. Ordnungsnotwendigkeiten beim Eigentum in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften 184
2. Umverteilung von Eigentumsrechten durch Mitbestimmung 186
3. Einschränkung des Eigentums durch das Genossenschaftsrecht 186
IV. Eigentumsrechte und Mietrecht 188
1. „Besitzer als Eigentümer" 188
2. Kritik am übersteigerten sozialen Mietrecht 188
V. Zusammenfassung 190
Eigentümer als Beruf 191
I. Die Fragestellung: Verletzung der Berufsfreiheit durch Eigentumsentzug 191
II. Bisherige Stellungnahmen zur Berufsqualifikation des Eigentümers 195
III. Berufsbegriff und „Eigentümer als Beruf" 197
IV. Die Eigentümerstellung als Konstitutivelement eines spezifischen Berufes 199
V. Der Berufsfreiheitsschutz des „Eigentümers von Beruf im einzelnen 204
Situationsgebundenheit des Eigentums — eine überholte Rechtssituation? 206
Folgerungen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Gewährleistung des Eigentums 223
Der Sozialisierungsartikel als Eigentumsgarantie 233
I. Art. 15 GG — Wirkkraft einer unangewendeten Norm 233
II. Die eigentumssichernden Wirkungen des Sozialisierungsartikels 234
1. Verbot entschädigungsloser Gruppenenteignung 234
2. Verbot entschädigungsloser Konfiskation wegen „Sozialschädlichkeit" 236
3. Verbot der „Sozialisierung durch Intensivierung der Sozialbindung" 237
4. Verbot der Beseitigung der „Kategorie Eigentum" für enteignungsfähige Güter 238
5. Verbot der distributiven Sozialisierung 239
6. Verbot der verschleierten Sozialisierung 241
7. Verbot der Sozialisierung zu fiskalischen Zwecken 241
8. Verbot der Totalsozialisierung 242
9. Verbot abwägungsloser Entschädigung im Sozialisierungsfall 244
10. Verbot schematisierender Entschädigung 245
11. Verbot berufssperrender Enteignung 246
12. Kein Verfassungsauftrag zur Sozialisierung 247
III. Der Sozialisierungsartikel als Integrationsnorm 248
Teil III: Gegenstände des Eigentums 251
„Kleineres Eigentum" — Grundlage der Staatsordnung 253
I. „Kleineres Eigentum" und Verfassung 253
1. Die Kritik am „Großbesitz" und das „Kleinere Eigentum" 253
2. Was ist „kleineres Eigentum" im staatspolitischen Sinn? 256
3. Was ist am „kleineren Eigentum" staatspolitisch besonders wichtig? 260
II. Das „kleinere Eigentum" — Ausdruck der Grundentscheidungen der Verfassung 262
1. Privateigentum als Höchstwert 262
2. „Kleineres Eigentum" als Freiheit der Person 264
3. „Kleineres Eigentum" als Voraussetzung des Demokratiegebotes 266
4. „Kleineres Eigentum" — ein Gebot der Sozialstaatlichkeit 269
5. Was bedeutet „Kleineres Eigentum — Grundlage der Verfassungsordnung" praktisch? 271
III. Die bisherige Hauptform der Förderung „kleineren Eigentums" 273
1. Vermögensbildung 273
2. Mittelstandsforderung 279
3. Wettbewerbspolitik 282
IV. „Kleineres Eigentum" und die Einheit des Eigentumsbegriffs 284
1. Das „kleinere Eigentum" und die „Entwicklungsfähigkeit allen Eigentums" 284
2. Die „Einheit des Eigentumsbegriffs" — Kleineres Eigentum kein Alibi für Großkapital 286
Zusammenfassung 288
Eigentumsschutz von Nutzungsmöglichkeiten. Aufopferungsentschädigung für nicht realisierte Nutzungen in der Marktwirtschaft 291
I. Das Problem: Die Verschärfung der Nutzungsbeschränkungen und die restriktive Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Enteignungsschutz der Nutzungsmöglichkeiten 291
1. Das Vordringen der normativen Nutzungsbeschränkungen — die Bedeutung der Problematik für die Wirtschaft 291
2. Der Eigentumsschutz der Nutzungsmöglichkeiten — das System des Bundesverfassungsgerichts — „Entfesselung der Gesetzgebung" bei der Inhaltsbestimmung des Eigentums 293
3. „Enteignung" — nur bei Entzug von ausgeübter investiver Nutzung 296
II. Eigentumsschutz „sich aufdrängender, naheliegender, vernünftiger Nutzungen" 299
1. Das Problem: Aufopferungsschutz der Nutzungen — über Enteignungsschutz hinaus? 299
2. Die Rechtsprechung des BGH — kein Widerspruch zu der des BVerfG 300
3. Aufopferungsrechtsschutz nur bei „sich aufdrängenden Nutzungsmöglichkeiten"? 303
a) Die ausgeübte Nutzung — ein wichtiges Aufopferungsindiz 303
b) Ist die „nächstliegende" Nutzungsmöglichkeit allein aufopferungsgeschützt? 304
4. Jede sinnvolle Nutzungsmöglichkeit verdient Schutz in einer Marktwirtschaft 307
Die Bodenreform im Lichte einer freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung 310
I. 310
II. 315
III. 320
Baufreiheit oder staatliche Baurechtsverleihung? 325
A. Das „Problem Baufreiheit" und seine Bedeutung 325
I. Die Diskussion der siebziger Jahre um die Baufreiheit als Eigentumsinhalt 325
1. Die Baufreiheit - herkömmlich stets Eigentum 325
2. Die Kritik an der Baufreiheit 327
II. Die gegenwärtige Bedeutung der Frage nach der Baufreiheit 328
1. Planungswertausgleich, entschädigungslose Planungsänderung, billiges Bauland: Probleme von heute 328
2. Notwendigkeit der Klärung des grundsätzlichen Problems: „Über Planung von der Freiheit zur Verleihung"? 331
B. Begründung der Baufreiheit — Kritik der Verleihungslehren 332
I. Verfassungsrechtliche Begründung der herrschenden Lehre 332
1. Baufreiheit — ein „Dogma"? 332
2. Verfassungsrechtliche Baufreiheit — gesetzlich vorgesehene Nutzungsfreiheit unter gesetzlichem Einschränkungsvorbehalt 333
II. Verleihung, nicht Beschränkung der Baufreiheit — eine Besonderheit des Bauplanungsrechts? 337
1. „Kein Anspruch auf begünstigende Bauplanung" 337
2. Weitgehende Beschränkung - deshalb Verleihung? 338
3. Baufreiheit — ein Relikt des „zivilrechtlichen" Eigentumsbegriffs? 339
III. „Baukonzession" — Abbau des Grundrechtsschutzes, Entwertung von Grund und Boden 341
1. Bebaubarkeit — grundrechtsfreier Nutzungsraum? 341
2. Völlige Entwertung von Grund und Boden 342
C. Ausblick: Durch Staatskonzession bei der Bewirtschaftung „knapper Güter" zum Planungsstaat 343
Jagdrecht und Eigentum. Unter besonderer Berücksichtigung des Jagdrechts der Länderr 345
I. Fragestellung: Jagdrecht als Bund-Länderregelung der Bodenordnung 345
II. Jagdrecht — „Jagdhoheit" — Jagdregal 346
III. Der Begriff des Jagdbezirkes 347
IV. Abrundung von Jagdbezirken 347
V. Befriedete Bezirke 350
VI. Eigenjagdbezirke 351
VII. Gemeinschaftsjagdbezirke 353
VIII. Jagdgenossenschaften 355
IX. Die Jagdausübung in Natur- und Wildschutzgebieten 356
X. Beteiligung Dritter an der Ausübung des Jagdrechts (Jagdpacht) 357
XI. Jagderlaubnis 358
XII. Jägernotweg 359
XIII. Eigentumsbeeinträchtigende Anlagen 360
XIV. Wildschäden 360
Schlußbemerkung 361
Verfassungsrechtlicher Eigentumsschutz der Anwaltspraxis 362
Teil IV: Eigentumskonflikte 375
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen und Eigentum Privater 377
I. Die besonders eigentumsrelevanten Neuregelungen 377
1. Entwicklungssatzungen und Enteignungen 378
2. Die neue Aktualität — Fragestellungen 378
II. Der Anwendungsbereich der Entwicklungssatzungen und seine Grenzen 380
1. Erforderlichkeit — ein streng zu beachtender Grundsatz 380
2. Insbesondere: Notwendigkeit einer Satzung zur zügigen Erschließung 382
3. Vorrang der Entwicklung durch Eigentümer 383
4. Satzungserlaß subsidiär gegenüber dem „Städtebaulichen Vertrag" 383
III. Abschöpfung von Planungs-Wertsteigerungen durch satzungsrechtliche Enteignungen? 389
1. Die transitorische Enteignung 389
2. Einbringung kommunaler Entwicklungskosten — nicht Abschöpfung der Planungswertsteigerung 390
3. Die eigentums-grundsätzliche Bedeutung der Beschränkung des Entwicklungswerts auf die gemeindlichen Entwicklungskosten 392
Altlastensanierung zu Lasten der Eigentümer? 395
I. Das Problem „Altlasten und sicherheitsrechtliche Zustandsverantwortlichkeit" 395
1. Die „Müllbomben im Boden" 395
2. „Zuerst gegen den Störer" 395
3. Der „Zustandsstörer" als faktischer Primäradressat der Sanierungsanordnungen 397
4. Volle Kostentragungspflicht des Zustandsstörers und Bemühungen, sie einzuschränken 398
II. Verfassungsrechtliche Legitimation der Zustandshaftung 401
1. Notwendigkeit verfassungsrechtlicher Legitimation der polizeirechtlichen Störerhaftung 401
2. Trennung von Beseitigungs- und Kostentragungsanordnung; die eigentumsverfassungsrechtliche Zulässigkeit des Beseitigungsverlangens 402
3. Kostentragungsanordnung — die verfassungsrechtliche Begründung und deren Grenzen 404
a) Der Eigentümer — Träger von Nutzen und Lasten des Eigentumsgutes 405
b) Kritik der „Risikosphären" — wenn Zustandsverantwortung, dann auch Eigentumspartizipation des Staates 406
c) „Unterbrochene Privatnützigkeit"? 408
III. Entlastungswege für den Eigentümer aus der Verantwortung für Altlasten 409
1. Suche nach den Verursachern 409
2. Altdeponien — „Negativschätze"? 410
3. Legalisierung — Duldung durch die Staatsgewalt als Entlastung von Zustandsverantwortlichkeit 411
Eigentum in engen Rechtsschranken des Umweltschutzes 414
I. Allgemeines zu Problemlage und Problembehandlung in Schrifttum und Rechtsprechung 414
1. Umweltschutz als Eigentumsproblem 414
2. Die Rechtsprechung — Großformeln und Einzelfalljudikatur 417
II. Das Eigentumsgrundrecht als Schranke staatlichen Umweltschutzes 419
1. Der Eigentumsbegriff 419
2. Der verfassungsrechtliche Eigentumsbegriff 421
a) Kein „Eigentum nach Gesetz" 421
b) Elemente eines verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriffs 422
III. Umweltschutz — ein Generalklauselrecht; Eigentumsschutz — eine Ausnahme 425
1. Die Zurückdrängung des Eigentums im Natur-Umweltschutz 425
2. „Die Normausuferung" im Naturschutzrecht 426
3. Abwägungen Naturschutz-Eigentum: durch Allgemeinformeln verdrängt 428
4. Die beiden Abwägungen: ob überhaupt Beschränkung — ob ohne Entschädigung 429
5. Vermutung für Sozialbindung? 430
IV. Eigentumsschutz für Nutzungen und Nutzungsmöglichkeiten 431
1. Die Rechtsprechung des BVerfG, insbesondere das Naßauskiesungsurteil 432
2. Die Rechtsprechung des BGH 434
3. Die Rechtsprechung des BVerwG 437
4. Jede sinnvolle Nutzungsmöglichkeit verdient Schutz in der Marktwirtschaft 437
V. Literatur 440
Forstwirtschaft — Ökologie und Ökonomie 441
I. Die Verfassungswidrigkeit eines gemeinsamen Absatzfonds für Land- und Forstwirtschaft 441
II. Die Funktionen des Waldes — Umweltschutz und wirtschaftlicher Nutzen 443
1. Ökologischer Schutzzweck 443
2. Ökonomische Bedeutung 444
III. Unterschiedliche Funktionen von Privatund Körperschaftswald — unterschiedliche Förderung? 447
Eigentumsschutz — im Naturschutzrecht eine Ausnahme? 449
I. Das Problem: Die Aufgabe des „angemessenen Ausgleichs" von Eigentum und Naturschutz und dessen neue Dimension 449
1. Die „Gleichgewichts-Rechtsprechung" des Bundesverfassungsgerichts 449
2. Der neue Natur-Umweltschutz und die Zurückdrängung des Eigentums 451
3. Bewußtselnswandel — zugunsten des Naturschutzes, aber auch zugunsten des Eigentums 452
II. Die „Normausuferung" im Naturschutzrecht 453
1. Naturschutz — ein Recht der Generalklauseln 453
2. Die Notwendigkeit einschränkender Auslegung durch die Gerichte 456
III. Abwägungen Naturschutz-Eigentum: durch AUgemeinformeln verdrängt 458
1. Verhältnismäßigkeitsprüfung auf dem Weg zum Wortritual 458
2. Naturschutzbelange als „höchstrangige" Gemeinschaftsinteressen 459
3. Die beiden Abwägungen: Ob überhaupt Beschränkung — ob ohne Entschädigung 460
IV. Vermutung für Sozialbindung? 462
V. Schlußbemerkung: Der Eigentümer von vielen Seiten bedrängt 463
Bestandsgarantie des Eigentums — vom Bergrecht unterminiert? 465
I. Bestandsgarantie — Zentrum des Eigentumsgrundrechts 465
1. Eigentum — Grundlage persönlicher Freiheit: Zwang zum Bestandsschutz 465
2. Die Bestandsgarantie — ernst zu nehmen 467
3. Enteignung nach Gesetz? — Die Boxberg-Entscheidung des BVerfG 469
II. Die bergrechtlichen Enteignungsbestimmungen und die Bestandsgarantie 472
1. Die Entwicklung der bergbaurechtlichen Enteignung — „dulde und liquidiere" 472
2. „Vertikale Nachbarschaft von Mineralien- und Grundeigentum" — nur Entschädigung 474
3. Das BBergG: Grundabtretung als Enteignung 476
4. Die Zulässigkeitskriterien der Enteignung nach dem Bundesberggesetz — verdeckte Kontinuität zum früheren „durchschlagenden öffentlichen Globalinteresse am Bergbau" 479
5. Eine wichtige Randbemerkung: „Abwägung" verlangt sachgerechte Kompetenzregelungen für bergrechtliche Entscheidungen 482
III. Ausblick: Enteignung in engen Grenzen — ein allgemein bedeutsames Anliegen 483
Das Eigentumssyndikat 484
I. Eigentumsneuordnung durch Kollektiveigentum 484
1. Die schweren Wege zur Umgestaltung der Eigentumsordnung 484
2. „Eigentumszwangssyndikat" als Kollektivierung von Eigentumsrechten 486
3. Neuere Formen von Eigentumssyndikaten 487
4. Eigentumszwangssyndikat — ein Weg zu „ganz neuem Eigentum" 490
II. Grundsätzliche Verfassungswidrigkeit von Eigentumszwangszusammenschlüssen 490
1. Eigentumszwangssyndikat als Enteignung 490
2. Zwangszusammenschlüsse und Sozialisierung — Weimarer Vorbilder 493
III. Der „Wandel des Eigentumsbegriffs" und die Zwangszusammenschlüsse 494
1. BVerfG und Eigentum 494
2. Das bürgerlich rechtliche Eigentum als „Recht, andere auszuschließen" 496
IV. Rechtfertigung des Eigentumszwangssyndikats durch eine „Tradition von Eigentumszwangszusammenschlüssen?" 497
1. Nicht analogiefahige Zwangszusammenschlüsse 498
2. Berufszwangsgenossenschaften und Eigentumszwangszusammenschlüsse 500
3. Bodenrechtliche Zwangsverbände 501
4. Das Erftverbandsurteil 502
V. Ergebnis — Schlußbetrachtung 502
Teil V: Sozialbindung und Eigentum 505
Sozialbindung des Eigentums nach privatem und öffentlichem Recht 507
I. Problemstellung 507
II. Die Einheit des Eigentumsinhalts — „Öffentliches Eigentumsrecht nach Privatrecht" 509
III. Nachbarrechtliche Orientierungshilfen zur Bestimmung der Enteignungsschwelle 514
IV. Grenzen für die Berücksichtigung des Nachbarrechts im Enteignungsrecht 519
Eigentumswende 520
I. Abschied vom „alten Eigentum"? 520
1. „Eigentum nach Bundesverfassungsgericht"? 520
2. Die Grundwasserentscheidung als „Eigentumsschlag" — auf dem Weg zum „Abwägungs"- oder „Vertrauenseigentum"? 521
II. Kontinuität fester Eigentumsdogmatik 523
1. Eigentum — ein einheitliches Recht, nicht ein „Rechtebündel" 524
2. Eigentum — ein selbständiger Verfassungsbegriff 526
3. Sozialbindung — Bestandteil der Inhalts- und Schrankenbestimmung 528
4. Keine „totale Sozialbindung" 529
III. Und doch Eigentumsunklarheiten 532
1. Kein Anspruch auf „optimale Eigentumsnutzung"? 532
2. Aufhebung von Altrechten — zulässig im Zuge der „Neuordnung eines Rechtsgebietes" 533
3. Eigentumsschutz nur für ausgeübte Nutzungsmöglichkeiten? 535
Das Eigentum zwischen privatem Nutzen und sozialer Bindung 537
Sozialbindung des Waldeigentums. Zu Erwin Nießleins Studie „Waldeigentum und Gesellschaft"r 550
1. Waldbesitz bedeutet „echtes Eigentum", „Betrieb" — nicht Verwaltung von Gemeinschaftsgütern oder Hobby 552
2. Waldeigentum zu primärer Eigentümernutzung — kein Mit- oder Obereigentum der Gemeinschaft 554
3. Die natürliche Einheit der Mehrzweckewirtschaft im Wald — sachgerechte Forstwirtschaft zugleich im Interesse der Gemeinschaft 555
4. Die Abgrenzung: Gefahrenabwehr / Sozialbindung — Konkurrenznutzung durch die Gemeinschaft/Enteignung 556
5. Hoheitliche Einwirkungen auf den Wald im einzelnen — Sozialbindung oder Enteignung? 557
6. Entschädigung, Ausgleichszahlung, Nutzungsentgelt — auch für allgemeine Infrastrukturleistungen an die Gemeinschaft 558
Regalien und Sozialbindung des Eigentums. Unter besonderer Berücksichtigung des Jagd- und Fischereirechtsr 560
I. Die Fragestellung und ihre Bedeutung 560
II. Die allgemeine Entwicklung der Regalien 562
1. Entstehung — Verhältnis zum Eigentum 562
2. Der Durchbruch zur „Souveränisierung der Regalien" 563
3. Die Kommerzialisierung der Regalien 564
4. Die Regalien zu Beginn des 20. Jahrhunderts 566
5. Die „Nachwirkung der Regalien" und die moderne Sozialbindung 568
III. Jagdregal und „Sozialbindung des Jagdrechts" 570
1. Die Entwicklung des Jagdrechts — Jagdregal als historische Parenthese 570
2. Der heutige Rechtszustand — Jagdrecht als Bestandteil des Grundeigentums 572
IV. Fischereiregal und „Sozialbindung des Fischereirechts" 573
1. Die Entwicklung des Fischereirechts — ein Beispiel für Regaliengeschichte (i.S. von I) 573
2. Fischereiregal und Sozialbindung des Fischereirechts 574
Die Höhe der Enteignungsentschädigung. Unterschreitung des Verkehrswertes?r 577
I. Einführung 577
II. Zulässigkeit der Unterschreitung des Verkehrswerts durch Gesetz — das „Deichurteil" des Bundesverfassungsgerichts und die Judikatur des Bundesgerichtshofs 578
1. Die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts: Verkehrswertunterschreitung nach Zeitumständen 578
2. Die Entschädigungsrechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor und nach dem Deichurteil: grundsätzlich volle Marktwertentschädigung 580
III. Das Entschädigungsgesetz 1992 — „Entschädigung weit unter Marktwert" in der Rechtsprechung 582
1. Die Höhe der beabsichtigten Entschädigungen und Ausgleichsleistungen 582
2. „Massive Verkehrswertunterschreitung" durch Gesetz — nach der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof 583
IV. Unterschreitung des Verkehrswerts durch Entschädigungsfestsetzung im Einzelfall 588
1. Entschädigungshöhe bei gesetzlich normierter Entschädigungspflicht 588
2. Entschädigung bei enteignendem und enteignungsgleichem Eingriff 590
V. Entschädigungshöhe zur Disposition staatlicher Abwägung — Gefahr für die rechtsstaatliche Ordnung 591
1. Verlust der Eigentumssicherheit — Was sind „besondere Zeitumstände"? 591
2. Sozialisierungen — kein Problem bei der Zulässigkeit massiver Verkehrswertunterschreitung 593
VI. Grenzen der Entschädigung unter Marktwert 593
1. Bisher anerkannte Unterschreitungen des Marktwerts 594
2. Staatliche Finanzbedürfnisse — kein abwägungswürdiger öffentlicher Belang 595
3. Kein „Notstandsrecht der Enteignungsentschädigung". 596
Degressive Ersatzleistungen? Ansätze zu einer „Sozialisierung" rvon Entschädigung und Schadensersatz 597
I. Die Bedeutung der Problematik 597
1. Der Anlaß der Untersuchung: Der Entwurf eines „Entschädigungsgesetzes Ost" 597
2. Die Dimension des Problems: „Personalisierung" und „Sozialisierung" der Ersatzleistungen 599
II. Grundsätzliche Unvereinbarkeit degressiver Entschädigung mit dem Entschädigungsbegriff 601
1. Entschädigung zur Ersatzbeschaffung für das „Genommene" 601
2. Unvereinbarkeit degressiver Ersatzleistung mit dem Entschädigungsbegriff 603
III. Legitimationsmöglichkeiten einer Abweichung von der Wiederbeschaffungstheorie? 604
1. Entschädigung gesagt — Ausgleich gemeint? 604
2. „Angemessene" — also auch „degressive" Entschädigung? 605
3. Degressive Unterschreitung des Verkehrswertes? 606
4. Entschädigungsrelevanz der „Vermögensverhältnisse des Betroffenen" nach Steuerverfassungsrecht? 606
5. „Existenzsicherung" und „Erdrosselungsverbot" — Berücksichtigung der Lage des Betroffenen? 607
IV. Konsequenz degressiver Entschädigung: „Sozialisierung" auch des Schadensersatzrechts? 608
1. Grundsätzliche Nähe von Entschädigungs- und Haftungsrecht 609
2. Degression im deliktischen Schadensersatzrecht? 610
V. Ausblick — ein Weg zur Entwertung allen Eigentums 613
Wertermittlung bei Inanspruchnahme von Grundstücken durch Versorgungsleitungen 614
Entschädigung für enteignende Eingriffe in das Waldeigentum. Unter besonderer Berücksichtigung des Verkehrswertprinzips 623
I. Eigentumsfreiheit als Wertgarantie 624
II. Entschädigung nach Verkehrswert — eine demokratische Entscheidung 625
III. Die Grenzen der Rechenbarkeit 627
IV. Entschädigung für den „Forstbetrieb" — der Wert des geschlossenen Besitzes 629
V. Entschädigung für die Minderung möglicher, nicht realisierter Nutzung 630
VI. Betretungsschäden und Verkehrswert 631
Teil VI: Alteigentum — Ost 633
Das Bodenreform-Urteil des Bundesverfassungsgerichts 635
I. Eine erwartete Entscheidung — in den politischen Grenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit 635
II. Die drei Grundlagen der Nicht-Rückgabe-Entscheidung 637
1. Die Enteignungen — Maßnahmen fremder Staatsgewalt — keine Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland 637
2. Das Bodenreform-Recht darf in der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden 641
3. Bodenreform — Enteignung, nicht menschenunwürdige Verfolgung 642
III. Die Ausgleichsleistungen 646
1. Grundlage des Ausgleichsanspruches in Art. 79 III GG 646
2. Verpflichtung zu gleichheitsentsprechendem Ausgleich 648
3. Die Ausgleichsgrundsätze 649
IV. Aufgabe und Verantwortung des Gesetzgebers 650
Verfassungswidriges Verfassungsrecht. Nach dem „Bodenreform-rUrteil" des Bundesverfassungsgerichts 651
I. Der Anlaßfall: Das Begehren der Rückgängigmachung der sozialen „Bodenreform" in der SBZ 651
1. Die „Bodenreform" und das Urteil aus Karlsruhe 651
2. Die Unausweichlichkeit der Frage einer Verfassungswidrigkeit des Art. 143 Abs. 3 neue Fassung GG 652
a) Keine Heilung etwaiger Nichtigkeit der „Bodenreform" schon durch Zeitablauf 652
b) Die „Bodenreform" — nicht als „Besatzungsrecht" verfassungsgerichtlicher Nachprüfung entzogen 653
c) Grundgesetzwidrigkeit der Bodenreform — aber keine „Rückwirkung der Grundrechte" 654
d) Dennoch: Möglicher Verstoß der Bodenreform gegen höchstrangiges Recht 656
3. Die grundsätzliche und aktuelle Bedeutung der Problematik der Grenzen der Verfassungsänderung 657
II. „Verfassungswidriges Verfassungsrecht" — bis zum und nach dem „Bodenreform-Urteil" 659
1. Die Möglichkeit „verfassungswidrigen Verfassungsrechts" — die Maßstäbe der Prüfung verfassungsändernder Gesetze 659
a) Die herrschende Lehre: Verfassungswidriges Verfassungsrecht ist möglich 659
b) Maßstäbe für verfassungsändernde Gesetze 660
c) Relativierung der Schranken der Verfassungsänderung 662
2. Das höchstrangige Verfassungsrecht als Maßstab im „Bodenreform-Urteil" — Allgemeines 662
III. Neue Tendenzen der Relativierung der unantastbaren Grundsätze 664
1. Keine Entscheidungsbegründung aus bisherigen allgemeinen Relativierungsformeln 664
2. Die Entscheidungsgründe des „Bodenreform-Urteils" — zukunftsgefährliche Relativierungen? 665
Rückerwerbsrecht von Alteigentum Ost — nach Gesetz oder Verwaltungspraxis? 667
I. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen ein Rückerwerbsrecht 667
II. Rückerwerbsregelungen nicht durch Gesetz, sondern durch Verwaltungsverordnung? 670
1. Rechtliche Gründe für die Notwendigkeit gesetzlicher Regelung 670
2. Rechtspolitische Bedenken gegen eine administrative Regelung des Rückerwerbsrechts 671
Das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz — ein Gleichheitsverstoß 673
I. Gesetzesverspätung 673
1. Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz — fünf Jahre nach Mauerfall 673
2. Der Hauptgrund der Gesetzesverspätung: die Staatsfinanzen 674
3. Fortsetzung einer unendlichen Geschichte vor dem Bundesverfassungsgericht 675
II. Die unterschiedliche Behandlung der Enteignungsopfer im Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz 676
1. Die drei Hauptkategorien: Restitutions-, Entschädigungs-, Ausgleichsberechtigte 676
2. Die Schlechterstellung der Entschädigungs-/ Ausgleichsberechtigten — die „Wertschere" 677
3. Die Entschädigungsregelung des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes und die Entschädigungsgrundsätze des Vermögensgesetzes 680
III. Die Gleichheitsfrage an das Entschädigungsund Ausgleichsleistungsgesetz 681
1. Wiedergutmachung — kein Eigentumsproblem mehr 681
2. Wiedergutmachung — an die Gleichheit gebunden 682
3. „Verfügbarkeit" zu restituierender Güter — kein ausreichender Grund für so weitgehende Ungleichbehandlung 683
IV. Differenzierungsgründe zwischen Rückübertragungsund Entschädigungsberechtigten „nach 1949"? 684
1. Die grundsätzlich ablehnende Haltung der deutschen Staatsrechtslehre 684
2. Mögliche Differenzierungsgründe — Kritik 686
V. Verfassungsmäßigkeit des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes — nur bei Anhebung von Entschädigung und Ausgleichsleistung 688
Rückgabe der Schlösser — Ein Gebot von Recht, Geschichte, Kultur 690
Teil VII: Unternehmerfreiheit und Wirtschaftsordnung 695
Marktoffenes Verfassungsrecht 697
I. Marktöffnung der Staatlichkeit — eine Zentralfrage am Ende des „realen Sozialismus" 697
II. Der „geschlossene Verfassungsstaat" — der „macht-ignorierte Markt" 700
III. Die Notwendigkeit der Öffnung der Verfassung zum Markt — Wege dorthin 705
IV. Handlungsformen marktkonformer Staatlichkeit 710
V. Ausblick: Der Markt — vom Nachtwächter zum Marktwächter 711
Das Eigentum Privater — Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft 712
Privateigentum ohne privaten Markt? Gibt es eine rverfassungsrechtliche Garantie „des Marktes"? 724
I. „Marktwirtschaft als Wirtschaftsverfassung" — ein unrichtiger Ansatz 725
1. „Keine Wirtschaftsverfassung, also auch keine Marktgarantie" 725
2. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts — keine Entscheidung zur „Wirtschaftsverfassung", keine Ablehnung der grundgesetzlichen Marktgarantie 726
3. Exkurs: Sozialstaatlichkeit als Grundlage einer „Wirtschaftsverfassung" 730
4. Verfassungsrechtliche Marktgarantie und „Wettbewerbsfreiheit" 732
II. Das grundgesetzliche Enteignungsrecht (Art. 14 Abs. 3 GG) als Garantie eines „staatsfreien Marktes" 732
1. Art. 14 GG und die problematischen wirtschaftsverfassungsrechtlichen „Zitatketten" 733
2. Art. 14 Abs. 3 GG als Verbot der Wertbestimmung durch den Staat 734
3. Sozialbindende Marktintervention 737
III. Grenzen der Marktintervention aus der Eigentumsgarantie 738
1. Verbot der staatsabhängigen Garantie des „privaten" Marktes 738
2. Einzelnes zu Möglichkeiten und Schranken der Intervention 739
Der Eigentümer als Organ der Wirtschaftsverfassung. Gibt es ein r„organisationsrechtliches Grundrechtsverständnis"? 741
I. „Zu neuen Grundrechtsufern" 741
II. Grundrechte als Teilhabe- und als Bürgerrechte — Freiheit und Sozialstaatlichkeit 742
III. Die Problematik der Grundrechte als Abwehrrechte 746
IV. Das Eigentumsgrundrecht — Hauptobjekt des Grundrechtswandels 748
V. Das Eigentum als „Recht zum Staat" 750
VI. Der Eigentümer als Organ der Wirtschaftsverfassung — verfassungsrechtliche Begründung 751
VII. Nachteile und Nutzen einer organisationsrechtlichen Betrachtung des Eigentums 755
Spekulation — ein politisches Schlagwort 758
Eigentumsgrundrecht und Agrar(struktur)politik 771
Differenzierungen nach Betriebsgröße. Grundrechtsprobleme bei rEingriff und Förderung gegenüber „größeren Betrieben" 782
I. Differenzierungen, Fördergrenzen, Tendenzen der „Plafondierung" nach Betriebsgröße 782
1. „Eingriff und Förderung nach Betriebsgröße" — eine Grundrechtsfrage 782
2. Ein neueres Beispiel: „Agrarstrukturgesetzgebung" — Vorläufer von „Industriestrukturregelungen"? 785
3. Die verfassungsrechtliche Problematik 787
II. Berufsfreiheit als Schranke der Betriebsgrößenfestlegung durch den Staat 789
1. Berufswahlfreiheit — Beruf des „größeren Unternehmers"? 789
2. Berufsausübungsfreiheit — „Recht größer zu bleiben — zu werden" 791
III. Eigentumsfreiheit als Sicherung der Betriebsgröße 794
1. Art. 14 Abs. 1 GG als Maßstab einer Strukturgesetzgebung 794
2. Durch staatliche Betriebsgrößenbestimmung nicht beeinträchtigte Eigentümerinteressen 794
3. Durch Betriebsgrößendirigismus möglicherweise verletzte Eigentümerpositionen 795
IV. Wettbewerbsgleichheit und staatlich bestimmte Betriebsgrößenordnung 796
1. Grundrechtliche Verbürgung der Wettbewerbsgleichheit 797
2. Schutz der schwächeren Wettbewerber 797
Verfassungsschranken der Unternehmensbelastungen. rPersonalzusatzkosten und „finanzielle Leistungsfähigkeit" (BVerfG) 799
I. Die Personalzusatzkosten als Gefahrdung des Standorts Deutschland 799
1. Aus der dramatischen Personalzusatzkostendiskussion eine verfassungsrechtliche Frage 799
2. Der Begriff der „gesetzlichen Personalzusatzkosten" 800
3. Personalzusatzkosten als „zweiter Lohn" — steigende Tendenz 802
4. Internationaler Vergleich — deutsche Personalzusatzkosten als Weltspitze 802
5. Der entscheidende Personalzusatzkosten-Treibsatz: die Sozialversicherung 803
II. Sozialisten als Grundrechts-Eingriff 804
1. Berührte Grundrechte — Schutzbereiche 804
2. Abgabenbelastung — ein Eingriff 805
3. Feststellung der Überschreitung der verfassungsrechtlichen Belastungsgrenzen — „Durchschnittswirkungen" 806
4. „Hineinwachsen in Verfassungswidrigkeit" 808
III. Die Einheitswertbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts 809
1. Orientierungen für die Verfassungsschranken der Sozialabgaben-Belastungen 809
2. Die Verfassungsschwelle: Das „Durchschnittliche" und die „Gefahrdung" 811
3. Das verfassungsrechtliche Verschonungsgebot bei vorbelasteten Wirtschaftseinheiten — „Sozialbindung als Eigentumsposition" 812
4. Personalzusatzkosten — oder Steuerentlastung — eine Entscheidung des Gesetzgebers 814
IV. Ausblick: Auf dem Weg zu einem Verfassungsrecht der dynamischen Belastungsgrenzen 815
Handel mit Geist 816
Teil VIII: Steuerverfassung 821
Der Steuerstaat — Weg der Gleichheit zur Macht 823
I. Die Steuergewalt als einheitliche Macht 823
II. Die Steuergleichheit als moralische Macht — das Steuerstrafrecht 825
III. Die ungezielte, unmerkliche Herrschaft der Steuergleichheit 826
IV. Die unaufschiebbare Gewalt des Steuersatzes 827
V. Der Steuerstaat — Ausdruck der Machtverstärkung durch atomisierende Gleichheit 828
VI. Die Nicht-Sachgebundenheit der Steuer — Grundlage des Herrschaftsbeliebens 830
VII. Steuervielfalt — Machtvielfalt 833
VIII. Steuern — Machtstrategie und Gewöhnungseffekt 835
IX. Mit den kleinen Schritten der Steuer in die Macht 836
X. Mißbrauch und wirtschaftliche Betrachtungsweise — Überwindung der Norm im Namen der Gleichheit 838
XI. „Der wesentlich ungleiche Steuerpartner Staat" — gedeckt durch die Gleichheit 840
XII. Steuertypisierung — Nivellierung durch die Exekutive 841
Von der Leistung zur Leistungsfähigkeit — die soziale Nivellierung. Ein Beitrag wider das Leistungsföhigkeitsprinzipr 845
I. Leistungsfähigkeit — ein allgemeiner Nivellierungsbegriff 845
II. Die Pseudobegründung der Leistungsfähigkeit aus der Freiheit 846
III. Leistungsfähigkeit — ein Begriff reiner faktischer Gewalt 847
IV. Belastung nach Leistungsfähigkeit — „gleiche Merklichkeit der Herrschaft" 849
V. Leichtere Durchsetzbarkeit gegenüber Leistungsfähigen — ein Zeichen vorgängiger Egalisierung 851
VI. Belastung nach Leistungsfähigkeit — steigender Zoll für Ungleichheit — die Rückkehr des Assekuranzdenkens 852
VII. Die egalitäre Selbstverstärkung der Herrschaft durch das Leistungsfähigkeitsprinzip: die progressive Belastung 853
VIII. Durch Leistungsfähigkeitsdenken zur Bedürfnisbeherrschung durch den Staat 856
Steuer- und Eigentumswende — die Einheitswert-Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts 858
I. Bisher: Nach Verfassungs-Jahrzehnten — Steuer-Verfassungsrecht nur in Ansätzen 858
1. Schutzlosigkeit gegen die Steuerbelastung 858
2. Der Leerlauf der Eigentumsgarantie gegenüber der Steuergewalt 860
II. Der begrenzte „steuertechnische" Anlaß: die verschlafene Neubewertung des Grundbesitzes 861
1. Die Befassung des Bundesverfassungsgerichts 861
2. Bisherige Bundesverfassungsgerichts-Rechtsprechung zur Zeit- und Realitätsnähe der Einheitswerte — die Untätigkeit des Gesetzgebers 862
3. Die Erweiterung der Fragestellung — von den Einheitswerten zur Steuer-Belastungs-Gestaltung 863
III. Die Thesen des Vermögensteuer-Beschlusses — Gleichheit und Eigentum als Steuerschranken 865
1. Gesamt-Abgabenbelastung als Besteuerungskriterium 865
2. Realitätsgerechte Abbildung der Werte in den Steuerbemessungsnormen 866
3. Besteuerung nur nach Ertragsfahigkeit 866
4. Substanzwahrung — endlich ernst genommen 867
5. Gesamtbelastung des Soll-Ertrags — nur etwa zur Hälfte: klarer Eigentumsschutz 867
6. Steuerrechtliche Folgen: Keine höhere Vermögensteuer oder Einkommensteuer — mäßige Einheitswerte für Immobilien 869
7. Erhebliche Vermögensteuerfreibeträge — ein Verfassungsgebot: Schutz der Grundlagen „persönlicher Lebensführung" 869
8. Keine Steuerlenkung durch „hingenommene faktische Entwicklung" 871
IV. Die Thesen des Erbschaftsteuer-Beschlusses: Belastungsgrenzen und Steuerverschonung 872
1. Die Schranken gesetzgeberischer Belastungsfreiheit: auch hier Achtung des Kerns der Privatnützigkeit 872
2. Familiengerechte Freibeträge 873
3. Verschonung des Betriebsvermögens — verstärkter Mittelstandsschutz 873
4. Zum Mittelstandsschutz 873
V. Zusammenfassung und Ausblick: eine Grundsatzentscheidung schreibt Rechtsprechungs-Geschichte 873
Ertragswertverfahren — sachgerechte Bewertung des Grundbesitzes. Verfassungsbedenken gegen ein rverallgemeinertes Sachwertverfahren 876
I. Einleitung 876
II. Vorrang des Ertragswertverfahrens, insbesondere beim Grundbesitz 879
1. Die beiden „Grundtypen" der Steuerbewertung: Verkehrswert und Ertragswert 879
2. „Verkehrswert über Ertragswert": ein Verfassungsproblem der Besteuerung 880
3. Rechtfertigung des Ertragswertes beim Grundbesitz — herkömmliche Ansätze 881
4. Die neue Judikatur des Bundesverfassungsgerichts und die Verfassungsbegrundung der Ertragswertbesteuerung des Bodens 883
5. Die Grundsatz-Begründung der Sollertrags-Besteuerung: kein Veräußerungszwang für „ruhendes Vermögen44 886
III. Verfassungsbedenken gegen das Sachwertverfahren 888
1. Sachwertverfahren als Ausnahme — als Bewertungshilfe 888
2. Allgemeines Sachwertverfahren — eine unzulässige Verkehrswertorientierung 888
3. Das allein sachgerechte Verfahren: Bewertung nach Jahresrohmieten 889
IV. Bewertung für die Erbschaftsteuer 890
V. Leichtigkeit der Steuererhebung — aber keine „Steuergleichheit nach Praktikabilität" 891
VI. Zusammenfassung 892
Kein Anrechnungsverfahren für Steuerbefreite? 893
Einleitung 893
I. Diskriminierung der Steuerbefreiten gegenüber steuerpflichtigen Dividendenbeziehern 895
1. Steuerbefreiung als Kriterium für stärkere Belastung? — Legitimation aus der Rechtstechnik des Anrechnungsverfahrens? 895
2. Steuerbelastung auch bei anderen Nicht-Steuerpflichtigen als Rechtfertigung? 897
II. Rechtfertigungsversuche der Diskriminierung — Kritik 898
1. Reformziel allein: keine Doppelbesteuerung 898
2. Grundsatz der Einmalbesteuerung 899
3. Keine Erstattung bei Ausländern — also überhaupt nicht bei Steuerbefreiten? 903
III. Die Nichtanrechnung der Körperschaftsteuer als Systemwidrigkeit — ein Indiz für Gleichheitsverstoß 906
1. Die Fragestellung 906
2. „Systemwidrigkeit44 als rechtliche Kategorie — verfassungsrechtliche Bedeutung 907
3. Die Nichtanwendung des Grundsatzes „Körperschaftsteuer-Belastung nach individueller Steuerpflicht44 als Systemwidrigkeit 908
4. Rücknahme der Steuerbefreiung durch die Steuererhebungstechnik des Anrechnungsverfahrens 911
Gesamtergebnis 915
Abkommensbruch durch Außensteuerrecht? Bilanz der Diskussion um die Novelle des Außensteuergesetzes von 1992r 916
I. Sachverhalt, Diskussion und offene Fragen 916
1. Die Außensteuergesetz-Novelie von 1992: weitergehende Besteuerung von Kapitaleinkünften aus dem Ausland trotz DBA 916
2. Zusammenfassung der steuerlichen Diskussion um die AStG-Novelle 919
3. Offene, vertiefungsbedürftige Fragen 921
II. Die AStG-Novelle — inhaltlicher Widerspruch zum DBA-Recht 923
1. Die These: Hinzurechnungsbesteuerung — kein Widerspruch zum DBA-Recht 923
2. Herrschende Lehre: Die Hinzurechnungsbesteuerung ist unvereinbar mit Doppelbesteuerungsabkommen 924
3. Die „Zwei-Rechtskreise-Lehre" — keine Begründung für die Vereinbarkeit der Hinzurechnungsbesteuerung mit Doppelbesteuerungsabkommen 925
4. Die AStG-Novelle — besteht wegen zulässiger Mißbrauchsverhütung kein Widerspruch zu Doppelbesteuerungsabkommen? 927
III. Eindeutiger Wille des Novellen-Gesetzgebers, DBA zu verletzen? — DBA als lex specialis — § 2 AO 929
1. Herrschende Lehre: Abänderbarkeit einer DBA-Transformation durch späteres deutsches Steuergesetz 929
2. Die Rechtsprechung des BFH: keine Abänderbarkeit der DBA durch späteres Steuerrecht 930
3. DBA-Recht — wesentlich lex specialis, daher durch späteres deutsches Steuerrecht nicht abänderbar 930
4. Abänderung der DBA nur durch „ausdrücklich" erklärten gesetzgeberischen Willen — § 2 AO — „Zitiergebot" 931
5. Begründung des „Zitiergebots" durch späteres Gesetz aufgehobener DBA aus dem Grundsatz der „Völkerrechtsfreundlichkeit" 934
IV. Europarechtliche Problematik 935
Die Unzulässigkeit steuerlicher Fiskalprivilegien. Unter besonderer Berücksichtigung der Forstwirtschaftr 937
I. Die Steuerprivilegien der öffentlichen Hand 937
II. Generelle Unzulässigkeit steuerlicher Fiskalprivilegien 939
1. Gleichstellung von Fiskus und Privaten im Wettbewerb 939
2. Unzulässigkeit eines Fiskaldirigismus durch Fiskalprivilegien 944
3. Steuerverfassungsrechtliche Argumente gegen die Fiskalprivilegien 947
III. Versuche der Rechtfertigung steuerlicher Fiskalprivilegien 950
1. Steuerliche Argumente — Kritik 950
2. Finanzverfassungsrechtliche Argumente — Kritik 951
3. Verfassungsrechtliche, insbesondere staatsorganisatorische Argumente — Kritik 953
IV. Grundrechtswidrigkeit steuerlicher Fiskalprivilegien 954
1. Verletzung der Steuergleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) 955
2. Verletzung der Wettbewerbsgleichheit (Art. 2 Abs. 1 GG) 956
3. Verletzung der Berufs- und Gewerbefreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) 958
V. Ausnahmerechtfertigung von Fiskalprivilegien im Forstbereich? 960
1. Forstwirtschaft als selbständiger Sachbereich 960
2. Staatliche Forstwirtschaft als Hoheitstätigkeit? 961
3. Staatliche Forstwirtschaft als Leistungsverwaltung? 962
4. Spezielle Interventionsnotwendigkeiten im Forstbereich? 964
5. Die organisatorische Verbindung von Hoheits-, Leistungsund Fiskaltätigkeit der öffentlichen Hand 965
6. Fiskalprivilegien kraft Tradition 965
VI. Schlußbemerkung 966
Teil IX: Sozialversicherung 969
Umbau des Sozialstaates. Besinnung auf die Grundlagen der Sozialversicherungr 971
I. Sozialstaat als Einbahnstraße? — Eine unausweichliche Fragestellung 971
1. Reformzwang 971
2. Verfassungsrechtliche Reformoffenheit bei Risikoentwicklungen der Sozialversicherung 972
II. Fehlentwicklungen der Sozialversicherung — Korrekturen 973
1. „Weiter Gestaltungsraum des Gesetzgebers" — kein Belastungsblankett 973
2. Sozialversicherung als „ausdehnungsföhiger Gattungsbegriff" — Abkoppelung von der Tradition? 974
3. Keine Abkoppelung der Sozialversicherung vom „Versicherungsbegriff" — kein „grenzenloser Ausgleich" 977
4. Keine Abkoppelung der Sozialversicherung vom Arbeitsverhältnis 981
5. Der Arbeitgeberanteil — Verfassungsschranken nach dem Bundesverfassungsgericht 984
III. Folgerungen für eine Reform der Sozialversicherung 987
Fremdlasten der Sozialversicherung — ein schwerwiegender Verfassungsverstoß 988
I. Die Höhe der Personalzusatzkosten (PZK) — Senkungsnotwendigkeit — Senkungspotential 988
1. Die PZK-Belastungen — Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft 988
2. Die Sozialversicherung — sozialer Preistreiber der Arbeit 991
II. Kritik der sozialversicherungsfremden Lasten — Sozialversicherungsbeiträge sind nicht Steuern 992
1. Fremdlasten — bisher ein zu weiter Begriff 992
2. Die eigentliche Fremdlast: primärer Nutzen außerhalb der Interessen der Versichertengemeinschaft 995
3. Eindeutige Beispiele für Fremdlasten 996
III. Fremdlasten der Sozialversicherung — eine Verletzung von Abgabengleichheit und Finanzverfassung: keine „Beiträge statt Steuern" 998
1. Fremdlasten — im Interesse aller Bürger 998
2. Sozialversicherungsbeiträge anstelle von Steuern — verfassungswidrig 999
Teil Χ: Gemeinsamer Markt Europa 1003
Der europäische Eigentumsbegriff. Schwächerer Eigentumsschutz als in Deutschland?r 1005
I. 1005
II. 1006
III. 1008
IV. 1013
V. 1017
Die Zulässigkeit der Subventionierung deutscher Steinkohle zur Verstromung nach europäischem Recht 1020
I. Vorbemerkungen 1020
II. Die Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts (Beihilfen-Kartellverbote) auf Subventionen für die Energiewirtschaft 1021
1. Die Energieversorgungsunternehmen — nach Art. 90 Abs. 2 EWGV von gemeinschaftsrechtlichen Bindungen freigestellt 1021
2. „Verhinderung der Erfüllung übertragener Aufgaben" — die Sicherheitsproblematik 1023
3. Beeinträchtigungen des „Handelsverkehrs von Elektrizität" innerhalb der Gemeinschaft durch Subventionierung deutscher Energieversorgungsunternehmen (Art. 90 Abs. 2 S. 2 EWGV)? 1028
III. Beihilfen für den Steinkohlenbergbau und EGKSV 1029
1. Geltung des EGKSV für die Steinkohlensubventionen — Verhältnis zum EWGV 1029
2. Das Beihilfeverbot nach Art. 4c EGKSV 1032
a) Das strenge Verbot jeder Subvention oder Beihilfe 1032
b) Art 67 EGKSV als Relativierung des Verbots des Art. 4c? — Abgrenzungen der „montanspezifischen" von den „sektorunspezifischen" („allgemeinen") Beihilfen 1033
3. Die Lockerung des Beihilfeverbots für Steinkohle durch die europäischen Instanzen (Art. 95 Abs. 1 EGKSV) 1035
4. Berücksichtigung dieser Grundsätze selbst bei Freistellung der Beihilfen nach Art. 90 Abs. 2 EWGV 1040
Der mündige Verbraucher in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Zur europarechtlichen Zulässigkeit abstrakterrGefährdungstatbestände (§§ 6a, 6b UWG)r 1042
I. Die Fragestellung und ein Beispielsfall 1042
1. Das hohe deutsche Verbraucherschutzniveau und die Gefährdungstatbestände des UWG 1042
2. Die neuesten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes 1044
II. EuGH-Grundsätze: Optimale Information für den eigenverantwortlichen Verbraucher 1047
1. Wettbewerbsregeln als Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels 1047
2. Die europarechtlichen Schranken der nationalen Gesetzgebung zum unlauteren Wettbewerb — Allgemeines 1048
3. Versteinerung nationaler Vorstellungen und Gewohnheiten — kein zulässiges Ziel des Verbraucherschutzes 1049
4. Nicht Handelsverbot — Handelsinformation 1054
III. Ausblick: Notwendigkeit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes auch über die Zulässigkeit abstrakter Gefährdungstatbestände im deutschen UWG 1058
Wahrheitssuche statt Suggestionsvermutung. Ein neuer Anstoß des Europäischen Gerrichtshofes zur Wettbewerbsliberalisierung 1059
I. Einführung 1059
II. Das Yves Rocher-Urteil des Europäischen Gerichtshofes und die Brüsseler Konsequenzen 1060
1. Inhalt und Bedeutung des Yves Rocher-Urteils 1060
2. Vertragsverletzungsverfahren der Kommission wegen § 6e UWG 1061
III. Yves Rocher — Fortbildung mit neuen Akzenten 1062
1. „Europarechtliches Prüfungssystem" für nationales Wettbewerbsrecht 1062
2. Grenzüberschreitung bei jedem Absatz importierter Erzeugnisse 1063
3. Wahre Werbung: EG-geschützt 1064
4. Suggestion ist nicht Irreführung 1065
5. Optimale Information 1066
6. Der EG-Vergleich — ein „Geleitzug nach niedrigstem Verbraucherschutzniveau"? 1067
IV. Die UWG-Gefährdungstatbestände — in Gefahr 1068
Sachverzeichnis 1071