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Die Mobilisierung des Bürgers für die Durchsetzung des Rechts

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Masing, J. (1997). Die Mobilisierung des Bürgers für die Durchsetzung des Rechts. Europäische Impulse für eine Revision der Lehre vom subjektiv-öffentlichen Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48928-2
Masing, Johannes. Die Mobilisierung des Bürgers für die Durchsetzung des Rechts: Europäische Impulse für eine Revision der Lehre vom subjektiv-öffentlichen Recht. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48928-2
Masing, J (1997): Die Mobilisierung des Bürgers für die Durchsetzung des Rechts: Europäische Impulse für eine Revision der Lehre vom subjektiv-öffentlichen Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48928-2

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Die Mobilisierung des Bürgers für die Durchsetzung des Rechts

Europäische Impulse für eine Revision der Lehre vom subjektiv-öffentlichen Recht

Masing, Johannes

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 716

(1997)

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Abstract

Im Europarecht zeichnet sich immer deutlicher ein weitgreifendes Konzept gegen die Umsetzungsschwächen und Vollzugsdefizite gemeinschaftsrechtlicher Normen ab: Die Mobilisierung des Bürgers für die Durchsetzung des Rechts. Losgelöst von dem Gedanken des Individualschutzes werden die Bürger befähigt, vor den staatlichen Behörden und Gerichten unmittelbar auf die Beachtung des Rechts zu pochen. Verstanden weniger als des Rechtsschutzes bedürftige Privatpersonen, denn vielmehr als wirkmächtige Anwälte und Vollstrecker gemeinschaftlicher Interessen sollen sie so das Gemeinschaftsrecht effektivieren.

Die vorliegende Arbeit konfrontiert dieses Konzept mit der deutschen Lehre vom subjektiv-öffentlichen Recht. Sie legt tiefgreifende Strukturunterschiede offen und sucht so eine Vergewisserung über die theoretischen Grundlagen der deutschen Lehre. Im Mittelpunkt steht dabei als deren materieller Kern die Privatbezogenheit subjektiv-öffentlicher Rechte, die in ihrem beschränkenden Gehalt noch wenig reflektiert worden ist. Verstanden als ein ausschließendes Kriterium, das eine Stellung des einzelnen als Anwalt öffentlicher Interessen gezielt zurückweist, wurzelt sie im deutschen Konstitutionalismus und dessen Unterscheidung von privater Freiheit und öffentlichen Interessen, mit der der Selbstand der monarchischen Exekutive abgesichert werden sollte. Von dieser Bedeutung geprägt, enthält die Lehre vom subjektiv-öffentlichen Recht bis heute mehr als ein prozeßrechtliches Kriterium zur Realisierung der Subjektstellung des einzelnen. Sie tradiert eine die Rechtsordnung vielfältig und oft unbemerkt durchwirkende Grundsatzbestimmung zum Verhältnis von Bürger und Verwaltung.

Wenn das Europarecht hieran rührt, reißt es einen weiten Horizont auf: Das Modell der Mobilisierung des Bürgers für die Durchsetzung des Rechts verlangt nicht nur nach einer Besinnung auf das Staat-Bürger-Verhältnis im Bereich des Europarechts und nach Transformation der diesbezüglichen Vorgaben, sondern enthält auch eine Anfrage an das deutsche Verwaltungsrecht selbst: Wieweit trägt die Lehre vom subjektiv-öffentlichen Recht mit ihrer Bestimmung des Staat-Bürger-Verhältnisses noch? Kann und soll die Mobilisierung des Bürgers als allgemeines Modell für eine effektivere Rechtsdurchsetzung auch in das deutsche Verwaltungsrecht aufgenommen werden?

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 13
Teil 1: Die Mobilisierung des Bürgers durch das Europarecht 19
I. Die Einbeziehung des Bürgers in die Verwaltung 21
1. Die Kontrolle der Verwaltung durch den Bürger als Teil der Öffentlichkeit 21
a) Die Öffentlichkeitsbeteiligung in der UVP-Richtlinie 23
b) Die Öffentlichkeit in der Öko-Audit-Verordnung 26
c) Die Umweltinformationsrichtlinie 30
2. Die Pflicht zur Verleihung von Individualbefugnissen bei der nationalen Umsetzung von EG-Richtlinien 35
3. Rechtsschutzanforderungen der Gemeinschaft 37
4. Die Mobilisierung des Bürgers durch Ausweitung der Direktwirkung des EG-Rechts 42
II. Die Mobilisierung des Bürgers als Prinzip 50
Teil 2: Die Privatbezogenheit der deutschen Lehre vom subjektiv-öffentlichen Recht 55
I. Geschichtliche Grundlagen 56
1. Die Abgrenzung von den jura quaesita 56
2. Die Privatnützigkeit subjektiv-öffentlicher Rechte 62
a) Die Einbindung des subjektiv-öffentlichen Rechts in die moderne Staatlichkeit 63
b) Die Beschränkung auf die Geltendmachung individueller Interessen 65
3. Das Problem der staatsbürgerlichen Rechte 73
4. Objektiv-rechtliche Ansätze 77
a) Objektiv-rechtliche Konzeptionen in der Literatur 77
b) Die Gesetzgebung in Preußen 80
5. Zusammenfassung und Ausblick auf die französische Rechtsentwicklung: Kraft und Grenze des subjektiv-rechtlichen Konzepts 83
a) Das deutsche Konzept des Individualschutzes gegenüber dem französischen Konzept der Gesetzmäßigkeitskontrolle 83
b) Praxisorientierte Dogmatisierung 88
II. Die Übernahme des subjektiv-öffentlichen Rechts als Grundlage des heutigen Verwaltungsrechtsschutzes 89
1. Die ausgedehnte Reichweite des modernen Rechtsschutzes 91
a) Die mittelbare Geltendmachung objektiv-rechtlicher Normen 93
b) Erweiterung des Drittschutzes 101
c) Fazit: Die Relativierung des subjektiv-rechtlichen Konzepts in der Praxis 103
2. Die Individualbezogenheit als unveränderter Kern der Lehre des subjektivöffentlichen Rechts 105
a) Die Definitionen des subjektiv-öffentlichen Rechts 106
b) Die Schutznormtheorie 107
3. Entwicklungen in der rechtswissenschaftlichen Diskussion 111
a) Individualbezogenheit der Kritik an der Schutznormtheorie 111
b) Tendenzen zur Selbstauflösung des subjektiv-rechtlichen Konzepts 114
4. Objektiv-rechtliche Ansätze 117
a) Objektiv-rechtliche Elemente im deutschen Rechtsschutz 118
b) Die Diskussion um die Verbandsklage 121
III. Das subjektiv-öffentliche Recht als Grundlage der Beziehung von Verwaltung und Bürger überhaupt 128
1. Das Grundverhältnis von Bürger und Verwaltung 128
a) Der Fundamentalcharakter des subjektiv-rechtlichen Prinzips 128
b) Die subjektiv-rechtlichen Grundstrukturen im Verwaltungsverfahren 130
2. Rechte gegenüber der Verwaltung 134
a) Informationsrechte 134
b) Mitwirkungsbefugnisse im Vorfeld von Verwaltungsentscheidungen 138
c) Exkurs: Die Drittbezogenheit der Amtspflichtverletzung 145
3. Die Grundrechte 148
a) Die Grundrechte als Abwehrrechte 148
b) Die objektiv-rechtlichen Grundrechtsgehalte 159
4. Das Petitionsrecht 165
a) Der gemeinbezogene Charakter des Petitionsrechts 166
b) Der schwache Inhalt des Petitionsrechts 169
Teil 3: Die Herausforderung des Europarechts für das deutsche Verwaltungsrecht 175
I. Konfrontation zweier Modelle 175
1. Die Unvereinbarkeit des europäischen und deutschen Konzepts im theoretischen Ansatz 176
2. Das große Konvergenzpotential in den praktischen Auswirkungen 181
a) Rechtsdurchsetzung mittels eigener Rechte 181
b) Individueller Rechtsschutz durch objektives Recht 184
c) Die formale Bestimmung subjektiver Rechte 185
3. Eine sachliche Herausforderung 187
a) Rückwirkungen einer instrumenteilen Versubjektivierung 188
b) Der unbewältigte Rückgriff auf das formell bestimmte subjektive Recht 189
c) Notwendigkeit einer Revision des subjektiv-öffentlichen Rechts 194
II. Die Mobilisierung des Bürgers vor dem Hintergrund der französischen Rechtstradition 196
1. Die objektiv-rechtliche Konzeption des Verwaltungsrechtsschutzes in Frankreich als Ausgangspunkt des europäischen Konzepts 196
2. Die Unterfangenheit des französischen Konzepts durch eine starke Exekutive 209
3. Die neue Dimension des Europäischen Modells 215
III. Die Relativierung des subjektiv-rechtlichen Prinzips – Resümee, Perspektiven, Ausblick 218
1. Verlust tradierter Gewißheiten 218
2. Dogmatische Perspektiven 221
a) Offenheit für gemeinbezogene Befugnisse 221
b) Der status procuratoris 225
3. Rechtspolitischer Ausblick: Ein neues Modell? 230
a) Chancen und Gefahren 231
b) Ein erweitertes Blickfeld 238
Literaturverzeichnis 241
Sachverzeichnis 283