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Konkurrenz und Auslegung

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Klein, A. (1997). Konkurrenz und Auslegung. Der deliktsrechtliche Gehalt vertragsrechtlicher Normen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49023-3
Klein, Andreas. Konkurrenz und Auslegung: Der deliktsrechtliche Gehalt vertragsrechtlicher Normen. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49023-3
Klein, A (1997): Konkurrenz und Auslegung: Der deliktsrechtliche Gehalt vertragsrechtlicher Normen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49023-3

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Konkurrenz und Auslegung

Der deliktsrechtliche Gehalt vertragsrechtlicher Normen

Klein, Andreas

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 197

(1997)

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Abstract

Wie verhalten sich konkurrierende Schadensersatzansprüche aus Vertrag und Delikt zueinander? Diese Frage wird erheblich, wenn aufgrund überwiegend im Vertragsrecht plazierter gesetzlicher Haftungsbeschränkungen ein Anspruch hinter dem anderen zurückzubleiben scheint, etwa in der Dauer der Verjährungsfrist, dem summenmäßigen Umfang oder dem vorausgesetzten Verschulden.

Mit der vorliegenden Arbeit verfolgt der Autor den Ansatz, haftungsbeschränkende Normen durch Auslegung darauf zu befragen, ob sie auch für konkurrierende deliktische Ansprüche gelten sollen. Eine allgemeine, durch die Konkurrenz als solche begründete Beeinflussung des Deliktsrechts durch das Vertragsrecht wird abgelehnt. Die häufig behauptete generelle Ermächtigung der Wissenschaft zur eigenständigen Lösung der Konkurrenzproblematik durch die Verfasser des BOB beruht auf einem Mißverständnis. Ein Auftrag an die Wissenschaft besteht lediglich im Bereich divergierender Verschuldensmaßstäbe.

Die Auslegungslösung wird auf die wesentlichen Haftungsbeschränkungen des BOB, HOB und des Transportrechts angewandt. Sie bestätigt z. B. für die kurzen Verjährungen bei Gebrauchsüberlassungen (§§ 558, 606 BGB) ihren allgemein anerkannten deliktsrechtlichen Gehalt, verneint einen solchen dagegen bei §§ 477, 638 BGB. Im Frachtrecht beziehen sich entgegen der Rechtsprechung des BGH nahezu sämtliche Haftungsbegrenzungen auch auf konkurrierende Deliktsansprüche. Schließlich ergibt sich, daß in nichtigen und beendeten Verträgen enthaltene deliktsergreifende Haftungsbeschränkungen noch Wirksamkeit haben können.

Table of Contents

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Inhaltsverzeichnis 5
A. Grundlegung 11
I. Einführung 11
1. Das Problem im Grundsatz 11
2. Unterschiedliche Verjährungsfristen 13
3. Rügeobliegenheiten 14
4. Divergierende Verschuldensmaßstäbe 14
5. Standpunkte in Rechtsprechung und Lehre 15
II. Die Konkurrenzfragen als Auslegungsprobleme 18
1. Die Auslegung einzelner haftungsbeschränkender Normen auf der Basis freier Anspruchskonkurrenz 18
2. Keine einwirkende Anspruchskonkurrenz 23
3. Keine Gesetzeskonkurrenz 24
4. Vermeidung von Wechselwirkungen zwischen Konkurrenzlehre und vertraglicher sowie deliktischer Haftung 25
5. Unschädlichkeit falscher Argumente für die freie Anspruchskonkurrenz 29
6. Vorläufer und Entsprechungen der Auslegungslösung in Literatur und Rechtsprechung 30
III. Die Gesetzgebungsgeschichte zeigt: Kein Auftrag an die Wissenschaft zur grundsätzlichen Gestaltung der Konkurrenzlehre 33
1. Vorläufer des BGB 36
2. Gebhards Teilentwurf eines Allgemeinen Teils 37
3. Die Beratungen der Ersten Kommission 38
IV. Bisherige Versuche zur Lösung der Konkurrenzprobleme 44
1. Die Lehre von der „Anspruchsnormenkonkurrenz" 44
a) Keine Gründe für die Anspruchsnormenkonkurrenz 45
(1) Gleichlauf von materiellrechtlichem Anspruch und prozessualem Streitgegenstand? 45
(2) Ausschluß beschränkter Abtretungen? 46
(3) Einheitliche Erfüllung konkurrierender Ansprüche? 47
b) Gründe gegen die Anspruchsnormenkonkurrenz 49
(1) Auflösung der tradierten Haftungssysteme sinnvoll? 49
(2) Einfachere Lösung der Sachprobleme dank der Anspruchsnormenkonkurrenz? 50
(a) Nur eine Begriffsreform 50
(b) Eine besondere Schwachstelle: Die Verjährungsfristen 51
2. Spezialität, Subsidiarität, drohender Leerlauf und andere Metanormen 53
a) Aus logischen Gründen kein allgemeiner Vorrang der lex specialis 56
b) Die Grundlage: Eine unbewiesene Prämisse 57
c) Ohnehin keine Spezialität des Vertrags- zum Deliktsrecht 60
d) Spezialität läßt sich bei Aufspaltung des Tatbestandes beliebig begründen 61
3. Vorrang des gesetzlichen Vertragsrechts als Folge des Parteiwillens? 62
4. Probleme des ausnahmslosen Vorrangs des Vertragsrechts 67
a) Anwendbarkeit der §§ 842-847 BGB? 67
b) Untergang von Deliktsansprüchen durch Abtretung? 70
c) Praktische Vorteile? 70
d) Vorbildfunktion des französischen Rechts? 71
5. Lösung des Konkurrenzproblems durch offene Interessenbewertung? 73
B. Konkurrenzen im BGB und beim Handelskauf 78
I. Verjährung 78
1. Gesetzgebungsgeschichte 78
a) Dresdner Entwurf 78
b) Das BGB 78
(1) § 852 Abs. 3 BGB 78
(2) § 558 BGB und seine Parallelnormen 80
2. Einzelne Verjährungsnormen des BGB 85
a) Die kurze Verjährung bei Gebrauchsüberlassungen statt § 852 BGB 86
(1) Deliktsrechtlicher Gehalt der kurzen Fristen allgemein anerkannt 86
(2) Bewußtsein vertragsbedingter Rechtsverkürzungen auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte 87
b) Die Anwendung des § 852 Abs. 2 BGB auf § 558 BGB 89
c) § 477 BGB statt § 852 BGB 90
(1) Schäden außerhalb der Kaufsache 92
(a) Positive Forderungsverletzungen, die zu Schäden an deliktisch geschützten Rechtspositionen führen 92
i) Einordnung der PFV 92
ii) Die Rechtsprechung, insbesondere die Jungprimelerde-Entscheidung 93
iii) Abweichende Ansichten in der Literatur 97
(b) Schadensersatz nach §§ 463 Satz 1, 480 Abs. 2 BGB und Delikt 99
(2) Schäden an der Kaufsache selbst 99
(a) Schäden infolge weiterfressender Mängel beim Kauf vom Produzenten 99
(b) Schutzgesetze auf das Vertragsinteresse 100
d) § 638 BGB statt § 852 BGB 101
(1) Schäden außerhalb des Werkes 101
(2) Schäden am Werk selbst 103
(a) Herstellung des Werkes aus oder an Sachen des Bestellers 103
(b) Herstellung des Werks aus Sachen des Unternehmers 105
e) § 852 BGB statt §§ 477, 638 BGB 106
(1) Mängel der Kaufsache oder des Werks selbst — Gewährleistung 106
(2) Schäden außerhalb des Werks oder der Kaufsache — positive Forderungsverletzung 107
3. Schuldrechtsreform, EG-Richtlinien und internationale Abkommen 109
II. Die Rügeobliegenheit beim Handelskauf 112
1. Positive Förderungsverletzungen 112
2. Zusicherungshaftung 117
3. Schäden infolge weiterfressender Mängel 118
III. Das werkvertragliche Nachbesserungsrecht 120
IV. Verschuldensmaßstäbe 124
1. Gesetzgebungsgeschichte 124
a) Vorläufer des BGB 124
b) Die Teilentwürfe zum Obligationenrecht des BGB 125
c) Die Beratungen der Ersten Kommission 126
d) Die Beratungen der Zweiten Kommission 128
2. Ausnahmslose Anwendung der gemilderten Verschuldensmaßstäbe auf Delikt in der Rechtsprechung? 129
a) Belege dafür fast nur in obiter dicta 129
b) Gründe für die geringe Erheblichkeit divergierender Verschuldensmaßstäbe 130
3. Deliktsrechtlicher Gehalt der herabgesetzten Verschuldensmaßstäbe? 131
a) § 521 BGB 135
(1) Die Kartoffelpülpe-Entscheidung 135
(a) § 521 BGB ist bei Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten nicht einschlägig 137
i) § 521 BGB bezieht sich historisch nur auf die Nichterfüllung 137
ii) Die Sachmängelhaftung des Schenkers ist in § 524 BGB parallel zum Kaufrecht geregelt 138
iii) Gleichlauf der später eingefügten Haftung für Schutzpflichtverletzungen bei Kauf und Schenkung 139
iv) Weitere Gründe für ein enges Verständnis des § 521 BGB 141
(b) Hilfsweise: § 521 BGB ist im Bereich vertraglicher Nebenpflichten nicht auf Delikt anwendbar 142
(2) Andere Urteile 145
b) §§ 523 f. BGB 146
c) §§ 599 f. BGB 147
d) § 690 BGB 148
e) § 708 BGB 149
f) §§ 1359, 1664 BGB 151
g) Zusammenfassung 151
C. Konkurrenzen im Frachtrecht und bei der Haftung des Gastwirts für eingebrachte Sachen 153
I. Einführung 154
1. Haftungshöchstgrenzen 154
2. Verjährungsfristen 154
3. Rügeobliegenheiten und ähnliches 155
II. Frachtrecht 156
1. Haftungshöchstgrenzen 156
a) Die historische Entwicklung 157
(1) Das ADHGB 157
(a) Seefrachtrecht 157
(b) Landfrachtrecht 159
(c) Eisenbahnfrachtrecht 160
(d) Die Literatur zum ADHGB 162
(2) Die Entwicklung nach dem ADHGB 163
(a) Das Binnenschiffahrtsgesetz 163
(b) Das HGB 164
b) Überwiegend Angleichung vertraglicher und deliktischer Ansprüche durch ausdrückliche Regelungen 166
c) Im Restbereich rein vertragsrechtliches Verständnis der Haftungsgrenzen durch die Rechtsprechung 167
d) Abkehr vom rein vertragsrechtlichen Verständnis der Haftungsgrenzen 168
(1) Die Entstehung des ADHGB spricht gegen ein ausschließlich vertragsrechtliches Verständnis der Haftungsgrenzen 169
(2) Versicherbarkeit und Kalkulierbarkeit 170
(3) Möglichkeit der Wahl einer den Beförderungskosten entsprechenden Haftung 172
(4) Anpassung an internationale Normen und Gleichstellung aller Frachtführer 174
(5) Überflüssige und nicht überzeugende Argumente für ein rein vertragsrechtliches Verständnis der Haftungsgrenzen 176
2. Obliegenheiten zur Erhöhung des Schadensersatzumfanges 179
a) Obliegenheit zur Angabe eines höheren Wertes des gesamten Gutes 179
b) Behandlung von Wertsachen 180
(1) Deklaration 180
(2) Hinterlegung 182
3. Die kurzen Verjährungsfristen des HGB 183
a) Die historische Entwicklung 183
(1) Das ADHGB 183
(2) Die Rechtsprechung zum ADHGB 185
(3) Das HGB 186
b) Heutige Rechtslage und Rechtsprechung 187
c) Deliktsrechtlicher Gehalt der kurzen Verjährungsfristen? 188
4. Die Rügeobliegenheit des Empfängers 189
5. Gesamtbetrachtung des Frachtrechts 193
III. Die Haftung des Gastwirts für eingebrachte Sachen 195
1. Summenmäßige Haftungsbeschränkung, Freizeichnung und Rügeobliegenheit 195
a) Die historische Entwicklung 195
b) Keine Anwendung dieser Restriktionen auf Delikt 197
2. Hinterlegung von Wertsachen 199
D. Folgen unwirksamer und beendeter Verträge 201
I. Keine Folgen bei positiver Förderungsverletzung 201
II. Anwendbarkeit der Deliktshaftung bei Eigentumsverletzung im Rahmen nichtiger oder beendeter Verträge 202
1. § 993 Abs. 1 BGB sollte nur für Eigenbesitzer gelten 203
2. Die Anwendung des § 993 Abs. 1 BGB nur auf Eigenbesitzer ist interessengerecht und systematisch fundiert 206
III. Lösung: Auslegung der Haftungsprivilegien und der Nichtigkeitsnormen 208
Literatur-und Abkürzungsverzeichnis 211
Gesetzesregister 232
Entscheidungsregister 236
Stichwortregister 241