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Müller, F., Christensen, R., Sokolowski, M. (1997). Rechtstext und Textarbeit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49132-2
Müller, Friedrich Christensen, Ralph and Sokolowski, Michael. Rechtstext und Textarbeit. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49132-2
Müller, F, Christensen, R and Sokolowski, M (1997): Rechtstext und Textarbeit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49132-2

Format

Rechtstext und Textarbeit

Müller, Friedrich | Christensen, Ralph | Sokolowski, Michael

Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 179

(1997)

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Table of Contents.

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 11
Der Anfang liegt mitten in den Texten 15
I. Rechtstext: Der Rechtstext ist nicht Behälter der Rechtsnorm, sondern Durchzugsgebiet konkurrierender Interpretationen 19
1. Für den Positivismus bildet die objektivierbare Bedeutung die Brücke zwischen der Geltung des Gesetzes und der Rechtfertigung juristischen Handelns 19
1.1 Der Normtext repräsentiert die Rechtsnorm 19
1.2 Die juristische Textarbeit wird auf einen Erkenntnisvorgang eingeschränkt 21
1.3 Der Richter ist gerechtfertigt, soweit er die im Text verlorene Präsenz der Rechtsnorm wiederherstellt 22
2. Die sprachliche Bedeutung ist mit dieser Rolle überfordert 22
2.1 Die Sprachtheorie der Juristen ist von Legitimationsbedürfnissen bestimmt 22
2.2 Die sprachliche Ordnung kann die Erwartungen der Juristen nicht erfüllen 25
2.3 Legitimation ergibt sich nicht aus der Sprachtheorie, sondern allenfalls in der Sprachpraxis 26
3. Geltung, Bedeutung und Rechtfertigung sind als Probleme voneinander zu trennen 29
3.1 Die sprachliche Bedeutung ist dem juristischen Handeln nicht vorgeordnet 30
3.2 Das juristische Handeln ist eine semantische Praxis 31
3.3 Der Normtext hat am Beginn juristischer Textarbeit nicht schon Bedeutung, sondern nur Geltung 32
II. Textarbeit: Der Richter ist nicht der Mund des Gesetzes, sondern Konstrukteur der Rechtsnorm 37
1. Die Praxis der Rechtserzeugung hat ihren Sinn in der Semantik des Kampfs um die Bedeutung des Gesetzes 38
1.1 Der Richter trifft auf die ursprüngliche Gewalt des Konflikts und kommt für eine Rechtsfindung zu spät 39
1.2 Der Richter zwingt den Konflikt in die Sprache und wendet ihn zu einem Kampf ums Recht 55
1.3 Der semantische Kampf um die Bedeutung des Gesetzestextes ist symbolische Gewalt und bringt das Recht zur Sprache 59
2. Das Gesetz ist nicht Gegenstand einer Rechtserkenntnis, sondern Arena für den Kampf um das Recht im Raum der Sprache 68
2.1 In der semantischen Praxis sind Sprache und Sprecher intern relationiert 69
2.2 Zwischen Normtext als Textformular und Rechtsnorm als Textbedeutung liegt das juristische Handeln als semantische Praxis 72
2.3 Die Bedeutung des Nonntextes wird nicht mechanisch angewendet oder frei erfunden, sondern durchgesetzt 74
3. Der Gang vom Normtext zum Text der Rechtsnorm ist der Weg, den die Gewalt durch die Sprache nimmt 76
3.1 Grund und Grundlage der Rechtserzeugung ist die Gewalt der Sprache 77
3.2 Um des Rechts Herr zu werden, übt der Richter Gewalt über Text und Fall und gibt damit das Gesetz 80
3.3 Mit seinem Urteil schneidet der Richter das Wort zum Konflikt ab 94
III. Die Textstruktur des Rechtsstaats: Von der Verleugnung zur Teilung und Kontrolle richterlicher Gewalt 99
1. Die Erschwerung der Gewalt durch die Sprache begründet die Hoffnung auf das Recht 99
1.1 Die Gerechtigkeit kann die Gewalt nicht in einen Metacode einbinden 100
1.2 Die Wahrheit der Rechtsbehauptung hebt die Gewalt nicht auf 104
1.3 Trotz seines Entscheidungscharakters ist das Recht mehr als reine Gewalt 112
2. Der Rechtsstaat bildet eine Textstruktur 116
2.1 Zurechnungstext ist der Normtext als „geltende" Zeichenkette 118
2.2 Der Rechtfertigungstext muß den Zusammenhang von Geltung und Bedeutung begründen 121
2.3 Der Anordnungstext wird mittels des Rechtfertigungszwangs in die rechtsstaatliche Textstruktur eingeschrieben 125
3. Die richterliche Gewalt wird der Teilung und Kontrolle unterworfen 127
3.1 Läßt sich innerhalb der juristischen Textarbeit eine Praxis der Grenze denken? 128
3.1.1 Die Wortlautgrenze wird nicht von der Sprache definiert 129
3.1.2 Das methodisch Mögliche ist unbegrenzt 130
3.1.3 Die Grenze juristischer Textarbeit ist ihr als Praxis aufgegeben 133
3.2 Die rechtsstaatliche Textstruktur erlaubt eine praktische Kritik der Legitimität richterlicher Gewalt 138
3.2.1 Die Dezision mit Normtextunterstellung verletzt den gewaltenteilenden Aspekt 139
3.2.2 Die Dezision durch Rechtsverbiegung verletzt den gewaltenkontrollierenden Aspekt 144
3.2.3 Methodenehrlichkeit verlangt, daß auch eine richtige Entscheidung ausreichend begründet wird 155
3.3 Die rechtsstaatliche Textstruktur bewirkt eine doppelte Faltung der Gewalt 166
3.3.1 Die Entscheidungsgewalt wird zwischen Gesetzgeber und Richter geteilt 166
3.3.2 Die Entscheidungsgewalt kann an den methodischen und verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Rechtserzeugung kontrolliert werden 167
3.3.3 Das Paradox der Gesetzesbindung liegt darin, daß sich die richterliche Gewalt selbst die Hände bindet 169
Das Ende liegt in einer praktischen Alternative 173
Literaturverzeichnis 175
Personenverzeichnis 185
Sachverzeichnis 189