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Der Hilfeleistungsbegriff bei der Begünstigung

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Weisert, D. (1999). Der Hilfeleistungsbegriff bei der Begünstigung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49556-6
Weisert, Daniel. Der Hilfeleistungsbegriff bei der Begünstigung. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49556-6
Weisert, D (1999): Der Hilfeleistungsbegriff bei der Begünstigung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49556-6

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Der Hilfeleistungsbegriff bei der Begünstigung

Weisert, Daniel

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 119

(1999)

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Abstract

Daniel Weisert beschäftigt sich mit der Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Hilfeleistung, speziell bei der Begünstigung. Hierbei wird versucht, dem Hilfeleistungsbegriff eine eigenständige Bedeutung zu geben, die über den Tatbestand der Begünstigung hinaus im Strafrecht Geltung beanspruchen kann.

Im ersten Abschnitt wird eine Bestandsaufnahme der zum Hilfeleistungsbegriff bei der Begünstigung vertretenen Ansichten in Literatur und Rechtsprechung unternommen. Einen breiten Raum nimmt dabei die Untersuchung der herrschenden Ansicht ein, die eine Handlung des Täters verlangt, die objektiv dazu geeignet ist, dem Vortäter die Vorteile aus der Tat zu sichern. Dabei wird das dadurch entstehende tatbestandliche Mischgebilde aus "verselbständigtem, objektivierten Versuchsdelikt", "Gefährdungsdelikt eigener Art" sowie "verselbständigtem nachträglichen Teilnehmerdelikt" (vgl. W. Küper, Definitionen mit Erläuterungen, 2. Auflage 1998, S. 174 f.) näher durchleuchtet. Weisert zeigt jedoch, daß auf diesem Wege letztlich das Dilemma des objektiv tauglichen Versuchs auf die Begünstigung übertragen wird, welches sich auch nicht durch Kriterien wie "objektiv gefährlicher Versuch", "objektive Eignung" oder "Gefahr der Vorteilssicherung" beseitigen läßt. Letztlich bleibt nach der herrschenden Lehre eine Definition dessen, was dem Vortäter $ahilft,$z offen.

Eine solche selbständige Definition des Hilfeleistungsbegriffs versucht der Autor im zweiten Abschnitt. Im Anschluß an Beling kommt Weisert im Rahmen einer historischen, grammatischen, systematischen sowie teleologischen Auslegung auf ein Verständnis von Hilfe als Interessenförderung zurück. Dieser Kern jedweder Hilfe läßt sich, so wird insbesondere im Rahmen der systematischen Auslegung nachgewiesen, auch bei anderen "Hilfeleistungsdelikten" im Strafrecht, vor allem bei der Beihilfe, der Unterlassenen Hilfeleistung sowie der Strafvereitelung und Hehlerei ebenfalls fruchtbar machen. Die Begünstigung selbst wird durch die Besinnung auf eine eigenständige Bedeutung des Hilfeleistungsbegriffs von der Unschärfe der Kategorien "verselbständigtes Versuchs-, Gefährdungs- bzw. Teilnehmerdelikt" befreit. Die Probleme, die sich bei der Subsumtion eines Sachverhalts unter den Begünstigungstatbestand ergeben, können, so wird dargelegt, nicht durch eine willkürliche Zuordnung zu bestimmten Deliktskategorien gelöst werden. Vielmehr sind diese Schwierigkeiten allein auf die Weite des Begriffs der Hilfe zurückzuführen, die, de lege lata, am treffendsten als die Förderung von bestimmten Interessen des Hilfeempfängers definiert werden kann - bei der Begünstigung also von Vorteilssicherungsinteressen des Vortäters.

Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Ruprecht-Karls-Preis 1998 der Stiftung der Universität Heidelberg.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
1. Abschnitt: Kritische Einführung in die Problematik des Hilfeleistungsbegriffs bei der Begünstigung 13
A. Einleitung 13
I. Überblick 13
II. Kriminologie 16
B. Der Hilfeleistungsbegriff bei der Begünstigung in der Auslegung durch die Literatur 19
I. Ein Standardfall mit neun möglichen Begünstigungshandlungen 19
II. Die Hilfeleistung als eine aus Sicht des Täters zur Vorteilssicherung geeignete Handlung in Vorteilssicherungsabsicht („subjektive Theorien“) 21
1. Begünstigung als angestrebte Vorteilssicherung 21
a) Begünstigung als bloßes Handeln in Vorteilssicherungsabsicht („rein subjektive Theorie“) 22
b) Begünstigung als versuchte Vorteilssicherung („Versuchstheorien“) 24
(1) Nur eingeschränkte Anwendbarkeit der Versuchsregeln für unechte Unternehmensdelikte („Theorie des objektivierten Vorteilssicherungsversuchs“) 25
(2) Uneingeschränkte Anwendbarkeit der Versuchsregeln auch auf die unechten Unternehmensdelikte („Theorie des echten Vorteilssicherungsversuchs“) 30
(3) Übergreifende Kritik an den „Versuchstheorien“ 32
2. Begünstigung als Manifestation der Vorteilssicherungsabsicht („Manifestationstheorie“) 35
III. Die Hilfeleistung als eine zur Vorteilssicherung objektiv geeignete Handlung in Vorteilssicherungsabsicht („objektive Eignungstheorie“) 38
1. Einführender Überblick 38
a) Übersicht über die Begründungsansätze 38
b) Praktische Auswirkungen 40
2. Die objektive Eignung als tauglicher Versuch oder Gefahr der Vorteilssicherung? 44
a) Gegenüberstellung des tauglichen Versuchs und der Gefahr einer Vorteilssicherung 44
b) Die Begünstigung als tauglich versuchte Vorteilssicherung 47
(1) Gefahr als Tauglichkeitskriterium 47
(2) Adäquanz bzw. Zurechnung als Tauglichkeitskriterium 51
c) Die Begünstigung als Herbeiführung einer Vorteilssicherungsgefahr 53
(1) Die Eignungsdelikte als abstrakte oder konkrete Gefährdungsdelikte 54
(2) Definition des Eignungsbegriffs 56
3. Die Hilfeleistung als zur Vorteilssicherung geeignete Handlung in Entsprechung zum Hilfeleistungsbegriff bei der Beihilfe? 62
a) Der Hilfeleistungsbegriff bei der Beihilfe nach der „Risikoerhöhungslehre“ 63
b) Die Anwendung der „Risikoerhöhungslehre“ auf den Hilfeleistungsbegriff der Begünstigung 67
4. Zusammenfassung 69
IV. Hilfeleistung als Herbeiführung eines bestimmten Erfolges („objektive Förderungstheorien“) 70
1. Verbesserung der Lage des Vortäters als Steigerung gegenüber der zur Vorteilssicherung geeigneten Handlung („Theorie der objektiven Lageverbesserung“) 71
2. Förderung als „aliud“ gegenüber einer tauglich versuchten Vorteilssicherung („Interessenförderungstheorie“) 74
C. Der Hilfeleistungsbegriff bei der Begünstigung in der Auslegung durch die Rechtsprechung 77
I. Die Entwicklung der Rechtsprechung des Reichsgerichts 77
II. Die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung nach 1945 88
Erstes Zwischenergebnis 95
2. Abschnitt: Die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Hilfeleistung 98
A. Historische Auslegung 98
I. Geschichtliche Wurzeln der Begünstigung 98
1. Die Begünstigung im römischen Recht 99
2. Die Begünstigung im germanischen Recht 104
II. Die Begünstigung als Teilnahme an der Vortat 106
1. Das mittelalterlich-italienische Recht 107
2. Die Rezeption in Deutschland, insbesondere die Constitutio Criminalis Carolina 108
3. Die Partikulargesetze seit dem 18. Jahrhundert 111
III. Die Begünstigung als eigenständiges Delikt 114
1. Die spätere gemeinrechtliche Doktrin 114
2. Die Theresiana und ihre Nachfolger 116
3. Das RStGB von 1871 und die Zeit bis zum EGStGB 1974 117
4. Die Strafrechtsreform von 1975 120
Zweites Zwischenergebnis 122
B. Grammatische Auslegung 123
I. Der Begriff der Hilfeleistung 123
II. Der Begriff der Vorteilssicherung 128
Drittes Zwischenergebnis 133
C. Systematische Auslegung 134
I. Die unterlassene Hilfeleistung, § 323 c StGB 135
1. Parallelen zwischen § 257 und § 323 c StGB trotz unterschiedlicher Deliktscharaktere? 135
2. Unterlassene Hilfeleistung als verweigerter Beitrag zur Reduzierung der Gefahr für das bedrohte Rechtsgut? 137
a) Unterlassene Hilfeleistung als unterlassener Rettungsversuch 137
b) Unterlassene Hilfeleistung als Nichtwahrnehmung einer auch von einem objektiven Dritten als gegeben vermuteten Gefahrminderungschance 139
c) Unterlassene Hilfeleistung als unterlassene Gefahrminderung 142
3. Unterlassene Hilfeleistung als verweigerte Förderung der Interessen des Opfers 144
4. Vereinbarkeit der „Interessenförderungstheorie“ mit dem von § 323 c StGB bezweckten Rechtsgüterschutz 148
5. Zusammenfassung 151
II. Die Beihilfe, § 27 StGB 152
1. Zulässigkeit des Vergleichs der Hilfeleistungsbegriffe bei der Beihilfe und der Begünstigung 153
2. Der Hilfeleistungsbegriff bei der Beihilfe 157
a) Beihilfe als kausaler Tatbeitrag 158
b) Beihilfe als Risikoerhöhung der Tatbestandsverwirklichung durch den Haupttäter 162
c) Beihilfe als Förderung der Haupttat 163
d) Beihilfe als selbständiges, abstraktes Gefährdungsdelikt 165
e) Beihilfe als Interessenförderung des Vortäters im Hinblick auf die Tatbestandsverwirklichung 166
(1) Beihilfe ohne kausalen Tatbeitrag trotz akzessorischer Haftung des Gehilfen? 166
(2) Praktikabilität des Kriteriums der Interessenförderung 171
f) Zusammenfassung 173
3. Übertragung der gewonnenen Erkenntnisse auf den Hilfeleistungsbegriff bei der Begünstigung 174
III. Delikte mit dem Hilfeleistungsbegriff verwandten Tatbestandsmerkmalen 176
1. „Fördern“ gemäß § 120 Abs. 1, § 180 a Abs. 1 Nr. 2 und § 354 Abs. 2 Nr. 3 StGB 178
2. „Unterstützen“ gemäß § 84 Abs. 2, § 85 Abs. 2, § 129 Abs. 1 und § 129 a Abs. 3 StGB 181
3. „Vorschubleisten“ gemäß § 180 Abs. 1, 2 StGB 184
4. „Begehen-“ oder „Geschehenlassen“ gemäß § 340 Abs. 1 S. 1 und § 357 Abs. 1 StGB 186
5. Zusammenfassung 186
IV. Die Hehlerei, § 259 StGB 187
1. Die Problematik des Hilfeleistungsbegriffs bei der Hehlerei 187
2. Enthält lediglich das Merkmal der Absatzhilfe den Hilfeleistungsbegriff oder ist die Hehlerei insgesamt ein Hilfsdelikt? 188
a) Grammatische Auslegung 188
b) Historische Auslegung 189
c) Teleologische Auslegung 191
3. Zusammenfassung 195
V. Die Strafvereitelung, § 258 StGB 196
1. Strafvereitelung bei bloßem sozialüblichen Verhalten? 197
2. Feststellung der Kausalität für den Strafvereitelungserfolg 204
3. Mittelbare Strafvereitelungshandlungen 206
4. Zusammenfassung 208
Viertes Zwischenergebnis 208
D. Teleologische Auslegung 210
I. Die innere Struktur der Begünstigung 210
1. Der objektive Tatbestand des § 257 Abs. 1 StGB 211
a) Abgrenzung der Begünstigungshandlung von der Beihilfe an der Vortat 211
(1) Friktionen im Bild von der Begünstigung als Anschlußtat, die gleichwohl keine Teilnahme an der Vortat ist 211
(a) Die Strafrahmenregelung des § 257 Abs. 2 StGB 211
(b) Die Regelung des § 257 Abs. 4 StGB 213
(c) Besondere persönliche Merkmale des Begünstigers 216
(2) Abgrenzungsprobleme zwischen Vollendung und Beendigung der Vor- bzw. Haupttat 217
(3) Abgrenzungsprobleme vor Vollendung der Vor- bzw. Haupttat 222
b) Abgrenzung zwischen Vorbereitung, Versuch und Vollendung 225
2. Der subjektive Tatbestand des § 257 Abs. 1 StGB 231
3. Täterschaft und Teilnahme bei der Begünstigung 236
a) Vortatbeteiligte als Täter einer Begünstigung? 237
(1) Zustand de lege lata und ratio legis 237
(2) Sonderproblem Nr. 1: Strafbarkeit der Begünstigung bei ungewisser Vortatbeteiligung 239
(3) Sonderproblem Nr. 2: Die Begünstigung eines nur zu einem begrenzten Teil an der Vortat Beteiligten 245
b) Die Teilnahme an einer Begünstigung 246
(1) Der Normalfall: Teilnahme an einer Begünstigung zugunsten eines Dritten 246
(2) Sonderproblem Nr. 1: Die „Teilnahme“ an einer Selbstbegünstigung 248
(3) Sonderproblem Nr. 2: Die Teilnahme des Vortäters an der Begünstigung zu seinen eigenen Gunsten 250
II. Das Rechtsgut der Begünstigung 253
1. Meinungsstand bezüglich des Rechtsguts der Begünstigung 254
a) Begünstigung als Vorteilssicherungsdelikt 255
(1) Begünstigung als Delikt gegen die Rechtspflege 255
(2) Begünstigung als Delikt gegen das öffentliche Restitutionsinteresse der Rechtsordnung 257
(3) Begünstigung als sowohl gegen Individual- wie Allgemeininteressen gerichtetes Delikt 259
(4) Begünstigung als gegen das Vermögen bzw. Individualinteressen gerichtetes Delikt 261
b) Begünstigung als Hilfsdelikt 264
(1) Begünstigung als gegen das Vortatrechtsgut gerichtetes Delikt 264
(2) Begünstigung als Verstärkung der generalpräventiven Wirkung von Straftatbeständen 266
2. Der Hilfeleistungsbegriff bei der Begünstigung im Einklang mit dem zugrundeliegenden Rechtsgüterschutz 267
Fünftes Zwischenergebnis und Schluß 270
Literaturverzeichnis 273
Quellenverzeichnis 283
Sachwortverzeichnis 284