Menu Expand

Tarif- und Betriebsautonomie

Cite BOOK

Style

Lambrich, T. (1999). Tarif- und Betriebsautonomie. Ein Beitrag zu den Voraussetzungen und Grenzen des Tarifvorbehalts, insbesondere dem Erfordernis der Tarifbindung des Arbeitgebers. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49908-3
Lambrich, Thomas. Tarif- und Betriebsautonomie: Ein Beitrag zu den Voraussetzungen und Grenzen des Tarifvorbehalts, insbesondere dem Erfordernis der Tarifbindung des Arbeitgebers. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49908-3
Lambrich, T (1999): Tarif- und Betriebsautonomie: Ein Beitrag zu den Voraussetzungen und Grenzen des Tarifvorbehalts, insbesondere dem Erfordernis der Tarifbindung des Arbeitgebers, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49908-3

Format

Tarif- und Betriebsautonomie

Ein Beitrag zu den Voraussetzungen und Grenzen des Tarifvorbehalts, insbesondere dem Erfordernis der Tarifbindung des Arbeitgebers

Lambrich, Thomas

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 171

(1999)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Die veränderten ökonomischen Rahmenbedingungen des Weltmarktes haben die lediglich innerhalb eines geschlossenen nationalen Systems funktionsfähige Tarifautonomie jüngst in eine tiefe Krise gestürzt. In Scharen verlassen Deutschlands Unternehmer ihre Verbände, um die Lohn- und Arbeitsbedingungen vor Ort durch Betriebsvereinbarungen zu regeln, die ihren konkreten wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechen. Das bedeutsamste rechtliche Hindernis der Tarifflucht stellt der in § 77 Abs. 3 BetrVG statuierte Tarifvorbehalt dar, welchen die Arbeitsrechtsprechung als eine umfassende Normsetzungsprärogative zu Gunsten der Tarifvertragsparteien interpretiert.

Der Verfasser zeigt, daß diese Deutung der Vorschrift auf unzutreffenden rechtlichen sowie rechtstatsächlichen Prämissen beruht. Der historische Zweck des zur Weimarer Zeit auf Druck der Gewerkschaften zum Schutz gegen die radikale Rätebewegung geschaffenen Tarifvorbehalts vermag in unseren Tagen einen generellen Vorrang tariflicher vor betrieblichen Vereinbarungen nicht mehr zu rechtfertigen. Im Gegenteil sind im modernen Unternehmen aus betriebssoziologischen und ökonomischen Erwägungen alle Arbeitsbedingungen bis hin zur Lohnhöhe und Arbeitszeitdauer sachgerecht nur auf betrieblicher Ebene regelbar. Von verfassungsrechtlicher Warte spricht gegen einen allgemeinen Primat tariflicher Normsetzung, daß auch die Betriebsautonomie als Ausfluß individueller Vereinigungsfreiheit und Privatautonomie unter dem Schutz des Grundgesetzes steht.

Hierauf aufbauend entwirft der Verfasser ein maßgeblich am Gedanken individuellen Arbeitnehmerschutzes orientiertes Verständnis des Tarifvorbehalts. So soll die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG entgegen der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts nicht für Betriebsvereinbarungen eingreifen, die nicht organisierte Unternehmer mit ihren Betriebsräten abschließen. Überdies gehen Betriebsvereinbarungen tariflichen Bestimmungen immer dann vor, wenn sie für die Arbeitnehmer günstigere Abmachungen enthalten. Für die Praxis bedeutet dies, daß die massenhaft unternommene Tarifflucht ihr legales Ziel stets in tarifabweichenden betrieblichen Regelungen finden kann.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 22
Erster Teil: Der wirtschaftspolitische Anlaß der Untersuchung 27
§ 1 Der Tarifvorbehalt im Spannungsverhältnis von Tarif- und Betriebsautonomie 27
§ 2 Deutschlands Tarifkartelle im Kreuzfeuer der Kritik 30
I. Neue Weltwirtschaft – alte Tarifautonomie – überholter Tarifvorbehalt 30
II. Die Antwort der Koalitionen: Verbetrieblichung der Tarifpolitik 36
1. Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung (sog. OT-Mitgliedschaft) 37
2. Zunehmende Bereitschaft zum Abschluß tariflicher Öffnungsklauseln 40
III. Die Antwort der Unternehmer: „Rette sich, wer kann“ 44
IV. Die Antwort der Rechtsprechung: Tarifflucht in die Sackgasse 45
1. Firmentarifvertrag oder Verbandswechsel als tariflicher Ausweg? 46
2. Vertragsänderung oder Änderungskündigung als individualrechtlicher Ausweg? 49
3. Regelungsabreden oder Betriebsvereinbarungen als betrieblicher Ausweg? 52
V. Zum weiteren Gang der Untersuchung 58
Zweiter Teil: Rechtliche und rechtstatsächliche Prämissen 60
§ 3 Die historischen Wurzeln des Tarifvorbehalts 61
I. Von der Privatautonomie zur Tarif- und Betriebsautonomie 62
1. Mangelnde Richtigkeitsgewähr des Individualarbeitsvertrages 64
2. Die Grundidee betrieblicher Mitbestimmung: Vom betrieblichen Herrschaftsverband zum freiheitlichen Betriebsverband 68
a) Die individualistische Natur des Arbeitsvertrages 68
b) Die Betriebsgemeinschaft als Herrschaftsverband 71
c) Selbstbestimmung des einzelnen durch Mitbestimmung im Kollektiv 73
3. Zwischenergebnis 74
II. Die Entwicklung der Tarifautonomie 75
1. Von den Anfängen der Tarifautonomie bis zum Jahre 1918 75
2. Die „Geburtsurkunden“ der Tarifautonomie 79
a) Das Stinnes-Legien-Abkommen vom 15.11.1918 79
b) Die Tarifvertragsverordnung vom 23.12.1918 80
c) Die Weimarer Reichsverfassung vom 14.08.1919 81
3. Frühes Scheitern der Tarifautonomie in den Krisenjahren Weimars 82
a) Der tatsächliche Befund: Ablösung durch staatliche Zwangsschlichtung 82
b) Die Ursache: Kartell- und Ordnungswirkung des Tarifvertrages 85
III. Die Entwicklung betrieblicher Mitbestimmung – gebremst durch den Widerstand der Gewerkschaften 89
1. Die Anfänge der Mitbestimmungsidee bis zum Jahre 1918 89
a) Geistesgeschichtliche Wurzeln 89
b) Sozialpolitischer Hintergrund und Inhalt des Arbeiterschutzgesetzes aus dem Jahre 1891 92
c) Das Hilfsdienstgesetz vom 05.12.1916 als Ergebnis eines grundlegenden Sinneswandels der Gewerkschaften 97
2. Durchbruch der Betriebsverfassung in der Weimarer Republik 100
a) Der historische Konflikt der Gewerkschaften mit der sozialistischen Rätebewegung 100
b) Die gesetzliche Weiterentwicklung der Betriebsautonomie 104
aa) Die Tarifvertragsverordnung aus dem Jahre 1918 105
bb) Die Räteverfassung der Weimarer Reichsverfassung 107
(1) Verfassungsrechtliche Garantie des Rätesystems (Art. 165 Abs. 2–4 WRV 1919) 107
(2) Verfassungsrechtlicher Primat der Tarifautonomie (Art. 165 Abs. 1 Satz 2 WRV 1919) 108
(3) Selbstbestimmung des einzelnen durch Mitbestimmung im Kollektiv 109
cc) Das Betriebsrätegesetz aus dem Jahre 1920 109
(1) Grundgedanke und Inhalt des Gesetzes 109
(2) Der Tarifvorbehalt des § 78 Ziff. 2 BRG 1920 und seine Auslegung in Rechtsprechung und Literatur 112
3. Das Betriebsverfassungsrecht des nationalsozialistischen Regimes 114
a) Ideologiebedingter Rückschritt zum betrieblichen Herrschaftsverband 114
b) Das Verhältnis von Tarif- und Betriebsordnungen 116
4. Vorgeschichte und Inhalt des Betriebsverfassungsgesetzes aus dem Jahre 1952 118
a) Der Streit um die Wirtschaftsverfassung der Bundesrepublik 118
b) Das betriebsverfassungsrechtliche Partikularrecht der Länder 121
c) Das Betriebsverfassungsgesetz vom 19.07.1952 121
IV. Zusammenfassung 124
§ 4 Die funktionellen Grundlagen des Tarifvorbehalts 126
I. Arbeitnehmerschutz als Leitgedanke kollektiver Mitbestimmung 126
1. Gemeinsame Zwecksetzung mit unterschiedlicher Teilfunktion 127
a) Der materielle Schutzauftrag der Tarifautonomie 127
b) Der primär immaterielle Schutzauftrag der Betriebsautonomie 128
2. Keine Ordnungsfunktion tariflicher und betrieblicher Mitbestimmung 131
a) Ordnungsfunktion des Direktionsrechts – Schutzfunktion betrieblicher Mitbestimmung 133
b) Der Fehlschluß der „theory of countervailing power“ 134
c) Widerspruch zwischen Günstigkeitsprinzip und Ordnungsfunktion 138
3. Zwischenergebnis 138
II. Zunehmender Funktionswandel von der Tarif- zur Betriebsautonomie 140
1. Gegenseitige Abhängigkeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber 141
2. Ökonomische und betriebssoziologische Notwendigkeiten 147
III. Zusammenfassung 152
§ 5 Der verfassungsrechtliche Überbau des Tarifvorbehalts 153
I. Die Privatautonomie als Strukturelement einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung 154
II. Umfang und Grenzen der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Tarifautonomie 157
1. Tarifautonomie als koalitionsspezifische Betätigung im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG 157
2. Kein Bestandsschutz der Tarifautonomie und der Koalitionen „um ihrer selbst willen“ 160
a) Art. 9 Abs. 3 GG kein sog. Doppelgrundrecht 161
b) Schutzbereich und Schranken der Tarifautonomie 166
3. Kein verfassungsrechtliches Monopol tariflicher Normsetzung 170
a) Gleichrangigkeit positiver und negativer Koalitionsfreiheit 170
b) Entwicklungspolitische Offenheit des Art. 9 Abs. 3 GG – das Mitbestimmungsurteil des BVerfG 172
4. Zwischenergebnis 175
III. Betriebsautonomie als Verfassungsgut 175
1. Verfassungsrechtliche Verankerung der Betriebsautonomie in Art. 9 Abs. 3 GG? 178
2. Verfassungsrechtliche Verankerung der Betriebsautonomie in Art. 9 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG 182
a) Die betriebliche Produktionsgemeinschaft als Verband im Rechtssinne 183
aa) Zusammenschluß mehrerer Individuen zu einer organisatorischen Einheit 187
bb) Gemeinsamer Verbandszweck 188
cc) Korporative Struktur der Betriebsgemeinschaft 191
dd) Die Betriebsvereinbarung als Satzung im materiellen Sinne 196
ee) Zwischenergebnis 198
b) Der Betriebsverband als Vereinigung im Sinne des Art. 9 Abs. 1 GG 199
c) Allgemeine Voraussetzungen privatautonomer Legitimation 201
d) Die Betriebsgemeinschaft als privatautonomer Verband 203
aa) Die Betriebsratswahl als Selbstbestimmungsakt des einzelnen Arbeitnehmers? 203
bb) Der Abschluß des Arbeitsvertrages als privatautonomer Verbandseintritt 206
(1) Verbandsbeitritt und Unterwerfung? 209
(2) Die Rechtsordnung als Korrelat der Privatautonomie 212
(3) Staatliche Anerkennung als zwingende Voraussetzung betrieblicher und tariflicher Normsetzung 214
(4) Selbstbestimmung des einzelnen durch Mitbestimmung im Kollektiv 220
3. Ergebnis 224
IV. Das verfassungsrechtliche Verhältnis tariflicher und betrieblicher Normsetzung 226
1. Praktische Konkordanz zwischen Privatautonomie, Betriebsautonomie und Tarifautonomie 226
a) Konkordanzgebot, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Sozialstaatsklausel 226
b) Das Günstigkeitsprinzip als Verfassungsprinzip zur Herstellung praktischer Konkordanz 231
aa) Zwischen Tarifvertrag und Individualvertrag 231
bb) Zwischen Betriebsvereinbarung und Individualvertrag 233
cc) Zwischen Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung 234
2. Verfassungsimmanente Vorrangentscheidung zu Gunsten der Tarif- oder Betriebsautonomie? 235
a) Tarifautonomie „der Freiheit näher“? 236
aa) Überwirkung des Tarifvertrages auf Außenseiter und fehlender Koalitionspluralismus 238
bb) Mangelnder Binnenpluralismus gewerkschaftlicher Organisationen 240
cc) Nötigung durch Arbeitskampf und Freiheitsprinzip? 241
dd) Zwangscharakter der Tarifautonomie auf Grund des Tarifvorbehalts 243
b) Vorrang betrieblicher vor tariflicher Normsetzung kraft des Subsidiaritätsprinzips 244
aa) Geistesgeschichtliche Herkunft und Aussage des Subsidiaritätsprinzips 244
bb) Die verfassungsrechtliche Natur des Subsidiaritätprinzips 248
cc) Schlußfolgerungen für das Verhältnis von Betriebs- und Tarifautonomie 252
V. Zusammenfassung 255
Dritter Teil: Tarifvorbehalt und Tarifflucht 257
§ 6 Voraussetzungen und Grenzen des Tarifvorbehalts 258
I. Der rechtspolitische Zweck des Tarifvorbehalts 258
1. Schutz der sozialpolitischen Leitfunktion der Tarifpolitik 258
2. Wahrung des betrieblichen Friedens 261
3. Sicherung der ausgeübten und aktualisierten Tarifautonomie 262
4. Erhalt der Funktionsfähigkeit und des Mitgliederbestandes der Gewerkschaften 264
a) Die historische Dimension 266
b) Gewohnheitsrechtliche Derogation oder Verfassungswidrigkeit des § 77 Abs. 3 BetrVG wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot? 266
c) Bloßer Machterhalt funktionswidrig und verfassungsrechtlich nicht geboten 270
5. Gewährung effektiven Arbeitnehmerschutzes durch Kompetenzvorrang des Tarifvertrages 274
6. Ergebnis 278
II. Gegenstände des Tarifvorbehalts 278
1. Differenzierung zwischen materiellen und formellen Arbeitsbedingungen 279
2. Judikativer Ausbau erzwingbarer Mitbestimmungsrechte 283
a) Mitbestimmung des Betriebsrats hinsichtlich außer- und übertariflicher Leistungen 283
b) Erzwingbare Mitbestimmung hinsichtlich der Arbeitszeitdauer 290
aa) Selbstentwertung der Tarifautonomie durch den Leber-Rüthers-Kompromiß 290
(1) Die rechtspolitische Dimension 290
(2) Die rechtliche Dimension 292
bb) Arbeitszeitflexibilisierung auf Grund des Arbeitszeitgesetzes vom 01.07.1994 296
3. Der Anwendungsvorrang des § 87 Abs. 1 Einls. BetrVG und seine Auswirkungen auf den Tarifvorbehalt 298
a) Das BAG und die sog. Vorrangtheorie 298
b) Wirksamkeit teilmitbestimmter Betriebsvereinbarungen – oder: die Doppelbödigkeit der Rechtsprechung 306
4. Sinn oder Unsinn der „Wiederbelebung“ des „Leichnams“ des § 77 Abs. 3 BetrVG 312
III. Grenzen des Tarifvorbehalts 315
1. Gegenständliche Grenzen 316
2. Zeitliche Grenzen 318
a) Tarifliche Regelung im Sinne des § 77 Abs. 3 Satz 1, 1. Alt. BetrVG 318
b) Tarifübliche Regelung im Sinne des § 77 Abs. 3 Satz 1, 2. Alt. BetrVG 319
aa) Tarifüblichkeit und Nachwirkung 319
bb) Zukunftsbezogenheit der Tarifüblichkeit 320
cc) Vergangenheitsbezogenheit der Tarifüblichkeit 321
3. Beschränkung durch die tarifvertraglichen Geltungsbereiche – Möglichkeiten zur Tarifflucht? 324
a) Räumlicher Geltungsbereich 328
b) Betrieblich-branchenmäßiger Geltungsbereich 328
c) Fachlicher und persönlicher Geltungsbereich 331
4. Zusammenfassung 332
§ 7 Die Tarifbindung des Arbeitgebers als Voraussetzung des Tarifvorbehalts 333
I. § 59 BetrVG 1952 – von der Kollisionsregel zum Tarifmonopol 335
1. Der Gesetzgeber auf den Spuren des Betriebsrätegesetzes 335
2. Bloße Mutmaßungen der Norminterpreten 337
3. Verbandspolitik statt Rechtsanwendung 339
II. Der Tarifvorbehalt im Gesamtkontext des kollektiven Arbeitsrechts 342
1. Das Verhältnis von Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht 342
a) Rechtsgebietskonkurrenz zwischen § 4 TVG und § 77 Abs. 3 BetrVG? 342
b) Keine Unabdingbarkeit des Tarifvertrages gegenüber der Betriebsvereinbarung 345
c) § 77 Abs. 3 BetrVG als alleinige Konkurrenzregel – oder: die List des „lex-specialis-Tricks“ 347
2. Regel-Ausnahme-Mechanismus zwischen Tarifvorbehalt und tariflichen Öffnungsklauseln 350
a) Offenheit des Gesetzeswortlauts 350
b) Beschränkung tariflicher Öffnungsklauseln auf Betriebe tarifgebundener Arbeitgeber 351
aa) Die funktionelle Zuständigkeit der Betriebspartner als entscheidende Prämisse 352
bb) Keine Allkompetenz der Betriebspartner 354
(1) § 88 BetrVG als umfassende Kompetenznorm (nur) für soziale Angelegenheiten 357
(2) Umkehrschluß aus § 77 Abs. 3 BetrVG? 358
(3) Zwischenergebnis 360
cc) Tarifliche Öffnungsklauseln nicht bloße Zulassungsnormen 360
(1) Delegation tariflicher Normsetzungsbefugnis 361
(2) Tarifliche Öffnungsklauseln als betriebsverfassungsrechtliche Normen (§§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 2 TVG) 361
c) Zusammenfassung 363
3. Das Betriebsverfassungsgesetz als Verbandsstatut des betrieblichen Arbeitsverbandes 363
4. Interpretative Gleichartigkeit von Tarifvorrang und Tarifvorbehalt 366
a) Die Tarifbindung des Arbeitgebers als Voraussetzung des Tarifvorrangs 366
b) Unterschiede im Gesetzeswortlaut? 368
aa) Das Erst-recht-Argument 369
bb) Mangelnde Tarifgebundenheit des Arbeitgebers kein Unterfall der Tarifüblichkeit 370
c) Unterschiedliche Zwecksetzungen? 372
aa) Sicherung der ausgeübten und aktualisierten Tarifautonomie? 372
bb) Der arbeitnehmerschützende Zweck des Tarifvorrangs 374
cc) Ergebnis 376
III. Betriebsvereinbarungen als notwendige Alternativen zum Tarifvertrag 376
1. Arbeitnehmerschutz und Tarifbindung des Arbeitgebers 376
2. Verstoß gegen die Betriebsautonomie (Art. 9 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG) und das Subsidiaritätsprinzip 380
3. Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) 383
4. Zusammenfassung 385
IV. Tarifvorbehalt bei Allgemeinverbindlichkeit? 386
V. Tarifbindung auf Arbeitnehmerseite kumulative Voraussetzung? 388
1. Abweichung im Gesetzeswortlaut von § 4 Abs. 1 TVG und § 77 Abs. 3 BetrVG 388
2. Zuständigkeitsausschließende Funktion des § 77 Abs. 3 BetrVG 389
3. Tarifbindung eines oder mehrerer Arbeitnehmer nicht erforderlich 391
VI. Ergebnis 393
§ 8 Aus dem Tarifvertrag in die Betriebsvereinbarung – von der Tarif- zur Betriebsautonomie 395
I. Betriebsvereinbarungen als Ziel der Verbands- und Tarifflucht 395
1. Regelungskompetenz der Betriebspartner zum Abschluß von Lohn- und Arbeitszeitbetriebsvereinbarungen 396
2. Vereinsrechtliche Rahmenbedingungen des Verbandsaustritts 400
a) Außerordentliches Austrittsrecht bei wirtschaftlicher Krise? 401
b) Jederzeitiges fristloses Austrittsrecht aus dem Arbeitgeberverband 403
3. Tarifvertragsrechtliche Hindernisse der Tarifflucht 405
a) Fortwirkung der Tarifgebundenheit im Sinne des § 3 Abs. 3 TVG 405
aa) Der rechtspolitische Zweck der Vorschrift 406
bb) Betriebsvereinbarungen während der Fortwirkungsphase 409
(1) Grundsätzliche Unzulässigkeit 410
(2) Vorrang günstigerer Betriebsvereinbarungen 410
(3) Insbesondere: Zulässigkeit existenzsichernder Betriebsvereinbarungen 412
(4) Zwischenergebnis 421
cc) Ende der Tarifgebundenheit durch Beendigung des Tarifvertrages 422
(1) Verstreichenlassen der ersten Kündigungsmöglichkeit als Beendigung des Tarifvertrages 422
(2) Punktuelle inhaltliche Änderung als Beendigung des Tarifvertrages 424
(3) Fortfall des gesamten tariflichen Regelwerks mit Beendigung eines Tarifvertrages? 425
b) Nachwirkung (§ 4 Abs. 5 TVG) nach Fortwirkung (§ 3 Abs. 3 TVG)? 427
4. Grundsätzlicher Vorrang günstigerer Individualvereinbarungen 431
a) Zulässigkeit individueller Sonderabreden auf Grund des Günstigkeitsprinzips 431
b) Existenzsichernde Betriebsvereinbarungen als Akte „innerverbandlicher Solidarität“ 432
5. Ergebnis 435
II. Rechtspolitischer Ausblick: Neugestaltung der Arbeitsverfassung nach Maßgabe des Subsidiaritätsprinzips 436
1. Rückbesinnung auf die Anfänge der Mitbestimmungsidee 437
2. Mögliche rechtliche und rechtspolitische Bedenken 439
3. Gesetzgeber oder Rechtsprechung? 443
Literaturverzeichnis 445
Sachregister 486