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Riemenschneider, S. (2000). Fahrunsicherheit oder Blutalkoholgehalt als Merkmal der Trunkenheitsdelikte -. zugleich ein Beitrag zur Rechtsentwicklung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50002-4
Riemenschneider, Sabine. Fahrunsicherheit oder Blutalkoholgehalt als Merkmal der Trunkenheitsdelikte -: zugleich ein Beitrag zur Rechtsentwicklung. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50002-4
Riemenschneider, S (2000): Fahrunsicherheit oder Blutalkoholgehalt als Merkmal der Trunkenheitsdelikte -: zugleich ein Beitrag zur Rechtsentwicklung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50002-4

Format

Fahrunsicherheit oder Blutalkoholgehalt als Merkmal der Trunkenheitsdelikte -

zugleich ein Beitrag zur Rechtsentwicklung

Riemenschneider, Sabine

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 127

(2000)

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Abstract

Die Autorin untersucht die für alkoholisierte Kraftfahrzeugführer geltenden Sanktionstatbestände (§ 24a StVG, §§ 315c und 316 StGB) im Hinblick auf dogmatische Widersprüchlichkeiten und Anwendungsprobleme in der Praxis. Im ersten Teil wird die geschichtliche Entwicklung der Trunkenheitsdelikte nachgezeichnet und vor allem das Spannungsfeld zwischen naturwissenschaftlichen Erkenntnissen der Blutalkoholforschung und rechtlicher Wertung gesetzlich vorgegebener Tatbestandsmerkmale aufgezeigt.

Im zweiten Teil folgt eine kritische Analyse der gegenwärtigen Rechtslage. Aufgrund der entscheidenden Bedeutung des Blutalkoholgehaltes orientiert sich die Darstellung an den von Gesetz und Rechtsprechung für rechtserheblich erklärten "Eckwerten" der Blutalkoholkonzentration. Als Grundproblem des gegenwärtigen Regelungssystems erweist sich dabei vor allem der Umstand, daß die Strafvorschriften an das normative Merkmal der Fahrunsicherheit anknüpfen, während § 24a StVG allein auf das Erreichen gesetzlich festgeschriebener Blutalkoholwerte abstellt. Bei unterhalb des sog. Grenzwertes der absoluten Fahrunsicherheit liegenden Blutalkoholkonzentrationen bereitet der forensischen Praxis bereits der Nachweis des objektiven Vorliegens von Fahrunsicherheit erhebliche Probleme, die zu einer kaum noch zu überblickenden Rechtsprechungsvielfalt geführt haben. Auf der Grundlage der heutigen Erkenntnisse der Blutalkoholforschung erweist sich jedoch vor allem der Nachweis der subjektiven Tatbestandsseite als besonders schwierig. Da mit steigender Alkoholbeeinflussung neben den physischen Leistungseinbußen anerkanntermaßen auch erhebliche Persönlichkeitsveränderungen verbunden sind, mißlingt trotz hoher Blutalkoholkonzentrationen häufig der Nachweis einer für die Beurteilung der eigenen Fahrsicherheit und damit für die Vorsatzbildung ausreichenden Kritik- und Selbsteinschätzungsfähigkeit des Fahrzeugführers.

Auf der Basis der vorangegangenen Untersuchungen wird im letzten Teil der Arbeit ein umfassender Vorschlag zur Neuregelung des gesamten Sanktionsrechts für alkoholisierte Kraftfahrzeugführer unterbreitet, in dem unter Verzicht auf das Tatbestandsmerkmal der Fahrunsicherheit an bezifferte Blutalkoholwerte als objektive Bedingungen der Strafbarkeit angeknüpft wird.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 14
Einleitung 19
Teil 1: Die Rechtsentwicklung der Alkoholbestimmungen im Verkehrsstrafrecht 23
A. Die geschichtliche Entwicklung bis 1945 23
I. Das Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3.5.1909 23
1. § 4 KFG – Entziehung der Fahrerlaubnis 24
2. Die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte 25
II. Die Kraftfahrzeugverordnung i. d. F. vom 10.5.1932 26
1. § 17 KVO – Verbot der Fahrzeugführung im Zustand alkoholbedingter Fahrunsicherheit 26
2. § 51 RStGB – Zurechnungsunfähigkeit 27
3. Actio libera in causa 29
III. Das Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung vom 24.11.1933 30
1. § 330a StGB – Vollrauschtatbestand 30
2. § 51 StGB – Verminderte Zurechnungsfähigkeit 32
3. § 81 a StPO – Körperliche Untersuchung, Blutprobe 32
IV. Die Reichsstraßenverkehrsordnung vom 28.5.1934 33
1. § 1 II RStVO 34
2. § 25 RStVO 35
V. Die Straßenverkehrs- und die Straßenverkehrszulassungsordnung vom 13.11.1937 35
1. § 2 StVZO – Eingeschränkte Zulassung 36
2. § 1 StVO – Grundregeln 36
VI. Die Bedeutung der Blutalkoholkonzentration bis 1945 37
1. Das Blutalkoholbestimmungsverfahren nach Widmark 37
2. Der Beweiswert der Blutalkoholkonzentration in der Rechtsprechung 38
B. Die Rechtsentwicklung nach 1945 40
I. Das erste Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 19.12.1952 41
1. § 315a – Verkehrsgefährdung 41
2. Das Verständnis des Begriffs der Gemeingefahr in Rechtsprechung und Literatur 43
3. Der Vorschlag eines abstrakten Gefährdungsdeliktes 46
4. Weitere Neuregelungen 48
II. Der Beweiswert der Blutalkoholkonzentration in der Rechtsprechung nach 1945 bis zum Urteil des BGH vom 5.11.1953 (BGHSt 5, 168) 49
1. Terminologische Unsicherheiten 49
2. Die Rechtsprechung des BGH 51
3. Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und die Ansicht der Literatur 53
4. Die Bedeutung des Sachverständigengutachtens 54
III. Die Einführung der „absoluten“ Fahrunsicherheit bei 1,5‰ durch das Urteil des BGH vom 5.11.1953 (BGHSt 5, 168) 55
1. Darstellung 55
2. Stellungnahme 57
3. Reaktion von Rechtsprechung und Literatur 59
IV. Das Gutachten des Bundesgesundheitsamtes aus dem Jahre 1955 60
1. Methoden zur Blutalkoholbestimmung 60
2. Blutalkoholkonzentration und Fahrunsicherheit 62
3. Stellungnahme 63
4. Reaktion von Rechtsprechung und Literatur 65
5. Die Denkschrift der Deutschen Gesellschaft für gerichtliche und soziale Medizin aus dem Jahre 1961 67
V. Die ersten zwei Teilgutachten des Bundesgesundheitsamtes aus den Jahren 1962 und 1963 69
1. Empfehlung eines Gefahrengrenzwertes in Höhe von 0,8‰ 69
2. Empfehlung eines Grenzwertes der absoluten Fahrunsicherheit in Höhe von 1,2‰ 71
3. Reaktion von Rechtsprechung und Literatur 72
VI. Das zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26.11.1964 74
1. Das Gesetzgebungsverfahren 75
2. § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr 77
3. § 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs 77
4. Sonstige Neuregelungen 79
VII. Das dritte Teilgutachten des Bundesgesundheitsamtes aus dem Jahre 1966 80
1. Darstellung 80
2. Reaktion von Rechtsprechung und Literatur 81
3. Stellungnahme zum Gesamtgutachten 82
VIII. Die Herabsetzung des Grenzwertes auf 1,3‰ durch den Beschluß des BGH vom 9.12.1966 (BGHSt 21, 157) 84
1. Darstellung 84
2. Reaktionen und Stellungnahme 86
3. Die Rückwirkungsproblematik 88
IX. Die Einführung des § 24a StVG durch das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 20.7.1973 93
1. Das Gesetzgebungsverfahren 94
2. Der Sicherheitszuschlag im Rahmen des § 24a SVG 97
3. Maßgeblichkeit der Körperalkoholkonzentration auch beim Grenzwert der absoluten Fahrunsicherheit (BGHSt 25, 246) 99
X. Die „Legalisierung“ der Rechtsprechung zur Frage zweifelhafter Schuldunfähigkeit bei der Rauschtat 100
XI. Das Gutachten des Bundesgesundheitsamtes aus dem Jahre 1977 102
XII. Bestrebungen zur Vereinheitlichung der Promillegrenzen 103
XIII. Die Herabsetzung des Grenzwertes auf 1,1‰ durch den Beschluß des BGH vom 28.6.1990 (BGHSt 37, 89) 109
1. Vorankündigung Salgers, Reaktionen und Entscheidungsgründe 109
a) Herabsetzung des Grundwertes auf 1,0 Promille 109
b) Das Gutachten des Bundesgesundheitsamtes zum Sicherheitszuschlag aus dem Jahre 1989 und dessen Herabsetzung auf 0,1 Promille 113
c) Der Grenzwert der absoluten Fahrunsicherheit als Beweisregel 118
2. Reaktion von Rechtsprechung und Literatur 121
XIV. Reformüberlegungen im Gefolge der Wiedervereinigung 124
XV. Ergänzung des § 24a StVG um eine gesonderte 0,5-Promillegrenze 125
C. Zusammenfassung 128
Teil 2: Die gegenwärtige Rechtslage 130
A. Sanktionierung alkoholisierter Kraftfahrzeugführer de lege lata 130
I. Die äußeren Tatbestände des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts 131
1. Blutalkoholkonzentrationen bis 0,3 ‰ 133
2. Blutalkoholkonzentrationen von 0,3‰ bis 1,1‰ – §§ 316, 315c I Nr. 1 a StGB 134
a) Führen eines Fahrzeugs 134
b) Alkoholbedingte Fahrunsicherheit 136
aa) Feststellung nach den Grundsätzen der relativen Fahrunsicherheit 137
bb) Stellungnahme 143
c) Konkrete Gefahr i.S.v. § 315c StGB 145
aa) Gefährdungsgrad 146
bb) Ursachenzusammenhang 149
3. Blutalkoholgehalt von 0,5 bis 0,8 ‰ und 0,8 bis 1,1 ‰ 151
a) Anwendungsbereich des § 24a StVG 151
b) Führen eines Kraftfahrzeugs 154
4. Blutalkoholgehalt über 1,1‰ 157
a) Beweisgrenzwert für Kraftfahrzeugführer 157
b) Beweisgrenzwerte für andere Verkehrsteilnehmer 158
II. Der subjektive Tatbestand 162
1. Fahrunsicherheit als Bezugspunkt des Vorsatzes 162
a) Vorsatzfeststellung auf der Grundlage der h.M. 163
b) Alternative Ansätze 169
aa) Abstellen auf die Trinkmenge 170
bb) Trinken in Fahrbereitschaft 172
cc) Fahrunsicherheit als Begleitwissen 172
dd) Die Position Schnebles 177
c) Stellungnahme 180
2. Fahrunsicherheit als Bezugspunkt des Fahrlässigkeitsvorwurfs 183
a) Inhalt des Fahrlässigkeitsvorwurfs nach der h.M. 183
b) Stellungnahme 185
3. Gefahrengrenzwerte des § 24a StVG als Bezugspunkte des subjektiven Tatbestandes 191
III. Schuldrelevante Blutalkoholkonzentrationen (ab 2,0‰) 193
1. §§ 20, 21 StGB 193
2. actio libera in causa 197
3. Der Vollrauschtatbestand – § 323a StGB 201
a) Rauschbegriff 202
b) Die im Rausch begangene Tat 204
4. Ergebnis 209
B. Zusammenfassung 210
Teil 3: Neuregelung der Sanktionstatbestände für alkoholisierte Kraftfahrzeugführer 213
A. Verfassungsrechtliche Aspekte des Reformbedarfs 213
I. Verfassungsmäßigkeit der Strafnormen 213
II. Verfassungskonformität der Anwendung der Vorschriften durch die Strafgerichte 216
1. Analogieverbot 217
2. Willkürverbot 219
3. Rückwirkungsverbot 219
4. Zusammenfassung 221
B. Reformvorschlag 221
I. Bestimmung der Gefahrengrenzwerte 222
1. Absolutes Alkoholverbot 222
2. Einheitlicher Gefahrengrenzwert 228
a) Einheitlicher Grenzwert im Ordnungswidrigkeitenrecht 228
b) Einheitlicher Grenzwert im StGB 231
3. Die Grenzwerte im einzelnen 233
a) Grundwert und Sicherheitszuschlag 234
b) Festlegung der strafbewehrten Gefährdungsgrenze 236
aa) Höhe des Grenzwertes 236
bb) Kreis der einzubeziehenden Verkehrsteilnehmer 239
c) Festlegung der Höhe des bußgeldbewehrten Grenzwertes 243
aa) Gefährlichkeit geringer Alkoholmengen 244
bb) „Konsumsperre“ 247
cc) Gedanke der Rechtsangleichung 248
dd) Politische Durchsetzbarkeit 249
4. Gesonderter Grenzwert der Atemalkoholkonzentration 250
II. Sanktionsvoraussetzungen 256
1. Bestimmung der Tathandlung 256
a) Anknüpfung an Trinkmenge 257
b) Vorverlegung des Gefahrenbereichs 260
2. Die BAK-Werte als objektive Bedingung der Strafbarkeit 262
3. Ergebnis 270
III. Eingliederung der Neuregelung in die bestehende Gesetzessystematik 271
1. Beibehaltung der rauschmittelbedingten relativen Fahrunsicherheit 271
2. Einführung eines absoluten Verbotes ausgewählter Drogen in § 24a StVG 273
3. Wegfall der alkoholbedingten relativen Fahrunsicherheit 275
4. Wegfall des § 315c I Nr. 1 a StGB 278
5. Verhältnis der Neuregelungen der §§ 316 StGB und 24a StVG zu §§ 315c I Nr. 1 b, Nr. 2 StGB und 2 I StVZO 279
a) Wegfall des § 315c I Nr. 1 b StGB 280
b) Verhältnis der Neuregelungen zu § 2 I StVZO 282
6. Straf- und Bußgeldrahmen der Neuregelung 282
7. Ergebnis 283
Schlußbetrachtung 285
Literaturverzeichnis 288
Sachwortverzeichnis 306