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Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen nach dem 6. VwGoÄndG

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Schütz, P. (2000). Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen nach dem 6. VwGoÄndG. Zugleich ein Beitrag zur Diskussion um ein subjektives öffentliches Recht auf gerechte Abwägung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50145-8
Schütz, Peter. Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen nach dem 6. VwGoÄndG: Zugleich ein Beitrag zur Diskussion um ein subjektives öffentliches Recht auf gerechte Abwägung. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50145-8
Schütz, P (2000): Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen nach dem 6. VwGoÄndG: Zugleich ein Beitrag zur Diskussion um ein subjektives öffentliches Recht auf gerechte Abwägung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50145-8

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Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen nach dem 6. VwGoÄndG

Zugleich ein Beitrag zur Diskussion um ein subjektives öffentliches Recht auf gerechte Abwägung

Schütz, Peter

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 836

(2000)

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Abstract

Nach § 47 Abs. 2 VwGO n.F. hängt nunmehr auch die Antragsbefugnis für das Normenkontrollverfahren von der Geltendmachung einer Rechtsverletzung ab. Der Gesetzgeber wollte hierdurch gerade bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen die Zulässigkeitsvoraussetzungen verschärfen. Die herrschende Meinung "unterläuft" jedoch diese Absicht, indem sie § 1 Abs. 6 BauGB ein Recht auf gerechte Abwägung der abwägungserheblichen Belange entnimmt.

Peter Schütz tritt dieser Auffassung, nach der alles beim alten bleibt, entgegen. Er setzt sich mit der Rechtsfigur eines Rechts auf gerechte Abwägung auseinander und lehnt sie im Ergebnis ab. Das Recht, auf das ein Normenkontrollantrag gestützt werden kann, wird danach nicht durch die Abwägung begründet, sondern muß bereits in die Abwägung mitgebracht werden. Dies wird anhand praxisrelevanter Fallgruppen exemplifiziert. Abschließend nimmt er zu der Frage Stellung, ob das prinzipale Normenkontrollverfahren als subjektives Rechtsschutzverfahren fortzuentwickeln oder als objektives Beanstandungsverfahren zu (re)konstruieren ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 9
Inhaltsverzeichnis 11
Einleitung 19
§ 1 Problemaufriß 19
1. § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO n.F.: Kontinuität oder Veränderung? 21
2. Das Recht auf gerechte Abwägung - Kunstgriff oder zutreffende subjektivrechtliche Konturierung des Abwägungsgebots? 26
3. Vom Recht auf gerechte Abwägung zum abzuwägenden Recht 28
§ 2 Thematische Begrenzung und Gang der Darstellung 32
1. Der Gegenstand der Untersuchung 32
a) Die Normenkontrolle von Bebauungsplänen als Referenzgebiet 33
b) Die Begrenzung auf die Antragsbefugnis natürlicher und juristischer Personen (ohne Gemeinden) 35
2. Der Gang der Darstellung 38
Erster Teil: Die Neufassung des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO im Widerstreit der Meinungen 42
1. Abschnitt: Die Dogmatik zum Nachteilsbegriff des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO a.F. als Ausgangspunkt 42
1. Unterabschnitt: Die Entwicklung bis zum 6. VwGOÄndG 42
§ 3 Die Leitentscheidung des BVerwG - BVerwGE 59, 87 43
§ 4 Kritik und Fortentwicklung 48
1. Die Kritik im Schrifttum 48
2. Der Beschluß des BVerwG vom 11.11.1988 50
§ 5 Fallgruppen zum Nachteilsbegriff 52
1. Nachteil kraft „Rechtsbeeinträchtigung" (Fallgruppe 1) 52
2. Nachteil aufgrund der Beeinträchtigung abwägungsrelevanter Belange gemäß BVerwGE 59, 87 (Fallgruppe 2) 60
a) Nachteil aufgrund der Beeinträchtigung normativ erfaßter Interessen 62
b) Nachteil aufgrund der Beeinträchtigung sonstiger abwägungsrelevanter Interessen 65
2. Unterabschnitt: „Nachteil" als offenes Kriterium zur Steuerung der Initiativberechtigung 70
§ 6 Das Regelungsmodell 70
§ 7 Die Orientierung der herrschenden Meinung am materiellen Recht 72
§ 8 Zusammenfassung 76
2. Abschnitt: Das Meinungsbild zum Veränderungspotential des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO n.F. im Bereich der Antragsbefugnis 78
1. Unterabschnitt: Die Neuregelung der Antragsbefugnis durch das 6. VwGOÄndG 78
§ 9 Die Regelungsintention des Gesetzgebers 78
§ 10 Die Diskussion im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens 83
§ 11 Reaktionen der Fachöffentlichkeit 86
2. Unterabschnitt: Die Annäherung von Rechtsprechung und Literatur an die Neuregelung der Antragsbefugnis 89
§ 12 Allgemeine Stellungnahmen 89
§ 13 Stellungnahmen zu Konstellationen, in denen die Antragsbefugnis bislang verneint wurde 93
§ 14 Stellungnahmen zu Konstellationen, in denen die Antragsbefugnis bislang bejaht wurde 95
1. Veränderungspotential in Fallgruppe 1 (Nachteil kraft „Rechtsbeeinträchtigung") 95
a) Eigentümer im Plangebiet 95
aa) Die Literatur 95
bb) Das Bundesverwaltungsgericht 97
b) Der Beurteilungszeitpunkt für die Rechtsverletzung 102
c) Nichteigentümer im Plangebiet, insbesondere obligatorisch Berechtigte 103
2. Veränderungspotential in Fallgruppe 2 (Nachteil aufgrund der Beeinträchtigung abwägungserheblicher Belange) 105
3. Unterabschnitt: Die Prämissen der verschiedenen Auffassungen: Versuch einer Systematisierung 109
§ 15 Die Kontinuitätstheorie 109
1. Die These vom Nachvollzug der früheren Rechtsprechung durch den Gesetzgeber 110
2. Die These vom subjektiven öffentlichen Recht auf gerechte Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB 111
3. Die These von der Geltung der „Möglichkeitstheorie" im Rahmen des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO n.F. 114
4. Zusammenfassung 118
§ 16 Die Theorie von der prozeßrechtlichen Einschränkung der Antragsbefugnis (prozeßrechtliche Theorie) 118
§ 17 Die Theorie von der materiellrechtlichen Einschränkung der Antragsbefugnis (materiellrechtliche Theorie) 121
§ 18 Die Wesensänderungstheorie 125
Zweiter Teil: Dogmatische Hauptprobleme der Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen nach § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO n.F. 128
1. Abschnitt: Grundlagen: Rechtscharakter und Funktion der prinzipalen Normenkontrolle nach dem 6. VwGOÄndG 128
1. Unterabschnitt: Der Streit um Rechtscharakter und Funktion des Normenkontrollverfahrens nach altem Recht 130
§ 19 Die herrschende Auffassung von der Doppelfunktion des Normenkontrollverfahrens 130
§ 20 Subjektiver Rechtsschutz und objektive Rechtskontrolle 133
§ 21 Die Zuordnung der prinzipalen Normenkontrolle alten Rechts 139
1. Funktionen der prinzipalen Normenkontrolle alten Rechts 139
a) Objektive Funktion 139
b) Rechtsschutzfunktion 141
2. Individualschutz als Strukturprinzip des Normenkontrollverfahrens? 146
3. Ergebnis 149
2. Unterabschnitt: Der Einfluß des 6. VwGOÄndG auf Rechtscharakter und Funktion der prinzipalen Normenkontrolle 150
§ 22 Der Rechtscharakter der prinzipalen Normenkontrolle nach dem 6. VwGOÄndG 150
1. Subjektivierung des Kontrollzugriffs? 151
2. Die prinzipale Normenkontrolle als objektives Beanstandungsverfahren mit subjektivrechtlicher Zulässigkeitshürde 153
§ 23 Die Funktionen der prinzipalen Normenkontrolle nach dem 6. VwGOÄndG 156
2. Abschnitt: Die subjektivrechtliche Dimensionierung des Abwägungsgebots 162
1. Unterabschnitt: Horizonte eines Rechts auf gerechte Abwägung 162
§ 24 Die subjektivrechtliche Re-Formulierung der Nachteilsjudikatur auf der Grundlage eines Rechts auf gerechte Abwägung 163
§ 25 Die Anerkennung eines Rechts auf gerechte Abwägung im Fachplanungsrecht 170
1. Das „B 42"-Urteil als Ursprung des Konzepts eines Rechts auf gerechte Abwägung 170
2. Das dreistufige Rechtsschutzmodell der herrschenden Meinung bei fachplanerischen Abwägungsentscheidungen 172
a) Abwägungsrelevante Belange des Plannachbarn unterhalb der Ebene subjektiver Rechte 172
b) Subjektive Rechte des Plannachbarn 176
c) Das Grundeigentum als Enteignungsobjekt 179
§ 26 Die Entwicklung der baurechtlichen Rechtsprechung zum Recht auf gerechte Abwägung 179
1. Das Urteil des BVerwG vom 29.07.1977 180
2. Der Beschluß des BVerwG vom 16.12.1992 181
3. Der Beschluß des BVerwG vom 28.07.1994 182
4. Das Urteil des BVerwG vom 24.09.1998 185
§ 27 Zusammenfàssung 186
2. Unterabschnitt: Argumente pro und contra ein Recht auf gerechte Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB 191
§ 28 Die Parallele zum Fachplanungsrecht 191
§ 29 Sonstige Parallelen 195
1. Rechtsschutz gegen straßenverkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO 195
2. Amtshaftungsrecht 199
§ 30 Die Argumentation aus § 1 Abs. 6 BauGB 203
1. Argumente für ein Recht auf gerechte Abwägung 203
a) Der schutznormtheoretische Ansatz 203
b) Der abwägungsdogmatische Ansatz 204
c) Der teleologisch-prozessuale Ansatz 206
2. Argumente gegen ein Recht auf gerechte Abwägung 209
a) Die Abgrenzbarkeit des Personenkreises 209
b) § 2 Abs. 3 BauGB 209
c) Das Bedarfsargument 213
d) § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB 214
e) Der prozessuale Ansatz 215
3. Zusammenfassung 218
3. Unterabschnitt: Stellungnahme und eigener Ansatz 219
§ 31 Das subjektive Recht in der Abwägung 219
1. Der verfassungsrechtliche Hintergrund des Abwägungsgebots 219
2. Der Schutzgehalt des Abwägungsgebots zugunsten subjektiver Rechte 224
§ 32 Subjektive Rechte aufgrund der Abwägung? 227
1. Die relevanten Konstellationen 228
2. Die publizistische Funktion des Abwägungsgebots 231
a) Der situative Ansatz 231
b) Der präventive Ansatz 233
c) Zusammenfassung 238
3. Die Problematik der schutznormtheoretischen Fragestellung 238
4. Subjektivierung des Abwägungsgebots zugunsten der berührten Privatbelange? 243
a) Die Struktur planerischer Abwägung als Ausgangspunkt 244
b) Materielle Schutzwirkung des Abwägungsgebots gegen planerische Mißgriffe? 251
5. Zusammenfassung 258
3. Abschnitt: Die Darlegungslast des Antragstellers 260
§ 33 Das Steuerungspotential der Darlegungslast im Normenkontrollverfahren 260
§ 34 Das Anforderungsprofil 264
1. Die verschiedenen Meinungen 264
2. Stellungnahme 268
Dritter Teil: Einzelfragen zur Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen nach § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO n.F. 278
1. Abschnitt: Fallgruppenübergreifende Fragen 278
§ 35 Die Konzeption der Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO n. F. 278
1. Die subjektivrechtliche Ausrichtung der Norm 278
2. Zeitliche Aspekte der Rechtsverletzung 281
3. Das Verhältnis der Antragsbefugnis zum allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis 283
§ 36 Die Normbezogenheit der Rechtsverletzung 287
1. Das Sachproblem 287
2. Dazwischentretende Einzelakte 288
a) Unmittelbarer Normvollzug (Baugenehmigung) 289
b) Eigenständige Rechtsakte 292
aa) Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen 292
bb) Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen 293
§ 37 Antragsbefugnis und Teilnichtigkeit des Bebauungsplans 295
1. Die Rechtsprechung zu § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO a.F. 295
2. Beurteilung nach § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO n.F. 298
2. Abschnitt: Exemplarische Fallgruppen 304
§ 38 Unmittelbar Planbetroffene 304
1. Eigentümer und eigentümerähnlich Berechtigte 304
2. Obligatorisch Berechtigte und vom Eigentümer verschiedene Bauantragsteller 311
3. Der Beurteilungszeitpunkt für die Rechtsverletzung 317
§ 39 Mittelbar Planbetroffene 321
1. Nachbarliche Verschonungsinteressen 321
a) Eigentümer und eigentümerähnlich Berechtigte 321
aa) Grundrechtlicher Mindestschutz 322
bb) Einfachrechtliche Schutznormen 324
cc) Abgelöste Nachbarrechte 326
dd) Rücksichtnahmeberechtigung 328
b) Obligatorisch Berechtigte 339
2. Wirtschaftliche Interessen 344
a) Konkurrenzinteressen 344
b) Sonstige wirtschaftliche Interessen 346
Schluß 348
§ 40 Die Normenkontrolle zwischen objektiver Rechtskontrolle und subjektivem Rechtsschutzprinzip - ein Ausblick 348
1. Das konzeptionelle Defizit des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO n.F. 348
2. Entwicklungsalternativen der prinzipalen Normenkontrolle 351
a) Die Subjektivierung der Normenkontrolle nach dem Modell der Verletztenklage 352
b) Die Re-Objektivierung der Normenkontrolle 354
3. Stellungnahme 355
Literaturverzeichnis 358
Sachverzeichnis 379