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Jäger-Helleport, M. (2002). Konstruktive Tatverarbeitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Strafrecht. Normative und empirische Überlegungen zur Bedeutung eines opferorientierten Rechtsgüterschutzes für die Strafverfolgung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50738-2
Jäger-Helleport, Matthias. Konstruktive Tatverarbeitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Strafrecht: Normative und empirische Überlegungen zur Bedeutung eines opferorientierten Rechtsgüterschutzes für die Strafverfolgung. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50738-2
Jäger-Helleport, M (2002): Konstruktive Tatverarbeitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Strafrecht: Normative und empirische Überlegungen zur Bedeutung eines opferorientierten Rechtsgüterschutzes für die Strafverfolgung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50738-2

Format

Konstruktive Tatverarbeitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Strafrecht

Normative und empirische Überlegungen zur Bedeutung eines opferorientierten Rechtsgüterschutzes für die Strafverfolgung

Jäger-Helleport, Matthias

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 148

(2002)

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Abstract

Kann Strafverfolgung opferorientiert sein? Spektakuläre Prozesse um sexuellen Missbrauch von Kindern haben diese Frage aufgeworfen. Der Autor zeigt eine Möglichkeit, wie sich ein Widerspruch zwischen öffentlichem Strafverfolgungsinteresse und der Berücksichtigung des Opfers als Rechtssubjekt vermeiden lässt. Opferschutz im Strafverfahren besteht nicht in Vergeltung oder Genugtuung, sondern darin, dem Opfer eine Rechtsposition einzuräumen, die es ihm ermöglicht, mit seiner Geschichte des erlittenen Unrechts gehört zu werden.

Ausgehend von empirischen Befunden wird argumentiert, dass sowohl ein besserer Schutz der Rechtsgüter als auch die Respektierung des kindlichen Opferzeugen rechtspolitisch, verfassungsrechtlich und strafrechtstheoretisch geboten ist. Dies ist aber nur dann realisierbar, wenn es gelingt, den Täter von einer konfrontativen Verteidigung abzuhalten. Bei einer Vorverlagerung der Beweiserhebung in das Ermittlungsverfahren ergibt sich eine Möglichkeit, einerseits den kindlichen Opferzeugen zu schützen und andererseits ein Angebot für den Täter vorzubereiten, das diesen zu einem Einlenken bewegen kann. Ein sinnvolles Angebot besteht in einer Psychotherapie, die anstelle der Strafe als Auflage verhängt wird.

Mit Hilfe dieser Alternative ist eine funktionsfähige Strafrechtspflege zu erwarten, da sie Opfern und Tätern einen ersten Schritt zu einem konstruktiven Umgang mit der Tat ermöglicht, anstatt nur auf Verfolgung und Strafe zu setzen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 11
Einführung in den Gegenstand der Untersuchung 21
I. Gegenstand der Untersuchung 21
II. Kriminologischer Rahmen der Untersuchung 23
1. Vier Fallbeispiele zum Strafprozess bei sexuellem Missbrauch von Kindern 23
2. Allgemeine kriminologische Aspekte zu sexuellem Missbrauch von Kindern 25
3. Aufbau der Untersuchung 29
A. Grundlagen eines besonderen strafrechtlichen Schutzes des Opfers bei sexuellem Missbrauch von Kindern 31
I. Die §§ 176, 176 a StGB im Vergleich mit der Aufgabenstellung des Strafrechts 31
II. Opferorientierter Rechtsgüterschutz: Normativer Anknüpfungspunkt bei sexuellem Missbrauch von Kindern 34
1. Was bedeutet Opferorientierung? 34
2. Rechtsgüterschutz und Opferorientierung in §§ 176, 176 a StGB 37
3. Besondere Bedeutung des Kinderschutzes in §§ 176, 176 a StGB 40
4. Probleme des Rechtsgüterschutzes 41
III. Gegenüberstellung mit empirischen Erkenntnissen 41
1. Kennzeichen des sexuellen Missbrauchs 41
2. Zur Frage der Schädigung des Kindes 44
a) Folgen des sexuellen Missbrauchs 44
b) Zur Rolle der sexuellen Handlung – vor allem im Hinblick auf innerfamiliären Missbrauch 46
3. Defizite des Strafrechts 48
IV. Perspektiven eines opferorientierten Rechtsgüterschutzes bei sexuellem Kindesmissbrauch 49
1. Grundlagen einer Änderung: Folgen- und Opferorientierung 50
2. Änderungen des materiellen Rechts 52
a) Verzicht auf strafrechtlichen Schutz? 52
b) Abstufung des strafrechtlichen Schutzbereichs? 54
3. Änderungen des Strafprozesses als Ausweg für einen opferorientierten Rechtsgüterschutz 55
a) Folgenorientierung und Folgenberücksichtigung im Strafprozess 55
b) Vorzüge einer strafprozessualen Lösung: Diversion oder „konstruktive Tatverarbeitung“ im Strafrecht 56
c) Exkurs: Die Problematik des Unrechtsgehalts 57
aa) Zwang und Gewalt 58
bb) Intensive Sexualpraktiken 59
cc) Modi der Tatbegehung 60
dd) Innerfamiliärer Kontext 60
ee) Ergebnis 61
V. Zusammenfassung von Abschnitt A. 61
B. „Opferschutz“ – Anlass für eine Umgestaltung des Strafverfahrens 64
I. Einführung in die Problematik und den Gang der Untersuchung in diesem Abschnitt 64
II. „Belastung“ kindlicher Zeugen durch das Strafverfahren 66
1. Vorüberlegungen 66
a) Terminologie der Viktimisierung 67
b) Schädigungsmaßstab 68
2. Belastung kindlicher Opfer auf Grund empirischer Beobachtungen 70
a) Zur Methode: Die Überprüfung potenzieller Stressoren 70
b) Potenzielle Stressoren im Strafverfahren 73
aa) Unmittelbare Stressoren des Strafverfahrens 73
(1) Art der Vernehmung 73
(2) Glaubwürdigkeitsgutachten 73
(3) Mehrfachvernehmungen 74
(4) Leistungssituation Hauptverhandlung 74
(5) Äußere Rahmenbedingungen 75
(6) Wartezeiten auf die Aussage vor Gericht 75
(7) Aussage in der Öffentlichkeit 76
(8) Konfrontierende Vernehmung in der Hauptverhandlung 77
(9) Begegnung mit dem Angeklagten 78
(10) Ausgang des Verfahrens 79
bb) Komplementäre Stressoren 79
(1) Fehlende rechtliche Aufklärung 79
(2) „Ambivalenzen“ gegenüber dem Täter 80
(3) Erwartungsdruck des sozialen Umfeldes 81
c) Ergebnis und Bewertung 82
3. „Viktimisierung“ auf Grund normativer Gegebenheiten 83
a) Strafprozessuale Opferschutzvorschriften 84
aa) Zeugnisverweigerungsrecht 84
bb) Schutz vor unangemessenen Vernehmungen 85
(1) Unerlässliche Fragen 86
(2) Anwesenheit eines rechtlichen Beistandes und einer Vertrauensperson 86
cc) Vermeidung von Mehrfachvernehmungen und von Wartezeiten 87
(1) Schutz vor Mehrfachvernehmungen 87
(a) Richtlinien 87
(b) Aufzeichnung mittels Video 88
(2) Beschleunigungsgrundsatz 88
(3) Sonstiges 89
dd) Glaubwürdigkeitsfeststellungen 89
ee) Reduzierung der Belastung in der Hauptverhandlung 90
(1) Alleinige Befragung durch den Vorsitzenden Richter 90
(2) Ausschluss der Öffentlichkeit 91
(3) Ausschluss des Angeklagten 91
(4) Videosimultanübertragung 92
(5) Nebenklage 92
ff) Ersetzung der Aussage vor Gericht 93
(1) Ersetzbarkeit bei Zeugnisverweigerung 93
(2) „Zeuge vom Hörensagen“ 94
(3) Ersetzbarkeit durch Verlesung der Niederschrift, § 251 StPO 94
(4) Ersetzbarkeit durch kommissarische Vernehmung 95
(5) Ersetzung durch Videoaufzeichnung 95
gg) Zwischenergebnis 96
b) Veränderte Auslegung von Opferschutzvorschriften und praktische Opferschutzmaßnahmen 97
aa) Bessere Ausschöpfung bestehender Opferschutzvorschriften 97
(1) Veränderte Auslegung 97
(2) Hinwirken auf ein Geständnis 97
bb) Schonender Umgang mit den Opfern 98
(1) Kompetenz 98
(2) Vermeidung einer berufsspezifischen Orientierung 99
(3) Organisation von Vernehmungen 100
cc) Zeugenbegleitprogramme 100
c) Ergebnis 102
4. Zusammenfassung 103
III. Strafrechtstheoretische Problematik der Umsetzung eines am Kindesschutz orientierten Strafverfahrens 104
1. Besonderes Schutzbedürfnis der kindlichen Opfer 105
a) Grundsätzliches zum Rechtsgüterschutz von Opfern im Strafverfahren 105
aa) Öffentliches Interesse „versus“ Opferschutz? 105
bb) Rechtsgüterschutz von Opfern auf Grund ihrer Grundrechte 108
cc) Strafrechtstheoretische Bedeutung des Opfers 109
dd) Exkurs: Das „potenzielle Opfer“ im Strafverfahren 110
b) Besonderer Schutz der kindlichen Entwicklung durch grundrechtlichen Rechtsgüterschutz 113
aa) Art. 2 und 1 GG: Erhöhte faktische Schutzbedürftigkeit 113
bb) Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit der UN-Kinderkonvention 114
cc) Einbeziehung von Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG (staatliches Wächteramt) 115
dd) Fazit 116
c) Besonderer Schutz auf Grund strafrechtlicher Opferorientierung beim Schutz des Rechtsguts der kindlichen Entwicklung 117
aa) Allgemeine Ansatzpunkte zu einer parallelen Wirkung des Rechtsgüterschutzes 117
bb) Einschränkungen einer parallelen Wirkung: Beispielhaft am sexuellen Missbrauch von Kindern 120
d) Zusammenfassung und Zwischenergebnis: Leitlinie eines rechtzeitigen Schutzes kindlicher Opferzeugen 121
2. Strafrechtstheoretische Hindernisse für einen umfassenden Schutz kindlicher Opfer 125
a) Methodische Vorbemerkung: „Praktische Konkordanz“ zwischen Kindesschutz, Wahrheitsermittlung und Verteidigung 125
b) Spannungsverhältnis mit der Wahrheitsermittlung 127
aa) Die Zielkonflikte 127
bb) Einschränkbarkeit des Ermittlungsgrundsatzes 130
(1) Bisherige Vorschläge in Literatur und Rechtsprechung 130
(2) Zur Bedeutung der unmittelbaren Vernehmung für die Wahrheitsermittlung 131
(3) Überprüfung der Annahmen mit Hilfe der Aussage- und Entwicklungspsychologie 133
(a) Erinnerungs- und Wiedergabefehler 133
(b) Besondere Zusammenhänge zwischen Belastung und Aussagequalität 135
(c) Schlussfolgerung 137
(4) Auflösung der Zielkonflikte durch Nutzung von Videoaufzeichnungen 137
cc) Zwischenergebnis 141
c) Spannungsverhältnis mit den Beschuldigtenrechten 142
aa) Die Zielkonflikte 142
bb) Einschränkbarkeit der Verteidigungsrechte? 144
(1) Recht der Verteidigung auf „Konfrontation“ contra Videotechnik? 144
(2) Einschränkung durch Vorverlagerung in das Ermittlungsverfahren 145
(3) Beschränkbarkeit von Konfliktverteidigung? 146
cc) Zwischenergebnis 149
d) Ergebnis 149
3. Zusammenfassung und Konsequenzen 151
IV. Auswege aus dem Dilemma des herkömmlichen Strafprozesses 152
1. Konzeption einer Alternative durch Diversion 152
a) Diversion bei sexuellem Missbrauch von Kindern nach dem Vorschlag von Balloff 152
b) Das Diversionsmodell in der Diskussion um Gewalt gegen Kinder 153
aa) Zum Gedanken und zur Kritik an „Diversion“ 153
bb) Der Diversionsgedanke außerhalb von Sexualdelikten 155
cc) Modelle in der Praxis 156
dd) Ausblick 159
2. Strafrechtstheoretische Vorbehalte gegen eine Diversionslösung speziell bei sexuellem Missbrauch von Kindern 159
a) Das öffentliche Interesse an materieller Legalität 160
aa) Ausnahmen vom Legalitätsprinzip 160
bb) Einbeziehung der Opferperspektive? 162
b) „Opfergerechtigkeit“ 165
aa) Was ist Opfergerechtigkeit? 166
bb) Zum Problem der Opfererwartungen 168
cc) Zur Einbeziehung von Opfergerechtigkeit im Strafverfahren. 172
c) Materielle Gerechtigkeit? 173
aa) Faire Wahrheitsermittlung 174
bb) Vergeltung und Normstabilisierung gegenüber gesellschaftlichen Erwartungen 175
cc) „Think twice“: Generalprävention und symbolische Bedeutung der Strafe 177
(1) Pro Strafe 179
(2) Contra Strafe 181
3. Zusammenfassung 182
V. Vergleich der Folgen der herkömmlichen Strafverfolgung mit denen von Diversion 183
1. Methodischer Rahmen: Das Prinzip der „Rechtfertigenden Pflichtenkollision“ 183
2. Gegenüberstellung von herkömmlicher Strafverfolgung und Diversion 185
a) Konsequenzen bei Beibehaltung des bisherigen Strafverfahrens 185
aa) Selektierte Strafverfolgung: Strafrecht als ultima ratio? 185
bb) Opferschutz und Prävention durch außerstrafrechtliche Interventionen 187
(1) Informelle Reaktion: Opferberatungsstellen 187
(2) Formelle Reaktion 189
(a) Jugendamt 189
(b) Familiengerichte 190
(aa) Schutz im Verfahren 191
(bb) Materieller Schutz 193
(3) Bewertung 195
cc) Symbolisches Strafrecht 196
b) Konsequenzen einer strukturellen Änderung: „Konstruktive Tatverarbeitung“ 198
aa) Strafrechtstheoretische Rechtfertigung eines Diversionsmodells 198
(1) Grundsätzliche Perspektiven alternativer „Konfliktregelung“ 199
(2) Übertragbarkeit auf Verfahren zu sexuellem Missbrauch von Kindern: „Konstruktive Tatverarbeitung“ 200
bb) Opferschützende Wirkung der Diversion 204
cc) Die Mitwirkung des Täters als Problem 207
(1) Faktische Hindernisse: Das Einlenken des Beschuldigten in den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs 207
(2) Rechtsstaatlichkeit einer Vorverständigung 211
3. Zusammenfassende Bewertung 215
4. Was übrig bleibt: Grenzen einer Diversionslösung 217
a) Materiell-rechtliche Grenzen einer Diversionslösung 217
b) Strafprozessuale Ergänzungen des Diversionsmodells 219
c) Differenzierungen nach dem psychosozialen Hintergrund 221
VI. Zusammenfassung von Abschnitt B. 222
C. Therapie statt Strafe – sanktionsrechtliche Perspektiven 226
I. Kriminalpolitische Ausgangslage für eine ambulante Therapie bei pädosexuellen Tätern 227
1. Ausgangslage 227
2. Möglichkeiten der ambulanten Therapie: Zwei Modelle aus der Praxis 231
a) Das Projekt der Abteilung für Sexualforschung in Hamburg 231
aa) Zum organisatorischen und rechtlichen Rahmen 231
bb) „Erfolge“ 232
b) Das „ITB-Rotterdam“-Projekt 233
aa) Zum organisatorischen und rechtlichen Rahmen des ITB-Projekts 234
bb) Erfolge der Modelle 236
3. Schlussfolgerungen 237
II. Strafrechtliche Problemstellung: Stellt ambulante Psychotherapie ein „verantwortbares Risiko“ dar? 238
1. Das „verantwortbare Risiko“ als Abwägungsprinzip 238
2. „Erfolg“ von Behandlung: Sicherheit oder Resozialisierung? 240
a) Differenzierung nach der Gefährlichkeit 241
b) Gewichtung des Resozialisierungsaspekts 241
3. Probleme bei der Durchführung einer ambulanten Therapie 241
a) Psychotherapie als geeignete Maßnahme im Strafrecht 241
b) Eignungskontrolle vor Beginn einer Therapie 243
c) Kontrolle des Therapieverlaufs durch die Justiz 243
d) Schweigepflicht des Therapeuten 244
4. Generalpräventive Aspekte 245
5. Aspekte des Opferschutzes 245
6. Zusammenfassung 246
III. Auswertung von empirischen Ergebnissen 246
1. Rückfallquoten 247
a) Allgemeine Erkenntnisse zur Rückfälligkeit 247
aa) Untersuchungsergebnisse 247
bb) Bewertung 251
b) Therapieergebnisse unter der Fragestellung der Rückfälligkeit 252
aa) Untersuchungsergebnisse 252
bb) Bewertung 255
2. Erkenntnisse zur Täterpersönlichkeit 256
a) Typologien 256
b) Unterscheidung nach der Schwere der Persönlichkeitsstörung 259
c) Clusteranalysen 261
d) Zusammenfassung 263
e) Anhang: Zur Bedeutung der Kriminalprognose für die Durchführbarkeit ambulanter Psychotherapien 264
3. Kontrolle durch Therapie? 267
a) Externe Kontrolle bei ambulanten Therapien? 267
b) Differenzierung nach der Erreichbarkeit des Täters und Erfolgsaussichten 269
c) Beziehungsaufbau contra Therapieerfolg? 272
4. Die Alternative: Stationäre Therapie 273
a) Motivation in einem verpflichtenden Rahmen 273
b) Therapie in geschlossenen Institutionen 275
c) Zur Abgrenzung nach der Gefährlichkeit 277
5. Zusammenfassung der Ergebnisse 278
IV. Abwägung: Besteht ein „verantwortbares Risiko“? 279
1. Beschreibung des Abwägungsproblems 279
2. Rechtliche Möglichkeiten zur Sicherstellung von Schutzinteressen 283
a) Exploration vor der Entscheidung über die Therapie 283
b) Kontrolle während der Therapie 285
aa) Indirekte Kontrolle 286
bb) Direkte Kontrolle 287
(1) Schutz des Vertrauensverhältnisses 287
(2) Verhältnismäßigkeit der Kontrolle des Therapieverlaufs 288
c) Erste Bewertung: Worin liegt der Stellenwert von Sicherheit für das Strafrecht? 290
3. Nutzen ambulanter Psychotherapie aus straftheoretischer Sicht 294
a) Therapie als Leistung des Täters vor der Gesellschaft und vor den Opfern 294
aa) „Konstruktive Tatverarbeitung“ durch Psychotherapie 295
bb) Ausgleich des Unrechts 296
cc) Eigenverantwortlichkeit 297
dd) Präventiver und zugleich humaner Effekt 298
b) Einbeziehung des Opfers durch eine „konstruktive Psychotherapie“ 298
aa) Psychotherapie als Verantwortungsübernahme vor dem Opfer? 298
bb) Vermeiden weiterer Belastungen 300
cc) Opferorientierter Rechtsgüterschutz? 300
c) Zweite Bewertung 301
4. Schranken einer ambulanten Therapie 302
a) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 302
b) Gleichbehandlungsprinzip 303
c) Schuldprinzip 304
d) Dritte Bewertung 306
5. Zusammenfassende Beurteilung – Ergebnis von Abschnitt C 307
D. „Konstruktive Tatverarbeitung“ im Strafverfahren – Rahmenbedingungen und Umsetzung des Modells 310
I. Ausgangsposition nach den bisherigen Ergebnissen 310
II. Rahmenbedingungen für „konstruktive Tatverarbeitung“ 314
1. Präzisierung der Stellung des Kindes im Verfahren 314
a) Interessenlage des Opfers 314
b) Mitwirkung des kindlichen Opfers 314
c) Rücksichtnahme auf das Kind als Verfahrenssubjekt 316
d) Sicherung des Opferschutzes im Verfahren 318
e) Zusammenfassung 319
2. Präzisierung der Stellung des Beschuldigten im Verfahren 320
a) Faktische Interessenlage 320
b) Rechtliche Bindungswirkung der Diversionsvereinbarung 321
c) Problem des Verhältnisses zum Grundrecht auf Verteidigung 322
d) Richtervorbehalt und Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens 324
e) Zusammenfassung 325
3. Auswirkungen auf das öffentliche Interesse an Strafverfolgung 326
III. Möglichkeiten zur konkreten Umsetzung im Strafrecht 329
1. „Konstruktive Tatverarbeitung“ im System des allgemeinen Strafrechts und Strafprozessrechts 330
a) Vorzeitige Einstellung des Verfahrens mit Therapieauflage 330
aa) Verlauf des Diversionsverfahrens 330
bb) Anwendbarkeit von § 153 a StPO, §§ 45, 47 JGG? 331
cc) Lösungsmöglichkeiten? 332
(1) Zum Begriff des öffentlichen Interesses in § 153 a 332
(2) Schwere der Schuld 333
(3) Psychotherapie als Auflage bei vorzeitiger Einstellung 334
dd) Fazit 335
b) Strafaussetzung zur Bewährung mit Therapieweisung 335
aa) Verlauf des Diversionsverfahrens 335
bb) Anwendbarkeit von § 56 c StGB 336
2. Sonderregelung für konstruktive Tatverarbeitung: Übertragbarkeit der Konzeption des Betäubungsmittel-Strafrechts? 338
a) Konzeption in § 37 BtMG 338
b) Verfahrensrechtliche Ergänzungen zur Konzeption in § 37 BtMG 340
c) Materiell-rechtliche Übertragung – Bewertung des Behandlungsgedankens nach dem Betäubungsmittelstrafrecht 341
3. Muss ein Schuldspruch sein? 342
IV. Zusammenfassung von Abschnitt D. 344
Anhang I: Tabellarische Gegenüberstellungen 347
Anhang II: Auszüge aus Interviews 354
Literaturverzeichnis 361
Sachwortverzeichnis 393