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Junker, T. (2002). Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Bestandsaufnahme und Reformvorhaben zu § 354 I StPO. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50747-4
Junker, Thorsten. Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Bestandsaufnahme und Reformvorhaben zu § 354 I StPO. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50747-4
Junker, T (2002): Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Bestandsaufnahme und Reformvorhaben zu § 354 I StPO, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50747-4

Format

Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Bestandsaufnahme und Reformvorhaben zu § 354 I StPO

Junker, Thorsten

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 144

(2002)

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Abstract

Die eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts in Strafsachen ist nach dem Wortlaut des Gesetzes auf wenige Ausnahmefälle beschränkt. Dies hindert den BGH jedoch nicht, mit Hilfe einer analogen Anwendung des § 354 I StPO auch über die dort geregelten Ausnahmefälle hinaus in der Sache zu entscheiden. Doch welche Kriterien legt der BGH seiner Rechtsprechungspraxis zugrunde, und wie rechtfertigt er diese? Definiert er selbst die Grenzen seiner eigenen Sachentscheidungen? Wie weit liegen Gesetz und Rechtswirklichkeit auseinander? Fragen, die nur durch eine umfassende empirische Untersuchung beantwortet werden können. Der Autor hat sämtliche mit einer Begründung versehenen veröffentlichten und unveröffentlichten Entscheidungen des BGH in Strafsachen von 1992 bis 1999 ausgewertet. Die Zahl der ausgewerteten Entscheidungen liegt bei insgesamt 7170. Überraschend viele, nämlich insgesamt 1697 dieser Entscheidungen, enthielten eigene Sachentscheidungen im Sinne des § 354 I StPO.

Auf der Grundlage dieses umfangreichen Datenmaterials untersucht der Autor, welches Spektrum eigener Sachentscheidungsmöglichkeiten der BGH sich eröffnet hat. Die Entscheidungsinhalte werden anhand von Fallgruppen dargestellt und analysiert. Dabei ergibt sich, dass die Schuldspruchberichtigung den in der Praxis wichtigsten Anwendungsfall eigener Sachentscheidung darstellt. Im Bereich des Rechtsfolgenausspruchs zeigt sich, dass der BGH sowohl Einzel- als auch Gesamtstrafen selbst festsetzt und bisweilen sogar ganz offen eigene Strafzumessung betreibt. Auch Einstellungen und Beschränkungen des Verfahrens setzt er teilweise gezielt ein, um eine Zurückverweisung des rechtsfehlerhaften Urteils zu vermeiden. Im Anschluss an die Bewertung der Untersuchungsergebnisse kommentiert der Autor aktuelle Vorschläge für eine Reform des Rechtsmittelrechts und entwirft schließlich ein eigenes Lösungsmodell zur gesetzlichen Erweiterung der Sachentscheidungskompetenz des Revisionsgerichts in Strafsachen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort des Herausgebers 7
Vorwort 8
Inhaltsverzeichnis 9
A. Einleitung 11
I. Ziel der Untersuchung 11
II. Datenmaterial und Untersuchungsmethode 14
B. Auswertung der Entscheidungen 16
I. Inhalt und Grundlagen des § 354 I StPO 16
1. Freispruch 19
2. Einstellung 25
3. Absolute Strafe 28
4. Gesetzlich niedrigste Strafe 29
5. Absehen von Strafe 32
II. Das Überschreiten der durch § 354 I StPO gesetzten Grenzen 34
1. Änderung des Schuldspruchs 34
a) Voraussetzungen 35
b) Auswechslung der angewendeten Strafvorschrift 37
aa) Verschiedenartige Delikte 38
bb) Grundtatbestand und Qualifikation 45
(1) Grundtatbestand statt Qualifikation 46
(2) Qualifikation statt Grundtatbestand 49
cc) Alte und neue Fassung – milderes Gesetz 50
dd) Versuch und Vollendung 51
(1) Versuch statt Vollendung 51
(2) Vollendung statt Versuch 55
ee) Teilnahme und Täterschaft 57
(1) Beihilfe statt Täterschaft 57
(2) Täterschaft statt Beihilfe 60
(3) Anstiftung 61
ff) Fahrlässigkeit und Vorsatz 61
c) Änderung des Konkurrenzverhältnisses 62
aa) Tateinheit statt Tatmehrheit 62
(1) Alle Straftatbestände in Tateinheit 63
(2) Einzelne Straftatbestände in Tateinheit 66
bb) Tatmehrheit statt Tateinheit 72
cc) Gesetzeseinheit 73
d) Wegfall einer von mehreren Verurteilungen 74
aa) Verfahrenshindernis 74
bb) Einstellung nach § 154 II StPO 77
(1) Einstellung bis auf eine Tat 79
(2) Einstellung einzelner Taten 82
cc) Beschränkung nach § 154a II StPO 86
dd) Fehlen tragfähiger Feststellungen 92
e) Hinzufügung einer Verurteilung 94
2. Verurteilung statt Freispruch 97
3. Änderung des Rechtsfolgenausspruchs 101
a) Festsetzung von Einzelstrafen 103
b) Festsetzung von Gesamtstrafen 106
aa) Berichtigung fehlerhafter Gesamtstrafe 106
bb) Nachträgliche Gesamtstrafenbildung 108
(1) Fehlerkorrektur 108
(2) Härteausgleich 110
(3) Anrechnung erfüllter Bewährungsauflagen 111
cc) Herabsetzung wegen Verfahrensverzögerung 112
dd) Anrechnung ausländischer Haft 113
c) Bewährung 115
d) Maßregeln der Besserung und Sicherung 116
e) Einziehung und Verfall 122
f) Schwere der Schuld 124
C. Schlussfolgerungen 127
I. Bewertung der Untersuchungsergebnisse 127
1. Zusammenfassung der Entscheidungspraxis 127
2. Konsequenzen der Entscheidungspraxis 132
II. Lösungsmodelle 137
1. Aktuelle Lösungsvorschläge 138
a) Der Beschluss des 63. Deutschen Juristentags 2000 138
b) Der Entwurf der CDU/CSU-Fraktion für ein Gesetz zur Beschleunigung von Strafverfahren 145
c) Reformpläne des Bundesjustizministeriums 149
2. Eigener Lösungsvorschlag 151
a) Regelungsgegenstand 152
b) Regelungskonzept 153
Literaturverzeichnis 163
Sachwortverzeichnis 169