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Kieschke, O. (2003). Die Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und ihre Auswirkungen auf das deutsche Strafverfahrensrecht. Eine Bestandsaufnahme am Beispiel ausgewählter Entscheidungen des EGMR gegen die Bundesrepublik Deutschland. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50969-0
Kieschke, Olaf. Die Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und ihre Auswirkungen auf das deutsche Strafverfahrensrecht: Eine Bestandsaufnahme am Beispiel ausgewählter Entscheidungen des EGMR gegen die Bundesrepublik Deutschland. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50969-0
Kieschke, O (2003): Die Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und ihre Auswirkungen auf das deutsche Strafverfahrensrecht: Eine Bestandsaufnahme am Beispiel ausgewählter Entscheidungen des EGMR gegen die Bundesrepublik Deutschland, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50969-0

Format

Die Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und ihre Auswirkungen auf das deutsche Strafverfahrensrecht

Eine Bestandsaufnahme am Beispiel ausgewählter Entscheidungen des EGMR gegen die Bundesrepublik Deutschland

Kieschke, Olaf

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 173

(2003)

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Abstract

Seit 1959 sichert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Beachtung und Anwendung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in den Vertragsstaaten. Der Umfang der Pflicht eines Staates, in Fällen, in denen er Partei ist, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen, ist jedoch bis heute noch nicht vollständig bestimmt. Auch in Deutschland ist die Problematik in den vergangenen Jahren zu Unrecht wenig diskutiert worden und daher kaum erforscht.

An dieser Stelle setzt der Verfasser an und zeigt anhand von sechs strafverfahrensrechtlich relevanten Entscheidungen des EGMR gegen die Bundesrepublik Deutschland, wie in der Vergangenheit bis in die heutige Zeit in Deutschland reagiert worden ist. Dabei werden alle drei Staatsgewalten und auch die Resonanz innerhalb der Literatur berücksichtigt, wenngleich der Schwerpunkt auf der Rechtsprechung liegt. So entsteht erstmalig ein detaillierter Überblick über das Verhältnis der deutschen Praxis zu den Straßburger Instanzen. Darüber hinaus nimmt der Verfasser einen Vergleich der Problematik in Deutschland und in der Schweiz vor. Olaf Kieschke weist nach, dass der deutsche Gesetzgeber und die höchstrichterliche Rechtsprechung in den letzten Jahren zunehmend die Praxis des EGMR berücksichtigen, auch wenn dies nicht immer kritiklos hingenommen werden kann. Von den Untergerichten wird die Straßburger Rechtsprechung jedoch viel zu oft vernachlässigt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 13
Einleitung – Gegenstand und Gang der Untersuchung 21
Erstes Kapitel: Einführung in die völkerrechtlichen Grundlagen 26
§ 1 Die (Europäische) Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04. November 1950 26
A. Zur Entstehung der Konvention 26
B. Die Mindestgarantien der Menschenrechtskonvention für sich betrachtet und im Vergleich mit dem deutschen Grundgesetz 29
I. Die Garantien der MRK im Kurzüberblick 29
II. Vergleich mit der deutschen Verfassung und Konsequenzen für die praktische Anwendung der Konvention 32
C. Die Rechtsnatur der Konvention und ihre Stellung im Normengefüge 35
I. Die Rechtsnatur der Konvention und ihre Stellung in Europa 35
II. Die Stellung der Konvention in Deutschland 38
1. Die EMRK als einfaches Bundesgesetz 38
2. Die lex-posterior-Problematik 41
§ 2 Das Rechtsschutzsystem der Menschenrechtskonvention – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 42
A. Die Beschwerdemöglichkeiten nach der Menschenrechtskonvention 42
I. Überblick 42
II. Die Staatenbeschwerde 43
III. Die Individualbeschwerde 44
1. Die Stellung des Individuums im Rechtsschutzsystem bis 1998 44
2. Die Stellung des Individuums nach 1998 45
B. Die Straßburger Instanzen und das Beschwerdeverfahren 46
I. Die ursprüngliche Konzeption des Rechtsschutzsystems 47
II. Das Rechtsschutzsystem seit 1998 50
1. Zur Notwendigkeit der Reform 50
2. Die reformbedingten Änderungen für Verfahren vor dem Gerichtshof und die Organisation des neuen EGMR 50
C. Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und ihre innerstaatliche Wirkung 52
I. Die Arten von Urteilen des EGMR 54
II. Die Wirkung der Urteile nach völkerrechtlichen Grundsätzen 55
III. Speziell: Die restaurativen Folgerungen des Staates nach Feststellung einer Verletzung der Konvention 56
IV. Die Wirkung der Urteile des EGMR in Deutschland 58
1. Die Wirkung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Deutschland selbst 59
a) Bei Feststellung eines Konventionsverstoßes durch einen deutschen Verwaltungsakt 60
b) Bei Feststellung eines Konventionsverstoßes durch eine deutsche Rechtsnorm 62
c) Bei Feststellung eines Konventionsverstoßes durch ein deutsches Urteil 66
2. Die Wirkung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen andere Konventionsstaaten 69
Zweites Kapitel: Die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers – Art. 6 Abs. 3 Buchst. e EMRK 72
§ 3 Der Fall Luedicke u. a. 72
A. Das Urteil des EGMR vom 28. November 1978 72
B. Die Beachtung der Entscheidung in Deutschland 75
I. Die Reaktion des deutschen (Bundes-)Gesetzgebers 76
II. Die Reaktion der Exekutive 78
III. Die Reaktion der Rechtsprechung und der strafverfahrensrechtlichen Literatur 79
1. Die Praxis vor dem Urteil des EGMR 79
2. Veränderungen nach dem Urteil des EGMR 82
a) Die Endgültigkeit der Kostenfreistellung 84
b) Zum Anspruch auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers für Gespräche mit dem Verteidiger 85
aa) Kein eigener Anspruch des Wahlverteidigers auf Kostenerstattung 87
bb) Die Vermengung der Voraussetzungen von Art. 6 Abs. 3 Buchst. c und Buchst. e MRK 89
cc) Das Erfordernis einer gerichtlichen Beiordnung 90
dd) Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 2000 (BGHSt 46, 178 = NJW 2001, 309) 92
§ 4 Der Fall Öztürk 94
A. Das Urteil des EGMR vom 21. Februar 1984 94
B. Die Folgen der Entscheidung in Deutschland 99
I. Die Reaktion des bundesdeutschen Gesetzgebers 99
II. Die Reaktion der Exekutive 104
III. Die Reaktion der Rechtsprechung und der (strafverfahrensrechtlichen) Literatur 105
1. Gerichtsentscheidungen im Vorfeld des Öztürk-Urteils 106
2. Gerichtsentscheidungen nach dem Öztürk-Urteil 108
3. Exkurs: Zwischen 1980 und 1990 in Straßburg anhängige Individualbeschwerdeverfahren gegen Deutschland mit Bezug zum Öztürk-Urteil 110
a) Die Beschwerden von G. M. sowie A. P. 111
b) Die Beschwerden von C. Zengin sowie A. Akdogan 112
c) Die Beschwerden von A. Rajaratnam, Ö. Karabulut, Y. Cavusoglu, A. K., S. Shanmukanathan sowie R. R. 113
d) Fazit des Exkurses 114
4. Aufnahme des Öztürk-Urteils innerhalb der Literatur 114
§ 5 Abschließende Bemerkungen zum zweiten Kapitel 115
Drittes Kapitel: Der unentgeltliche Beistand eines Pflichtverteidigers – Art. 6 Abs. 3 Buchst. c EMRK 119
§ 6 Der Fall Pakelli 119
A. Das Urteil des EGMR vom 25. April 1983 119
B. Die Auswirkungen der Entscheidung in Deutschland 124
I. Die generellen Folgerungen aus dem Pakelli-Urteil 125
1. Die Rechtslage zur Zeit der deutschen Gerichtsverfahren in der Sache Pakelli 126
a) Zur Notwendigkeit von Verteidigung 126
b) Besonderheiten für die Revisionshauptverhandlung 127
aa) § 350 Abs. 3 StPO 127
bb) § 140 Abs. 2 StPO 129
cc) Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1977 (BVerfGE 46, 202 = NJW 1978, 151) 132
c) Schlussfolgerung für den Fortgang der Untersuchung im Fall Pakelli 133
2. Die Praxis des Bundesgerichtshofs in der Zeit nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Pakelli 134
a) (Veröffentlichte) Gerichtsentscheidungen, die sich auf das Pakelli-Urteil beziehen 135
b) (Veröffentlichte) Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Revisionshauptverhandlung 136
c) Die (ungeschriebene) Praxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs 137
d) Exkurs: Die Praxis am 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle 140
3. Die heutige Gesetzeslage bezüglich der Pflichtverteidigerbestellung für die Revisionshauptverhandlung und Änderungsvorschlag de lege ferenda 141
a) Die Bestellung eines Pflichtverteidigers für die Revisionshauptverhandlung nach heutigem Recht 141
b) Die besondere Bedeutung der Revisionshauptverhandlung 143
c) Vorschläge für eine Änderung der strafprozessualen Bestimmungen 148
II. Die konkreten Folgerungen aus dem Pakelli-Urteil 152
1. Die vergeblichen Bemühungen Pakellis um eine Wiederaufnahme seines Strafverfahrens 152
2. Die Einführung von § 359 Nr. 6 StPO und kritische Stellungnahme 156
Viertes Kapitel: Der Grundsatz der Unschuldsvermutung im Strafverfahren (Art. 6 Abs. 2 EMRK) – Insbesondere: Die Kostenverteilung nach nichtverurteilendem Verfahrensabschluss 163
§ 7 Der Fall Minelli ./. Schweiz 163
A. Das Urteil des EGMR vom 25. März 1983 163
B. Auswirkungen im (Strafverfahrens-)Recht der Schweiz 168
I. Kurze Einführung in die schweizerische Rechtslage 168
1. Das Strafverfahrensrecht der Schweiz 168
2. Die Stellung der Europäischen Menschenrechtskonvention in der Schweiz und ihre Beachtung in der Praxis 170
3. Die Unschuldsvermutung im schweizerischen Rechtssystem 174
a) Allgemeine Ausführungen 174
b) Die Beachtung der Unschuldsvermutung bei der Kostenauferlegung nach Abschluss eines Strafverfahrens bis 1983 176
aa) Die diesbezügliche schweizerische Praxis 176
bb) Der Fall Geerk 178
II. Folgerungen in der Praxis des Schweizer Bundesgerichts nach dem Urteil im Fall Minelli 179
1. Das Urteil des Bundesgerichts vom 21. September 1983 (BGE 109 Ia, 160 = EuGRZ 1984, 79) 180
2. Fortführung der Rechtsprechung und erneute Verurteilung in Straßburg im Fall I. und C. 182
3. Das Urteil des Bundesgerichts vom 29. Juni 1988 (BGE 114 Ia, 299) 183
4. Das Urteil des Bundesgerichts vom 30. Juni 1989 (BGE 115 Ia, 309) 184
5. Das Urteil des Bundesgerichts vom 27. Juni 1990 (BGE 116 Ia, 162 = EuGRZ 1990, 322) 185
§ 8 Die Fälle Lutz, Englert sowie Nölkenbockhoff 186
A. Zusammenfassung der Urteile des EGMR vom 25. August 1987 186
I. Die den Urteilen zugrundeliegenden Sachverhalte (einschließlich Verfahrensgänge vor der Europäischen Kommission für Menschenrechte) 187
1. Der Fall Lutz 187
2. Der Fall Englert 188
3. Der Fall Nölkenbockhoff 189
II. Die Argumentation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 191
B. Einflüsse der Entscheidungen auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland 193
I. Die Unschuldsvermutung im deutschen Strafverfahrensrecht und ihre Berücksichtigung im damit verbundenen Kostenrecht bei nichtverurteilenden Verfahrensabschlüssen bis 1987 194
1. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung im deutschen Strafverfahrensrecht 194
2. Die gesetzlichen Regelungen in der StPO zur Kostenverteilung bei einem Freispruch bis 1968 und in den Gesetzen betreffend die Entschädigung für eine erlittene Haft bis 1971 195
3. Konfliktpotential der neuen Regelungen hinsichtlich der Unschuldsvermutung 200
a) Die vorausgegangene Einstellung des Strafverfahrens gemäß § 153 StPO 200
b) Das Bestehen eines Verfahrenshindernisses 206
c) Die Fälle Neubecker und Liebig 208
4. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1987 (BVerfGE 74, 358 = NJW 1987, 2427) 211
II. Die Berücksichtigung der Unschuldsvermutung bei der Auslagenerstattung und/oder Entschädigung infolge nichtverurteilender Verfahrensabschlüsse nach den Straßburger Urteilen 214
1. Die Praxis bei Kostenentscheidungen von 1987 bis 1990 216
2. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1990 (BVerfGE 82, 106 = NJW 1990, 2741) 217
3. Die Praxis bei Kostenentscheidungen ab Mai 1990 bis heute 220
a) Der Beschluss des OLG Köln vom 30. Oktober 1990 (NJW 1991, 506 = StrVert 1991, 115) 220
b) Die vorrangige Rezeption der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in der Praxis 221
c) Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05. November 1999 (NJW 2000, 1427 = NStZ 2000, 330) 223
§ 9 Abschließende zusammenfassende Bemerkungen zum vierten Kapitel 224
Zusammenfassung und Ausblick 232
Summary 239
Résumé 243
Anhang 246
I. Übersicht über die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik Deutschland 246
II. Übersicht über die Entscheidungen deutscher Strafgerichte (inkl. BVerfG), welche die in dieser Arbeit betrachteten Urteile des EGMR erwähnen 250
1. Übersicht über Entscheidungen deutscher Strafgerichte, die das Urteil des EGMR im Fall Luedicke u. a. erwähnen 250
2. Übersicht über Entscheidungen deutscher Strafgerichte, welche den Bericht der EKMR im Fall Luedicke u. a. erwähnen 253
3. Übersicht über Entscheidungen deutscher Strafgerichte, die das Urteil des EGMR im Fall Ötztürk erwähnen 254
4. Übersicht über Entscheidungen deutscher Strafgerichte (inkl. BVerfG), die das Urteil des EGMR im Fall Pakelli erwähnen 254
5. Übersicht über Entscheidungen deutscher Strafgerichte (inkl. BVerfG), welche die Urteile des EGMR in den Fällen Lutz, Englert sowie Nölkenbockhoff erwähnen 255
6. Übersicht über Entscheidungen deutscher Strafgerichte (inkl. BVerfG), die eine oder mehrere der Kommissionsentscheidungen in den Fällen Lutz, Englert sowie Nölkenbockhoff erwähnen 255
III. Entscheidungen deutscher Strafgerichte (inkl. BVerfG), in denen weitere vom EGMR oder der Europäischen Kommission für Menschenrechte entschiedene Fälle Erwähnung finden 256
IV. Auszüge aus der neuen Schweizerischen Bundesverfassung von 1999 [Stand: 26. Oktober 1999] 279
Literaturverzeichnis 282
Sachwortverzeichnis 308