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Meyer, F. (2003). Willensmängel beim Rechtsmittelverzicht des Angeklagten im Strafverfahren. Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Absprachenproblematik. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51147-1
Meyer, Frank. Willensmängel beim Rechtsmittelverzicht des Angeklagten im Strafverfahren: Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Absprachenproblematik. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51147-1
Meyer, F (2003): Willensmängel beim Rechtsmittelverzicht des Angeklagten im Strafverfahren: Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Absprachenproblematik, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51147-1

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Willensmängel beim Rechtsmittelverzicht des Angeklagten im Strafverfahren

Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Absprachenproblematik

Meyer, Frank

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 153

(2003)

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Abstract

Thema der vorliegenden Arbeit sind die Behandlung von Willensmängeln des Angeklagten beim Rechtsmittelverzicht im Strafverfahren sowie deren prozessuale Geltendmachung. Der Rechtsmittelverzicht ist nach ganz h. M. auch bei Vorliegen von Willensmängeln unwiderruflich und unanfechtbar. Bei der Bestimmung von Ausnahmefällen dominiert bislang die Einzelfallrechtsprechung.

Ziel des Autors ist es daher, einen Weg zur abstrakten Herleitung und Abgrenzung ausnahmsweise beachtlicher Willensmängel aufzuzeigen. Es soll ein insgesamt ausgewogenes, klares und in der Gerichtspraxis brauchbares System etabliert werden, das sowohl dem Rechtssicherheitsinteresse der Rechtspflege als auch dem Interesse des Angeklagten gerecht wird. Grundlage dieses Systems ist eine Verantwortungsabschichtung zwischen den Prozessbeteiligten in Bezug auf das Vorhandensein von Willensmängeln beim Rechtsmittelverzicht. Als Maßstäbe für die Verantwortungsverteilung dienen einschlägige strafprozessuale Normen, die prozessualen Rollen der Verfahrensbeteiligten und ihre innerprozessuale Aufgabenverteilung, gesetzliche Wertungen, der fair trial-Grundsatz und sonstige Besonderheiten der jeweiligen Fallgruppe. Dabei wird deutlich, dass für die Frage der Beachtlichkeit eines Willensmangels nicht dessen Einordnung in die herkömmlichen Kategorien von Willensmängeln ausschlaggebend ist, sondern vielmehr die Art und Weise der Einflussnahme auf die Entscheidungsautonomie des Angeklagten sowie Person und prozessuale Funktion des Beeinflussenden.

Auf Grundlage der aus diesen Erkenntnissen heraus entwickelten allgemeinen Dogmatik führt der Verfasser insbesondere die Konstellation des im Voraus vereinbarten Rechtsmittelverzichts, deren Behandlung aktuell am kontroversesten diskutiert wird, einer tragfähigen Lösung zu. Ein solcher Verzicht ist demnach unwirksam. Abschließend untersucht Frank Meyer, welche Mittel die StPO für die Geltendmachung eines beachtlichen Willensmangels zur Verfügung stellt und welche Voraussetzungen der Angeklagte bei der Nutzung dieser Möglichkeiten zu erfüllen hat. Als primäres Korrekturinstrument erweist sich dabei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 17
Teil 1: Untersuchungsansatz und Untersuchungsgegenstand 29
A. Überprüfung der methodologischen Zulässigkeit der Untersuchung 29
I. Möglichkeit einer Verantwortungsverteilung 29
II. Wirksamkeit eines erklärten Rechtsmittelverzichts und Existenz eines Ausnahmevorbehalts 32
1. Überprüfung des „Wirksamkeitsdogmas" 33
2. Auslegung des § 302 I StPO 34
a) Grammatikalische Auslegung 34
b) Systematische Auslegung 35
c) Weitere systematische Erwägungen 38
d) Historisch-genetische Auslegung 38
e) Teleologische Auslegung 39
f) Verfassungskonforme Auslegung 40
g) Zwischenergebnis 41
3. Zulässigkeit richterlicher Rechtsfortbildung 42
4. Ergebnis 45
B. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes 46
I. Bedeutung und Erforderlichkeit einer Eingrenzung 46
II. Die allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Prozesshandlung 47
1. Verhandlungsfähigkeit 47
2. Zeitlicher Anwendungsbereich 48
3. Form 50
4. Zugang 51
5. Unbedingtheit, Eindeutigkeit 51
a) Auslegungsmaßstab 53
b) Mehrdeutige Erklärungen 55
(1) Die sog. Annahmeerklärung 55
(2) Die sog. Erklärungseinheit 57
c) Erkennbare Willensmängel 60
d) Fehlendes Erklärungsbewusstsein 63
e) Unüberlegter/übereilter Verzicht 63
f) Geheimer Vorbehalt (Mentalreservation), Scherzerklärung, Scheingeschäft 64
III. Fazit 65
Teil 2: Anwendung des Untersuchungsansatzes auf die einzelnen Willensmängel 67
A. Einleitung 67
B. Die Prozessrolle des Angeklagten als eigenständiges Verfahrenssubjekt 68
I. Erklärungs-und Inhaltsirrtum 71
II. Fehlendes Erklärungsbewusstsein 74
III. Scherzerklärung, Mentalreservation 74
IV. Motivirrtum 75
1. Irrtum über den Inhalt des Urteils 75
2. Irrtum über die prozessuale Rechtslage 77
3. Irrtum über die Auswirkungen des Urteils 80
a) Irrtümer infolge ausdrücklicher Erklärungen zur Sach- und Rechtslage durch Gericht oder StA 81
b) Beispielsfälle für die Beeinflussung durch ausdrückliche Erklärungen in der Rechtsprechung 81
c) Behandlung der Beispielsfälle auf der Grundlage des Untersuchungsansatzes 84
C. Willensmängel infolge objektiver Irreleitung und Drohung 87
I. Objektive Irreleitung und Drohung durch Strafverfolgungsorgane 88
1. § 136a StPO in direkter oder entsprechender Anwendung als Maßstab der Verantwortungsverteilung 91
2. Die Grundgedanken des § 136a StPO als Maßstab der Verantwortungsverteilung 93
3. Der fair trial-Grundsatz als Maßstab 96
a) Herleitung des fair trial-Grundsatzes 97
b) Dogmatische Bedeutung und Konkretisierung 97
4. Eignung als Maßstab 101
5. Objektive Irreleitung 104
a) Grundlagen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzgrundsatzes 106
b) Zusagen und Auskünfte einer Behörde 109
(1) Vertrauensgrundlage 109
(a) Fehlerhafte Vertrauensgrundlage 110
(b) Nichtige Vertrauensgrundlage 111
(2) Vertrauen des Bürgers 112
(a) Wegfall des guten Glaubens bei nichtiger Vertrauensgrundlage 113
(b) Unzuständigkeit der Behörde 113
(c) Besondere Schutzwürdigkeit des Bürgers 114
(3) Vertrauensbetätigung 115
(4) Rechtsfolge / Interessenabwägung 116
c) Übertragung auf den Strafprozess 119
(1) Vertrauensgrundlage 119
(2) Vertrauen und Vertrauensbetätigung 120
(a) Grenzen der Schutzwürdigkeit 120
(b) Gesteigerte staatliche Verantwortung 123
(3) Interessenabwägung und Rechtsfolge 125
(a) Der Hinweis auf das Abweichen als Rechtsfolge des Vertrauensschutzes? 126
(b) Konkrete Auswirkungen auf bereits erfolgten Rechtsmittelverzicht als Disposition 128
d) Ergebnis 129
6. Drohung 130
a) Betroffene fair trial-Elemente 130
b) Konkretisierung des Maßstabs 131
(1) Rechtswidrigkeit der angedrohten Maßnahme 138
(2) Bestehen effektiver Rechtsschutzmöglichkeiten 139
(a) Die sog. Haftbefehlsfälle 140
(b) Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Drohungen des Gerichts mit unzulässigen prozessualen Mitteln 141
(c) Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Drohungen des Gerichts mit sonstigen Mitteln 143
(3) Beeinträchtigung des Kernbereichs 144
(a) Art. 1 I GG 144
(b) Art. 2 I GG 145
(c) Art. 2 II 1, 2 GG 146
c) Ergebnis 147
7. Fazit 147
II. Objektive Irreleitung und Drohung durch den Verteidiger 148
1. Einleitung 148
2. Objektive Irreführung 149
a) Tatsächliche Erscheinungsformen 149
b) Bisherige Behandlung der objektiven Irreleitung durch den Verteidiger in Rechtsprechung und Literatur 151
c) Zwischenergebnis 156
d) Eigener Lösungsansatz auf der Grundlage einer Verantwortungsabschichtung 156
(1) Der fair trial-Grundsatz als Maßstab der Verantwortungsverteilung 158
(2) Typus der Verteidigung als Maßstab der Verantwortungsverteilung 159
(3) Stellung und Funktion des Verteidigers im Strafverfahren als Maßstab 161
(4) Funktion und Stellung des Verteidigers im Innenverhältnis als Maßstab der Verantwortungsverteilung 163
(a) Existenz eines eigenen Verantwortungsbereichs des Verteidigers 164
(b) Die konkrete Ausgestaltung des Innenverhältnisses bei der Rechtsmittelentscheidung 167
(5) Vornahme der Verantwortungsverteilung 168
(a) Konkretisierung der Funktion des Verteidigers im Innen Verhältnis bei der Rechtsmittelentscheidung 169
(b) Zwischenergebnis 172
(c) Erforderlichkeit einer Modifikation des Maßstabs entsprechend der Wertung, die § 44 StPO enthält? 173
(d) Zwischenergebnis 176
(e) Erforderlichkeit einer Modifikation des Maßstabs entsprechend dem Grundgedanken, den § 297 StPO enthält? 176
(f) Zwischenergebnis 178
e) Ergebnis 179
3. Drohung durch den Strafverteidiger 179
a) Tatsächliches Erscheinungsbild 179
b) Behandlung des Willensmangels 180
(1) Bisherige Behandlung des Willensmangels 180
(2) Eigener Lösungsansatz 180
(a) Möglichkeit einer Verantwortungsverlagerung 180
(b) Funktion des Verteidigers bei der Rechtsmittelentscheidung als Maßstab der Verantwortungsverteilung 181
(c) Konkretisierung des Maßstabs durch das Kriterium der Zumutbarkeit 183
(aa) Nutzung effektiver Abwehrmittel gegenüber den Drohungen des Verteidigers 183
(bb) Zwischenergebnis 184
(d) Die Besonderheit nicht-verteidigungsspezifischer Drohungen 185
c) Ergebnis 186
III. Objektive Irreleitung und Drohung durch außerprozessuale Dritte 186
1. Bisherige Behandlung dieser Fallgruppe in Schrifttum und Rechtsprechung 189
2. Eigener Lösungsansatz 192
a) Möglichkeit einer Verantwortungsverlagerung 192
b) Ergebnis 194
c) Das Solidaritätsprinzip als Legitimationsgrundlage 196
d) Zwischenergebnis 198
e) Konkretisierung des Maßstabs 199
(1) Objektive Irreleitung 200
(2) Drohung 201
(a) Die Bestimmung der Mindeststandards 201
(b) Maßstab des § 34 StGB 202
(c) Zwischenergebnis zur Maßstabseignung 205
(d) Bestimmung der Mindeststandards nach Maßgabe des § 34 StGB 205
(aa) Nicht anders abwendbar 206
(bb) Wesentliches Überwiegen des geschützten Interesses 207
(cc) Angemessenheit 211
3. Ergebnis 213
D. Fürsorgepflichtverletzungen durch das Gericht 214
I. Die gerichtliche Fürsorgepflicht als Maßstab der Verantwortungsverteilung 218
1. Herleitung der gerichtlichen Fürsorgepflicht 218
2. Inhalt und Konkretisierung der Fürsorgepflicht 222
II. Vornahme der Verantwortungsverteilung 229
1. Unüberlegtheit und Übereilung 230
a) Der sog. „herausgefragte" Rechtsmittelverzicht 232
(1) Die prozessuale Gesamtsituation als Auslöser der Fürsorgepflicht 233
(2) Einschränkende Auslegung des § 302 StPO als Lösungsalternative 236
(3) Zwischenergebnis 237
(4) Die Frage nach dem Rechtsmittelverzicht als Auslöser der Fürsorgepflicht 237
(a) Automatische Unwirksamkeit des Verzichts infolge der Veranlassung? 238
(b) Überprüfung der Typizität der Gefahrenlage 240
b) Ergebnis 244
2. Die nicht erfolgte Bestellung des notwendigen Verteidigers 245
a) Typisierung der Gefahrenlage 250
(1) Die Wertung des § 140 StPO 251
(2) Vorrang der Selbstverteidigung 254
b) Ergebnis 255
3. Verhandlung in Abwesenheit des gewählten oder bestellten Verteidigers 255
a) Typisierung der Gefahrensituation 258
b) Ergebnis 262
4. Verhinderung der Beratung mit dem anwesenden Verteidiger 263
a) Typisierung der Gefahrenlage 265
b) Ergebnis 266
5. Beratung durch einen „unfähigen" Verteidiger 267
a) Bestehen einer gerichtlichen Fürsorgepflicht zur Gewährleistung ordnungsgemäßer Beratung 269
b) Bestehen gesetzlich vorgesehener Kontrollmöglichkeiten 270
(1) §§ 138a ff. StPO 270
(2) § 143 StPO 270
(3) § 145 I S. 1 StPO 271
(4) §§ 140, 141 I, IV StPO 272
c) Zwischenergebnis 273
d) Bestehen einer gerichtlichen Fürsorgepflicht zur Gewährleistung der Eigenkontrolle 275
e) Ergebnis 276
6. Belehrung über Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber Drohungen der Strafverfolgungsbehörden 277
III. Nachweis eines Willensmangels 278
IV. Gesamtergebnis Fürsorgepflichtverletzungen durch das Gericht 280
E. Unzulässige Absprache 281
I. Begriffsbestimmung 281
1. Obergerichtliche Rechtsprechung zu den Zulässigkeitsgrenzen einer Absprache 282
2. Zwischenergebnis 287
II. Inhaltliche Fehler 288
1. Erscheinungsformen und ihre Auswirkungen auf den Willen des Erklärenden 288
2. Verantwortung für die Entstehung des Motivirrtums 290
a) Vertrauensschutzgrundsatz als Maßstab 291
(1) Begrenzung des Vertrauensschutzes durch die Zulässigkeit der Absprache 293
(2) Protokollierung als Voraussetzung für die Entstehung einer Vertrauensgrundlage? 293
(3) Zwischenergebnis 296
b) Die Rechtsprechung des BGH zum Vertrauensschutz bei fehlerhaften Zusagen im Rahmen verfahrensbeendender Absprachen 297
(1) Überprüfung der Rechtsprechung auf der Grundlage des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzgedankens 300
(2) Ergebnis 303
3. Gedankliche Kontrolle des gefundenen Ergebnisses 303
4. Fazit zur Eigenständigkeit dieser Fallgruppe 305
III. Verfahrensfehler 305
1. Die Rechtsprechung der einzelnen Senate 308
a) Entscheidungen des 2. Strafsenats 308
b) Entscheidungen des 1. Strafsenats 312
c) Entscheidungen des 5. Strafsenats 314
d) Entscheidungen des 3. Strafsenats 316
e) Entscheidungen des 4. Strafsenats 317
(1) Analyse von BGHSt 45, 227 320
(2) Der fehlende Nachweis eines Willensmangels 322
f) Zwischenergebnis 324
2. Die Bewertung der Rechtsprechung im Schrifttum 325
3. Versuch einer eigenen Lösung 328
a) Tatsächliches Vorliegen eines Willensmangels 328
b) Verantwortlichkeit für diesen Willensmangel 332
c) Konkreter Kausalitätsnachweis 334
4. Die sog. qualifizierte Belehrung als alternativer Lösungsansatz und Verantwortungsverteilungsmaßstab 338
a) Eignung der qualifizierten Belehrung als Verantwortungsverteilungsmaßstab 339
(1) Vorherige Leistungsgewährung 344
(2) Nachträgliche Leistungsgewährung 345
(a) Vorliegen eines Willensmangels trotz qualifizierter Belehrung 345
(b) Verantwortlichkeit für die Entstehung dieses Willensmangels 346
b) Zwischenergebnis zur qualifizierten Belehrung 347
IV. Gesamtergebnis „unzulässige Absprache" 349
V. Lösung der Problematik durch den Gesetzgeber? 350
1. Mögliche Formen und Auswirkungen einer gesetzlichen Festschreibung des Verbots der Vorabzusage 351
2. Zwischenergebnis 353
Teil 3: Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, §§ 44 ff. StPO 354
A. Allgemeines 354
B. Zusammenhang von Wiedereinsetzung und Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts 354
C. Wiedereinsetzung und willensmangelbehafteter Rechtsmittelverzicht 355
I. Widerruflichkeit 356
II. Entsprechende Anwendung der zivilrechtlichen Anfechtungsregeln, §§119 ff. BGB 357
III. Entsprechende Anwendung der §§ 44 ff. StPO 357
IV. Modifizierte Wiedereinsetzungslösung nach Dencker 359
V. Unwirksamkeit 361
D. Die einzelnen Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 363
I. Fristversäumnis (direkte Anwendbarkeit der §§44 ff. StPO) 363
II. Fehlendes Verschulden des Angeklagten 364
III. Wochenfrist 365
1. Das Hindernis bei Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts 366
2. Das Hindernis beim abgesprochenen Rechtsmittelverzicht 367
3. Ergebnis 371
IV. Nachholung der versäumten Handlung, § 45 II 2 StPO 371
E. Die Bedeutung der Wiedereinsetzung im Zusammenhang mit unzulässigen Absprachen 371
I. Kontrollmittel gegen unzulässige Absprachen 371
II. Die besondere Bedeutung der gescheiterten Absprache 373
1. Mängel beim „Vertragsschluss" 373
2. Leistungsstörung bei Abwicklung der Absprache 374
III. Auswirkungen eines Wandels der Absprachenpraxis auf die Tauglichkeit als Kontrollmittel 375
IV. Funktionale Beschränkung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 377
V. Ergebnis 380
Teil 4: Schlussbetrachtung und Ausblick 381
A. Gesamtergebnis 381
B. Vorteile und Nachteile des Verzichts für die Verfahrensbeteiligten 383
C. Ausblick 387
Literaturverzeichnis 390
Sachwortverzeichnis 404