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Die Bedeutung der deutschen Sprache im Recht der Europäischen Union

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Kürten, M. (2004). Die Bedeutung der deutschen Sprache im Recht der Europäischen Union. Eine Untersuchung der aktuellen sowie zukünftig möglichen Bedeutung der deutschen Sprache in der EU. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51395-6
Kürten, Markus A.. Die Bedeutung der deutschen Sprache im Recht der Europäischen Union: Eine Untersuchung der aktuellen sowie zukünftig möglichen Bedeutung der deutschen Sprache in der EU. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51395-6
Kürten, M (2004): Die Bedeutung der deutschen Sprache im Recht der Europäischen Union: Eine Untersuchung der aktuellen sowie zukünftig möglichen Bedeutung der deutschen Sprache in der EU, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51395-6

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Die Bedeutung der deutschen Sprache im Recht der Europäischen Union

Eine Untersuchung der aktuellen sowie zukünftig möglichen Bedeutung der deutschen Sprache in der EU

Kürten, Markus A.

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 105

(2004)

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Abstract

Der Verfasser untersucht die aktuelle und zukünftig mögliche Bedeutung der deutschen Sprache im Recht der EU. Nach der Einleitung und Zielbeschreibung im ersten Teil der Arbeit widmet sich Teil 2 der aktuellen Bedeutung der deutschen Sprache. Ausführlich werden die sprachlichen Regelungen im Primär- sowie im Sekundärrecht behandelt. Daran schließt sich eine kritische Analyse der Rechtswirklichkeit in der EU an, wobei vielfach Verstöße zu Lasten der deutschen Sprache festgestellt werden. Außerdem geht der Autor den rechtlichen und politischen Möglichkeiten nach, Verstößen gegen das Sprachregime entgegenzuwirken.

Im dritten Teil der Untersuchung widmet sich Markus A. Kürten der Zukunft der deutschen Sprache. Dabei geht er auf die enormen Anforderungen der Osterweiterung für die Gemeinschaft in sprachlicher Hinsicht ein und unterbreitet auch Vorschläge zur Verhinderung eines "Babylon in Brüssel". Insbesondere empfiehlt er eine verbindliche Festlegung der Arbeitssprachen auf Englisch, Französisch und Deutsch. Abschließend kommt er zu dem Ergebnis, daß der hohe Gemeinschaftswert der kulturellen Vielfalt es verbietet, eine einzige Sprache zur Lingua franca der Union zu erheben.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 19
Teil 1: Einleitung und Zielbeschreibung 25
A. Einleitung 25
B. Zielbeschreibung 26
Teil 2: Die aktuelle Bedeutung der deutschen Sprache im Recht der EU 29
A. Rechtliche Grundlagen der Sprachenregelung in der EU 29
I. Sprachregelungen auf der Ebene des europäischen Primärrechts 30
1. Sprachregelungen zur Festlegung der authentischen Vertragssprachen 30
a) Der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl 30
aa) Abriß der historischen Hintergründe des EGKSV 30
bb) Die Sprachregelung des EGKSV 32
b) Die Verträge über die Europäische Wirtschafts- und Atomgemeinschaft 33
aa) Abriß der historischen Hintergründe der „Römischen Verträge“ 33
bb) Die Sprachregelung der „Römischen Verträge“ 33
c) Die Einheitliche Europäische Akte 34
aa) Abriß der historischen Hintergründe der EEA 34
bb) Die Sprachregelung der EEA 34
d) Der Vertrag über die Europäische Union 35
aa) Abriß der historischen Hintergründe des EUV 35
bb) Die Sprachregelung des EUV 35
e) Der Vertrag von Nizza 36
aa) Abriß der Hintergründe des Vertrages von Nizza 36
bb) Die Sprachregelung des Vertrages von Nizza 36
f) Exkurs: Verwendung spezifisch österreichischer Ausdrücke in der EU 36
g) Zusammenfassung der primärrechtlichen Sprachregelungen 38
2. Die Verankerung der sprachlichen Gleichberechtigung 38
a) Normative Verankerungen 38
aa) EGV 39
(1) Art. 12 S. 1 EG 39
(2) Art. 21 EG 40
(3) Art. 149 Abs. 1 EG 41
(4) Art. 151 EG 42
bb) EUV 43
cc) Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten 44
(1) Art. 14 EMRK 44
(2) Art. 6 Abs. 3 e) EMRK 45
dd) Charta der Grundrechte der EU 46
(1) Präambel 46
(2) Art. 21 Abs. 1 EGRC 47
(3) Art. 22 EGRC 47
(4) Art. 41 Abs. 4 EGRC 47
(5) Art. 43 EGRC 48
ee) Der Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis 48
b) Sonstige Verankerungen 49
aa) Das Europäische Jahr der Sprachen 2001 50
bb) Der Europäische Rat von Laeken 51
3. Sprachliche Gleichberechtigung als tradiertes Prinzip 52
4. Ableitung des Prinzips der sprachlichen Gleichberechtigung 53
5. Bewertung der in den Verträgen erfolgten Sprachregelungen 54
6. Grundlagen für Sprachregelungen der einzelnen Gemeinschaftsorgane 54
II. Sprachregelungen auf der Ebene des europäischen Sekundärrechts 56
1. Die VO Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die EWG/EAG 56
2. Die Unterscheidung zwischen Amts- und Arbeitssprache 57
a) Auslegung der Begriffe „Amtssprache“ und „Arbeitssprache“ 58
aa) Wörtliche Auslegung 60
(1) Der Begriff „Amtssprache“ 62
(2) Der Begriff „Arbeitssprache“ 63
bb) Systematische Auslegung 64
cc) Historische Auslegung 65
dd) Sinnauslegung 66
b) Ergebnis der Auslegung und Definitionsbildung 68
aa) Die Definition von Amtssprache 68
bb) Die Definition von Arbeitssprache 69
3. Gemeinsame Vorschriften nach der VO Nr. 1 69
a) Schriftverkehr zwischen Gemeinschaftsorganen, Mitgliedstaaten und Bürgern 69
b) Veröffentlichung von Schriftstücken 70
aa) Allgemeingültige und diesen vergleichbare Schriftstücke 70
bb) Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 71
4. Die Sprachenregelung in den einzelnen Gemeinschaftsorganen 72
a) Europäisches Parlament 74
aa) Schriftstücke 74
bb) Mündliche Ausführungen 74
cc) Regelungen betreffend den Bürgerbeauftragten 74
dd) Bewertung der Sprachregelung des EP 75
b) Rat der Europäischen Union 76
aa) Allgemeine Sprachregelungen des Rates 76
bb) Sprachregelung für den Ausschuß der ständigen Vertreter 77
cc) Bewertung der Sprachregelung des Rates 77
c) Kommission 78
aa) Beschlüsse 78
bb) Interne Praxis in der Kommission 78
cc) Bewertung der Sprachregelung der Kommission 79
(1) Der Streit um die Regelung der Arbeitssprachen in der Kommission 80
(2) Rechtliche Bewertung des Arbeitssprachenstreits 81
d) Europäischer Gerichtshof und Gericht erster Instanz 83
aa) Verfahrenssprache 84
(1) Bestimmung der Verfahrenssprache durch den Kläger 85
(2) Bestimmung der Verfahrenssprache durch die Parteien 85
(3) Die Verfahrenssprache im Vorabentscheidungsverfahren 85
(4) Die Verfahrenssprache bei verbundenen Rechtssachen 85
bb) Regelungen zur Sprachwahlfreiheit für die Schlußanträge 86
cc) Sprachregelung für die Veröffentlichungen der Gerichte 86
dd) Beratungs- resp. Arbeitssprache des EuGH/EuG 87
ee) Rechtliche Bewertung der Sprachregelung der Gerichte 88
(1) Regelung der Verfahrenssprache 88
(2) Die Sprachwahlfreiheit für die Schlußanträge 88
(3) Regelung für die Veröffentlichung der Gerichte 89
(4) Praxis der Beratungs- und Arbeitssprache 89
e) Rechnungshof 91
5. Die Sprachenregelungen in sonstigen selbständigen Institutionen 91
a) Wirtschafts- und Sozialausschuß 92
aa) Funktion des Wirtschafts- und Sozialausschusses 92
bb) Sprachregelung des WSA 93
b) Ausschuß der Regionen 94
aa) Funktion des Ausschusses der Regionen 94
bb) Sprachregelung des AdR 94
c) Europäische Zentralbank 95
aa) Funktion der Europäischen Zentralbank 95
bb) Sprachregelung der EZB 95
d) Europäische Investitionsbank 97
aa) Funktion der Europäischen Investitionsbank 97
bb) Sprachregelung der EIB 97
e) Exkurs: Europäisches Patentamt 98
aa) Funktion des Europäischen Patentamts 99
bb) Sprachregelung des EPA 99
f) Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt 100
aa) Funktion des Markenamtes 100
bb) Sprachregelung des Markenamtes 101
(1) Entstehung und Gestalt der Sprachregelung des Markenamtes 101
(2) Die Sprachregelung des Markenamtes im Streit – Der Fall Kik 103
(a) Kik 1 104
(b) Kik 2 104
(c) Kik 3 105
(d) Kik 4 107
(aa) Verstoß gegen Art. 1 VO Nr. 1 i.V.m. Art. 12 S. 1 EG 109
(bb) Verstoß gegen Art. 12 S. 1 EG 110
(cc) Verstoß gegen Art. 21 Abs. 3 EG 111
(e) Kik 5 111
cc) Bewertung der Sprachregelung des Markenamtes 111
(1) Bedeutung der Rechtmäßigkeit der Sprachregelung 111
(2) Kriterien zur Überprüfung der Sprachregelung des HABM 113
(3) Art. 12 S. 1 EG als maßgebliches Kriterium 113
(a) Schutzbereich 113
(b) Eingriff 114
(c) Rechtfertigung 114
(aa) Legitimer Zweck 115
(bb) Geeignetheit 115
(cc) Erforderlichkeit 116
(4) Ergebnis 116
dd) Fazit zur Sprachregelung des Markenamtes 117
B. Die Umsetzung der bestehenden Sprachregelungen in der EU-Praxis 119
I. Die Phase deutlicher Verstöße von 1990 bis 1993 120
1. Gesamttendenz 1990 bis 1993 120
2. Kommission 120
3. EuGH 122
4. Besondere sprachliche Entwicklungen 122
5. Der Übergang zur Phase von 1994 bis 1999 123
II. Die Phase der beginnenden Verbesserung von 1994 bis 1999 124
1. Gesamttendenz 1994 bis 1999 124
2. Kommission 125
3. EuGH 126
4. Besondere sprachliche Entwicklungen 127
5. Der Übergang zur Phase von 2000 bis heute 128
III. Die Phase deutlicher Verbesserung von 2000 bis heute 128
1. Gesamttendenz 2000 bis heute 128
2. Deutsch als Amtssprache 128
3. Deutsch als Arbeitssprache 128
4. Besondere sprachliche Entwicklungen 129
IV. Fazit zur tatsächlichen Entwicklung des Deutsch von 1990 bis heute 130
C. Rechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung des Sprachregimes 130
I. Verstöße im amtssprachlichen Bereich von EU-Tätigkeit 131
1. Rechtlich verbindliches Handeln der Gemeinschaftsorgane 131
a) Verordnungen 131
aa) Konsequenzen eines Verstoßes 131
bb) Rechtliches Mittel zur Beanstandung/Beseitigung des Verstoßes 133
b) Richtlinien 134
aa) Konsequenzen eines Verstoßes 134
bb) Rechtliches Mittel zur Beanstandung/Beseitigung des Verstoßes 135
c) Entscheidungen 135
aa) Konsequenzen eines Verstoßes 135
(1) Anwendbarkeit von Art. 4 VO Nr. 1 auf Entscheidungen 136
(2) Anwendbarkeit von Art. 3 VO Nr. 1 auf Entscheidungen 136
(3) Unbeachtlichkeit der Entscheidung zwischen Art. 3 oder 4 VO Nr. 1 137
(a) Die fehlerhafte Entscheidung als Nichtakt 137
(b) Unbeachtlichkeit mangels Bekanntgabe 138
bb) Rechtliches Mittel zur Beanstandung/Beseitigung des Verstoßes 138
2. Rechtlich unverbindliches Handeln der Gemeinschaftsorgane 139
a) Empfehlungen und Stellungnahmen 139
aa) Problemaufriß 139
bb) Rechtliches Mittel zur Beanstandung/Beseitigung des Verstoßes 139
b) Fiskalisches Handeln 140
aa) Problemaufriß 140
bb) Rechtliches Mittel zur Beanstandung/Beseitigung des Verstoßes 142
(1) Der Schadenersatzanspruch nach Art. 288 Abs. 2 EG 142
(2) Die Voraussetzungen eines Anspruchs nach Art. 288 Abs. 2 EG 142
(a) Handlung eines Gemeinschaftsorgans 143
(b) Rechtsverletzung 143
(c) Schaden 144
(d) Kausalität 144
(e) Verschulden 145
(f) Ergebnis der Prüfung der Voraussetzungen des Art. 288 Abs. 2 EG 145
II. Verstöße im arbeitssprachlichen Bereich von EU-Tätigkeit 146
1. Beamte 146
a) Problemaufriß 146
b) Rechtliches Mittel zur Beanstandung/Beseitigung des Verstoßes 147
aa) Spezielle Anforderungen des Rechtsschutzes im EÖD 148
(1) Notwendigkeit des Vorverfahrens 148
(2) Rüge der Verletzung von Statusrechten 148
(3) Keine rein innerdienstlichen Angelegenheiten 149
bb) Auswirkungen der speziellen Anforderungen für den Rechtsschutz 149
(1) Rüge der Verletzung der VO Nr. 1 149
(2) Rüge der Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes 149
(3) Rüge der Verletzung der EU-Grundrechtecharta 150
2. Vertreter in Kollegialorganen der Gemeinschaft 150
a) Problemaufriß 150
b) Möglichkeiten zur Beanstandung/Beseitigung eines Verstoßes 151
aa) Politische Maßnahmen 151
bb) Eigene Sprache verwenden 151
cc) Maßnahmen der Sprach- und Personalpolitik 152
III. Bewertung der rechtlichen Konsequenzen bei Sprachverstößen 153
1. Gemeinschaftsverfassungsrechtlicher Kontext von Sprachverstößen 153
2. Amtssprache 153
3. Arbeitssprache 153
Teil 3: Zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten des Deutsch in der EU 155
A. Der Europäische Rat von Kopenhagen 155
B. Herausforderungen der Osterweiterung für die EU 156
C. Lösungsansätze zur Sprachproblematik der Osterweiterung 158
I. Vollsprachenregime in demokratisch bedeutsamen Bereichen 158
1. Dolmetschung über Relaissprachen/Automatisierte Übersetzungen 159
2. Nachteile einer Dolmetschung über Relaissprachen 160
II. Eingeschränktes Sprachregime bei interner Arbeit 160
1. Notwendigkeit eines reduzierten Arbeitssprachregimes 160
2. Deutsch als logische Ergänzung von Englisch und Französisch 161
a) Deutsch ist größte europäische Sprache 161
b) Deutsch ist wirtschaftlich stärkste Sprache in der EU 163
c) Deutsch ist stark verbreitete Fremdsprache in Mittelosteuropa 163
3. Kompensationsmöglichkeiten bei einem reduzierten Sprachregime 164
a) Erste Kompensation bei sprachlicher Reduktion: Kostentragungspflicht 164
b) Zweite Kompensation: Dänischer Verhaltenskodex bei Sprachenwahl 165
Teil 4: Schlußbetrachtung 166
Anhang 168
Literaturverzeichnis 170
Sachwortverzeichnis 178