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Rasner, A. (2005). Erforderlichkeit, Legitimität und Umsetzbarkeit des Corpus Juris Florenz. Eine Analyse am Beispiel des Art. 1 (Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und gleichgestellte Straftaten). Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51648-3
Rasner, Andreas. Erforderlichkeit, Legitimität und Umsetzbarkeit des Corpus Juris Florenz: Eine Analyse am Beispiel des Art. 1 (Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und gleichgestellte Straftaten). Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51648-3
Rasner, A (2005): Erforderlichkeit, Legitimität und Umsetzbarkeit des Corpus Juris Florenz: Eine Analyse am Beispiel des Art. 1 (Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und gleichgestellte Straftaten), Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51648-3

Format

Erforderlichkeit, Legitimität und Umsetzbarkeit des Corpus Juris Florenz

Eine Analyse am Beispiel des Art. 1 (Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und gleichgestellte Straftaten)

Rasner, Andreas

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 163

(2005)

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Abstract

Der erste Entwurf des Corpus Juris strafrechtlicher Regelungen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU wurde 1997 im Auftrag des Europäischen Parlaments erarbeitet. In einer Folgestudie untersuchten seine Verfasser das Corpus Juris auf seine Erforderlichkeit, Legitimität und Umsetzbarkeit. Die Ergebnisse dieser Studie führten zu einem überarbeiteten Entwurf, dem "Corpus Juris Florenz" ("CJF").

Andreas Rasner beleuchtet zum einen Entstehungsgeschichte und rechtspolitische Motivation des CJF, zum anderen überprüft er aus deutscher Sicht, inwieweit das CJF den selbst gesetzten Maßstäben genügt und erforderlich, legitim und umsetzbar ist. Dazu wird das Corpus-Juris-Projekt vorgestellt und in den Kontext der Entwicklung eines "europäischen Strafrechts" eingeordnet. Dann werden Maßstäbe entwickelt, an denen die Qualität der Tatbestände des CJF zu messen ist, um diese anschließend anzuwenden. Dabei beschränkt sich der Autor auf eine Untersuchung der zentralen Vorschrift des Art. 1 CJF. Schließlich weist er auf generelle Kritikpunkte am CJF hin.

Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass jedenfalls Art. 1 CJF aus deutscher Sicht weder erforderlich, noch legitim, noch umsetzbar ist und schließt mit einer Warnung an die europäischen Gesetzgeber vor konzeptionellen und handwerklichen Mängeln der vorgeschlagenen Regelungen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 18
1. Teil: Einleitung, Ziel und Gang der Untersuchung 25
A. Einleitung 25
B. Ziel der Untersuchung 26
C. Gang der Untersuchung 27
2. Teil: Das „Corpus Juris der strafrechtlichen Regelungen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union“ im Kontext der Entwicklung eines europäischen Strafrechts 28
A. Überblick über die Stationen der europäischen Einigung im 20. Jahrhundert 28
B. Die finanziellen Interessen der EU als Triebfeder für die Entwicklung eines europäischen Strafrechts 36
I. Terminologisches: EU versus EG 36
II. Die finanziellen Interessen der EU 38
1. Der Haushalt der Europäischen Gemeinschaften 38
a) Entwicklung 38
(1) Die Vereinheitlichung der Haushaltsinstrumente und die Umstellung von einer Beitrags- auf eine Eigenmittelfinanzierung 39
(2) Die Entwicklung der gemeinsamen Politiken 42
(3) Die Erweiterungen der EU um neue Mitgliedstaaten 43
b) Einnahmen der Europäischen Gemeinschaften (aktueller Stand) 43
(1) Eigenmittel 44
(a) Traditionelle Eigenmittel 44
(aa) Agrarabschöpfungen („Agrarzölle“) 44
(bb) Zuckerabgaben 45
(cc) Zölle 46
(dd) Von den Mitgliedstaaten einbehaltene Erhebungskosten 46
(b) Mehrwertsteuereigenmittel 46
(c) BSP-Eigenmittel 47
(2) Sonstige Einnahmen 48
c) Ausgaben der Europäischen Gemeinschaften (aktueller Stand) 48
(1) Rubrik 1: Landwirtschaft 49
(2) Rubrik 2: Strukturmaßnahmen 49
(3) Rubrik 3: Interne Politikbereiche 51
(4) Rubriken 4 und 7: Externe Politikbereiche und Hilfe zur Vorbereitung auf den Beitritt 52
(5) Verwaltungsausgaben 53
d) Zusammenfassung 53
2. Sonstige von den Europäischen Gemeinschaften oder in ihrem Auftrag verwaltete Finanzmittel 53
3. Zusammenfassung 54
III. Die Entstehung einer Kriminalität zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU 54
IV. Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU 57
V. Zusammenfassung 65
C. Das Corpus Juris 65
I. Entstehungsgeschichte 65
II. Zielsetzung des Corpus Juris Projektes 70
III. Inhalt des Corpus Juris: Gegenstand dieser Untersuchung 72
3. Teil: Maßstäbe für eine Kritik der Vorschriften des Materiellen Teils 74
A. Mindestanforderungen an materielle Straftatbestände 75
I. Widerspruchsfreiheit 76
II. Folgerichtigkeit 77
III. Das Prinzip des Rechtsgüterschutzes 77
IV. Das Ultima-ratio-Prinzip 78
V. Das Übermaßverbot 84
VI. Das Schuldprinzip 84
VII. Zweckmäßigkeit 87
VIII. Rechtssicherheit 88
IX. Vereinbarkeit mit höherrangigem (positivem) Recht 88
1. Vorbemerkung 88
2. Die denkbaren Umsetzungsmöglichkeiten 89
3. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht 92
a) Vereinbarkeit mit den Grundrechten der Artt. 2 ff. GG 92
b) Vereinbarkeit mit Art. 103 II GG 94
4. Vereinbarkeit mit Europarecht 96
a) Das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot 97
b) Das Schuldprinzip 99
(1) Stand der Diskussion 99
(2) Stellungnahme 101
c) Verhältnismäßigkeitsprinzip 103
d) Gleichheitssatz 104
5. Vereinbarkeit mit der EMRK 104
B. Die behaupteten Maßstäbe der Autoren des Corpus Juris Florenz: „Erforderlichkeit“, „Legitimität“ und „Umsetzbarkeit“ 105
I. Erforderlichkeit des Corpus Juris 106
II. Legitimität des Corpus Juris 108
III. Umsetzbarkeit des Corpus Juris 108
C. Kritik 109
D. Zusammenfassung: Das Verständnis dieser Untersuchung von „Erforderlichkeit“, „Legitimität“ und „Umsetzbarkeit“ als Maßstäbe für eine Analyse des Corpus Juris Florenz 112
I. Legitimität 112
II. Erforderlichkeit 112
III. Umsetzbarkeit 112
E. Weitere Vorgehensweise 113
4. Teil: Legitimität, Erforderlichkeit und Umsetzbarkeit des Corpus Juris Florenz am Beispiel des Art. 1 CJF (Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und gleichgestellte Straftaten) 114
A. Hintergrund und Struktur des Tatbestandes 114
I. Erscheinungsformen von Betrügereien und Unregelmäßigkeiten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU 114
1. Terminologisches: Unregelmäßigkeit, Betrügerei und Betrug 115
a) Betrug 116
b) Unregelmäßigkeit 117
c) Betrügereien 118
d) Zusammenfassung 120
2. Grundformen der Deliktsbegehung 121
a) Deliktsbegehungen auf der Einnahmenseite 121
(1) Traditionelle Eigenmittel 121
(2) Mehrwertsteuereigenmittel 124
b) Deliktsbegehungen auf der Ausgabenseite 125
(1) Landwirtschaft 125
(2) Strukturmaßnahmen 126
(3) Interne Politikbereiche 127
(4) Verwaltungsausgaben 127
3. Manipulationsmethoden 127
4. Täter- und Unternehmensstrukturen 128
II. Ursachen und Präventionsmöglichkeiten von Betrügereien zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU 129
1. Ursachen 129
2. Präventionsmöglichkeiten 130
III. Vorgeschichte: Vorbilder und Vorläufer des Art. 1 CJF 132
1. Rechtsvorschriften zum Schutz der finanziellen Interessen der EU vor Betrug und Unregelmäßigkeiten 132
2. Vorbilder in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten 135
3. Art. 1 CJ (Erstfassung) 136
4. Kritik an Art. 1 CJ (Erstfassung) 137
IV. Der Tatbestand des Art. 1 CJF 138
V. Das geschützte Rechtsgut 139
1. Art. 1 I lit. a) CJF 139
a) Auslegung des Art. 1 I lit. a) CJF 139
b) Ergebnis 141
2. Art. 1 I lit. b) CJF 141
3. Art. 1 I lit. c) CJF 142
VI. Die Tathandlungen 143
VII. Die innere Tatseite 145
1. Hintergrund der Bestrafung der Fahrlässigkeit 145
2. Die Definition der beiden Fahrlässigkeitsformen in der Anwendungsbestimmung zu Art. 9 CJF 145
a) Die unterschiedlichen sprachlichen Fassungen der Fahrlässigkeitsdefinitionen 146
(1) Die französische Fassung der Anwendungsbestimmung zu Art. 9 CJF 146
(2) Die englische Fassung der Anwendungsbestimmung zu Art. 9 CJF 148
b) Fahrlässigkeitskonzepte in Anlehnung an das englische Strafrecht? 149
(1) Die Ausführungen Vogels zur beabsichtigten Fahrlässigkeitskonzeption des CJF 149
(2) Die Fahrlässigkeitskonzeptionen im französischen und englischen Strafrecht 150
(a) Imprudence und négligence im französischen Strafrecht 150
(b) Negligence und recklessness im englischen Strafrecht 151
c) Übereinstimmung der im CJF gefundenen Definition mit der französischen oder der englischen Fahrlässigkeitskonzeption? 153
d) Schlussfolgerungen 154
e) Kritik 154
VIII. Subventionen, Beihilfen, Abgabenschulden und für deren Gewährung resp. Begleichung potentiell entscheidungserhebliche Tatsachen 156
1. Die Begriffe der „Subvention“ (subvention) und der „Beihilfe“ (aide) 156
a) Die Begriffe der „Subvention“ und der „Beihilfe“ im deutschen Kontext 156
b) Die Begriffe der „Subvention“ und der „Beihilfe“ im europäischen Kontext 159
c) Ergebnis 161
2. Der Begriff der „Abgabenschuld“ (dette fiscale) 161
3. Der Begriff der „potentiell entscheidungserheblichen Tatsachen“ (faits pouvant déterminer la décision) 163
IX. Die „zuständige Behörde“ 164
X. Die Fassung als Gefährdungsdelikt 165
1. Arten von Gefährdungsdelikten 165
2. Einordnung des Art. 1 I lit. a) CJF 167
3. Einordnung des Art. 1 I lit. b) CJF 170
XI. Die Fassung der Verhaltenspflicht in Art. 1 I lit. b) CJF 171
XII. Tauglicher Täterkreis 172
1. Art. 1 I lit. a) CJF 172
2. Art. 1 I lit. b) CJF 175
3. Art. 1 I lit. c) CJF 176
XIII. Konkurrenzen der Tatbestände des Art. 1 I CJF 177
XIV. Der Strafausschließungsgrund des Art. 1 II CJF 180
XV. Zusammenfassung 181
B. Legitimität (einschließlich Erforderlichkeit) des Art. 1 CJF 181
I. Die Legitimität der Fassung als abstraktes Gefährdungsdelikt 181
1. Die Ausgangspositionen: Modernisten versus Traditionalisten 182
2. Die Konzeption der „Frankfurter Schule“ 183
3. Die Konzeption Jakobs’ 183
4. Die Konzeption Schünemanns 186
5. Die Konzeption Kindhäusers 188
6. Zusammenfassung 191
II. Erforderlichkeit des Art. 1 CJF: Vereinbarkeit mit dem Ultima-ratio-Prinzip? 191
1. Der Verzicht auf den Irrtum 192
2. Der Verzicht auf den Vermögensschaden 195
3. Der Verzicht auf eine Vermögensverfügung 197
4. Die Bestrafung der fahrlässigen, nicht nur der vorsätzlichen Begehungsweise 197
5. Überhaupt kriminalstrafrechtliche Sanktionen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU? 199
6. Ergebnis 200
III. Widerspruchsfreiheit? 200
IV. Folgerichtigkeit? 201
V. Rechtsgüterschutz? 201
VI. Vereinbarkeit mit dem Schuldprinzip? 202
VII. Zweckmäßigkeit, Rechtssicherheit? 203
VIII. Ergebnis 203
C. Umsetzbarkeit des Art. 1 CJF 204
I. Umsetzbarkeit des CJF insgesamt: das Problem der Rechtsgrundlage 204
1. Umsetzung des CJF durch sekundäres Gemeinschaftsrecht 204
a) Umsetzung durch Verordnung 204
(1) Rechtsgrundlage de lege lata 204
(a) Art. 280 II, III EG 205
(b) Art. 280 IV EG 207
(aa) Auslegung des Art. 280 IV S. 1 i.V.m. S. 2 EG 207
(bb) Argumente gegen die hier vertretene Auffassung 211
(cc) Weitere Argumente für die hier vertretene Auffassung 214
– Die Bedeutung der Vorschriften über die Polizeilich-Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen 214
– Artt. 79 III, 20 II, III i.V.m. Art. 23 I S. 3 GG 215
(dd) Ergebnis 224
(c) Art. 83 II EG 224
(d) Art. 95 EG 225
(e) Art. 229 EG 227
(f) Art. 308 EG 228
(g) Kumulative Rechtsgrundlage 229
(h) Ergebnis 229
(2) Mögliche Rechtsgrundlagen de lege ferenda 229
(3) Ergebnis 230
b) Umsetzung durch die Mitgliedstaaten aufgrund einer Richtlinie 230
c) Ergebnis 231
2. Umsetzung des CJF durch einen Rahmenbeschluss gem. Art. 34 II S. 2 lit. b) EU oder ein Übereinkommen gem. Art. 34 II S. 2 lit. d) EU im Rahmen der „Dritten Säule“ 231
3. Umsetzung des Corpus Juris durch die Mitgliedstaaten selbst 234
4. Zusammenfassung 234
II. Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 234
1. Vereinbarkeit mit den Grundrechten (Artt. 2 ff. GG) 234
a) Die Verhaltensvorschrift des Art. 1 I lit. a) CJF 235
b) Die Verhaltensvorschrift des Art. 1 I lit. b) CJF 237
c) Die Verhaltensvorschrift des Art. 1 I lit. c) CJF 239
d) Zwischenergebnis 239
e) Die Sanktionsvorschrift des Art. 1 I CJF 239
(1) Vereinbarkeit des strafrechtlichen Vorwurfs mit Artt. 2 I, 1 I GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht) 240
(2) Vereinbarkeit der Ermächtigung zur Verhängung einer Freiheitsstrafe mit Art. 2 II S. 2 GG 242
(3) Vereinbarkeit der Ermächtigung zur Verhängung einer Geldstrafe mit Art. 2 I GG 243
(4) Vereinbarkeit der Sanktionsvorschrift mit Art. 3 I GG 243
f) Zwischenergebnis 244
g) Ergebnis 244
2. Vereinbarkeit mit Art. 103 II GG 244
3. Ergebnis 245
III. Vereinbarkeit mit höherrangigem Europarecht 246
1. Vereinbarkeit mit dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot 246
2. Vereinbarkeit mit dem formellen Schuldprinzip 246
3. Vereinbarkeit mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip 246
4. Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz 247
IV. Vereinbarkeit mit der EMRK 247
V. Ergebnis 247
5. Teil: Aspekte genereller Kritik am Corpus Juris Florenz 248
6. Teil: Zusammenfassung 250
Anhang: Das Corpus Juris Florenz 252
A. Französische Originalversion 252
B. Deutsche Übersetzung 261
Literaturverzeichnis 272
Verzeichnis der zitierten Vorschriften 292
Sachwortverzeichnis 293