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Die Stellung der Minderheitsgewerkschaften in der Betriebsverfassung

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Klein, J. (2007). Die Stellung der Minderheitsgewerkschaften in der Betriebsverfassung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52400-6
Klein, Jens. Die Stellung der Minderheitsgewerkschaften in der Betriebsverfassung. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52400-6
Klein, J (2007): Die Stellung der Minderheitsgewerkschaften in der Betriebsverfassung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52400-6

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Die Stellung der Minderheitsgewerkschaften in der Betriebsverfassung

Klein, Jens

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 261

(2007)

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Abstract

Die betriebsverfassungsrechtliche Praxis ist erstaunlich oft von der heftigen Konkurrenz zwischen Mehrheits- und Minderheitsgewerkschaften und deren Vertretern gekennzeichnet. Nach einem Blick auf die Entwicklung der Minderheitsgewerkschaften widmet sich Jens Klein dem verfassungsrechtlichen Rahmen für die Tätigkeit der Minderheitsgewerkschaften in der Betriebsverfassung und verwirft dann die These der Rechtsprechung vom "einheitlichen Gewerkschaftsbegriff" im gesamten Arbeitsrecht.

Anhand eines "ausdifferenzierten Anforderungsprofils" werden stattdessen die minderheitsrelevanten Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts untersucht, wobei der Autor insbesondere die These entwickelt, dass das Minderheitsschützende Verhältniswahlrecht wegen des bereits im Koalitionsgrundrecht angelegten Pluralismusgedankens das Betriebsverfassungsrecht im Organisatorischen in fundamentaler Weise durchstrukturiert, so dass auch die Legitimität betriebsverfassungsrechtlicher Tarifverträge nicht gegeben sei. Besonderes Gewicht legt der Verfasser auch auf die Aufarbeitung und Kritik der einschlägigen (verfassungsgerichtlichen) Rechtsprechung.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Danksagung 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 24
Einleitung: Die Minderheitsgewerkschaften – Der Gegenstand der Untersuchung 33
§ 1 Minderheitsgewerkschaften im allgemeinen Sinne 33
§ 2 Minderheitsgewerkschaften im besonderen, betriebsverfassungsrechtlichen Sinne 38
§ 3 Minderheitenproblematik 39
§ 4 Der Gang der Untersuchung 41
1. Kapitel: Rechtstatsächlicher Hintergrund der Untersuchung 43
§ 1 Mehrheits- und Minderheitsgewerkschaften in Deutschland 43
A. Pluralität gewerkschaftlicher Ansätze bei der Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen und im gesellschaftspolitischen Sektor 43
B. Allgemeine Typologie gewerkschaftlicher Organisationsformen 45
I. Die Richtungsgewerkschaften 45
II. Die sog. „Einheitsgewerkschaft“ 46
III. Industriegewerkschaften 47
IV. Organisation nach Berufsverbandsprinzip 47
V. Statusgewerkschaften 48
VI. Multibranchengewerkschaften 48
VII. Betriebsgewerkschaften 49
VIII. Überschneidung der Grundtypenformen in der gewerkschaftlichen Realität 50
C. Spezielle Typologisierung nach richtungspolitisch-inhaltlichen Präferenzen 50
I. Mitgliedschaftliche Verquickungen zwischen politischen Parteien und Spitzenfunktionären der Dachverbände 50
II. Parteipolitische Neutralität und Unabhängigkeit als Begriffe eines Paradigmenwechsels von der Einheits- zur Richtungsgewerkschaft 53
III. Unterschiedlich weite Wahrnehmung eines allgemeinpolitischen Mandats – gesellschaftspolitisch restriktive berufs- und betriebsbezogene Gewerkschaftstätigkeit 56
§ 2 Historischer Abriss der Entwicklung der „Minderheitsgewerkschaften im allgemeinen Sinne“ 60
A. Die Entwicklung der Christlichen Gewerkschaften 61
B. Die Entwicklung des dbb beamtenbund und tarifunion 64
§ 3 Rechtstatsächliche Tendenz zu härterer gewerkschaftlicher Konkurrenz 68
A. Negative Veränderungen des gewerkschaftlichen Organisationsgrades 68
B. Einflussfaktoren für den gewerkschaftlichen Organisationsgrad 70
C. Konsequenzen für die gewerkschaftliche Konkurrenz 72
I. Denkbare Konsequenzen aus der unterschiedlich starken Pointierung der „klassischen“ gewerkschaftlichen Aufgaben 72
II. Enger werdender „Mitgliedermarkt“ 74
III. Gewerkschaftspolitische Taktiken auf dem Hintergrund der Konkurrenzsituation von Gewerkschaften in der Betriebsverfassung 75
2. Kapitel: Der (verfassungs-)rechtliche Rahmen für die gewerkschaftliche Stellung und die gewerkschaftliche Tätigkeit in der Betriebsverfassung 79
§ 1 Schutzumfang und Schutzfunktion des Art. 9 Abs. 3 GG 79
A. Sachlicher Geltungsbereich: Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen 79
I. Abhängig geleistete Arbeit im betrieblichen Rahmen 79
II. Abhängig geleistete Arbeit und Unternehmenspolitik – historisch-funktionale Bestimmung des Gegenstands der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen 81
III. Einflussnahme auf Betriebs- und Unternehmensverfassung – Gewährleistung eines effektiven Grundrechtsschutzes 82
B. Funktion der kollektiven Koalitionsfreiheit als Mittel der Verwirklichung der individuellen Koalitionsfreiheit der Organisierten 84
I. Persönlicher Geltungsbereich: Individuelle Koalitionsfreiheit 84
II. Persönlicher Geltungsbereich: Kollektive Koalitionsfreiheit 84
1. Ideologische Differenzen über das Wesen der kollektiven Koalitionsfreiheit 85
a) Kollektive Koalitionsfreiheit (auch) als Ausdruck des Ordnungsprinzips eines Kollektivwettbewerbs 85
b) Koalitionsfreiheit als Instrument quasi-öffentlich-rechtlicher Selbstverwaltung 86
2. Konsequenzen des Streits über das Wesen der kollektiven Koalitionsfreiheit 88
a) Konsequenzen aus einer privatautonomen Einordnung der kollektiven Koalitionsfreiheit im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Rang des Koalitionspluralismus 88
b) Konsequenzen aus einem Verständnis der kollektiven Koalitionsfreiheit als Teil einer staatlich verliehenen sozialen Selbstverwaltung mit umfassender Repräsentationsfunktion für die Arbeitnehmerschaft im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Rang des Koalitionspluralismus 90
3. Argumente für das unterschiedliche Verständnis „des Wesens“ der Koalitionsfreiheit 93
a) Historisch-entwicklungsbezogene Argumente 93
aa) Die Entwicklung der Koalitionsfreiheit bis zum Ende des Kaiserreichs 93
bb) Die Stellung der Koalitionsfreiheit seit der Weimarer Reichsverfassung 95
cc) Die Stellung der Koalitionsfreiheit im Grundgesetz 96
b) Funktionsbezogene Argumentationsmuster 97
aa) Kartellfunktion der Koalitionen 97
bb) Staatsentlastende Funktion des Koalitionswesens 98
cc) Kartellfunktion der Koalitionen – Ein Widerspruch zum koalitionspluralistisch offenen Verständnis der kollektiven Koalitionsfreiheit? 100
4. Ergebnis 101
C. Allgemeine „vereinigungsrechtliche“ Anforderungen an Arbeitnehmerkoalitionen 102
I. „Ad-hoc-Koalitionen“ 104
1. Das Erfordernis der „längeren Zeit“ 104
2. Organisierte Willensbildung 106
II. Ergebnis 107
D. Besondere, koalitionsspezifische Anforderungen 108
I. Gegnerunabhängigkeit 108
II. Überbetrieblichkeit 109
1. Steuerung der Mitgliederstärke und -struktur der Vereinigung durch den Arbeitgeber 109
2. Historische Begründung und Entwicklung der Forderung nach Überbetrieblichkeit 110
3. Weitere Argumente für die Forderung nach Überbetrieblichkeit 112
a) Gesamtwirtschaftlich sinnvolles Verhalten und Gruppenegoismus 112
b) Tatbestandsmerkmal „für alle Berufe“ als Indiz der Zuweisung des grundrechtlichen Schutzes nur für Berufs- und Industrieverbände 113
c) Dualismus von Tarifvertragssystem und Betriebsverfassung 114
4. Zusammenfassung 115
E. Gewerkschaftliche Konkurrenz als Freiheitsgewähr des Einzelnen gegenüber den Kollektivmächten 116
I. Konflikt zwischen den Interessen einzelner Organisierten und ihrer eigenen Koalition 117
II. Konflikt zwischen dem Einzelnen und der „tonangebenden“ Koalition 119
F. Abschied von der Kernbereichslehre des Bundesverfassungsgerichts – Grundsätzliche Schutzgewährung für jede koalitionsspezifische Tätigkeit 120
I. Die Entwicklung der Kernbereichslehre in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 121
II. Die Kernbereichslehre und ihre Kritik in der Literatur 124
III. Art. 9 Abs. 3 GG als „unfertige Grundrechtsgewährleistung“ 126
IV. Grenzen und Maßstab staatlicher Ausgestaltung durch verfassungsrechtliche Vorgaben des Grundgesetzes 130
1. Keine grundsätzliche staatliche Rechtfertigungslast des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit 130
2. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 131
a) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Proportionalität) – weite staatliche Einschätzungsprärogative 132
b) Bindung der Koalitionsbetätigung an die allgemeine Rechtsordnung 134
c) Wechselwirkungsgedanke 137
d) Unantastbarkeit des Kernbereichs 139
e) Gewährleistung effektiver Grundrechtsausübung – Untermaßverbot 139
3. Allgemeiner Gleichheitssatz – Diskriminierungsverbot 141
a) Allgemeine Anforderungen des Gleichheitssatzes an staatliches Handeln 141
b) Ausformung eines speziellen Anforderungsprofils für das erlaubte Maß der Differenzierung – Prüfungsintensität 143
c) Ausdifferenziertes Anforderungsprofil bei der Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit 144
d) Weitere Verstärkung der Prüfungsintensität bei Wahlen 145
e) Staatliche Neutralität als Ausfluss des Allgemeinen Gleichheitssatzes 146
f) Zersplitterungsargument als Sachkriterium der Differenzierung zwischen Mehrheits- und Minderheitskoalitionen bzw. Gewerkschaften? 148
g) Effektivität des Minderheitenschutzes als Verwirklichung des Koalitionsgrundrechts von Minderheitsgewerkschaften bzw. -koalitionen 149
aa) Allgemeine – positive – Anforderungen an die staatliche Ausgestaltung 149
bb) Spezielle – negative – Anforderungen an die staatliche Ausgestaltung – Unlauterkeitsgrenzen und Auswirkungen von Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG 151
cc) Insbesondere: bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in staatlich vorgegebenen Zwangskorporationen („konkurrierende Einrichtungen“) 153
dd) Vorgaben des Demokratieprinzips an die Verwirklichung der kollektiven Koalitionsfreiheit bei der Ausgestaltung zwangskorporierter Mitbestimmung 154
ee) Grundsätzlicher Geltungsanspruch des Demokratiegebots als Folge der Zwangskorporation? – Regelungsunterworfenheit der Zwangskorporierten 156
ff) Demokratisches Verfahren 159
gg) Grundsatz der Mehrheitsherrschaft – Immanenz des Minderheitenschutzes 159
hh) Allgemeine Konsequenzen des auch aus dem Demokratieprinzip folgenden Gebots effektiven Minderheitenschutzes für die Anwendung der Normen des Betriebsverfassungsrechts 161
ii) Besondere Konsequenz des aus dem Demokratieprinzip folgenden Gebots effektiven Minderheitenschutzes – Verhältniswahlsystem in der Betriebsverfassung als zwingende verfassungsrechtliche Vorgabe? 162
§ 2 Landesverfassungsrechtliche Regelungen der Koalitionsfreiheit 163
§ 3 International-rechtliche Gewährleistungen der Koalitionsfreiheit 164
3. Kapitel: Die Untauglichkeit der These vom „einheitlichen Gewerkschaftsbegriff für die gesamte arbeitsrechtliche Gesetzgebung“, insbesondere für die Betriebsverfassung 166
§ 1 Der „einheitliche Gewerkschaftsbegriff“ in seiner Sperrfunktion für kleinere Arbeitnehmerverbände 166
§ 2 Einheitlichkeit der Begriffsverwendung aus juristisch-methodologischer Sicht 167
§ 3 Die Rechtsprechungsthese des Bestehens eines „einheitlichen Gewerkschaftsbegriffs“: Entwicklung und Kritik 169
A. Die historisch-soziologische Argumentation 169
B. Notwendigkeit des Auftretens eines Verbandes mit sozialer Mächtigkeit auch im Bereich „sekundärer Gewerkschaftsrechte“ in der Betriebsverfassung 173
I. Der wesentliche Inhalt der Entscheidung vom 23.04.1971 173
II. Kritik an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts unter dem Gesichtspunkt der betriebsverfassungsrechtlichen Friedenspflicht des § 74 Abs. 2 BetrVG 174
III. Systemfremdheit des tarifrechtlichen Gegengewichtsprinzips in der Betriebsverfassung am Beispiel konkret eingeräumter gewerkschaftlicher Sekundärrechte 177
IV. Verzahnung von Tarif- und Betriebsverfassungsrecht durch betriebsverfassungsbezogene Regelungs- und Normsetzungskompetenz 180
C. Zwischenergebnis 181
D. Weitere Einwände gegen die These vom einheitlichen Gewerkschaftsbegriff 182
I. Verbot der Diskriminierung von Koalitionen gem. Art. 9 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG 182
II. Der verfassungsrechtliche Sonderstatus der Beamtenverbände in der Personalverfassung – längst anerkannter Bruch der Einheitlichkeit des Gewerkschaftsbegriffs 185
§ 4 Ergebnis 187
4. Kapitel: Die Verwirklichung des effektiven Grundrechtsschutzes der Minderheitsgewerkschaften in der Betriebsverfassung 189
§ 1 Die vertrauensvolle Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) 189
A. „Gewerkschaften“ – Kein Erfordernis der Mächtigkeit im tarifrechtlichen Sinne 191
B. Prozessuale Anforderungen an den Nachweis des „Vertretenseins“ im Betrieb 192
C. Die Neutralitätspflicht des Arbeitgebers gegenüber den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften 195
I. Neutralitätspflicht aufgrund eines Dauerschuldverhältnisses eigener Art („Betriebsverhältnis“)? 195
II. Neutralitätspflicht als Ausfluss des koalitionsrechtlichen Diskriminierungsverbots 198
1. Praktische Folgerungen aus der Neutralitätspflicht des Arbeitgebers – gleichgeordneter Verhandlungsanspruch aller Gewerkschaften im Betrieb – Verhandlungspflicht 200
2. Weitere Folgen der Neutralitätspflicht bei der Gestattung der gewerkschaftlichen Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers 201
3. Keine Relevanz des Streits um die Legitimität einer Indienstnahme des sozialen Gegenspielers 203
C. Allgemeines gewerkschaftliches Zugangsrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG 204
D. Gewerkschaftliches Zugangsrecht aus dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlich gebotenen Minderheitenschutzes? 206
I. Argumente für und gegen ein koalitionsrechtliches Zugangsrecht der nicht im Betrieb vertretenen Gewerkschaften 206
1. Individualrechtliche Verankerung des Koalitionsgrundrechts 206
2. Kreation eines Zugangsrechts alleine durch Satzungsgestaltung der zutrittswilligen Gewerkschaft 208
3. Entstehungsgeschichte des gewerkschaftlichen Zugangsrechts des § 2 Abs. 2 BetrVG 209
4. „Wesentlichkeitsüberlegungen“ 210
5. Eigentums- und Hausrecht des Arbeitgebers 211
6. Übereinkommen Nr. 135 ILO – Gewohnheitsrecht 213
II. Abschließende Stellungnahme 214
1. Unerlässlichkeit 214
2. Hoher Rang des Koalitionspluralismus 216
3. Zugangsrecht der nicht im Betrieb vertretenen Koalition – Verbotene Erfolgsverschaffung? 217
III. Ergebnis 218
E. Akzessorisches betriebsverfassungsrechtliches Zugangsrecht gem. § 2 Abs. 2 BetrVG auch für die Minderheitskoalitionäre im Betriebsrat? 219
§ 2 Abweichende Regelungen (§ 3 BetrVG) 221
A. Normsetzungsprärogative der Tarifvertragsparteien im Bereich der betriebsverfassungsrechtlichen Organisationsstruktur? 223
I. Bedeutung der Fragestellung im Untersuchungszusammenhang 223
II. Das Verhältnis zwischen tariflicher und gesetzlicher Regelungsmacht im Bereich der Organisationsstruktur der Betriebsverfassung 224
1. Kein Normsetzungsmonopol der Koalitionen 224
2. Keine grundsätzliche Normsetzungsprärogative der Koalitionen im Bereich der „Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ des Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG 226
3. Keine spezielle Normsetzungsprärogative der Koalitionen im Bereich der Organisation der Betriebsverfassung 227
a) Verhältnis tarifautonomer und staatlicher Normsetzungsmacht: Keine konkreten Vorrangprinzipien 227
b) Vorrang des Gesetzgebers in der Betriebsverfassung 229
aa) Begrenzung der Normsetzungskompetenz der Tarifvertragsparteien im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsprinzips – Vermutung der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems nur bei traditionell originären tarifvertraglichen Regelungsfragen 229
bb) Die staatliche Regelung des Betriebsverfassungsgesetzes als verhältnismäßige Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG 231
III. Ergebnis 233
B. Notwendige Erfassung der Nicht- oder Andersorganisierten durch Tarifverträge im Rahmen des § 3 BetrVG 234
C. Die Auseinandersetzung um das Bestehen von Legitimationsproblemen bei der tarifvertraglichen Gestaltung des betriebsverfassungsrechtlichen Organisationsrechts im Rahmen des § 3 Abs. 1 BetrVG im Hinblick auf Außenseiter und Andersorganisierte 235
I. Nichtbestehen eines Legitimationsdefizits wegen fehlender Fremdbestimmung der Außenseiter und Nichtorganisierten durch Organisationstarifvertrag? 236
II. Keine Legitimation der Außenseitergeltung durch die Tarifautonomie 237
III. Abschaffung des präventiven staatlichen Zulassungsverfahrens für Organisationstarifverträge als unüberbrückbares Legitimationsdefizit? 239
1. Legitimation durch ausdrückliches staatliches Genehmigungserfordernis –„Theorie vom hoheitlichen Rechtsetzungsakt“ 239
a) Befürwortende Stimmen 239
b) Gegenstimmen 242
2. Legitimationsmöglichkeiten jenseits eines ausdrücklichen staatlichen Genehmigungserfordernisses? 242
a) § 3 Abs. 1 BetrVG als „Erneuerung der Beleihung durch den Staat“ 243
b) Legitimation der Außenseiterbindung durch § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 Satz 2, Satz 1 TVG als Transmissionsnormen für tarifliche Regelungen der betrieblichen Organisationsverfassung? 244
c) Die Verfassungsmäßigkeit von § 3 Abs. 2 TVG in der Sicht von Literatur und Rechtsprechung 245
aa) Stellungnahmen in der Literatur 246
(1) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit 246
(2) Bejahung der Verfassungsmäßigkeit 247
bb) Die Rechtsprechung 249
(1) Das Bundesarbeitsgericht 249
(2) Das Bundesverfassungsgericht 249
IV. Eigene Stellungnahme zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 BetrVG 252
1. Bestehen eines Legitimationsbedürfnisses für die Außenseitergeltung betriebsverfassungsrechtlicher Tarifnormen 252
2. Kein Entfallen des Legitimationsbedürfnisses wegen eintretender Fremdbestimmung durch Strukturtarifvertrag 252
3. Legitimation durch staatliche Mitwirkung an der Normsetzung bzw. Normerstreckung auf Außenseiter 253
a) Die Funktion des Genehmigungsvorbehalts gem. § 3 Abs. 2 BetrVG a.F. 253
b) Überbrückung des eingetretenen Legitimationsdefizits durch § 3 Abs. 2 TVG? 255
aa) Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 2 TVG 255
(1) Verfassungsmäßigkeit der Außenseitererfassung qua „Natur der Sache“? 255
(2) § 3 Abs. 2 TVG als ausreichende staatliche Mitwirkung bei der Erfassung der Außenseiter und Andersorganisierten? 256
(a) § 3 Abs. 2 TVG als generelle Allgemeinverbindlicherklärung 257
(b) § 3 Abs. 2 TVG als dynamische Verweisung auf Tarifverträge 258
bb) Zwischenergebnis zur Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 2 TVG 260
c) Unverzichtbarkeit des staatlichen Genehmigungsvorbehalts 260
aa) Ausgangspunkt: Vermutung der Gefährdung von Minderheitsinteressen bei alleiniger Vertretung durch die Mehrheit 261
bb) Konsequenz: Notwendigkeit einer effektiven Ex-ante-Kontrolle betriebsverfassungsrechtlicher Tarifverträge 263
(1) Indirekte Bestätigung des Gebots der Ex-ante-Kontrolle durch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Bestimmtheitsgebot und zur Wesentlichkeitstheorie 265
(2) Kein Ersatz der staatlichen Ex-ante-Kontrolle durch verfahrensmäßige Einbindung aller potentiell betroffenen Gewerkschaften 266
D. Ergebnis 267
§ 3 Betriebsratswahlen (§ 14 BetrVG) 268
A. Verfassungsfestigkeit des § 14 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 3 BetrVG (Unterschriftenquorum) 269
I. Besonders hohe Anforderungen an die staatliche Ausgestaltung im Bereich von Wahlen im Mitbestimmungsbereich 270
II. Übertragbarkeit der Grundsätze des Parlamentswahlrechts auf Wahlen im Mitbestimmungssektor 270
1. Staatliche Neutralität und Chancengleichheit 273
2. Beeinträchtigung der Chancengleichheit – Zwingende Gründe – Das Argument der Zersplitterung 274
3. Eigene Auffassung 278
a) Verfassungswidrigkeit des vormaligen Zehn-Prozent-Quorums des § 14 Abs. 4 und 5 BetrVG (Fassung vor der Novelle 1988) 278
b) Vorgaben an ein verfassungsgemäßes Quorum für Wahlvorschläge zu Betriebsratswahlen 278
B. Verhältniswahlsystem in der Betriebsverfassung als zwingende verfassungsrechtliche Vorgabe? 281
I. Betonte Zurückhaltung in Rechtsprechung und Literatur 281
II. Beschränkung der Wahlmöglichkeit des Gesetzgebers auf das Verhältniswahlrecht bei Parlamentswahlen? 283
1. Die h.M. in Rechtsprechung und Literatur: Keine Festlegung auf ein bestimmtes Wahlsystem durch das Grundgesetz 283
2. Gegenauffassungen: Festlegung der Verfassung auf die grundsätzliche Geltung des Verhältniswahlrechts 286
3. Eigene Meinung 288
4. Zwischenergebnis 291
5. Übertragbarkeit dieses Befundes auf das Betriebsverfassungsrecht 292
a) Ausgestaltung des Wahlrechts zum Betriebsrat – Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Proportionalität) 293
b) Demokratisch verfasste Repräsentation als Folge der staatlich vorgegebenen Zwangskorporation 293
c) Demokratieprinzip – Immanenz des Minderheitenschutzes – Grundrechtliches Optimierungsgebot 294
d) Differenzierende staatliche Ausgestaltung bei Wahlen 296
e) Faktische staatliche Differenzierung zwischen Mehrheits- und Minderheitsgewerkschaften durch ein System der Mehrheitswahl 296
f) Verfassungsrechtlich legitime Differenzierung aus Gründen der Funktionsfähigkeit des Betriebsrats? – Das Zersplitterungsargument 296
g) Kein Erfordernis der „Regierungsbildung“ 297
III. Ergebnis 300
C. Vorgabe eines bestimmten Zählsystems im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältniswahl? 301
D. Die Wahlrechtsgrundsätze der „Geheimheit“ und „Freiheit“ der Wahl in ihrer spezifischen Schutzfunktion für die Minderheitsgewerkschaften 303
I. Insbesondere: Die unaufgeforderte Übermittlung der Briefwahlunterlagen durch den Wahlvorstand an den Wahlberechtigten 305
II. Eigene Stellungnahme 307
1. Unaufgeforderte Übersendung oder Überbringung der Briefwahlunterlagen 307
2. Sofortige Rückübermittlung der unaufgefordert durch den Boten übermittelten Briefwahlunterlagen 309
III. Die Gestattung der Einsichtnahme in die bei ihm geführte Wählerliste durch den Wahlvorstand während der laufenden Betriebsratswahl – Die Bekanntmachung der Rücksendevermerke durch den Wahlvorstand 310
1. Die Sicht des Bundesverwaltungsgerichts 311
2. Kritik an der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 312
3. Die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts 313
4. Stellungnahme zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.12.2000 315
a) Freiheit der Wahl 315
b) Chancengleichheit der Wahlbewerber und Gewerkschaften bei der Betriebsratswahl 316
5. Ergebnis 317
IV. Die Sicherung des Wählervotums – Der Umgang mit der Wahlurne 318
1. Die effektive Versiegelung der Wahlurne 319
2. Die Sicherstellung der Wahlurne selbst 321
3. Eigene Auffassung 323
E. Verfassungsfestigkeit des gewerkschaftlichen Wahlvorschlagsrechts (Freistellung des gewerkschaftlichen Wahlvorschlags vom gesetzlichen Unterschriftenquorum) gem. § 14 Abs. 3 und 5 BetrVG? 325
I. (Verfassungsrechtliche) Kritik am gewerkschaftlichen Wahlvorschlagsrecht 325
II. Argumente für die Verfassungsfestigkeit des gewerkschaftlichen Wahlvorschlagsrechts 327
III. Ergebnis 329
§ 4 Wahlen im vereinfachten Wahlverfahren (nach §§ 14a, 14 Abs. 2 Satz 2, HS 2 BetrVG) 330
A. Minderheitsspezifische Auswirkungen der zwingenden gesetzlichen Anordnung der Mehrheitswahl in Kleinbetrieben 330
B. Erleichterung der Errichtung betrieblicher Interessenvertretungen als tragfähiger Sachgrund für die Durchbrechung des verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatzes der Verhältniswahl bei Wahlen zum Betriebsrat? 331
C. Bestehen eines gewerkschaftlichen Wahlvorschlagsrechts als Ausgleich für die Abschaffung des Verhältniswahlrechts für Kleinbetriebe mit der Novelle 2001? 333
§ 5 Die obligatorische Abbildung der Geschlechterquote (gem. §§ 15 Abs. 2 BetrVG, 15 Abs. 5 Nr. 2 WO BetrVG) 334
A. Die Neuregelung 334
B. Praktische Umsetzung des § 15 Abs. 2 BetrVG bei Betriebsratswahlen 335
C. Spezifische Problematik im Hinblick auf die Vorschlagsliste(n) der Minderheitsgewerkschaft(en) 337
D. Rechtfertigungsversuche für den Eingriff in den Grundsatz der formalen Wahlrechtsgleichheit 339
I. Aspekt der Funktionsfähigkeit des Betriebsrats als „zwingender Grund“ für die Durchbrechung der formalen Wahlrechtsgleichheit? 339
1. Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Gruppeninteressen 339
2. Einwände gegen die geschlechtsspezifische Gruppendefinition 341
3. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.03.2005 342
4. Eigene Stellungnahme 343
a) Gleichstellungsauftrag des Art. 3 Abs. 2 GG als Rechtfertigung für eine Durchbrechung der formalen Wahlrechtsgleichheit? 345
b) Verbot einer Quotenregelung im Bereich von Wahlen? 345
c) Abwägung der kollidierenden Verfassungsgüter 346
d) Problem des schematischen Ausgleichs der Unterrepräsentation ohne Einzelfallprüfung 348
II. Ergebnis 349
§ 6 Die Bestellung des Wahlvorstands (§ 16 BetrVG) 350
A. Verfassungsfestigkeit des Entsendungsrechts der Gewerkschaften gem. § 16 Abs. 1 Satz 6 BetrVG 350
I. Sinn und Zweck des gewerkschaftlichen Entsendungsrechts 350
II. Prüfung des § 16 Abs. 1 Satz 6 BetrVG am oben entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstab 351
1. Zusammenfassung der Maßstabsüberlegungen 351
2. Anwendung des besonders strengen Maßstabs für die Ausgestaltung des Wahlverfahrens auf die Prüfung des Entsenderechts? 352
3. Ergebnis: Zwingende Ermöglichung der Repräsentanz der Minderheitsgewerkschaften im Wahlvorstand gem. § 16 Abs. 1 Satz 6 BetrVG 353
B. Bestellung des Wahlvorstands gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG als ein dem Prinzip der Verhältniswahl unterliegender Wahlakt 356
I. Bestellung des Wahlvorstands: einfacher Beschluss des Betriebsrats oder Wahlakt? 357
1. Literaturauffassungen 357
2. Eigene Auffassung 358
a) Sprachliche Auslegung des Bestellungsbegriffs in § 16 Abs. 1 BetrVG 358
b) Kein Ausschluss von Wahlen auch im Rahmen eines Geschäftsordnungsbeschlusses gem. § 33 BetrVG 359
c) Ausstrahlungswirkung des Art. 9 Abs. 3 GG auf die Auslegung des Bestellungsbegriffs 359
d) Zwischenergebnis 360
II. Bestellung der Wahlvorstandsmitglieder im Wege der Verhältniswahl? 361
III. Ergebnis 361
§ 7 Die Wahlanfechtung (§ 19 BetrVG) 362
A. Allgemeine Funktion des gewerkschaftlichen Wahlanfechtungsrechts gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG 362
B. Spezifische Funktion des gewerkschaftlichen Wahlanfechtungsrechts für Minderheitskoalitionen 363
C. Verfassungsfestigkeit des gewerkschaftlichen Wahlanfechtungsrechts? 364
I. Im Allgemeinen: Im Hinblick auf die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG an sich 364
II. Im Besonderen: Im Hinblick auf den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Minderheitskoalitionen 365
III. Ergebnis 365
§ 8 Der Betriebsausschuss (§ 27 BetrVG) 366
A. Veränderungssperre im Hinblick auf das Gebot der Verhältniswahl, § 27 Abs. 1 Satz 3 BetrVG? 366
I. Verhältniswahl als Grundprinzip der Betriebsverfassung 367
1. Gesetzessystematische Überlegungen 367
2. Verfassungsrechtliche Überlegungen 368
a) Beachtung des Prinzips der Verhältniswahl auch bei der Organbildung als Gebot der Wahlrechtsgleichheit gem. Art. 3 Abs. 1, 9 Abs. 3 GG 368
b) Rechtsanalogie zum Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen 369
c) Demokratieprinzip 372
d) Die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts 372
II. Ergebnis: Durchgreifen des Grundprinzips der Verhältniswahl – Vorliegen einer Veränderungssperre im Hinblick auf das Gebot der Verhältniswahl gem. § 27 Abs. 1 Satz 3 BetrVG 374
B. Minderheitenschutz durch Vorrang des Betriebsratsplenums für Entscheidungen im Kernbereich seiner gesetzlichen Befugnisse 376
I. Das „Entkernungsverbot“ 376
II. Rechtstatsächliche Funktion des „Entkernungsverbots“ für den Schutz der Minderheitsgewerkschaften 376
III. Verfassungsrechtlich gesicherte Verbindlichkeit des „Entkernungsverbots“ zugunsten von Minderheitsgewerkschaften? 377
C. Die Nachbesetzung von Betriebsausschusssitzen 378
I. Nachbesetzung durch Mehrheitswahl 378
II. Wahl von Ersatzmitgliedern 379
III. Analoge Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG 380
IV. Effektive Gewährleistung des Minderheitenschutzes durch Abberufungsquorum, § 27 Abs. 1 Satz 5 BetrVG? 382
§ 9 Weitere Ausschüsse (§ 28 Abs. 1, 2 BetrVG) 384
§ 10 Die Einberufung der Betriebsratssitzungen (§ 29 BetrVG) 385
A. Die Verwirklichung eines effektiven Schutzes der Vertreter der Minderheitskoalitionen durch ausreichende Information, § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG 385
B. Recht auf neutrale und gleichwertige und zeitlich synchrone Vorabinformation durch den Betriebsratsvorsitzenden in „Fraktionsvorbesprechungen“ 386
C. Notwendigkeit der Einstimmigkeit für „ad hoc“ erfolgende Ergänzungen oder Veränderungen als Verwirklichung des Rechts der Minderheitenvertreter auf effektive Informationsteilhabe 387
D. Quorumsvorschrift des § 29 Abs. 3 BetrVG als Sicherung der effektiven Einflussnahmemöglichkeit auch der Vertreter von Minderheitskoalitionen – Verfassungsfestigkeit? 389
§ 11 Teilnahme der Gewerkschaften an Betriebsratssitzungen (§ 31 BetrVG) – verfassungsrechtliche Notwendigkeit? 391
§ 12 Das Unterlagen-Einsichtsrecht (§ 34 Abs. 3 BetrVG) 392
A. Allgemeine Bedeutung für die Minderheitsgewerkschaften 392
B. Spezielle Auswirkungen für die Vertreter der Minderheitsgewerkschaft 393
§ 13 Die Geschäftsordnung (§ 36 BetrVG) 394
A. Umgehung des Minderheitenschutzes durch autonome Regelungen der Geschäftsordnung? 394
I. Das Problem: Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter als gesetzte Mitglieder in den weiteren Ausschüssen 394
II. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München 395
III. Eigene Auffassung 396
IV. Die jüngst ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.11.2005 398
B. Ergebnis 399
§ 14 Schutz der Minderheitenvertreter vor Aufgabenentzug oder vor der Betrauung mit ausschließlich „randständigen“ Aufgaben? 400
§ 15 Die Tätigkeit der Betriebsratsmitglieder als „ehrenamtliche“ Tätigkeit (§ 37 BetrVG) 401
A. Freistellung bei konkreter Erforderlichkeit, § 37 Abs. 2 BetrVG 401
I. Ausgangspunkt: Unabhängigkeit des Betriebsratsamts 401
II. Priorität der Freigestellten für die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben? 402
B. Eigene Auffassung 403
§ 16 Der Schulungsanspruch der Betriebsratsmitglieder (§ 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG) 405
A. Grundsatz: Kollektiver Anspruch des Betriebsrats auf Schulung im Rahmen der Erforderlichkeit 405
B. Subjektiv-rechtlicher Einschlag des kollektiven Schulungsanspruchs 406
C. Anspruch auf Schulung durch die eigene Minderheitsgewerkschaft? 408
D. Verbot der „Schulung wider Willen“ der Minderheitskoalitionäre durch die Mehrheitsgewerkschaft 409
E. Ergebnis 409
§ 17 Freistellungen (§ 38 BetrVG) 410
A. Veränderungssperre im Hinblick auf Verhältniswahlmodus, § 38 Abs. 1 Satz 2 BetrVG 410
B. Die Nachbesetzung freigewordener Freistellungspositionen 411
I. Nachwahl mit einfacher Mehrheit? 412
1. Begründungsversuche 412
2. Gegenargumente 413
3. Zwischenergebnis 414
II. Verwirklichung des Minderheitenschutzes 415
1. Neuwahl aller Freizustellenden? 415
2. Ergebnis: Analoge Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG 416
III. Isolierte Nachwahl bei Listenerschöpfung? 418
C. Kein Freistellungsverzicht zu Lasten der Minderheit 420
D. Keine Verteilung der Teilfreistellungen gem. § 38 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nach Köpfen 422
E. Herabsetzung der Freistellungsstaffel gem. § 38 Abs. 1 Satz 5 BetrVG zu Lasten der Minderheit? 423
F. Folgen der Verringerung der Belegschaftsstärke für das Freistellungskontingent für die Minderheitenliste 424
§ 18 Das Betriebsversammlungs-Erzwingungsrecht (§ 43 Abs. 4 BetrVG) 426
§ 19 Die Bildung des Gesamtbetriebsrats (§ 47 BetrVG) 428
A. Entsendung: Wahl oder einfacher Geschäftsführungsbeschluss des Betriebsrats? 428
B. Verhältniswahl als Gebot eines effektiven Minderheitenschutzes 429
I. Allgemeine Gesichtspunkte 429
II. Die Stellung des Gesamtbetriebsrats im Gesamtgefüge der Betriebsverfassung 431
III. Möglichkeit der Herstellung „praktischer Konkordanz“ der Koalitionsfreiheit konkurrierender Gewerkschaften durch die Entsendung im Wege der Verhältniswahl 432
IV. Das Folgeproblem der Stimmengewichtung im Gesamtbetriebsrat: Regelungslücke? 435
C. Tarifliche Entsendungsregelungen 436
I. Regelungen über die Mitgliederzahl des Gesamtbetriebsrats 436
II. Tarifvertragliche Regelung der Stimmengewichtung im Gesamtbetriebsrat 438
§ 20 Das Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat (gem. § 49 letzte Alt. BetrVG) – Bestehen einer Regelungslücke 440
§ 21 Der Gesamtbetriebsausschuss (§ 51 BetrVG) 442
A. Wahl im Wege der Verhältniswahl – kein „Redaktionsversehen“ 442
B. Veränderungssperre im Hinblick auf Verhältniswahl 443
C. Besetzung der weiteren Ausschüsse des Gesamtbetriebsrats 444
§ 22 Die Betriebsräteversammlung (§ 53 BetrVG) 445
§ 23 Der Konzernbetriebsrat – Die Entsendung in den Konzernbetriebsrat (§ 55 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) 446
§ 24 Der Konzernbetriebsausschuss (§ 59 Abs. 1 BetrVG) 447
§ 25 Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 60 ff. BetrVG) 447
§ 26 Die Einigungsstelle (§ 76 BetrVG) 448
A. „Bestellung“ gem. § 76 Abs. 2 Satz 1 BetrVG als Beschluss mit wahlähnlichem Charakter? 448
B. § 76 Abs. 8 BetrVG – Die Ersetzung der Einigungsstelle durch eine tarifliche Schlichtungsstelle 450
I. Minderheitenspezifische Bedeutung der Regelung 450
II. Verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf § 76 Abs. 8 BetrVG 451
III. Eigene Stellungnahme 452
IV. Ergebnis 456
§ 27 Der Versetzungsschutz für Betriebsratsmitglieder (§ 103 Abs. 3 BetrVG) 456
A. Maßstabsüberlegungen für die Erteilung der Zustimmung oder deren Verweigerung durch den Betriebsrat 458
I. Allgemeine Überlegungen 458
II. Besondere, minderheitenbezogene Überlegungen 460
B. Rechtsschutz des betroffenen Vertreters der Minderheitsgewerkschaft bei Zustimmung des Betriebsrats 462
§ 28 Der Wirtschaftsausschuss (§§ 106 ff. BetrVG) 465
A. „Bestimmung“ der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses gem. § 107 Abs. 2 Satz 1 BetrVG als Wahlakt? 465
B. Ersetzung des Wirtschaftsausschusses durch einen Ausschuss des Betriebsrats gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 BetrVG 468
I. Gesetzlicher Zweck 468
II. Beschluss nach § 107 Abs. 3 Satz 1 BetrVG als Entscheidung des Betriebsrats für die Unterstellung unter die allgemeinen Maßgaben an die Besetzung von Ausschüssen 469
C. Umgehung des Minderheitenschutzes durch Kooptationsmöglichkeit gem. §§ 107 Abs. 3 Satz 3 BetrVG? 471
§ 29 Die tarifliche Betriebsverfassung im Flugbetrieb von Luftfahrtunternehmen (§ 117 Abs. 2 BetrVG) 472
A. Verfassungswidrigkeit unter dem Aspekt der Verletzung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG? 473
B. Weitere Aspekte einer möglichen Verfassungswidrigkeit 476
C. Folgeproblem: Völliger Ausfall der betriebsverfassungsrechtlichen Vertretung für das fliegende Personal? 478
Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse der Untersuchung 479
Literaturverzeichnis 483
Schlagwortverzeichnis 515