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Naturwissenschaftliche Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe im Umweltvölkerrecht

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Kracht, E. (2007). Naturwissenschaftliche Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe im Umweltvölkerrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52453-2
Kracht, Eva. Naturwissenschaftliche Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe im Umweltvölkerrecht. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52453-2
Kracht, E (2007): Naturwissenschaftliche Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe im Umweltvölkerrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52453-2

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Naturwissenschaftliche Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe im Umweltvölkerrecht

Kracht, Eva

Schriften zum Umweltrecht, Vol. 157

(2007)

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Abstract

Umweltvölkerrechtliche Regime enthalten in zentralen allgemeinen Normen unbestimmte Rechtsbegriffe mit naturwissenschaftlichem Charakter. Zwischen diesen Vorschriften und den konkreten Handlungsverpflichtungen muss ein naturwissenschaftlich vernünftiger Zusammenhang bestehen. Eva Kracht untersucht exemplarisch anhand des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, des ECE-Luftverschmutzungs- und des Klimaregimes Elemente, die eine solche Verbindung gewährleisten können. Als zentrale Bindeglieder identifiziert sie "Zwischenstufen der Konkretisierung", regelmäßig in Form von Entscheidungen der Vertragsstaatenkonferenzen: im Luftverschmutzungsbereich das Critical Loads-Konzept und bei der Artenschutzkonvention Kriterienkataloge für die Ermittlung einer Ausrottungsbedrohung. Im Klimaregime stellt sie einen Mangel an solchen Zwischenstufen und insgesamt an einer hinreichenden Konkretisierung des Vertragsziels fest.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 13
A. Einleitung 15
I. Wissenschaftliche Erkenntnis als Grundlage des internationalen Umweltrechts 16
1. Keine allgemeine Rechtspflicht zur Gründung des Umweltvölkerrechts auf wissenschaftliche Erkenntnisse 17
2. Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse als Voraussetzung für ein effektives Umweltvölkerrecht 21
II. Wissenschaft und Politik: ein weites Problemfeld 23
1. Überblick über Probleme der wissenschaftlichen Politikberatung 23
2. Umweltschutzmaßnahmen bei wissenschaftlicher Unsicherheit: das Vorsorgeprinzip 27
III. Fragestellungen und Untersuchungsgegenstände 30
1. Fragestellungen 30
a) Naturwissenschaftliche unbestimmte Tatbestandsmerkmale 30
b) Zwischenstufen der Konkretisierung 31
aa) Fragestellung 31
bb) Rechtsnatur der Zwischenstufen der Konkretisierung 31
c) Wissenschaftliche Fundiertheit der konkreten Handlungsverpflichtungen 33
d) Anpassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse 33
e) Untersuchungsumfang 33
2. Untersuchungsgegenstände 34
a) Identifizierung wesentlicher Strukturelemente und Einordnung der zu untersuchenden Regime 35
aa) Naturwissenschaftliche Tatbestandsmerkmale in grundlegenden Vertragsnormen 35
(1) Beispiele aus umweltvölkerrechtlichen Verträgen 35
(2) Entsprechende Elemente in den exemplarisch untersuchten Regimen 37
bb) "Listungsmodell" und "Grenzwertmodell" 37
(1) Beispiele für das "Listungsmodell" 38
(a) Das Ozonregime 38
(b) Das Übereinkommen über persistente organische Stoffe (POPs) 38
(c) Das Übereinkommen über wandernde wildlebende Tierarten (CMS) 40
(d) Basler Konvention, Rotterdamer Konvention und Cartagena-Protokoll 40
(e) Exemplarischer Untersuchungsgegenstand: Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen 41
(2) Beispiele für das "Grenzwertmodell" 41
(a) Das Ozonregime 41
(b) Fischerei-Übereinkommen 42
(c) Die Walkonvention 44
(d) Exemplarische Untersuchungsgegenstände: Das Luftverschmutzungs- und das Klimaregime 46
cc) Institutionen und Verfahren zur Einspeisung wissenschaftlicher Erkenntnisse 46
(1) Beispiele aus umweltvölkerrechtlichen Regimen 46
(2) Entsprechende Elemente in den exemplarisch untersuchten Regimen 49
dd) Exemplarische Untersuchungsgegenstände als Grundlage für generelle Aussagen 50
b) Abgrenzung von grundsätzlich anderen Regimestrukturen 50
aa) Entscheidung über konkrete Maßnahmen durch die einzelnen Parteien 51
(1) Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt 51
(2) Ramsar-Konvention und Übereinkommen zum Schutz des Weltkulturerbes 52
(3) Wüstenkonvention und UN-Übereinkommen über internationale Wasserläufe 52
(4) PIC-Instrumente 52
bb) Die Welthandelsorganisation: ein Handelsregime mit großer Umweltrelevanz 53
IV. Gang der Untersuchung 57
B. Das Luftverschmutzungsregime 59
I. Einführung 59
1. Wissenschaftliche Grundlagen 59
2. Überblick über das Regime 62
3. Wissenschaftliche Institutionen und Verfahren 65
II. Naturwissenschaftliche Elemente grundlegender Vertragsnormen 69
III. Zwischenstufen der Konkretisierung: das Critical Loads/Levels-Konzept 73
1. Das Konzept 73
2. Critical Loads/Levels im Luftverschmutzungsregime 76
a) Critical Loads/Levels in den Vertragstexten 76
aa) Frühe Entwicklungen 77
bb) NOx- und VOCs-Protokolle: Bestimmung kritischer Werte als Ziel 77
cc) Zweites Schwefelprotokoll: kritische Einträge im Anhang enthalten 78
dd) Schwermetall- und POPs-Protokolle: wenig Bezug zu kritischen Werten 79
ee) Das Multikomponenten-Protokoll: weiterentwickelter Critical Loads/Levels-Ansatz 80
b) Bestimmung von Critical Loads/Levels und ihrer Überschreitung und methodische Vorgaben des Kartierungshandbuchs 82
3. Analyse und Bewertung 87
a) Quantifizierung der unbestimmten zentralen Vertragsnormen 88
b) Critical Loads/Levels: "reine Wissenschaft"? 89
c) Regelungstechniken zur Einbindung kritischer Werte in die Verträge 93
IV. Umsetzung der konkretisierten wissenschaftlichen Vorgaben in Handlungsverpflichtungen 94
1. Das RAINS-Modell 94
2. Critical Loads/Levels als Grundlage vertraglicher Reduktionsverpflichtungen 96
a) Das Erste Schwefelprotokoll: kein Bezug zu kritischen Werten 96
b) NOx- und VOCs-Protokolle: kritische Werte als Verhandlungsgrundlage für die Zukunft 97
c) Zweites Schwefel- und Multikomponenten-Protokoll: von kritischen Werten abgeleitete Reduktionsverpflichtungen 99
aa) Das Zweite Schwefelprotokoll 99
bb) Das Multikomponenten-Protokoll 102
V. Anpassung des Regimes an neue wissenschaftliche Erkenntnisse 103
1. Anpassung der Critical Loads/Levels an neue Erkenntnisse 104
2. Anpassung der Reduktionsverpflichtungen an geänderte Critical Loads/Levels 105
VI. Zusammenfassende Bewertung des Luftverschmutzungsregimes 106
1. Critical Loads/Levels-Konzept als wissenschaftliche Konkretisierung der unbestimmten Zentralnormen 106
2. Wissenschaftlich fundierte Reduktionsverpflichtungen 107
3. Flexible Strukturelemente 109
C. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen 110
I. Einführung 110
1. Wissenschaftliche Grundlagen 110
2. Überblick über das Regime 111
3. Wissenschaftliche Institutionen und Verfahren 115
II. Naturwissenschaftliche Elemente grundlegender Vertragsnormen: Artikel II CITES 117
III. Zwischenstufen der Konkretisierung: Kriterien für die Listung von Arten 121
1. Die Berner Kriterien 123
a) Inhaltliche Konkretisierung des Merkmals "von der Ausrottung bedroht" 124
b) Regelung der Informationsquellen 125
c) Ausformung des Vorsorgeprinzips 126
d) Ergänzung der Berner Kriterien: Formatvorgaben für Änderungsanträge 127
2. Die Kyoto-Kriterien – ein gescheiterter Revisionsvorschlag 128
3. Die Fort Lauderdale-Kriterien 130
a) Inhaltliche Konkretisierung des Merkmals "von der Ausrottung bedroht" 130
aa) Regelungen in den Fort Lauderdale-Kriterien 130
bb) Bewertung 132
b) Formatvorgaben für Änderungsanträge 135
c) Regelung der Informationsquellen 136
d) Ausformung des Vorsorgeprinzips 136
4. Die jüngste Reform: die Bangkok-Kriterien 137
a) Inhaltliche Entwicklung 138
b) Verfahrensmäßige Vorgehensweise 141
5. Analyse und Bewertung 142
a) Biologisch fundierte Kriterien für die Listungsentscheidungen 142
b) Kein Verfahren zur Sicherstellung der Anwendung der Kriterien 143
IV. Umsetzung der konkretisierten wissenschaftlichen Vorgaben in Handlungsverpflichtungen 147
V. Beispiel: Der afrikanische Elefant 149
VI. Anpassung des Regimes an neue wissenschaftliche Erkenntnisse 155
1. Anpassung der Kriterien an neue Erkenntnisse 155
2. Anpassung der Anhänge 156
VII. Zusammenfassende Bewertung des Artenschutzregimes 157
1. Konkretisierung der zentralen Vertragsnorm durch Kriterien 157
2. Schaffung konkreter Handlungsverpflichtungen per politischer Abstimmung 159
3. Flexible Strukturelemente 160
D. Das Klimaregime 162
I. Einführung 162
1. Wissenschaftliche Grundlagen 162
2. Überblick über das Regime 165
3. Wissenschaftliche Institutionen und Verfahren 168
a) Der IPCC 169
b) Der SBSTA 173
II. Naturwissenschaftliche Elemente grundlegender Vertragsnormen: Artikel 2 FCCC 174
1. Satz 1 des Artikels 2 175
2. Satz 2 des Artikels 2 176
III. Zwischenstufen der Konkretisierung? 179
1. Konkretisierung im Rahmen des IPCC 181
a) Der Dritte Sachstandsbericht 181
aa) Kapitel 19 des Working Group II-Berichts 181
bb) Der Synthesebericht 186
cc) Bewertung 187
b) Vorschlag für ein Technical Paper 188
c) Vorarbeiten für den Vierten Sachstandsbericht 192
aa) Methodischer Ansatz des Konzeptpapiers der Moderatoren 192
bb) Bewertung 194
2. Keine Konkretisierung im Rahmen der FCCC 195
a) Unzureichende Verwertung der IPCC-Erkenntnisse 195
aa) Zur Umsetzung der IPCC-Erkenntnisse erforderliche Schritte 195
bb) Konkretisierungsbemühungen vor der Veröffentlichung des TAR 196
cc) Konkretisierungsbemühungen auf Grundlage des TAR 198
b) Sonstige Konkretisierungsbemühungen 203
3. Ansätze außerhalb des Regimes 204
a) Das 2C-Ziel der EU 204
b) Der WBGU: Leitplanken für den Klimaschutz 205
c) CAN: Temperaturgrenzwerte auf Grundlage des TAR 207
d) HOT: Weltweiter Dialog über Artikel 2 208
4. Bewertung: Eckpunkte für eine Konkretisierung von Artikel 2 FCCC 210
a) Ausreichende wissenschaftliche Basis: der TAR 210
b) Ansätze für die inhaltliche Konkretisierung 211
c) Institutioneller Rahmen und Entscheidungsform 214
IV. Wissenschaftliche Fundiertheit der konkreten Handlungsverpflichtungen 215
1. Reduktionsverpflichtungen in der Klimarahmenkonvention 215
2. Reduktionsverpflichtungen im Kyoto-Protokoll 216
3. Vertragsentwicklungsinstrumente 217
a) Die Überprüfung der Angemessenheit 217
b) Verpflichtungszeiträume 219
V. Anpassung des Regimes an neue wissenschaftliche Erkenntnisse 220
1. Anpassung des Verständnisses von Artikel 2 FCCC 220
2. Anpassung der Reduktionsverpflichtungen 220
VI. Zusammenfassende Bewertung des Klimaregimes 222
1. Keine hinreichende Konkretisierung der unbestimmten Zentralnorm 222
a) Grenzwertmodell mit erschwerten Bedingungen 222
b) Konkretisierungsbemühungen nur außerhalb der FCCC 223
2. Keine wissenschaftlich fundierten Reduktionsverpflichtungen 226
3. Flexible Strukturelemente und faktische Schwierigkeiten bei der Anpassung an neue Erkenntnisse 227
E. Ergebnisse 229
I. Verallgemeinerungsfähigkeit der Ergebnisse 229
II. Naturwissenschaftliche unbestimmte Tatbestandsmerkmale 230
III. Fortlaufende Informationsbeschaffung und Konsensherstellung 230
IV. Bedeutung und Ausgestaltung von Zwischenstufen der Konkretisierung 233
V. Wissenschaftliche Evaluation durch Expertengremium 235
VI. Kein Automatismus zwischen Wissenschaft und Recht 236
VII. Transparente Trennung zwischen Wissenschaft und Politik 237
VIII. Vertragsentwicklungsklauseln 238
IX. Anpassung an neue Erkenntnisse durch flexible Strukturelemente 239
X. Verschiedene Lösungen für unterschiedliche Probleme 241
F. Ausblick 243
Literaturverzeichnis 245
Stichwortverzeichnis 259