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Die Verkehrspflichten

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Voss, L. (2007). Die Verkehrspflichten. Eine dogmatisch-historische Legitimierung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52529-4
Voss, Laurenz. Die Verkehrspflichten: Eine dogmatisch-historische Legitimierung. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52529-4
Voss, L (2007): Die Verkehrspflichten: Eine dogmatisch-historische Legitimierung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52529-4

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Die Verkehrspflichten

Eine dogmatisch-historische Legitimierung

Voss, Laurenz

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 363

(2007)

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Abstract

Die Rechtsprechung hat sich zur Bewältigung von Fällen mittelbar verursachter Schädigungen das Instrument der Verkehrspflichten geschaffen. Die tatsächliche Bedeutung derartiger Schädigungen und damit das praktische Bedürfnis nach einem solchen Instrument sind nicht zu bestreiten. Dennoch spricht die Wissenschaft ganz überwiegend der Verkehrspflichtenjudikatur nach wie vor die Legitimität ab: Diese Rechtsprechung sei weder mit der Dogmatik des § 823 BGB noch mit den historischen Wurzeln unserer Rechtsordnung zu vereinbaren.

Laurenz Voss verteidigt die Rechtsprechung gegen diese beiden Argumente. Im ersten Teil widmet er sich der dogmatischen Legitimierung der Verkehrspflichten. Auf der Grundlage einer systematisch-teleologischen Auslegung des § 823 BGB entwickelt er einen Ansatz, nach dem die Verkehrspflichtenjudikatur mit der gesetzgeberischen Konzeption des § 823 BGB im Einklang stehen. Im zweiten Teil setzt er sich mit dem historischen Argument auseinander. Voss weist nach, dass sich bereits die römischen Juristen der Zurechnungskonzepte bedienten, mit Hilfe derer auch heute mittelbare Schädigungsfälle bewältigt werden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
A. Einleitung 15
B. Die Haftung aus der Verletzung von Verkehrspflichten unter dem BGB 20
I. Grundlagen: Widerrechtlichkeit und Verschulden im außervertraglichen Haftungssystem des BGB 20
1. Erster Ausgangspunkt: zwei Arten unerlaubten Verhaltens 20
a) Das Gesetzgebungsverfahren 20
b) Konsequenzen für das Tatbestandsmerkmal der Widerrechtlichkeit in § 823 Abs. 1 und 2 23
2. Zweiter Ausgangspunkt: Verschuldensgrundsatz 27
a) Gesetzgebungsverfahren 28
b) Gründe für die axiomatische Stellung des Verschuldensprinzips 32
aa) Geistes- und wirtschaftsgeschichtliche Strömungen im 19. Jhd. 32
bb) Die axiomatische Stellung des Verschuldensgrundsatzes als Ergebnis der Bearbeitung der römisch-rechtlichen culpa nach der „naturhistorischen Methode“ 34
(1) v. Savigny: Verbindung der historischen mit der systematischen Methode 35
(2) Puchta: Begründung der Begriffsjurisprudenz 37
(3) v. Jhering: „Der Name tritt an die Stelle der Sache und wird selbst zur Sache“ 39
(4) Gesetzgebung 43
c) Objektiv-typisierte Fahrlässigkeit: ein vom Gesetzgeber im Fahrlässigkeitsbegriff angelegtes Gefährdungshaftungsmoment 44
3. Zusammenfassung 46
II. Etablierung der Verkehrspflichten in § 823 Abs. 1 durch die Rechtsprechung 48
1. Die Begründung der Verkehrssicherungspflichten durch das Reichsgericht 48
a) RGZ 52, 373 48
b) RGZ 54, 53 50
2. Fortentwicklung: Von der Verkehrssicherungspflicht zur Verkehrspflicht 51
3. Verkehrspflichten zur Abgrenzung von Verantwortungsbereichen 54
4. Der Rechtfertigungsgrund des verkehrsrichtigen Verhaltens 56
III. Die angebliche Illegitimität der Verkehrspflichtenjudikatur 58
1. Einleitung 58
2. Die Verkehrspflichten und die Rechtswidrigkeit 59
a) Die Diskussion um den Rechtswidrigkeitsbegriff 61
aa) Konsequenzen des Beschlusses des Großen Zivilsenats zum „verkehrsrichtigen Verhalten“ für den Widerrechtlichkeitsbegriff 61
bb) Kritik der Literatur 62
cc) Übernahme des Gedankens der Sozialadäquanz und der finalen Handlungslehre in das Zivilrecht: Verhaltensorientierung der Widerrechtlichkeit auch in § 823 Abs. 1? 62
dd) Bedenken gegen die Etablierung des verhaltensorientierten Verständnisses der Widerrechtlichkeit auch in § 823 Abs. 1 63
ee) Das Desiderat einer zivilrechtlichen Handlungslehre 64
ff) Die Lehre von der Erheblichkeit der Eingriffsqualität 67
b) Eigener Ansatz 70
aa) Die Handlungsbezogenheit jedes Rechtswidrigkeitsurteils 71
bb) Das Verhältnis der Widerrechtlichkeitsbegriffe des § 823 Abs. 1 und Abs. 2 73
(1) Die Seite des § 823 Abs. 2 73
(a) Der Ansatz von Canaris 73
(b) Die Heterogenität des Rechtswidrigkeitskonzeptes des § 823 Abs. 2 74
(2) Die Seite des § 823 Abs. 1 76
cc) Kriterien zur Bestimmung der Rechtswidrigkeit 78
dd) Anforderungen an die vom Schädiger zu ergreifenden Sicherungsmaßnahmen 79
ee) Die Grenze zulässiger Statuierung von Verkehrspflichten durch die Rechtsprechung 80
ff) Stellungnahme zur These Fraenkels, Mertens’ u. a. 81
c) Zusammenfassung 82
3. Die Diskussion um den Verschuldensgrundsatz 84
a) Zur angeblichen Aushöhlung des Verschuldensgrundsatzes 85
aa) Die ex-post-Perspektive der Verkehrspflichten 86
bb) Die Abstraktheit der Verkehrspflichten 87
cc) Erfolgsbezogener Sorgfaltsbegriff 89
dd) Überspannung der Verkehrspflichten 91
b) Eigener Ansatz 94
aa) Einleitung 94
bb) Die Verkehrspflichtenrechtsprechung als Problem der Rechtswidrigkeit 97
(1) Zur sog. ex-post-Perspektive der Verkehrspflichten 97
(2) Zur sog. Abstraktheit der Verkehrspflichten 99
(3) Zum erfolgsbezogenen Sorgfaltsbegriff 103
(4) Die praktische Bedeutung der Einordnung als Rechtswidrigkeitsproblem 106
cc) Zur angeblichen Überspannung der Verkehrspflichten 108
(1) Einleitung 108
(2) Zu der Straßenbaumentscheidung 110
(3) Zu den Spül- und Waschmaschinenfällen 112
(4) Zu den Streupflichtfällen 114
(5) Zu den Gebäude- und Baustellensicherungspflichten 116
c) Zusammenfassung 123
C. Römisches Recht 126
I. Einleitung 126
II. Wirtschaftsgeschichtlicher Hintergrund der zunehmenden Bedeutung mittelbarer Schädigungshandlungen 131
III. Das Unmittelbarkeitsprinzip der actio directa 136
1. Keine Kausalitätstheorie im römischen Haftungsrecht 137
2. Behandlung kausaltheoretischer Fragen in der Philosophie 139
3. Verortung des Unmittelbarkeitserfordernis 140
a) Das ursprüngliche Verständnis des Wortes occidere: gewaltsame und direkte Tötung 140
b) Das ursprüngliche Verständnis der Schädigungshandlungen des 3. Kapitels 142
4. Gründe für die Beschränkung auf unmittelbare Schädigungshandlungen 143
a) Das Erfordernis des damnum corpore datum zur Umschreibung typischer Schädigungshandlungen 144
b) Die Handlungen des ersten und des dritten Kapitels im einzelnen 145
aa) Occidere 145
bb) Die Schädigungshandlungen des dritten Kapitels 148
5. Ergebnis 149
IV. Erweiterungen durch Auslegung 149
1. 1. Kapitel: Erweiterung auf gewaltlose, aber direkte Tötungen – Verzicht auf „adhibita vi“? 150
2. 3. Kapitel: von rumpere zu corrumpere 152
3. Grenzfälle zwischen der actio directa und einer actio in factum 155
a) Grenzfälle zum ersten Kapitel 156
b) Grenzfälle zum dritten Kapitel 159
aa) Der Normalfall 160
bb) Römisch-rechtlicher „Handlungsbegriff“ 160
cc) „Pathologische“ Fälle 162
4. Ergebnis 164
V. Actiones utiles oder in factum für mittelbare Schädigungen 166
1. Actiones in factum und actiones utiles 166
2. Die erste actio in factum im Umkreis der lex Aquilia 170
3. Vom Legisaktionenverfahren zum Formularprozeß 171
4. Rechtsschutzlücke bis zur Einführung der actiones in factum? 173
5. Ergebnis 178
VI. Iniuria und culpa in der lex Aquilia 178
1. Iniuria 178
a) Ursprung des Begriffs iniuria 179
b) Die Funktionen der iniuria in der lex Aquilia – ein Überblick 183
c) Iniuria und Rechtfertigungsgründe 184
d) Der Übergang von iniuria zu culpa 188
2. Culpa 198
a) Die culpa-Forschung im Wandel der Zeit 198
b) Die Funktionen der culpa im Überblick: Von der Formulierung typischer Schädigungshandlungen zur Statuierung von Sorgfaltspflichten 200
c) Culpa als Instrument zur Durchsetzung von Verhaltenserwartungen 203
d) Die zeitliche Einordnung des Abstraktionsvorgangs der culpa 207
e) Aquilische culpa, mittelbare Schädigungen und Unterlassungshaftung: römisch-rechtliche Verkehrspflichten 211
aa) Die Gleichstellung mittelbarer und durch Unterlassenverursachter Schädigungen 211
bb) Pflichten zur Sicherung des Verkehrs im römischen Recht 215
cc) Verhaltenspflichten zur Abgrenzung von Verantwortungsbereichen 218
f) Die Ausgestaltung des culpa-Begriffes durch die römischen Juristen 222
aa) Objektivierter culpa-Begriff 223
bb) Imperitia, infirmitas 224
cc) Culpa levissima 226
3. Ergebnis 228
D. Gesamtergebnis 231
Literaturverzeichnis 234
Sachwortregister 248