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Religionsunterricht an bekenntnisfreien Ersatzschulen

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Seel, P. (2009). Religionsunterricht an bekenntnisfreien Ersatzschulen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52609-3
Seel, Philip. Religionsunterricht an bekenntnisfreien Ersatzschulen. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52609-3
Seel, P (2009): Religionsunterricht an bekenntnisfreien Ersatzschulen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52609-3

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Religionsunterricht an bekenntnisfreien Ersatzschulen

Seel, Philip

Abhandlungen zu Bildungsforschung und Bildungsrecht, Vol. 16

(2009)

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Abstract

Gegenstand des Buches ist eine umfassende Auseinandersetzung mit Reichweite und Grenzen der Privatschulfreiheit gemäß Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG unter Berücksichtigung der religiösen Schulerziehung, wie sie Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG für staatliche Schulen vorschreibt. Philip Seel untersucht im ersten Teil, inwieweit auch bekenntnisfreie Ersatzschulen - etwa Waldorfschulen oder Wirtschaftsgymnasien - aufgrund des Erfordernisses der Gleichwertigkeit gemäß Art. 7 Abs. 4 Satz 3, aufgrund landesverfassungsrechtlich normierter religiöser Erziehungsziele, aufgrund eines möglichen Grundrechts auf Religionsunterricht oder gar aufgrund einer aus dem Grundgesetz gegebenenfalls abzuleitenden christlich-kulturellen Wertordnung zum Unterbreiten von Religionsunterricht verpflichtet sein könnten, um genehmigungsfähig zu sein. Insbesondere einem mit dem staatlichen Neutralitätsgebot und der Religionsfreiheit nicht in Einklang stehendem einseitig christlich-abendländischen Verständnis des objektiven Wertgefüges der Verfassung tritt der Autor unter Auslegung der einschlägigen Normen entgegen. Im Zuge der Abwägung der verschiedenen betroffenen Grundrechte bzw. Werte von Verfassungsrang kommt Philip Seel zu dem Ergebnis, dass Ersatzschulen in der Gestaltung ihrer religiösen Erziehung weitestgehend frei sind. Aus der Auslegung von Art. 7 GG schließt er zudem auf die Verfassungswidrigkeit des separaten Rechtsinstituts der Anerkennung von Ersatzschulen, deren Schein erhöhter staatlicher Legitimität mit der Privatschulfreiheit nicht zu vereinen ist.

Im zweiten Teil der Arbeit folgt eine Auseinandersetzung mit den Folgen dieses Befunds für die staatliche Förderpflicht von Ersatzschulen, wie sie das Bundesverfassungsgericht aus Art. 7 Abs. 4 GG abgeleitet hat. Schwerpunkt der Prüfung ist die verfassungsrechtliche Würdigung der Ersatzschulförderung der Bundesländer unter Berücksichtigung des Zusammenspiels von Art. 7 Abs. 4 GG und Art. 3 GG.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
Einleitung 17
Erster Teil: Die abwehrrechtliche Dimension 22
Erstes Kapitel: Der verfassungsrechtliche Rahmen von Religionsunterricht und Privatschulfreiheit 22
A. Einleitung 22
B. Die allgemeine Schulaufsicht, Art. 7 Abs. 1 GG 25
C. Der Religionsunterricht gemäß Art. 7 Abs. 3 GG 30
I. Die historische Entwicklung 30
II. Der rechtliche Gehalt des Art. 7 Abs. 3 GG 34
III. Der Religionsunterricht in den Landesverfassungen 36
IV. Bekenntnisfreie Schulen 37
1. Begriffsbestimmung 37
2. Bestandsaufnahme 40
D. Die Privatschulfreiheit, Art. 7 Abs. 4 GG 42
Zweites Kapitel: Der Religionsunterricht als Genehmigungsvoraussetzung nach Länderrecht 43
A. Einleitung 43
B. Schulische Lehrziele und Einrichtungen 44
I. Landesrechtliche Erziehungsziele 45
1. Erziehungsziele mit Religionsbezug – eine Bestandsaufnahme 45
2. Verfassungsmäßigkeit religiöser Erziehungsziele 47
a) Allgemeine Schulaufsicht und staatliche Erziehungsziele 47
b) Die Verfassungsmäßigkeit des Ehrfurchtgebots 52
aa) Das Gebot staatlicher Neutralität 52
bb) BayVerfGH, NJW 1988, 3142 ff. und Teile der Literatur 55
cc) Vermittelnde Ansicht 56
dd) Kritik 59
ee) Stellungnahme 61
ff) Ergebnis 65
3. Das Toleranzgebot 67
II. Ergebnis 71
Drittes Kapitel: Der Religionsunterricht und seine Bedeutung im objektiven Wertgefüge der Verfassung 72
A. Einleitung 72
B. Das Grundgesetz als objektive Wertordnung 74
I. Entwicklung und verfassungstheoretischer Hintergrund 74
II. Rechtsfolgen der Wertordnung 77
C. Religionsvermittlung als Verfassungswert? 79
I. Länderkompetenz 79
II. Die Einordnung des Religionsunterrichts 80
III. Der Religionsunterricht im Kulturstaat 81
1. Religionsunterricht und Kulturstaatsprinzip 81
a) Kultur als Verfassungswert 82
aa) Kulturbegriff 82
(1) Weiter und enger Kulturbegriff 82
(2) Funktionaler Kulturbegriff 84
(3) Ergebnis 89
bb) Verankerungen im Grundgesetz 89
(1) Die Menschenwürde, Art. 1 Abs. 1 GG 90
(2) Freiheit und Gleichheit 93
(3) Das Sozialstaatsprinzip und das allgemeine Persönlichkeitsrecht 95
b) Zusammenfassung 95
2. Stellungnahme 96
IV. Das Staatsziel der Dauerhaftigkeit und Vitalität der Verfassung 102
1. Herleitung des Staatsziels 102
2. Vom Verfassungsschutz durch Verfassungsrecht zur kulturellen Identität 105
3. Stellungnahme 111
4. Ergebnis 116
V. Verankerungen in den Landesverfassungen 117
D. Ergebnis 117
Viertes Kapitel: Das Grundrecht auf Religionsunterricht 117
A. Einleitung 117
B. Der Religionsunterricht im Sinne des Art. 7 Abs. 3 GG 119
C. Art. 7 Abs. 3 GG als institutionelle Garantie 120
D. Art. 7 Abs. 3 GG als subjektives Recht 122
I. Auslegung des Art. 7 Abs. 3 GG 122
1. Historisch-genetische Auslegung 123
2. Grammatische und systematische Auslegung 125
3. Teleologische Auslegung 131
4. Ergebnis 135
II. Subjektives Recht und Privatschulfreiheit 135
1. Der Religionsunterricht nach den einschlägigen Landesverfassungen 136
2. Der subjektiv-rechtliche Gehalt der Bestimmungen 137
3. Die Erweiterung von Landesgrundrechten und das GG 144
a) Das Verhältnis von Art. 31 GG und Art. 142 GG 144
b) Die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 142 GG 146
aa) Art. 142 GG und die nachkonstitutionelle Verfassung Nordrhein-Westfalens 146
bb) Übereinstimmung von Grundrechten 147
(1) Art. 136 Abs. 2 BayVerf und seine Elemente des erweiterten Grundrechtsschutzes 149
(2) Art. 136 Abs. 2 BayVerf und seine Elemente des verkürzten Grundrechtsschutzes 151
(a) Art. 7 Abs. 1 GG als Schranke der Privatschulfreiheit? 152
(b) Die Verhältnismäßigkeit schulaufsichtlicher Anordnung konfessionellen Religionsunterrichts 154
(c) Ergebnis 160
(d) Art. 7 Abs. 3 GG i. V.m. Art. 142 GG als Schranke der Privatschulfreiheit? 160
c) Ergebnis zum Verhältnis des Art. 136 Abs. 2 BayVerf zu Art. 7 Abs. 4 GG 161
E. Gesamtergebnis 162
Fünftes Kapitel: Religionsunterricht als Anerkennungsvoraussetzung 162
A. Einleitung 162
B. Das Rechtsinstitut der Anerkennung 163
C. Die Verfassungsmäßigkeit der Anerkennung im Lichte des Art. 7 Abs. 4 S. 1 GG 167
I. Eingriff in den Schutzbereich des Art. 7 Abs. 4 S. 1 GG 167
1. BVerfGE 27, 195 ff. und die herrschende Literaturmeinung 168
2. Kritik an der herrschenden Auffassung 170
3. Stellungnahme 172
a) Historische und genetische Auslegung des Art. 7 GG 172
b) Grammatische, systematische und teleologische Auslegung 177
c) Ergebnis 180
II. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs 181
1. Schranken der Privatschulfreiheit 181
a) Kollidierende Grundrechte Dritter 183
b) Andere Rechtswerte von Verfassungsrang 184
2. Ergebnis 186
III. Rechtsfolge 186
D. Ergebnis 189
E. Gesamtergebnis für den ersten Teil – Die abwehrrechtliche Dimension 189
Zweiter Teil: Die leistungsrechtliche Dimension 190
Sechstes Kapitel: Die finanzielle Unterstützung bekenntnisfreier Ersatzschulen als Verfassungspflicht 190
A. Einleitung 190
B. Die verfassungsrechtliche Förderpflicht 191
I. Rechtsprechung des BVerwG und des Bayerischen VfGH 192
II. Das Finanzhilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts 194
1. Art. 7 Abs. 4 GG 196
2. Art. 7 Abs. 4 GG in Verbindung mit dem „Grundwerte-Ensemble“ 200
3. Art. 7 Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG 202
III. Art. 7 Abs. 4 GG als Leistungsrecht im Lichte der Literatur 202
1. Methodische Ansätze zur Ableitung eines Leistungsrechts 203
a) Erweiterung der allgemeinen Grundrechtsdogmatik um Leistungsrechte 204
b) Leistungsrecht als dogmatische Konsequenz des Art. 7 Abs. 4 GG nach Müller/Pieroth/Fohmann 208
aa) Strukturierende Rechtsnormtheorie 208
bb) Strukturierende Rechtsnormtheorie und Art. 7 Abs. 4 GG 210
2. Subjektives Recht auf Privatschulförderung? 215
3. Kritik an einer leistungsrechtlichen Dimension der Grundrechte 216
IV. Zusammenfassung 219
C. Der Religionsunterricht im Rahmen der Privatschulförderung 220
I. Anspruchsberechtigter und Anspruchsinhalt 220
II. Anspruchsvoraussetzungen 221
1. Allgemeine Leistungsdimension der Grundrechte 221
2. Die leistungsrechtliche Dimension des Art. 7 Abs. 4 GG 222
a) Die Rechtslage nach bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben 222
b) Die Rechtslage unter Berücksichtigung der Verfassungen Bayerns und Hessens 223
III. Ergebnis 225
Siebtes Kapitel: Die Finanzierung des Religionsunterrichts im Lichte des Art. 3 GG 226
A. Einleitung 226
B. Die Finanzierung des Religionsunterrichts an öffentlichen und privaten Schulen 227
I. Finanzierungsvergleich zwischen öffentlichen und freien Schulen 228
1. Die Finanzierung des Religionsunterrichts an freien Schulen 228
a) Die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen 228
b) Die Rechtslage in Bayern 231
c) Vergleichbare Rechtslage in anderen Bundesländern 232
d) Die Rechtslage in Berlin und Bremen 233
2. Die Finanzierung des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen 235
II. Das Gleichbehandlungsgebot gemäß Art. 3 Abs. 1 GG 236
1. Vergleichbarkeit der Finanzierung 237
a) Vergleichsmaßstäbe 237
b) Vergleichbarkeit der Finanzierung des Religionsunterrichts 242
c) Ergebnis 246
2. Ungleichbehandlung 246
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 247
a) Rechtfertigungsmaßstab und Rechtfertigung 248
aa) Rechtfertigungsmaßstab und Rechtfertigung in den Bundesländern mit Religionsunterricht außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 142 GG 249
bb) Rechtfertigungsmaßstab und Rechtfertigung in Bayern und Hessen 253
b) Ergebnis 257
III. Finanzierungsvergleich innerhalb des freien Schulwesens 257
1. Vergleichbarkeit und Vergleichsmaßstab 258
2. Ungleichbehandlung 258
a) Das System staatlicher Zuwendungen an Religionsgemeinschaften 259
b) Die Trägerschaft freier Schulen 262
c) Ergebnis 264
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 264
C. Ergebnis 269
Schluss 270
Literaturverzeichnis 273
Stichwortverzeichnis 296